Die Klagen von Hartz-IV-Empfängern
vor den Sozialgerichten sind
häufig
berechtigt: "37 Prozent der von den Versicherten oder
Leistungsberechtigten erhobenen Klagen in der
Sozialgerichtsbarkeit haben Erfolg", sagt Peter Masuch,
ab
Januar Präsident des Bundessozialgerichts
in Kassel, im
FR-Interview. 2007 Jahr sei die Zahl der
Prozesse wie
schon im Vorjahr stark angestiegen. Seite 18
ALEX
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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 302)
Datum: Samstag, den 29. Dezember 2007
Seite: 1
"Bedürfnis nach
Gerechtigkeit"
Peter Masuch, künftiger Chef des Bundessozialgerichts, über
Verfahren wegen Hartz IV
Was sind die
künftigen Arbeitsschwerpunkte des neuen
BSG-Präsidenten?
Ich bin dabei,
die Seite zu wechseln -- vom
Richterratsvorsitzenden zum Arbeitgeber, zum Chef einer Behörde
mit 240
Mitarbeitern. Das erfordert viel Organisationsarbeit,
insbesondere
weil wir demnächst für zwei Jahre in
Container-Büros ausgelagert werden -- so lange dauert der
geplante Umbau des Gerichtsgebäudes zu einer modernen
Einrichtung.
Kann der
"Chef" auch Einfluss nehmen auf die Entscheidungen
seiner
Richterkollegen in den 14 BSG-Senaten, etwa als
Schlichter bei
Unstimmigkeiten?
Allenfalls als
Vorsitzender des Großen Senats, der bei
Meinungsdifferenzen zwischen den einzelnen Senaten angerufen
wird. Das ist
zehn Jahre lang nicht der Fall gewesen. Jetzt hat
der Große
Senat aber am 25. September 2007 wieder eine
Entscheidung
getroffen, und das könnte in nächster Zeit wieder
passieren.
Worum geht's
dabei?
In dem entschiedenen
Verfahren ging es um die Frage, wer
entscheidet
letzten Endes über die Dauer eines
Krankenhausaufenthaltes -- allein der behandelnde
Krankenhausarzt oder auch die Krankenkasse? Im neuen Fall
handelt es
sich darum, ob die ostdeutschen Rentenversicherten
stets gleich
zu behandeln sind wie die westdeutschen. Konkret
dreht es sich
um die Höhe des Freibetrages bei der Anrechnung
einer
Unfallrente auf die gesetzliche Rente.
Könnte es
sein, dass Sie durch die als Bürokratieabbau
deklarierte Hartz-IV-Reform Überstunden einlegen müssen?
Wir sind stolz
darauf, dass bislang ein Hauptverfahren vor dem
BSG im Schnitt
weniger als ein Jahr dauert. In der Tat kommt
aber eine
Verfahrenswelle durch Hartz IV auf uns zu. Die erste
Instanz
erlebte dadurch 2006 bereits einen Anstieg um 30 Prozent
auf insgesamt
390 000 Prozesse -- ein Trend, der auch 2007
angehalten
hat. Diese Welle, die irgendwann wieder abebben wird,
erreicht nun
auch die oberste Instanz, bei der durchschnittlich
ein Prozent
aller Verfahren abgeschlossen werden. Übrigens haben
37 Prozent der
von den Versicherten oder Leistungsberechtigten
erhobenen
Klagen in der Sozialgerichtsbarkeit Erfolg!
Dass Hartz IV mit heißer Nadel gestrickt wurde, zeigt sich auch
am jüngsten
Verfassungsgerichtsurteil über die Rechtmäßigkeit
der
Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Bundesagentur.
Tangiert Sie
das?
Da muss ich
den Gesetzgeber etwas in Schutz nehmen, handelt es
sich hier doch
um einen historischen Kompromiss bei einer der
größten
Sozialreformen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Ob
die
Sozialgerichte dadurch mehr Arbeit bekommen, hängt von der
politischen Lösung des Problems ab. Jedenfalls gelten für
den
vom
Bundesverfassungsgericht eingeräumten Übergangszeitraum die
Leistungen und
Bescheide der Argen in vollem Umfang weiter.
Wie könnte
eine solche Lösung aussehen?
Die
Kompetenzen von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit müssen
klar getrennt
werden. Ich habe Zweifel, ob alle Kommunen in der
Lage sein
werden, die Aufgaben der Bundesagentur gerade bei der
Arbeitsvermittlung komplett zu übernehmen. Insofern kann diese
auch weiterhin
ein wichtiges Wörtchen mitreden.
