Bundesverfassungsgerichtsurteil

 

Kauder lehnt Hartz-IV-Reform ab

 

Berlin (dpa) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur

Organisation der Betreuung von Langzeitarbeitslosen lehnt

Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) eine Hartz-IV-Totalrevision ab.

"Eine Reform der Reform wird es nicht geben. Das ist mit der Union nicht

zu machen", sagte er.

 

Bei der nun fälligen Hartz-IV-Verwaltungsreform müssen aus Kauders Sicht

die Kommunen gestärkt werden. "Sie könnten diese Aufgabe auch durchaus

gut leisten. Aber nicht alle Länder und auch nicht alle Kommunen wollen

diese Aufgabe alleine machen."

 

Nach dem Karlsruher Urteil vom Donnerstag verstößt die doppelte

Zuständigkeit von Bund und kommunalen Trägern für die Vergabe von

Leistungen in den Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften (Argen) gegen das

Grundgesetz. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2010 eine Neuregelung

erlassen. Nach der Statistik sind in Deutschland derzeit rund 2,5

Millionen Menschen bereits länger als ein Jahr arbeitslos gemeldet.

 

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hatte sich nach dem

Urteilsspruch dafür ausgesprochen, die Vermittlung von

Langzeitarbeitslosen in der Zuständigkeit des Bundes zu belassen. Er

trete aber "für eine möglichst dezentrale Lösung" ein. Die von Karlsruhe

geforderte Aufgabentrennung bei der Betreuung der

Arbeitslosengeld-II-Empfänger werde am ehesten von einem Modell erfüllt,

das in 21 Landkreisen bereits praktiziert wird.

 

Dort nehmen Arbeitsagentur und Gemeinde ihre Aufgaben getrennt wahr,

aber meist unter einem Dach. Die Agentur ist zuständig für Betreuung und

Vermittlung in Arbeit und zahlt das ALG II, die Kommune für die Kosten

von Unterkunft und Heizung sowie die begleitenden Hilfen wie

Schuldnerberatung, Suchtberatung oder Kinderbetreuung.

 

Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Hans Jörg Duppré, sprach

sich in der "Passauer Neuen Presse" und in der "Frankfurter Rundschau"

(Freitag) erneut dafür aus, die Verantwortung für die Betreuung und

Vermittlung von Langzeitarbeitslosen komplett auf die Kommunen zu

übertragen. Dabei würden "Reibungsverluste vermieden". Ziel der Reform

sei es gewesen, Arbeitsvermittlung und soziale Hilfe in einer Hand zu haben.

 

Dazu sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und

Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der in Erfurt erscheinenden "Thüringer

Allgemeinen" (Freitag): "Ich halte die Position des Landkreistages für

Selbstüberschätzung." Die Arbeitsvermittlung müsse in jedem Fall beim

Bund angesiedelt bleiben. Auch FDP-Generalsekretär Dirk Niebel plädierte

im "Mannheimer Morgen" (Freitag) jedoch erneut dafür, die Aufgabe

komplett in die Hand der Kommunen zu geben.

 

Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, warnte vor

politischen Schnellschüssen als Reaktion auf das Urteil. "Die Politik

muss uns und den Kommunen genügend Zeit lassen, die neue Welt

vorzubereiten", sagte er der Online-Ausgabe des Magazins "Der Spiegel".

"Bei der ursprünglichen Hartz-IV-Reform ging alles recht schnell - beim

nächsten Mal wäre ein bisschen mehr Vorbereitungszeit hilfreich." Bis

auf den institutionellen Rahmen könne man "das alte Modell retten",

sagte Alt.

