Bundesverfassungsgerichtsurteil
Kauder lehnt Hartz-IV-Reform ab
Berlin (dpa) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zur
Organisation der Betreuung von Langzeitarbeitslosen lehnt
Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) eine
Hartz-IV-Totalrevision ab.
"Eine Reform der Reform wird es nicht geben. Das ist
mit der Union nicht
zu machen", sagte er.
Bei der nun fälligen Hartz-IV-Verwaltungsreform müssen aus
Kauders Sicht
die Kommunen gestärkt werden. "Sie könnten diese
Aufgabe auch durchaus
gut leisten. Aber nicht alle Länder und auch nicht alle
Kommunen wollen
diese Aufgabe alleine machen."
Nach dem Karlsruher Urteil vom Donnerstag verstößt die
doppelte
Zuständigkeit von Bund und kommunalen Trägern für die
Vergabe von
Leistungen in den Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften (Argen)
gegen das
Grundgesetz. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2010 eine
Neuregelung
erlassen. Nach der Statistik sind in Deutschland derzeit
rund 2,5
Millionen Menschen bereits länger als ein Jahr arbeitslos
gemeldet.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hatte sich nach dem
Urteilsspruch dafür ausgesprochen, die Vermittlung von
Langzeitarbeitslosen in der Zuständigkeit des Bundes zu
belassen. Er
trete aber "für eine möglichst dezentrale Lösung"
ein. Die von Karlsruhe
geforderte Aufgabentrennung bei der Betreuung der
Arbeitslosengeld-II-Empfänger werde am ehesten von einem
Modell erfüllt,
das in 21 Landkreisen bereits praktiziert wird.
Dort nehmen Arbeitsagentur und Gemeinde ihre Aufgaben
getrennt wahr,
aber meist unter einem Dach. Die Agentur ist zuständig für
Betreuung und
Vermittlung in Arbeit und zahlt das ALG II, die Kommune für
die Kosten
von Unterkunft und Heizung sowie die begleitenden Hilfen wie
Schuldnerberatung, Suchtberatung oder Kinderbetreuung.
Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Hans Jörg
Duppré, sprach
sich in der "Passauer Neuen Presse" und in der
"Frankfurter Rundschau"
(Freitag) erneut dafür aus, die Verantwortung für die
Betreuung und
Vermittlung von Langzeitarbeitslosen komplett auf die
Kommunen zu
übertragen. Dabei würden "Reibungsverluste
vermieden". Ziel der Reform
sei es gewesen, Arbeitsvermittlung und soziale Hilfe in
einer Hand zu haben.
Dazu sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte-
und
Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der in Erfurt erscheinenden
"Thüringer
Allgemeinen" (Freitag): "Ich halte die Position
des Landkreistages für
Selbstüberschätzung." Die Arbeitsvermittlung müsse in
jedem Fall beim
Bund angesiedelt bleiben. Auch FDP-Generalsekretär Dirk
Niebel plädierte
im "Mannheimer Morgen" (Freitag) jedoch erneut
dafür, die Aufgabe
komplett in die Hand der Kommunen zu geben.
Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für
Arbeit, warnte vor
politischen Schnellschüssen als Reaktion auf das Urteil.
"Die Politik
muss uns und den Kommunen genügend Zeit lassen, die neue
Welt
vorzubereiten", sagte er der Online-Ausgabe des
Magazins "Der Spiegel".
"Bei der ursprünglichen Hartz-IV-Reform ging alles
recht schnell - beim
nächsten Mal wäre ein bisschen mehr Vorbereitungszeit
hilfreich." Bis
auf den institutionellen Rahmen könne man "das alte
Modell retten",
sagte Alt.
www.bundesverfassungsgericht.de
<http://www.bundesverfassungsgericht.de>
Bundesverfassungsgericht
Jobcenter sind verfassungswidrig
VON URSULA KNAPP UND MICHAEL BERGIUS
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die gemeinsamen
Jobcenter
(Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften, kurz Arge) von kommunalen
Trägern und
der Bundesagentur für Arbeit für verfassungswidrig erklärt.
