*Fordern und Fordern *
Sanktionen setzen Langzeitarbeitslose unter Druck - doch ein
großer Teil der Bescheide ist fehlerhaft oder rechtswidrig
*Von Joachim Wagner *
*D*ie Rechtsanwältin Ines Mroß ist Hartz-IV-Expertin und
wundert sich
immer wieder über das Unrecht im Rechtsstaat. Zum Beispiel,
wenn den
Mandanten ihrer kleinen Kanzlei in Berlin-Pankow der Hartz-IV-Regelsatz
entzogen oder gekürzt wird, weil sie einen Termin beim
Jobcenter
versäumt oder einen Bewerbungskurs abgebrochen haben. Mroß findet, dass
die Arbeitsagenturen beim Sanktionieren von Hartz-IV-Empfängern teils
"überfordert" sind, teils "schikanös"
vorgehen.
So erhielt eine Mandantin drei Bescheide an einem Tag: Sie
senkten die
Leistung um insgesamt 62 Euro, weil die Frau drei Termine
beim Jobcenter
versäumt hatte. Kürzungen bei "wiederholten
Pflichtverstößen" müssen
aber nacheinander ausgesprochen werden - damit der Hartz-IV-Empfänger
überhaupt eine Chance hat, sein Verhalten zu ändern. Später
wurde der
Mandantin der Regelsatz um 60 Prozent gekürzt, weil sie ihre
Tochter
nach einer Mandeloperation aus dem Krankenhaus abholte,
statt sich im
Jobcenter zu melden - das sei kein "wichtiger
Grund", den Termin nicht
einzuhalten.
Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger
sind oft fehlerhaft und
rechtswidrig. Der Anteil erfolgreicher Widersprüche stieg
von 31,4
Prozent 2006 auf 37,4 Prozent 2008, in Klagen vor
Sozialgerichten
setzten sich die Leistungsempfänger 2006 in 41,7 Prozent der
Fälle
durch, 2008 waren es 63,3 Prozent. Wenn aber mehr als die
Hälfte der
Sanktionen fehlerhaft sind, ist das rechtsstaatliche Minimum
unterschritten.
"Fördern und Fordern" riefen die Hartz-IV-Reformen zum Prinzip aus;
Sanktionen sind ein Kernelement, um es durchzusetzen. Um 10
Prozent kann
die Arbeitsagentur den Regelsatz von derzeit 359 Euro für
drei Monate
kürzen, wenn der Empfänger einen Termin beim Arzt oder beim
Jobcenter
versäumt. Wenn er nicht genug Bewerbungen schreibt,
Beschäftigungsmaßnahmen abbricht, zumutbare Arbeit oder
einen
Ein-Euro-Job nicht antritt, kann die Arbeitsvermittlung die
Sanktionen
erhöhen und erst um 30 Prozent kürzen, dann um 60 Prozent,
schließlich
komplett. Bei wiederholten Pflichtverstößen werden
zusätzlich die Kosten
der Unterkunft - Miete und Heizung - befristet gestrichen.
Nur eine Minderheit geht gegen Sanktionen vor. Die meisten
fügen sich;
sie sind - wie die "Berliner Kampagne gegen Hartz IV" in einer Befragung
herausgefunden hat - "überfordert", "hängen
durch", "igeln sich ein".
Nur gegen rund ein Zehntel der 780
000 verhängten Sanktionen 2008 legten die Betroffenen
Widerspruch ein,
das waren 2,8 Prozent aller Leistungsempfänger. Und nur ein
Prozent
klagte gegen Sanktionen.
Dabei sind es Zehntausende, denen die Sanktionen hart
zusetzen. Hartz IV
soll das Existenzminimum garantieren - wenn der Betrag
gekürzt wird oder
wegfällt, trifft es den Alltag der Empfänger unmittelbar.
Widersprüche
gegen die Bescheide haben keine
aufschiebende Wirkung.