 

www.bundesverfassungsgericht.de <http://www.bundesverfassungsgericht.de>

 

Bundesverfassungsgericht

 

Jobcenter sind verfassungswidrig

 

VON URSULA KNAPP UND MICHAEL BERGIUS

 

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die gemeinsamen Jobcenter

(Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften, kurz Arge) von kommunalen Trägern und

der Bundesagentur für Arbeit für verfassungswidrig erklärt. Nach dem am

Donnerstag verkündeten Urteil verletzt die Mischverwaltung die

Gemeindeverbände in ihrem Recht auf eigenständige Aufgabenerledigung.

 

Zudem liege ein Verstoß gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes

vor. Besondere Gründe, die derartige Gemeinschaftseinrichtungen

ausnahmsweise rechtfertigen könnten, existierten nicht. Dem Gesetzgeber

wird nun bis zum 31. Dezember 2010 Zeit gegeben, eine Neuregelung zu

schaffen. Die rechtlichen Befugnisse müssen dann zwischen der

Bundesagentur für Arbeit und den Kommunalverbänden wieder getrennt werden.

 

Mit der Entscheidung hatten die Verfassungsbeschwerden von elf

Landkreisen teilweise Erfolg. Das Urteil des Zweiten Senats erging mit

fünf zu drei Richterstimmen. Gerichts-Vizepräsident Winfried Hassemer

sagte, das Urteil sei "keine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber",

sondern eine Ermunterung, über andere Lösungen nachzudenken.

 

Bei dem Streit ging es vor allem um die Finanzierung. Die Kläger hatten

sich dagegen gewehrt, dass der Bund den Jobcentern beziehungsweise ihren

Arbeitsgemeinschaften teure Aufgaben zuweisen konnte, ohne sich voll an

den Kosten zu beteiligen. Diese Hauptbeschwerde wurde von den Richtern

jedoch zurückgewiesen.

 

Die Gründung der gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften (Arge) war nach

Verabschiedung der Hartz-IV-Gesetze erfolgt. Die Bundesagentur bleibt

innerhalb der Arge für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen,

Fortbildung und die Auszahlung des Grundbetrags zuständig. Die

kommunalen Verbände entscheiden über Leistungen an die

Hartz-IV-Empfänger für Wohnung und Heizung, Umzugskosten bis hin zur

Suchtberatung. Die Arge sollen sicherstellen, dass die

Hartz-IV-Empfänger die Leistung trotz verschiedener Träger "aus einer

Hand" empfangen. Dabei war die jetzt beanstandete Konzeption ein

Kompromiss des Vermittlungsausschusses.

 

Laut der Entscheidung der Richter stellen die Arge selbstständige

Organisationseinheiten dar, nicht nur räumliche Zusammenfassungen.

Entscheidungen des einen Trägers hätten zwingend Auswirkungen auf die

des anderen. Dadurch bestehe weder Verwaltungsklarheit noch ausreichende

Kontrollmöglichkeit.

 

Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, (BA)

teilte am Donnerstag mit, dass sich für die Hartz-IV-Bezieher zunächst

nichts ändere. Die Hilfebedürftigen erhalten ihr Geld weiter von den

Jobcentern. Auch müssten sich die etwa 56 000 Mitarbeiter der Arge keine

Sorgen um ihren Jobs machen.

 

Ralf Brauksiepe, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Unionsfraktion,

sagte der FR: "Das Urteil lässt der Koalition ausreichend Zeit zur

Umsetzung. Entscheidend ist, dass Probleme, die jetzt mit Umstellungen

kommen könnten, nicht auf dem Rücken der Langzeitarbeitslosen

ausgetragen werden."

 

Die Arbeitsmarktexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Brigitte

Pothmer, erklärte: "Es darf nicht sein, dass Hilfebedürftige wieder von

einer Amtsstube in die nächste geschickt werden." FDP-Generalsekretär

Dirk Niebel erneuerte die Forderung nach einer vollständigen Auflösung

der Bundesagentur für Arbeit.

 

Massive Kritik kam von der Linke-Fraktion. "Hartz IV ist ein schlechtes

und ein schlecht gemachtes Gesetz", sagte Fraktionsvize Bodo Ramelow.

