Geduldeten Flüchtlingen steht Sozialhilfe zu

Kassel • In Deutschland geduldete Flüchtlinge können auf mehr

finanzielle Unterstützung vom Staat hoffen. Das Bundessozialgericht

(BSG) in Kassel entschied am Donnerstag, dass bei einem längeren

Aufenthalt Anspruch auf den vollen Sozialhilfesatz bestehe, wenn die

Flüchtlinge einen wichtigen Grund hätten, in Deutschland zu bleiben.

Geklagt hatten ein Asylbewerber aus dem Kosovo und sein minderjähriger

Sohn, die nur so genannte Grundleistungen erhalten sollten. Diese liegen

mit 224,97 Euro für den Haushaltsvorstand weit unter dem Sozialhilfesatz

von 345 Euro.

Die Kläger leben seit fast elf Jahren in Deutschland. Eine Ausweisung

war bislang ausgesetzt. Die Richter stellten fest, dass die Begründung,

die Flüchtlinge könnten „freiwillig ausreisen“, nicht ausreicht, um

weniger Asylleistungen zu zahlen. Vielmehr müsse der Einzelfall geprüft

werden. ap

Az.: B 9b AY 1/06 R

 

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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 34)

Datum: Freitag, den 09. Februar 2007

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