Nach dem am
Donnerstag verkündeten Urteil verletzt die Mischverwaltung
die
Gemeindeverbände in ihrem Recht auf eigenständige
Aufgabenerledigung.
Zudem liege ein Verstoß gegen die Kompetenzordnung des
Grundgesetzes
vor. Besondere Gründe, die derartige
Gemeinschaftseinrichtungen
ausnahmsweise rechtfertigen könnten, existierten nicht. Dem
Gesetzgeber
wird nun bis zum 31. Dezember 2010 Zeit gegeben, eine
Neuregelung zu
schaffen. Die rechtlichen Befugnisse müssen dann zwischen
der
Bundesagentur für Arbeit und den Kommunalverbänden wieder
getrennt werden.
Mit der Entscheidung hatten die Verfassungsbeschwerden von
elf
Landkreisen teilweise Erfolg. Das Urteil des Zweiten Senats
erging mit
fünf zu drei Richterstimmen. Gerichts-Vizepräsident Winfried
Hassemer
sagte, das Urteil sei "keine schallende Ohrfeige für
den Gesetzgeber",
sondern eine Ermunterung, über andere Lösungen nachzudenken.
Bei dem Streit ging es vor allem um die Finanzierung. Die
Kläger hatten
sich dagegen gewehrt, dass der Bund den Jobcentern
beziehungsweise ihren
Arbeitsgemeinschaften teure Aufgaben zuweisen konnte, ohne
sich voll an
den Kosten zu beteiligen. Diese Hauptbeschwerde wurde von
den Richtern
jedoch zurückgewiesen.
Die Gründung der gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften (Arge)
war nach
Verabschiedung der Hartz-IV-Gesetze erfolgt. Die
Bundesagentur bleibt
innerhalb der Arge für die Vermittlung von
Langzeitarbeitslosen,
Fortbildung und die Auszahlung des Grundbetrags zuständig.
Die
kommunalen Verbände entscheiden über Leistungen an die
Hartz-IV-Empfänger für Wohnung und Heizung, Umzugskosten bis
hin zur
Suchtberatung. Die Arge sollen sicherstellen, dass die
Hartz-IV-Empfänger die Leistung trotz verschiedener Träger
"aus einer
Hand" empfangen. Dabei war die jetzt beanstandete
Konzeption ein
Kompromiss des Vermittlungsausschusses.
Laut der Entscheidung der Richter stellen die Arge
selbstständige
Organisationseinheiten dar, nicht nur räumliche
Zusammenfassungen.
Entscheidungen des einen Trägers hätten zwingend
Auswirkungen auf die
des anderen. Dadurch bestehe weder Verwaltungsklarheit noch
ausreichende
Kontrollmöglichkeit.
Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für
Arbeit, (BA)
teilte am Donnerstag mit, dass sich für die Hartz-IV-Bezieher
zunächst
nichts ändere. Die Hilfebedürftigen erhalten ihr Geld weiter
von den
Jobcentern. Auch müssten sich die etwa 56 000 Mitarbeiter
der Arge keine
Sorgen um ihren Jobs machen.
Ralf Brauksiepe, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der
Unionsfraktion,
sagte der FR: "Das Urteil lässt der Koalition
ausreichend Zeit zur
Umsetzung. Entscheidend ist, dass Probleme, die jetzt mit
Umstellungen
kommen könnten, nicht auf dem Rücken der
Langzeitarbeitslosen
ausgetragen werden."
Die Arbeitsmarktexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion,
Brigitte
Pothmer, erklärte: "Es darf nicht sein, dass
Hilfebedürftige wieder von
einer Amtsstube in die nächste geschickt werden."
FDP-Generalsekretär
Dirk Niebel erneuerte die Forderung nach einer vollständigen
Auflösung
der Bundesagentur für Arbeit.
Massive Kritik kam von der Linke-Fraktion. "Hartz IV
ist ein schlechtes
und ein schlecht gemachtes Gesetz", sagte Fraktionsvize
Bodo Ramelow.