Nach den Erfahrungen des Berliner Sozialrichters Michel Kanert verliert
die Arbeitsvermittlung rund die Hälfte der Prozesse aus
formalen
Gründen: Rechtsmittelbelehrung und
Eingliederungsvereinbarung sind nicht
konkret genug, das Verwaltungshandeln ist nicht gerichtsfest
dokumentiert. Zum Beispiel werden Vorladungen nicht per
Zustellungsurkunde geschickt, denn das kostet die
Arbeitsagentur acht
Euro. Es ist auch schon vorgekommen, dass Jobcenter Akten
nicht finden
konnten. Die Sozialrechtsexpertin Andrea Draeger zieht das
Fazit: "Die
Arbeitsverwaltung ist nicht in der Lage, gerichtsfeste
Bescheide zu
erlassen."
Jens Regg, Geschäftsführer der
Regionaldirektion Berlin-Brandenburg,
sagt, der Sanktionsparagraph sei sehr
"kompliziert". In der Tat: 505
Worte und zehn Verweise auf andere Vorschriften sind selbst
für
Volljuristen schwer zu handhaben. Die Mitarbeiter der
Jobcenter aber
sind, so Regg, zu 30 Prozent
fachfremd, etwa aus Friedhofsämtern und von
der Telekom zur Arbeitsvermittlung gestoßen, viele nur auf
Zeit.
Crashkurse im Sozialrecht reichten nicht, sagt Regg. Es komme vor, dass
Arbeitsvermittler "statt mit einem Präzisionsgewehr mit
der Artillerie"
schössen, räumt er ein. Disziplinlosigkeit und Ausreden der
Leistungsempfänger bauten bei Mitarbeitern manchmal
"Emotionen bis zur
Weißglut auf", verleiteten sie zu Verfolgungsjagden
nach dem Motto:
"Dich krieg ich schon."
Solche Schwächen führen in Berlin dazu, dass schon die
Widerspruchsstellen in den Arbeitsagenturen 50 Prozent der
Sanktionsbescheide ihrer Kollegen aufheben. Noch peinlicher:
Mitte
Oktober erließ die Bundesagentur die Weisung, rund 1000
Sanktionen zu
überprüfen. Sie waren verhängt worden, weil Leistungsempfänger
sich
geweigert hatten, Eingliederungsvereinbarungen zu schließen.
Dabei hatte
die Nürnberger Zentrale bereits 2008 mitgeteilt, dass es
keine Pflicht
zum Abschluss dieser Verträge gebe. Jobcenter, die die
Weisung
ignorierten, müssen die geminderten Beträge wieder
auszahlen.
Unklar ist bisher, wie die Sanktionen wirken, ob sie etwa
die
Arbeitsbereitschaft steigern. 54 Prozent aller 2008
verhängten
Sanktionen richten sich gegen Meldeversäumnisse, etwa, weil
Hartz-IV-Empfänger Termine
versäumten. In der bisher einzigen
wissenschaftlichen Analyse der
Sanktionspraxis bilanziert Ingmar
Kumpmann vom Institut für
Wirtschaftsforschung Halle, dass Sanktionen
mehr zum Aufbau einer "allgemeinen Drohkulisse"
als zur "treffsicheren
Disziplinierung" taugen.
In jüngster Zeit wächst bei den Sozialgerichten das
Unbehagen besonders
über den Umgang mit 15- bis 25-Jährigen. Ihnen müssen die
Jobcenter
(außer bei Meldeversäumnissen) schon beim ersten Verstoß den
kompletten
Regelsatz befristet streichen. Bei wiederholten
Pflichtverstößen müssen
sie obendrein die Kosten der Unterkunft aberkennen.
Wozu das führen kann, zeigt der Hungertod eines 20-jährigen
arbeitslosen
Sonderschülers im Sommer 2007 in Speyer. Ihm
war die Regelleistung
gestrichen worden - rechtswidrig. Das
Bundesarbeitsministerium befand
aber, Mutter und Sohn hätten ja Lebensmittelgutscheine
beziehen können.
Es liegt im Ermessen der Jobcenter, ob sie bei Streichung
der
Grundsicherung Lebensmittelgutscheine ausgeben. In der
Praxis
informieren sie oft gar nicht oder schlecht über diese
Möglichkeit - was
mehrere Landessozialgerichte in Urteilen heftig rügen.
