Gesetz trifft Leben
Zu wenig Geld für Strom
Hartz-IV-Empfängern droht
Energiearmut
Der im Arbeitslosengeld II veranschlagte Anteil für Strom ist zu niedrig.
Berechnungen des Deutschen Caritasverbandes zeigen, dass der Satz eines alleinstehenden Erwachsenen um 27 Prozent (= 9,26 Euro) im
Monat erhöht werden muss. Nur dann können Empfänger von Arbeitslosengeld II
ihre tatsächlichen Stromkosten bezahlen.
Berechnungen des Deutschen Caritasverbandes zeigen, dass der
Regelsatz für Strom im Arbeitslosengeld II um 27
Prozent erhöht werden muss, damit damit die
tatsächlichen Stromkosten abgedeckt sind. Klicken
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Um Energiearmut zu vermeiden, fordert der Deutsche Caritasverband:
Autor/in: Online-Redaktion
Deutscher Caritasverband
Zuletzt geändert am:
06.08.2013
Im Arbeitslosengeld II ist der Bedarf an Strom für alleinstehende
Erwachsene falsch bemessen. Die Caritas belegt in einer Studie, dass Hartz-IV-Empfänger mehr Strom verbrauchen als die 15
Prozent der Haushalte der untersten Einkommensgruppe. Diese wurden aber als
Grundlage für die Festlegung des Regelsatzes genommen. mehr
Dass wir das Licht anknipsen können, sobald es dunkel wird, uns das Essen
warm machen oder ein Getränk kühlstellen können:
Daran haben wir uns gewöhnt. Doch wenn Menschen auf einmal im Dunkeln sitzen
oder ihr Herd kalt bleibt, weil ihnen der Strom abgestellt worden ist, wird
deutlich, wie existenziell die Stromversorgung für uns alle ist. mehr
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XII decken diesen Bedarf nicht ab. Der Deutsche Caritasverband hat deshalb
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Der bewährte Stromspar-Check von Caritas und Energieagenturen wird
ausgebaut. Er verbindet Armutsbekämpfung und Beschäftigungsförderung mit dem
Klimaschutz. mehr
Bis zu 133 Euro Energiekosten pro Jahr. Um diese Summe entlasten die
Stromsparhelfer der Caritas bundesweit Empfänger von Arbeitslosengeld II,
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Im vergangenen Jahr wurde die Wirksamkeit des Frankfurter Cariteam-Energiesparservice evaluiert. Wichtigste
Ergebnisse: Das Projekt findet mittlerweile hohe Resonanz bei der Zielgruppe,
und es spielt deutlich mehr als die Projektkosten wieder ein. mehr