"Nun zeigt sich, dass die heiße Nadel, mit der der
Hartz-IV-Sozialabbau
gestrickt wurde, das Grundgesetz verletzt hat." Die
Verantwortung trügen
"die Hartz-IV-Parteien CDU/CSU, SPD, FDP und
Grüne". Die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und
Sozialhilfe-Initiativen
warnte vor einem Abschied von der "Leistungsgewährung
aus einer Hand".
*Az. 2 BvR 2433/04 und 2434/04*
* *
Analyse
Rote Karte für Hartz-IV-Chaos
VON KATHARINA SPERBER
Murks bleibt Murks. Das hat jetzt das
Bundesverfassungsgericht
bestätigt, als es die Konstruktion der Arbeitsgemeinschaften
aus
Agenturen für Arbeit und Kommunen für die Betreuung der
Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig qualifizierte. Und
somit bleibt
die mit heißer Nadel gestrickte und unlauter umgesetzte
Hartz-Reform der
rot-grünen Bundesregierung, zu der die Erfindung der
Arbeitsgemeinschaften gehört, hanebüchenes Beispiel für
schlechte Politik.
Man muss zurückschauen, um zu begreifen, was passiert ist.
Als 2004
darüber gestritten wurde, wie moderne Arbeitsmarktpolitik
aussehen
könnte, war klar: Es ist teuer, ineffizient und wider die
Menschenwürde,
Arbeitslose und arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger zwischen
den Arbeits-
und Sozialämtern weiter hin- und herzuschubsen.
Zusammenlegung jetzt,
hieß die gute Parole, die auch heute noch richtig ist.
Aber wie sollte das geschehen? An dieser Frage scheiterten
ehrgeizige
und sture Männer, wie der damalige Bundesarbeitsminister
Wolfgang
Clement (SPD) im Schlepptau mit den Grünen und auf der
anderen Seite der
Anführer des Widerstands im CDU-dominierten Bundesrat,
Roland Koch. Der
war drei Jahre zuvor in den US-Bundesstaat Wisconsin
gefahren, um dort
zu studieren, wie Sozialpolitik auf Amerikanisch betrieben
wird, und zog
leider die falschen Schlüsse für das deutsche Sozialstaatsmodell.
Reisen bildete ihn nicht, sondern machte den
Provinzpolitiker
streitsüchtig. Er verlangte, dass bei der Zusammenlegung
beider
Behörden, Länder und Kommunen das Sagen haben sollten.
Clement bestand
jedoch auf der Federführung der Bundesagentur für Arbeit.
Bei dieser
Aktion rechnete sich die rot-grüne Bundesregierung ihre im
Volk
zunehmend umstrittene Reform auf Kosten der Kommunen schön,
damit der zu
eng bemessene Finanzrahmen ihr nicht auch noch um die Ohren
fliegen sollte.
Hinzu kam - typisch deutsch - behördliches
Beharrungsvermögen, gespeist
aus einer schon unanständig zu nennenden Besitzstands- und
Interessenwahrung. Der Murks war perfekt und dennoch
erlangte er
Gesetzeskraft - mit den bekannten Folgen: Es knirscht im Gebälk
der
Arbeitsgemeinschaften. Kompetenzgerangel und ewiger Zank um
die Finanzen
stören die einzig wirklich wichtige Aufgabe:
Langzeitarbeitslose fit für
den Arbeitsmarkt zu machen und wieder in Lohn und Brot zu
bringen.
Das Gericht hat den Verantwortlichen eine lange Frist
eingeräumt, die
Betreuung der Joblosen auf verfassungsrechtlich feste Füße
zu stellen.
Der Deutsche Landkreistag, der die Klagen von elf
Landkreisen
unterstützt hat, gibt sich siegestaumelig und verweist den
Bund und die
Bundesagentur für Arbeit in die Schranken - die sollten sich
um das
Arbeitslosengeld I kümmern, alles andere würden die
Landkreise und
Kommunen künftig allein bewältigen wollen.