In ihren Wahlprogrammen verlangten Grüne und Linke, die
Sanktionen bei
Hartz IV auszusetzen. Dafür hat
auch das "Bündnis für ein
Sanktionsmoratorium" 13
000 Unterschriften gesammelt. Ein Moratorium ergibt jedoch
keinen Sinn,
weil das Hartz-IV-System ohne
disziplinierende Maßnahmen nicht
funktioniert. Dringend nötig sind deshalb zwei andere
Schritte: eine
bessere juristische Schulung der Mitarbeiter sowie eine
bessere
Information über und großzügigere Gewährung von
Lebensmittelgutscheinen,
die das Existenzminimum sichern.
*Joachim Wagner* ist freier Autor und war stellvertretender
Leiter im Hauptstadtstudio der ARD
*Erfolgsmodell Hartz?*
Institut zieht positive Bilanz - mit Flecken
*Von Markus Sievers*
*Berlin. *Nach einem Jahr Wirtschaftskrise macht
ausgerechnet Hartz IV
Mut. Im Aufschwung waren die Langzeitarbeitslosen die
Letzten, die vom
Wachstum profitierten - jetzt aber, im konjunkturellen Tief,
nimmt ihre
Gruppe kaum zu. Das größte Problem am deutschen
Arbeitsmarkt, die
Langzeitarbeitslosigkeit, hat sich nur unwesentlich
verschärft, betont
das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in
seiner
Bilanz zu fünf Jahren Hartz IV.
Seit die Lehman-Pleite die Wirtschaftswelt an den Abgrund
führte, stieg
die Zahl der Arbeitslosengeld-Bezieher um 18,5 Prozent oder
170
000. Vergleichsweise glimpflich fällt dagegen die Zunahme
der
Hartz-IV-Empfänger um 2,8 Prozent
oder 60 000 aus.
Doch schon im kommenden Jahr werden sich die
Beschäftigungschancen von
Langzeitarbeitslosen laut IAB-Prognose deutlich
verschlechtern.
Einerseits gibt es mehr Arbeitslose, denen der Fall in Hartz IV droht,
wenn sie nicht bald eine neue Stelle finden. Andererseits
wird der
Absprung aus Hartz immer schwerer,
wenn die Unternehmen nicht einstellen.
*Lieber sechs Euro die Stunde *
Insgesamt werten die Forscher die Hartz-Reformen
trotz einiger
Vorbehalte als Erfolg. Die starken Beschäftigungsgewinne im
zurückliegenden Aufschwung und die außergewöhnliche
Stabilität jetzt in
der Krise führen sie zum großen Teil auf die umstrittenen
politischen
Weichenstellungen zurück. Die Bereitschaft, auch schlecht
bezahlte
Arbeit anzunehmen, sei deutlich gewachsen. Und die
Betroffenen werten
dies positiv, wie eine Befragung des IAB ergab. "Wer
sechs Euro in der
Stunde verdient, ist zufriedener als jene, die in Hartz IV verbleiben",
berichtet IAB-Forscher Mark Trappmann.
Defizite sieht IAB-Direktor Joachim Möller bei der
individuellen
Förderung und bei Problemgruppen. Zwar beginne sich
"ein ganzheitlicher
Ansatz" in der Betreuung der Hartz-IV-Empfänger
durchzusetzen, meint
Möller. Doch im Einzelfall hapere es. So würden unsinnige
Trainingsmaßnahmen verordnet oder junge Leute in
Ein-Euro-Jobs gesteckt,
obwohl diese für Menschen ohne Chancen auf reguläre
Beschäftigung
gedacht seien.
*Alleinerziehende scheitern oft *
Mehr Unterstützung fordert das IAB, die Forschungsstätte der
Bundesagentur für Arbeit, für Alleinerziehende ein. Sie
seien häufig gut
qualifiziert und schafften dennoch kaum den Einstieg ins
Berufsleben,
weil die Kinderbetreuung fehle. Für Möller ist dies ein
Beispiel dafür,
dass "viele Probleme am Arbeitsmarkt sichtbar
werden", sich aber nicht
durch Reformen am Arbeitsmarkt allein lösen ließen.