"Nun zeigt sich, dass die heiße Nadel, mit der der Hartz-IV-Sozialabbau

gestrickt wurde, das Grundgesetz verletzt hat." Die Verantwortung trügen

"die Hartz-IV-Parteien CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne". Die

Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfe-Initiativen

warnte vor einem Abschied von der "Leistungsgewährung aus einer Hand".

 

*Az. 2 BvR 2433/04 und 2434/04*

 

* *

 

Analyse

 

Rote Karte für Hartz-IV-Chaos

 

VON KATHARINA SPERBER

 

Murks bleibt Murks. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht

bestätigt, als es die Konstruktion der Arbeitsgemeinschaften aus

Agenturen für Arbeit und Kommunen für die Betreuung der

Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig qualifizierte. Und somit bleibt

die mit heißer Nadel gestrickte und unlauter umgesetzte Hartz-Reform der

rot-grünen Bundesregierung, zu der die Erfindung der

Arbeitsgemeinschaften gehört, hanebüchenes Beispiel für schlechte Politik.

 

Man muss zurückschauen, um zu begreifen, was passiert ist. Als 2004

darüber gestritten wurde, wie moderne Arbeitsmarktpolitik aussehen

könnte, war klar: Es ist teuer, ineffizient und wider die Menschenwürde,

Arbeitslose und arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger zwischen den Arbeits-

und Sozialämtern weiter hin- und herzuschubsen. Zusammenlegung jetzt,

hieß die gute Parole, die auch heute noch richtig ist.

 

Aber wie sollte das geschehen? An dieser Frage scheiterten ehrgeizige

und sture Männer, wie der damalige Bundesarbeitsminister Wolfgang

Clement (SPD) im Schlepptau mit den Grünen und auf der anderen Seite der

Anführer des Widerstands im CDU-dominierten Bundesrat, Roland Koch. Der

war drei Jahre zuvor in den US-Bundesstaat Wisconsin gefahren, um dort

zu studieren, wie Sozialpolitik auf Amerikanisch betrieben wird, und zog

leider die falschen Schlüsse für das deutsche Sozialstaatsmodell.

 

Reisen bildete ihn nicht, sondern machte den Provinzpolitiker

streitsüchtig. Er verlangte, dass bei der Zusammenlegung beider

Behörden, Länder und Kommunen das Sagen haben sollten. Clement bestand

jedoch auf der Federführung der Bundesagentur für Arbeit. Bei dieser

Aktion rechnete sich die rot-grüne Bundesregierung ihre im Volk

zunehmend umstrittene Reform auf Kosten der Kommunen schön, damit der zu

eng bemessene Finanzrahmen ihr nicht auch noch um die Ohren fliegen sollte.

 

Hinzu kam - typisch deutsch - behördliches Beharrungsvermögen, gespeist

aus einer schon unanständig zu nennenden Besitzstands- und

Interessenwahrung. Der Murks war perfekt und dennoch erlangte er

Gesetzeskraft - mit den bekannten Folgen: Es knirscht im Gebälk der

Arbeitsgemeinschaften. Kompetenzgerangel und ewiger Zank um die Finanzen

stören die einzig wirklich wichtige Aufgabe: Langzeitarbeitslose fit für

den Arbeitsmarkt zu machen und wieder in Lohn und Brot zu bringen.

 

Das Gericht hat den Verantwortlichen eine lange Frist eingeräumt, die

Betreuung der Joblosen auf verfassungsrechtlich feste Füße zu stellen.

Der Deutsche Landkreistag, der die Klagen von elf Landkreisen

unterstützt hat, gibt sich siegestaumelig und verweist den Bund und die

Bundesagentur für Arbeit in die Schranken - die sollten sich um das

Arbeitslosengeld I kümmern, alles andere würden die Landkreise und

Kommunen künftig allein bewältigen wollen.

