Stadt Es­sen ver­bie­tet Bet­teln mit Kin­dern und Tie­ren

 

Stadt Es­sen ver­bie­tet Bet­teln mit Kin­dern und Tie­ren

ES­SEN RP 17.2.17
(jis) In Es­sen soll das Ord­nungs­amt dem­nächst schär­fer ge­gen
Bett­ler vor­ge­hen. Das hat der Rat der Stadt mehr­heit­lich
be­schlos­sen. Dem­nach wird ban­den­mä­ßi­ges be­zie­hungs­wei­se
or­ga­ni­sier­tes Bet­teln in der In­nen­stadt nicht mehr to­le­riert.
Auch das Bet­teln un­ter Vor­täu­schen kör­per­li­cher
Be­hin­de­run­gen, Krank­hei­ten oder per­sön­li­cher Not­la­gen ist
künf­tig ver­bo­ten. Eben­so wie das Bet­teln mit Kin­dern und Tie­ren.
Es han­de­le sich da­bei um nö­ti­gen­de Ver­hal­tens­wei­sen, die weit
über ei­ne Be­läs­ti­gung hin­aus­ge­hen, lau­tet die Be­grün­dung. In
sol­chen Fäl­len kön­ne das über die Ge­fah­ren­ab­wehr-Ver­ord­nung
ge­re­gelt wer­den.

Ins­be­son­de­re will man
wohl Bett­ler, die mit ei­nem schla­fen­den Kind auf der Stra­ße oder
bei­spiels­wei­se auf dem Weih­nachts­markt sit­zen, nicht mehr dul­den.
„Der Ein­satz der Kin­der und Tie­re für die­sen Zweck steht im
Wi­der­spruch zu den Wert­vor­stel­lun­gen der Be­völ­ke­rung über das
staats­bür­ger­li­che Zu­sam­men­le­ben“, heißt es in der
Rats­vor­la­ge. Auch das Vor­täu­schen von künst­le­ri­schen
Dar­bie­tun­gen fällt un­ter die neue Ver­ord­nung. Hin­ter­grund für
das ri­go­ro­se­re Vor­ge­hen ist ei­ne wach­sen­de Zahl von
Be­schwer­den. „Das Bet­teln in der In­nen­stadt hat in den
ver­gan­ge­nen Mo­na­ten stark zu­ge­nom­men und ist vor al­lem
ag­gres­si­ver ge­wor­den“, sagt Stadt-Spre­che­rin Sil­ke Lenz.
Pas­san­ten wür­den zum Bei­spiel beim Geld­ab­ho­len an
Bank­au­to­ma­ten an­ge­spro­chen und teils auch an­ge­fasst.

Die Mit­ar­bei­ter des Ord­nungs­am­tes müs­sen nun da­für sor­gen, dass
die neu­en Re­geln auch ein­ge­hal­ten wer­den. Sie dür­fen bei
Ver­ge­hen Ord­nungs­gel­der ver­hän­gen. Der Spiel­raum reicht von 50
bis ma­xi­mal 1000 Eu­ro. „Das ist na­tür­lich Er­mes­sens­sa­che und
wird si­cher sel­ten aus­ge­schöpft“, sagt Lenz. Der­zeit sind zwölf
Ein­satz­kräf­te in der In­nen­stadt un­ter­wegs – die Zahl soll aber
bis 2020 auf 35 auf­ge­stockt wer­den. Die neu­en Ver­ord­nung tritt mit
dem Er­schei­nen des Amts­blatts En­de nächs­ter Wo­che in Kraft und
gilt vor­läu­fig bis zum Jahr 2032.

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