Frist für Hartz-IV-Anrechnung

Einkommen und Vermögen des Partners eines Hartz-IV-Empfängers darf laut einem Gerichtsurteil nicht angerechnet werden, wenn das Paar nicht mindestens ein Jahr zusammenlebt. Das entschied das Landessozialgericht Hamburg. Die Richter betonten jedoch, dass es sich um keine starre Zeitgrenze handele. dpa

Az: L 5 B 21/07 ER AS.

Fr 30.3.7