Mehr Haushalten 2017 Strom abgestellt

 

344 000 wurde der Strom abgestellt

Fr 12.11.18

 

Aus: Ausgabe vom 12.11.2018, Seite 1 / Inland

Blackout für 344.000 Haushalte

2017 wurden in Deutschland 14.000 Stromsperren mehr exekutiert als im Jahr zuvor

Kerzen bringen Licht, sind aber sind keine Alternative für Betrieb von Kühlschrank, TV-Gerät oder Herd

Elektroenergie ist im Laufe der vergangenen Jahre erheblich teurer
geworden. Längst nicht mehr alle Menschen in der Bundesrepublik
Deutschland können sie sich problemlos leisten. Wegen unbezahlter
Rechnungen ist im vergangenen Jahr fast 344.000 Haushalten hierzulande
der Strom abgestellt worden. Das waren etwa 14.000 Stromsperren mehr als
2016, wie aus dem Entwurf des neuen Monitoringberichts der
Bundesnetzagentur zum Strommarkt hervorgeht. Die meisten Sperren gab es
mit rund 98.000 in Nordrhein-Westfalen, berichtete die
Nachrichtenagentur dpa, der ein Berichtsentwurf vorliege am Sonntag.

Eine
Sperrung der laufenden Versorgung mit Elektroenergie angedroht haben
die einschlägigen Unternehmen – euphemistisch »Versorger« genannt – im
vergangenen Jahr gut 4,8 Millionen säumigen Zahlern. Mehr als sieben
Prozent von den zuvor gemahnten Abnehmern wurde der Strom dann
tatsächlich abgestellt. »Es besteht die Vermutung, dass eine
Sperrandrohung in vielen Fällen zu einer Zahlung führt«, heißt es in dem
Bericht – eine sachliche, aber auch kaltschnäuzige Feststellung.
Außerdem wird laut dpa in dem Entwurf auf den hohen zeitlichen
und finanziellen Aufwand verwiesen, wenn eine Sperre vor Gericht
durchgesetzt werden muss.

Wie schwer die Situation für die betroffenen Abnehmer ist, blieb
indes unerwähnt. Kein Geld, kein Strom, so einfach ist das. Allerdings
gibt es Eskalationsstufen: Den Blackout für den betroffenen Haushalt
darf der »Versorger« erst herbeiführen, wenn dessen »Kunde« mit
mindestens 100 Euro in Zahlungsverzug ist und nachdem er eine Mahnung
mit der Androhung einer Sperrung erhalten hat. Bevor der Strom
tatsächlich abgestellt wird, muss das entsprechende
Versorgungsunternehmen dem Verbraucher eine entsprechende Ankündigung
zustellen und ihm eine letzte Gelegenheit zur Zahlung geben. Sowohl die
Mahnung als auch die Sperrung und die Entsperrung eines Stromanschlusses
kosten den Betroffenen zusätzliche Gebühren. (dpa/jW)

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