Die Klagen von Hartz-IV-Empfängern vor den Sozialgerichten sind

        häufig berechtigt: "37 Prozent der von den Versicherten oder

        Leistungsberechtigten erhobenen Klagen in der

        Sozialgerichtsbarkeit haben Erfolg", sagt Peter Masuch, ab

        Januar Präsident des Bundessozialgerichts in Kassel, im

        FR-Interview. 2007 Jahr sei die Zahl der

        Prozesse wie schon im Vorjahr stark angestiegen. Seite 18

 

 

          ALEX

 

 

 

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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 302)

Datum: Samstag, den 29. Dezember 2007

Seite: 1

 

 

  "Bedürfnis nach Gerechtigkeit"

 

 

    Peter Masuch, künftiger Chef des Bundessozialgerichts, über

    Verfahren wegen Hartz IV

 

 

        Was sind die künftigen Arbeitsschwerpunkte des neuen

        BSG-Präsidenten?

 

 

        Ich bin dabei, die Seite zu wechseln -- vom

        Richterratsvorsitzenden zum Arbeitgeber, zum Chef einer Behörde

        mit 240 Mitarbeitern. Das erfordert viel Organisationsarbeit,

        insbesondere weil wir demnächst für zwei Jahre in

        Container-Büros ausgelagert werden -- so lange dauert der

        geplante Umbau des Gerichtsgebäudes zu einer modernen Einrichtung.

 

 

        Kann der "Chef" auch Einfluss nehmen auf die Entscheidungen

        seiner Richterkollegen in den 14 BSG-Senaten, etwa als

        Schlichter bei Unstimmigkeiten?

 

 

        Allenfalls als Vorsitzender des Großen Senats, der bei

        Meinungsdifferenzen zwischen den einzelnen Senaten angerufen

        wird. Das ist zehn Jahre lang nicht der Fall gewesen. Jetzt hat

        der Große Senat aber am 25. September 2007 wieder eine

        Entscheidung getroffen, und das könnte in nächster Zeit wieder

        passieren.

 

 

        Worum geht's dabei?

 

 

        In dem entschiedenen Verfahren ging es um die Frage, wer

        entscheidet letzten Endes über die Dauer eines

        Krankenhausaufenthaltes -- allein der behandelnde

        Krankenhausarzt oder auch die Krankenkasse? Im neuen Fall

        handelt es sich darum, ob die ostdeutschen Rentenversicherten

        stets gleich zu behandeln sind wie die westdeutschen. Konkret

        dreht es sich um die Höhe des Freibetrages bei der Anrechnung

        einer Unfallrente auf die gesetzliche Rente.

 

 

        Könnte es sein, dass Sie durch die als Bürokratieabbau

        deklarierte Hartz-IV-Reform Überstunden einlegen müssen?

 

 

        Wir sind stolz darauf, dass bislang ein Hauptverfahren vor dem

        BSG im Schnitt weniger als ein Jahr dauert. In der Tat kommt

        aber eine Verfahrenswelle durch Hartz IV auf uns zu. Die erste

        Instanz erlebte dadurch 2006 bereits einen Anstieg um 30 Prozent

        auf insgesamt 390 000 Prozesse -- ein Trend, der auch 2007

        angehalten hat. Diese Welle, die irgendwann wieder abebben wird,

        erreicht nun auch die oberste Instanz, bei der durchschnittlich

        ein Prozent aller Verfahren abgeschlossen werden. Übrigens haben

        37 Prozent der von den Versicherten oder Leistungsberechtigten

        erhobenen Klagen in der Sozialgerichtsbarkeit Erfolg!

 

 

        Dass Hartz IV mit heißer Nadel gestrickt wurde, zeigt sich auch

        am jüngsten Verfassungsgerichtsurteil über die Rechtmäßigkeit

        der Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Bundesagentur.

        Tangiert Sie das?

 

 

        Da muss ich den Gesetzgeber etwas in Schutz nehmen, handelt es

        sich hier doch um einen historischen Kompromiss bei einer der

        größten Sozialreformen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Ob

        die Sozialgerichte dadurch mehr Arbeit bekommen, hängt von der

        politischen Lösung des Problems ab. Jedenfalls gelten für den

        vom Bundesverfassungsgericht eingeräumten Übergangszeitraum die

        Leistungen und Bescheide der Argen in vollem Umfang weiter.

 

 

        Wie könnte eine solche Lösung aussehen?

 

 

        Die Kompetenzen von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit müssen

        klar getrennt werden. Ich habe Zweifel, ob alle Kommunen in der

        Lage sein werden, die Aufgaben der Bundesagentur gerade bei der

        Arbeitsvermittlung komplett zu übernehmen. Insofern kann diese

        auch weiterhin ein wichtiges Wörtchen mitreden.