 

Der Bundesarbeitsminister dagegen ruft: Zurück auf Los und will mit

seinem bevorzugten Modell der getrennten Trägerschaft, im Grunde wieder

auf die Zustände vor der Reform zurück. Das kann nicht Sinn der Sache

sein. Wenn Langzeitarbeitslose wieder wie anno dazumal von einer Tür zur

anderen rennen müssen, ist ihnen in Zeiten schlechter Konjunktur wenig

geholfen. Etwas mehr Fantasie darf man schon erwarten, damit der Murks

endlich beseitigt wird.

 

Copyright © FR-online.de 2007

Dokument erstellt am 20.12.2007 um 15:36:02 Uhr

Letzte Änderung am 20.12.2007 um 19:42:55 Uhr

Erscheinungsdatum 20.12.2007

 

 

  Mehr Arbeitslose vermitteln!

 

Düsseldorf

<http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/duesseldorf.html>, 20.12.2007

 

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SOZIALES. Dezernent Hintzsche sieht im Gerichtsurteil zu Hartz IV die

Chance zum Neuanfang.

 

Für die Arbeitslosen ändert sich erst einmal nichts. Doch

Sozialdezernent Burkhard Hintzsche sieht in der gestrigen

Gerichtsentscheidung, die Betreuung von Hartz-IV-Beziehern neu zu

regeln, die Chance zur gründlichen Überprüfung mit einem besseren

Neuanfang.

 

"Es darf keine Schnellschüsse geben", sagte er mit Blick auf die

Tatsache, dass der Gesetzgeber nun bis Ende 2010 Zeit hat, ein neues

System zu schaffen, das die Kommunen übernehmen. Die vom Gericht als

verfassungswidrig eingestufte Zusammenlegung der Aufgaben von

Bundesagentur und Kommunen in Arbeitsgemeinschaften sei "Ergebnis einer

politischen Nacht- und Nebelaktion, die nicht tragfähig war".

 

Hintzsche betonte, dass diese Partnerschaft in Düsseldorf im Großen und

Ganzen gut funktioniert. Der OB monierte allerdings noch in dieser

Woche, dass der Bund nicht genügend Personal abstelle.

 

Für den Dezernenten ist entscheidend, "dass man das Beratungssystem

unter die Lupe nimmt". 27 Prozent der betreuten Düsseldorfer bezögen

Hartz IV nur, weil sie in ihrem Job nicht genug verdienten. "Für die

muss es ein eigenständiges Leistungssystem geben", verlangt Hintzsche.

Das Prinzip "fördern und fordern" nach dem Vorbild der englischen

Jobcenter, wo man sich mehr auf die Vermittlung als auf die Verwaltung

konzentriert, werde sonst unterlaufen. (fp)

 

22.12.2007 / Inland / Seite 2

 

Zum Inhalt dieser Ausgabe <http://www.jungewelt.de/2007/12-22/index.php> |

 

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  Kreise verzichten auf Arbeitsagentur

 

Berlin. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu »Hartz IV«

wollen die Landkreise die Arbeitsvermittlung ohne den Bund organisieren.

Der Präsident des Deutschen Landkreistags (DLT), Jörg Duppré, zeigte

sich am Freitag zuversichtlich, daß die Landkreise und kreisfreien

Städte »bei gesicherter Finanzierung« künftig die Aufgabe ohne die

Bundesagentur für Arbeit (BA) schultern können. Nach dem am Donnerstag

verkündeten Urteil sind die zwischen BA und Kommunen gebildeten

Arbeitsgemeinschaften (Argen) zur Betreuung Langzeitarbeitsloser mit dem

Grundgesetz nicht vereinbar. Dieses schließe eine »Mischverwaltung« aus,

da die Kommunen so in ihrem »Anspruch auf eigenverantwortliche

Aufgabenerledigung« verletzt würden. (ddp/jW)