Hauptmanko bleiben die hohen Hürden für Hartz-IV-Bezieher,
den Ausstieg
aus der Unterstützung zu schaffen. Einmal Hartz IV, immer Hartz IV - das
gilt für viele noch immer. Rund drei Viertel beziehen
Arbeitslosengeld
II mindestens zwölf Monate durchgängig. Von denen, die kein Hartz IV
mehr bekommen, wechselt nur jeder Zweite in eine
Beschäftigung. 14
Prozent nehmen eine Aus- oder Weiterbildung oder ein Studium
auf. Je
sechs Prozent gehen in Rente oder werden Hausfrau/-mann.
Immerhin 17
Prozent derer, die kein Arbeitslosengeld II mehr bekommen,
sind weiter
arbeitslos. Dass sie keine staatliche Hilfe mehr beziehen,
liegt zum
Beispiel daran, dass ihr Partner eine Stelle gefunden hat.
Seite 11
*Immer weniger Vollzeitjobs**1,4 Millionen** ganze Stellen
sind seit
1999 weggefallen **1,8 Millionen **Menschen brauchten 2007
zwei Jobs
**Hartz IV** habe aber positiv
gewirkt, sagen BA-Forscher *
*Von Markus Sievers *
*Berlin.* Immer weniger Menschen in Deutschland finden eine
sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle. Dies berichtet
die
Bundesregierung in einer der Frankfurter Rundschau
vorliegenden Antwort
auf eine Anfrage der Linkspartei. Demnach nahm die Zahl der
Vollzeitbeschäftigten zwischen Juni 1999 und Juni 2008 um
1,4 Millionen
oder sechs Prozent auf 22,4 Millionen Menschen ab. Zugleich
wuchs die
Zahl der Teilzeitbeschäftigten um 1,3 Millionen oder 36
Prozent auf fünf
Millionen. Auf dem Vormarsch sind Minijobs, deren Zahl
binnen sechs
Jahren um 29 Prozent auf über sieben Millionen
hochschnellte. Und immer
mehr Arbeitnehmer kommen mit einer Stelle nicht über die
Runden. Nach
Angaben der Bundesregierung verdoppelte sich die Zahl der
Menschen mit
zwei Jobs zwischen 2002 und 2007 auf 1,8 Millionen. Neuere
Daten liegen
nicht vor.
"Hartz IV und Leiharbeit
haben zu einem Erdrutsch bei den regulären
Arbeitsplätzen geführt", kritisiert die
Arbeitsmarktexpertin der
Linkspartei, Sabine Zimmermann. Schwarz-Gelb wolle dort
weitermachen und
treibe so "Millionen Menschen in Billigjobs und
Armut".
Dagegen zieht das Forschungsinstitut IAB der Bundesagentur
für Arbeit
ein "verhalten positives Fazit" nach fünf Jahren Hartz IV. Die
Beschäftigung habe sich dank der Reformen deutlich günstiger
entwickelt,
meinte IAB-Chef Joachim Möller. Insbesondere die
Langzeitarbeitslosigkeit sei spürbar zurückgegangen. Erstmals
sei es
gelungen, den "harten Kern" der Arbeitslosigkeit
aufzuweichen.
Allerdings weisen die Forscher in ihren Untersuchungen auch
auf
erhebliche Mängel hin. Denn weiterhin schafften es nur
relativ wenige
Menschen, aus der staatlichen Hilfe auszusteigen. Drei von
vier
Hartz-IV-Empfängern beziehen diese Leistung mindestens ein Jahr ohne
Unterbrechung.
Seiten 2/3, 11
fr 16.12.09
*Hartz IV hilft auch *
*Von Markus Sievers*
*G*emessen an der Aufregung um Hartz IV fällt die tatsächliche Bilanz
nach fünf Jahren erstaunlich differenziert aus. Hartz IV war nicht der
Durchbruch im Kampf gegen die Massenarbeitslosigkeit. Es
steht aber auch
nicht für Armut per Gesetz, wie die Gegner behaupten.
