Geduldeten Flüchtlingen steht Sozialhilfe zu
Kassel • In Deutschland geduldete Flüchtlinge können auf
mehr
finanzielle Unterstützung vom Staat hoffen. Das
Bundessozialgericht
(BSG) in Kassel entschied am Donnerstag, dass bei einem
längeren
Aufenthalt Anspruch auf den vollen Sozialhilfesatz bestehe,
wenn die
Flüchtlinge einen wichtigen Grund hätten, in Deutschland zu
bleiben.
Geklagt hatten ein Asylbewerber aus dem Kosovo und sein
minderjähriger
Sohn, die nur so genannte Grundleistungen erhalten sollten.
Diese liegen
mit 224,97 Euro für den Haushaltsvorstand weit unter dem
Sozialhilfesatz
von 345 Euro.
Die Kläger leben seit fast elf Jahren in Deutschland. Eine
Ausweisung
war bislang ausgesetzt. Die Richter stellten fest, dass die
Begründung,
die Flüchtlinge könnten „freiwillig ausreisen“, nicht
ausreicht, um
weniger Asylleistungen zu zahlen. Vielmehr müsse der
Einzelfall geprüft
werden. ap
Az.: B 9b AY 1/06 R
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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 34)
Datum: Freitag, den 09. Februar 2007
Seite: 4