Der Bundesarbeitsminister dagegen ruft: Zurück auf Los und
will mit
seinem bevorzugten Modell der getrennten Trägerschaft, im
Grunde wieder
auf die Zustände vor der Reform zurück. Das kann nicht Sinn
der Sache
sein. Wenn Langzeitarbeitslose wieder wie anno dazumal von
einer Tür zur
anderen rennen müssen, ist ihnen in Zeiten schlechter
Konjunktur wenig
geholfen. Etwas mehr Fantasie darf man schon erwarten, damit
der Murks
endlich beseitigt wird.
Copyright © FR-online.de 2007
Dokument erstellt am 20.12.2007 um 15:36:02 Uhr
Letzte Änderung am 20.12.2007 um 19:42:55 Uhr
Erscheinungsdatum 20.12.2007
Mehr Arbeitslose
vermitteln!
Düsseldorf
<http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/duesseldorf.html>,
20.12.2007
, 1 Kommentar
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SOZIALES. Dezernent Hintzsche sieht im Gerichtsurteil zu
Hartz IV die
Chance zum Neuanfang.
Für die Arbeitslosen ändert sich erst einmal nichts. Doch
Sozialdezernent Burkhard Hintzsche sieht in der gestrigen
Gerichtsentscheidung, die Betreuung von Hartz-IV-Beziehern
neu zu
regeln, die Chance zur gründlichen Überprüfung mit einem
besseren
Neuanfang.
"Es darf keine Schnellschüsse geben", sagte er mit
Blick auf die
Tatsache, dass der Gesetzgeber nun bis Ende 2010 Zeit hat,
ein neues
System zu schaffen, das die Kommunen übernehmen. Die vom
Gericht als
verfassungswidrig eingestufte Zusammenlegung der Aufgaben
von
Bundesagentur und Kommunen in Arbeitsgemeinschaften sei
"Ergebnis einer
politischen Nacht- und Nebelaktion, die nicht tragfähig
war".
Hintzsche betonte, dass diese Partnerschaft in Düsseldorf im
Großen und
Ganzen gut funktioniert. Der OB monierte allerdings noch in
dieser
Woche, dass der Bund nicht genügend Personal abstelle.
Für den Dezernenten ist entscheidend, "dass man das
Beratungssystem
unter die Lupe nimmt". 27 Prozent der betreuten
Düsseldorfer bezögen
Hartz IV nur, weil sie in ihrem Job nicht genug verdienten.
"Für die
muss es ein eigenständiges Leistungssystem geben",
verlangt Hintzsche.
Das Prinzip "fördern und fordern" nach dem Vorbild
der englischen
Jobcenter, wo man sich mehr auf die Vermittlung als auf die
Verwaltung
konzentriert, werde sonst unterlaufen. (fp)
22.12.2007 / Inland / Seite 2
Zum Inhalt dieser Ausgabe
<http://www.jungewelt.de/2007/12-22/index.php> |
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Kreise verzichten
auf Arbeitsagentur
Berlin. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu
»Hartz IV«
wollen die Landkreise die Arbeitsvermittlung ohne den Bund
organisieren.
Der Präsident des Deutschen Landkreistags (DLT), Jörg
Duppré, zeigte
sich am Freitag zuversichtlich, daß die Landkreise und
kreisfreien
Städte »bei gesicherter Finanzierung« künftig die Aufgabe
ohne die
Bundesagentur für Arbeit (BA) schultern können. Nach dem am
Donnerstag
verkündeten Urteil sind die zwischen BA und Kommunen
gebildeten
Arbeitsgemeinschaften (Argen) zur Betreuung
Langzeitarbeitsloser mit dem
Grundgesetz nicht vereinbar. Dieses schließe eine
»Mischverwaltung« aus,
da die Kommunen so in ihrem »Anspruch auf
eigenverantwortliche
Aufgabenerledigung« verletzt würden. (ddp/jW)