 

 

        Die Zunahme der Klagen bei den Sozialgerichten -- eine Folge der

        neuen Unübersichtlichkeit oder des Mangels an sozialer

        Gerechtigkeit in der Gesellschaft?

 

 

        Das Bedürfnis nach Gerechtigkeit ist sicher gestiegen. Hinzu

        kommt aber: Der stetige Prozess des gesellschaftlichen Wandels

        -- ich nenne nur die Stichworte Migration, Demographie oder

        Abbau von Vollzeitstellen -- bringt es mit sich, dass der

        Gesetzgeber immer wieder rasch reagieren muss, was nicht immer

        dem Anspruch nach Klarheit genügt. Wir haben hohen Respekt vor

        dieser Aufgabe und bemühen uns, die Gesetzesinhalte zu

        vermitteln. Wir sind dankbar, dass der Bürger seine Rechte auch

        wahrnimmt. Deshalb sind die Verfahren vor den Sozialgerichten

        für die Versicherten und Leistungsempfänger ja auch kostenfrei.

        Das Thema Gerechtigkeit steht juristisch in einem

        Spannungsverhältnis zu Anforderungen an möglichst einfache

        Gesetze. Denn je mehr der Gesetzgeber ins Detail geht, umso mehr

        kann er dem Einzelfall gerecht werden, aber um so komplizierter

        wird auch das gesamte Recht.

 

 

        Das BSG hat die Höhe der Regelsätze in der Grundsicherung bisher

        nicht beanstandet. Könnte sich das ändern, wenn die Preise und

        Löhne weiter stärker steigen als die Hartz-IV-Leistungen?

 

 

        Die Höhe des Regelsatzes ist zunächst eine politische

        Entscheidung des Gesetzgebers, das Grundgesetz gibt hierfür

        keine Standards vor. Mittlerweile gibt es aber eine bunte

        Vielfalt von Rechtsentscheiden in Zusammenhang mit Hartz IV, mit

        denen die Praxis leben kann. Im kommenden Jahr wird die neue

        Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erstellt. Auf deren

        Grundlage werden die Regelleistungen für Hartz IV überprüft.

        Bisher ist ein Verstoß gegen die Verfassung durch das angewandte

        Verfahren zur Ermittlung des soziokulturellen Existenzminimums

        nicht zu erkennen.

 

 

        Gibt es neue konfliktträchtige Themen, die auf die

        Sozialgerichte zukommen?

 

 

        Bei vielen Verfahren spielt zunehmend das Europarecht eine

        Rolle, wodurch sie noch komplizierter werden. Umstritten ist

        auch das Thema Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten für unter

        60-Jährige. Eine weitere Klagewelle droht derzeit im

        Krankenversicherungsrecht, wo Pharmafirmen gegen die

        Krankenkassen vorgehen.

 

 

        Worum geht es dabei?

 

 

        In einem Rechtsstreit zum Beispiel haben über 30 Firmen gegen

        die mit der Gesundheitsreform ermöglichten Rabattverträge

        zwischen Pharmaindustrie und Krankenkassen geklagt. Die

        Unternehmen wollen das so genannte Vergabeverfahren zum

        Abschluss dieser Verträge stoppen. Hier geht es um viel Geld,

        das die Krankenkassen bei der Arzneimittelversorgung sparen könnten.

 

 

        Herr Masuch, Sie sind seit Jahrzehnten Sozialrichter. Was war

        bisher Ihr politisch brisantestes Verfahren?

 

 

        Sicherlich war dies Mitte der achtziger Jahre die Entscheidung

        über die Zahlung von Kurzarbeitergeld durch die damalige

        Bundesanstalt für Arbeit bei kalter Aussperrung, das heißt bei

        Produktionspausen infolge von Zulieferausfällen durch

        Arbeitskämpfe anderswo.

 

 

        Sie haben damals die Bundesanstalt zur Zahlung verdonnert. Würde

        die Entscheidung heute ebenso ausfallen, wenn zum Beispiel die

        Lokführer länger streiken sollten?

 

 

        Davon muss man ausgehen, wenn etwa die Automobilarbeiter von den

        Fernwirkungen dieses Streiks betroffen würden. Die Fernwirkung

        von Streiks auf verwandte Tarifbezirke ist angesichts der

        zersplitterten Gewerkschaftsszene noch weniger als damals

        gegeben. Nur eine solche Fernwirkung würde aber die Aussetzung

        des Kurzarbeitergeldes rechtfertigen.

 

 

        Interview: Roland Bunzenthal

 

 

          RWENZEL

 

 

 

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