Dortmunder Prostituierte Dany K. hat ein Recht auf den
Straßenstrich
22.03.2013 | 06:55 Uhr ![]()
Die Prostituierte Dany K. hat vor dem Verwaltungsgericht in
Gelsenkirchen gegen das Vorhaben der Stadt Dortmund, das Sperrgebiet auf die
gesamte Stadt auszuweiten, geklagt und gewonnen.Foto: Sebastian Konopka / WAZ FotoPool
Dortmund/Gelsenkirchen. Das
wollte Dany K. nicht hinnehmen: Die Stadt Dortmund hatte der Prostituierten die
Existenzgrundlage genommen. Denn das gesamte Stadtgebiet galt plötzlich als
Sperrgebiet. Ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht gewann Dany K. nun.
Am Ende hat Dany K. geweint, Tränen des puren Glücks: „Weil ich wieder
arbeiten darf!“ Was der Richter naturgemäß unbewegter ausdrückte: Die
Stadt Dortmund darf der Klägerin „nicht untersagen, der Straßenprostitution
nachzugehen“.
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Dany K. muss also nicht mehr auf einen Wanderparkplatz in Castrop-Rauxel
ausweichen oder sich in Hinterhöfen verstecken, wie es viele ihrer Kolleginnen
taten, seit Dortmund den Straßenstrich verbot. Fast zwei Jahre danach hat das
Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen der 37-Jährigen nun recht gegeben: Ein
stadtweiter Sperrbezirk „kann keinen Bestand haben“.
Kommentar
Dortmund
und sein Straßenstrich - von Michael Kohlstadt
Das Signal des Gerichts, das der Klage einer Dortmunder Prostituierten Recht
gab, ist eindeutig: Mit dem ersatzlosen Verbot des Strichs und der radikalen
Ausweitung des Sperrbezirks auf das gesamte Stadtgebiet sind die Behörden übers
Ziel hinausgeschossen.
Frau K. darf wieder auf die Straße, sie hat auch schon Ideen, auf welche,
und sie hat das gefeiert. Mit den Frauen, die spontan klatschten am Donnerstag
im nüchternen Saal III des Gerichts, im Sinne der „Frauen, für die ich das
geschafft hab’! – Oh, mein Gott!“
Falls die grau gewandeten Beamten von Stadt und Bezirksregierung Letzteres
auch gedacht haben, ließen sie sich das jedenfalls nicht anmerken. Äußerlich
regungslos saßen sie der 16. Kammer gegenüber, der Herr vom Ordnungsamt
Schulter an Schulter mit der aufgeregten Prostituierten in ihrer braunen
Steppjacke. Sie werden nun umdenken müssen, denn wo Dany K. und ihre
Kolleginnen demnächst „tätig werden“ dürfen: „Es ist Ihre Sache, das
festzulegen“, mahnten die Richter.
Als „diskriminierend“ hatte Dany K. empfunden, dass Dortmund im Mai 2011 mit
dem Strich rund um die Ravensberger Straße gleich die
ganze Stadt für ihr Gewerbe schloss. Zur „Gefahrenabwehr“ hatte der Rat damals
so entschieden: Im genehmigten Gebiet in der Nordstadt waren immer mehr
Prostituierte gezählt worden, viele aus den bulgarischen Elendsvierteln der
Stadt Plovdiv.
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erfolgreich gegen die Stadt und das Land NRW geklagt. Demnach darf eine
Großstadt wie Dortmund nicht das gesamte Stadtgebiet zum Sperrbezirk erklären.
Es müsse einen Bereich geben, in dem Straßenprostitution zumutbar wäre.
Der Strich franste aus in die angrenzenden Wohngebiete, Juristen sprechen
von einer „abstrakten Gefahr für die Jugend und den öffentlichen Anstand“. Nach
massiven Protesten aus der Bevölkerung machte die Stadt dem Treiben ein Ende;
das mehrfach kopierte „Dortmunder Modell“ mit seinen sicherheitsüberwachten
„Verrichtungsboxen“ sei „schlichtweg gescheitert“, erklärte gestern der
Rechtsvertreter der Bezirksregierung.
Was das Gericht nicht bestreitet. Würde der fragliche Sperrbezirk wieder
geöffnet, „wäre mit einem Wiederaufleben alter Zustände zu rechnen“. Man habe
aber versäumt, Alternativstandorte zu prüfen; es sei „nicht vertretbar, dass
Straßenprostitution in keinem Bereich möglich ist“. So hatte auch Klägeranwalt
Wilhelm Achelpöhler argumentiert: Es sei „nicht
nachzuvollziehen, wieso nirgendwo“ in einer der flächengrößten Gemeinden
Deutschlands Straßenprostitution tolerabel sein solle.
Das aber wollte diese nicht gelten lassen: Dortmund „verkraftet einen
solchen Ansturm nicht, egal an welchem Standort“. Zumal: „Es gibt genügend
Möglichkeiten, in diesem Bereich tätig zu werden“, rechnete eine Vertreterin
des Ordnungsamts vor. „Jede der Frauen kann jederzeit in einem der zehn Clubs
oder in Wohn-Appartements unterkommen.“
Für Dany K. aber war das „keine Option“. Zu hoch die Kosten, zu groß die
Angst, von Dritten drangsaliert zu werden. „Wo bleibt das Menschenrecht, wo die
Würde der Frauen?“, fragte eine Kollegin am Rande des Prozesses. Man habe auf
der Straße zuletzt „Katz und Maus mit der Polizei“ gespielt. „Prostitution ist
nun einmal gefragt.“
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wird vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt. Eine Dortmunder
Prostituierte klagt gegen das Land NRW und die Stadt Dortmund, weil sie sich zu
Unrecht kriminalisiert und in die Illegalität abgedrängt sieht.
Und sie lasse sich nicht verbieten, erklärte nach dem Urteil auch NRW-Frauenministerin
Barbara Steffens (Grüne): „Wer ihr keinen Raum geben will, verdrängt sie in die
Illegalität mit all ihren negativen Folgen.“ Prostitution sei ein Teil der
Gesellschaft, „deshalb ist es auch Aufgabe der Politik, sie in einem angemessenen
Rahmen zu ermöglichen“.
Aufgabe der Stadt Dortmund also. Sie möge sich „die Möglichkeiten genau
ansehen“, forderte der Vorsitzende Richter Andreas Brüggemann. Einwände, die
Jugend und der Anstand seien überall gefährdet, ließ er nicht gelten:
„Straßenprostitution wird sich immer an öffentlichen Straßen abspielen, das ist
nicht ausreichend für ein Verbot.“ Denkbar seien schließlich auch mehrere
Standorte oder zeitliche Befristungen. Und Dany K. hat ja schon Stadtpläne
vorgelegt – von Ausfallstraßen und, ja: Gewerbegebieten.