Frist für Hartz-IV-Anrechnung
Einkommen und Vermögen des Partners eines Hartz-IV-Empfängers darf laut einem Gerichtsurteil nicht
angerechnet werden, wenn das Paar nicht mindestens ein Jahr zusammenlebt. Das
entschied das Landessozialgericht Hamburg. Die Richter betonten jedoch, dass es
sich um keine starre Zeitgrenze handele. dpa
Az: L 5 B 21/07 ER AS.
Fr 30.3.7