Die Zunahme
der Klagen bei den Sozialgerichten -- eine Folge der
neuen
Unübersichtlichkeit oder des Mangels an sozialer
Gerechtigkeit
in der Gesellschaft?
Das Bedürfnis
nach Gerechtigkeit ist sicher gestiegen. Hinzu
kommt aber:
Der stetige Prozess des gesellschaftlichen Wandels
-- ich nenne
nur die Stichworte Migration, Demographie oder
Abbau von
Vollzeitstellen -- bringt es mit sich, dass der
Gesetzgeber
immer wieder rasch reagieren muss, was nicht immer
dem Anspruch
nach Klarheit genügt. Wir haben hohen Respekt vor
dieser Aufgabe
und bemühen uns, die Gesetzesinhalte zu
vermitteln.
Wir sind dankbar, dass der Bürger seine Rechte auch
wahrnimmt.
Deshalb sind die Verfahren vor den Sozialgerichten
für die Versicherten
und Leistungsempfänger ja auch kostenfrei.
Das Thema
Gerechtigkeit steht juristisch in einem
Spannungsverhältnis zu Anforderungen an möglichst einfache
Gesetze. Denn
je mehr der Gesetzgeber ins Detail geht, umso mehr
kann er dem
Einzelfall gerecht werden, aber um so komplizierter
wird auch das
gesamte Recht.
Das BSG hat
die Höhe der Regelsätze in der Grundsicherung bisher
nicht
beanstandet. Könnte sich das ändern, wenn die Preise und
Löhne weiter stärker steigen als die Hartz-IV-Leistungen?
Die Höhe des
Regelsatzes ist zunächst eine politische
Entscheidung
des Gesetzgebers, das Grundgesetz gibt hierfür
keine
Standards vor. Mittlerweile gibt es aber eine bunte
Vielfalt von
Rechtsentscheiden in Zusammenhang mit Hartz IV, mit
denen die
Praxis leben kann. Im kommenden Jahr wird die neue
Einkommens-
und Verbrauchsstichprobe erstellt. Auf deren
Grundlage
werden die Regelleistungen für Hartz IV überprüft.
Bisher ist ein
Verstoß gegen die Verfassung durch das angewandte
Verfahren zur
Ermittlung des soziokulturellen Existenzminimums
nicht zu
erkennen.
Gibt es neue
konfliktträchtige Themen, die auf die
Sozialgerichte
zukommen?
Bei vielen
Verfahren spielt zunehmend das Europarecht eine
Rolle, wodurch
sie noch komplizierter werden. Umstritten ist
auch das Thema
Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten für unter
60-Jährige.
Eine weitere Klagewelle droht derzeit im
Krankenversicherungsrecht, wo Pharmafirmen gegen die
Krankenkassen
vorgehen.
Worum geht es
dabei?
In einem
Rechtsstreit zum Beispiel haben über 30 Firmen gegen
die mit der
Gesundheitsreform ermöglichten Rabattverträge
zwischen
Pharmaindustrie und Krankenkassen geklagt. Die
Unternehmen
wollen das so genannte Vergabeverfahren zum
Abschluss
dieser Verträge stoppen. Hier geht es um viel Geld,
das die
Krankenkassen bei der Arzneimittelversorgung sparen könnten.
Herr Masuch, Sie sind seit Jahrzehnten Sozialrichter. Was war
bisher Ihr
politisch brisantestes Verfahren?
Sicherlich war
dies Mitte der achtziger Jahre die Entscheidung
über die
Zahlung von Kurzarbeitergeld durch die damalige
Bundesanstalt
für Arbeit bei kalter Aussperrung, das heißt bei
Produktionspausen infolge von Zulieferausfällen durch
Arbeitskämpfe
anderswo.
Sie haben
damals die Bundesanstalt zur Zahlung verdonnert. Würde
die
Entscheidung heute ebenso ausfallen, wenn zum Beispiel die
Lokführer
länger streiken sollten?
Davon muss man
ausgehen, wenn etwa die Automobilarbeiter von den
Fernwirkungen
dieses Streiks betroffen würden. Die Fernwirkung
von Streiks
auf verwandte Tarifbezirke ist angesichts der
zersplitterten
Gewerkschaftsszene noch weniger als damals
gegeben. Nur
eine solche Fernwirkung würde aber die Aussetzung
des
Kurzarbeitergeldes rechtfertigen.
Interview:
Roland Bunzenthal
RWENZEL
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Datum: Samstag, den 29. Dezember 2007
Seite: 18