Anspruch auf 50 Quadratmeter -- auch in München

 

 

    Bundessozialgericht gesteht Hartz-IV-Empfängern bundesweit gleich viel Platz zu

 

 

        Von Joachim F. Tornau

 

 

        Karlsruhe. Wieder ein Rüffel für den Gesetzgeber: Erneut hat das

        Bundessozialgericht (BSG) in Kassel eine Nachbesserung der

        umstrittenen Hartz-IV-Reform angemahnt. "Sehr wünschenswert"

        wäre es, sagte Senatsvorsitzender Rainer Schlegel am Donnerstag,

        wenn endlich bundesweit einheitlich festgesetzt würde, was bei

        Arbeitslosengeld-II-Empfängern als angemessener Wohnraum zu

        gelten hat. Bislang geben Gesetze und Verordnungen keine

        Auskunft dazu. Die Folgen dieser Unklarheit beschäftigen immer

        wieder die Gerichte.

 

 

        Gestern mussten die Kasseler Bundesrichter entscheiden, wie es

        sich in Städten mit besonders hohen Mieten verhält. Dürfen die

        dortigen Jobcenter Geld sparen, indem sie den Arbeitslosen

        weniger Platz zugestehen als anderswo? Nein, urteilten

        Deutschlands oberste Sozialrichter und erklärten damit die

        Praxis der Arbeitsgemeinschaft (Arge), die in München für die

        Bewilligung von Hartz-IV-Leistungen zuständig ist, für

        rechtswidrig: "Selbst wenn auf Grund der hohen Immobilienpreise

        in München auch Alleinstehende mit gutem Einkommen oft Wohnungen

        unter 50 Quadratmetern bewohnen, berechtigt dies den

        Grundsicherungsträger nicht ohne weiteres dazu, nur kleinere

        Wohnungen als angemessen anzusehen."

 

 

        Die Arge hielt in der Landeshauptstadt 45 Quadratmeter für genug

        -- fünf weniger als sonst in Bayern. "Diese generelle

        Beschränkung widerspricht der Rechtsprechung des

        Bundessozialgerichts", sagte Senatsvorsitzender Schlegel und

        erinnerte an eines der ersten Hartz-IV-Urteile, das das BSG 2006

        gefällt hatte.

 

 

        Danach müssen sich die Jobcenter mangels anderer gesetzlicher

        Vorgaben an den Obergrenzen orientieren, die für die Förderung

        von sozialem Wohnungsbau gelten. Und das sind in Bayern bei

        Single-Haushalten 50 Quadratmeter -- im teuren München nicht

        anders als auf dem Dorf. Dieser Rückgriff auf die

        Wohnraumförderung sei zwar problematisch, sagte Schlegel, aber

        alternativlos -- solange sich die Regierung nicht um eine

        klarere Regelung kümmere.

 

 

        In einem weiteren Urteil zum strittigen Thema Unterkunftskosten

        sorgten die Kasseler Richter dann selbst für die nötige

        Klarheit: Gebühren fürs Kabelfernsehen, so befanden sie, können

        als Mietnebenkosten vom Jobcenter übernommen werden.

        Voraussetzung ist, dass der Kabelanschluss Teil des Mietvertrags

        ist.

 

 

        Anders liegt der Fall, wenn sich Hilfeempfänger freiwillig für

        das Kabelfernsehen entscheiden -- und wenn der Rundfunkempfang

        auch über eine Gemeinschaftsantenne gewährleistet wäre. Dann

        seien die Kabelgebühren keine angemessenen Nebenkosten,

        entschied das BGS.

 

 

        Az.: B 4 AS 30/08 R

 

 

          RVFUNK

 

 

 

© Copyright Frankfurter Rundschau

Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 43)

Datum: Freitag, den 20. Februar 2009

Seite: 10

 

 Gericht stärkt ­Erwerbslosenrechte

20.02.2009 / Inland / Seite 2Inhalt

<http://www.jungewelt.de/2009/02-20/index.php>

Kassel. Bezieher von Hartz-IV-Leistungen dürfen in Ballungsräumen nicht

aufgrund der höheren Mieten zum Umzug in besonders kleine Wohnungen

verwiesen werden, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem

Grundsatzurteil am Donnerstag. Im verhandelten Fall hatte die Arge

München einen alleinstehenden Erwerbslosen aufgefordert, aus seiner 56

Quadratmeter großen Zweizimmerwohnung in eine neue Wohnung ziehen, da

die bisherige mit ihrer Größe und der Miethöhe von 521,52 Euro für eine

alleinstehende Person unangemessen sei. Die Kasseler Richter

entschieden, die Argen müßten sich an die Vorschriften des sozialen

Wohnungsbaus halten. (AP/jW)