Als verhalten positiv beschreibt das IAB, die Forschungsstätte
der
Bundesagentur für Arbeit, die Lage nach einem halben
Jahrzehnt Hartz IV.
Das trifft den Kern. Sowohl die eindeutige Ablehnung als
auch die
vorbehaltlose Zustimmung lassen sich mit Ideologie erklären,
aber nicht
mit den Fakten. Die ergeben ein gemischtes Bild, wobei das
Erfreuliche
überwiegt.
Der deutsche Arbeitsmarkt schafft mehr Stellen als in der
Vergangenheit.
Das scheinbare Naturgesetz, dass die Arbeitslosigkeit im
Trend immer
steigt, ist gebrochen. Ja, mehr Menschen müssen zu niedrigen
Löhnen in
unsicheren Verhältnissen arbeiten. Dafür aber haben
Hunderttausende den
Weg zurück in die Berufswelt gefunden. Dies ist der größte
Erfolg, der
ohne die Arbeitsmarktreformen nicht möglich gewesen wäre. Hartz IV ist
besser als sein Ruf.
FR
16.12.2009 / Inland / Seite 2Inhalt
Trotz schwieriger gewordener Eingliederung hat das Institut
für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit eine
positive Bilanz der ersten fünf Jahre Hartz IV
gezogen. »Alles in allem wirkt Hartz IV positiv«,
behauptete der Leiter des Instituts, Joachim Möller, am Dienstag in Berlin.
Seit der Einführung des Arbeitslosengelds II (ALG II) im Januar 2005 sei die
Langzeitarbeitslosigkeit deutlich zurückgegangen. Auch die Vermittlung offener
Stellen an Arbeitslose habe sich verbessert. IAB-Vizedirektor Ulrich Walwei erklärte, die Zahl der ALG-II-Bezieher
sei seit Ausbruch der Wirtschaftkrise im Herbst 2008 um nur 2,8 Prozent
gestiegen, es sei aber im nächsten Jahr mit massiveren Auswirkungen zu rechnen.
Das IAB räumte gleichzeitig ein, insgesamt habe sich die Lage der Erwerbslosen
verschlechtert. So gebe es mehr Übergänge vom ALG I ins ALG II. Zudem sei es
schwieriger geworden, wieder in ein Beschäftigungsverhältnis zu finden. Schaffe
ein Hartz-IV-Bezieher den Sprung zurück ins
Erwerbsleben, seien seine Arbeitsbedingungen meist prekärer als im letzten Job.
»Die Hälfte der Jobs, die Hartz-IV-Empfänger
annehmen, sind befristet, 29 Prozent arbeiten unterhalb ihres
Qualifikationsniveaus«, sagte der Leiter der IAB-Studie, Mark Trappmann. Im Durchschnitt schafft etwa ein Viertel der
Betroffenen pro Jahr den Ausstieg aus Hartz IV, die
Hälfte dieser Personen wiederum schafft den Sprung in die Erwerbstätigkeit.
Jeder zweite ehemalige Hartz-IV-Bezieher verdient
zunächst weniger als 7,76 Euro brutto pro Stunde.
Verlierer der Reformen sind laut Möller alleinerziehende
Frauen, die trotz vergleichsweise guter Qualifikationen länger in Hartz IV verbleiben als kinderlose ALG-II-Empfänger.
Den schlechten Ruf der »Reformen« begründete er mit einer »katastrophalen
Öffentlichkeitsarbeit«. Die Ärmsten der Armen hätten im Vergleich mit der alten
Sozialhilfe sogar gewonnen. »Die Armut ist gleicher geworden«, erklärte Möller.
ALG-II-Bezieher mit Ein-Euro-Job sind nach seinen
Angaben zufriedener mit ihrer Situation als solche ohne sogenannte
Beschäftigung mit »Mehraufwandsentschädigung« (MAE). Zum verbreiteten Mißbrauch der Ein-Euro-Jobs als Ersatz regulärer
Arbeitsverhältnisse äußerte er sich nicht, merkte aber an, daß
sie »noch einzelfallorientierter« eingesetzt werden müßten.
(APD/jW)