OSD gegen Fifty-Fifty-Verkäufer: Wie gefährlich ist ein Einarmiger?

15. Juni 2015 - 20:30 Uhr

OSD gegen Fifty-Fifty-Verkäufer: Wie gefährlich ist ein Einarmiger?

Von Dieter Sieckmeyer

Situation an Bushaltestelle geriet
außer Kontrolle. Dem Behinderten wurde danach auch noch der Hund
weggenommen. Streetworker sehen Politik gefordert.

Der schwerbehinderte Fiftyfifty- Verkäufer Jörg Hilden soll zwei
OSD-Mitarbeiter massiv angegriffen haben. Gestern beteuerte er seine
Unschuld: „Das ist so nicht gewesen.“

Der schwerbehinderte Fiftyfifty- Verkäufer Jörg Hilden soll
zwei OSD-Mitarbeiter massiv angegriffen haben. Gestern beteuerte er
seine Unschuld: „Das ist so nicht gewesen.“

Düsseldorf. Es war ein
Kontrast, der kaum größer sein könnte. Auf der Anklagebank Jörg Hilden,
schmächtig, mit nur einem Arm schwer behindert und von einer langen
Drogen-Karriere gezeichnet. Sein Kontrahent vom städtischen Ordnungs-
und Servicedienst ist ein ganzes Stück größer, kräftig und macht den
Eindruck, dass er zupacken kann. Trotzdem soll der Fifty-Fifty-Verkäufer
im September vergangenen Jahres so kräftig um sich geschlagen und
getreten haben, dass der OSD-Mitarbeiter und eine Kollegin Strafanzeige
wegen Körperverletzung und Beleidigung erstellten. Hilden ist sicher,
dass man ihm gezielt eins auswischen wollte. Er wehrt sich nun gegen die
Bewährungsstrafe von vier Monaten, zu der das Amtsgericht den
51-Jährigen verurteilte. Gestern begann der Prozess vor dem Landgericht.

Am 17. September gegen 22.35 Uhr
hatte Hilden an der Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße gesessen. Kurz
zuvor hatte er sich am Kiosk eine Flasche Bier gekauft. Weil das
Alkohol-Trinken an Bushaltestellen verboten ist, wurde der stadtbekannte
Fifty-Fifty-Verkäufer von den beiden OSD-Leuten angesprochen.
Unstrittig ist, dass der 51-Jährige das Bier umgehend weggestellt hat.

Mehr Feingefühl

Wenn vor dem Amtsgericht Mitarbeiter des Ordnungs- und
Servicedienstes als Zeugen geladen sind, treten sie nicht selten mit
einer ganzen Hausmacht im Saal auf. Denn auf den Zuschauerplätzen sitzen
als „Beobachter“ oft Kollegen in Uniform, die mit dem aktuellen
Verfahren gar nichts zu tun haben. mehr

Damit hätte die Sache eigentlich
beendet sein sollen. „Aber man hat mich aufgefordert, die Haltestelle zu
verlassen. Ich habe aber dort auf den Bus nach Hause gewartet“,
erklärte Hilden. Weil der 51-Jährige sich weigerte, den Anweisungen
Folge zu leisten, eskalierte die Situation. Er soll die OSD-Mitarbeiter
unter anderem als „asoziales Pack“ beschimpft haben und handgreiflich
geworden sein. Dabei wurde einer der Ordnungshüter angeblich leicht
verletzt. Zum Schluss soll der Schwerbehinderte zu Boden gebracht worden
sein.

Streetworker fordern eine Korrektur der Straßensatzung

„Diese Situation hätte man auch
anders lösen können“, meint Oliver Ongaro, der sich als Streetworker um
die Fifty-Fifty-Verkäufer kümmert. Zumal Hilden nach dem Vorfall auch
sein Hund „Marx“ weggenommen wurde, weil er sich wegen seiner
Behinderung nicht um ihn kümmern könne. Ongaro: „Das Tier war sein Ein
und Alles.“ Er fordert, dass sich der Rat erneut mit der Straßensatzung
beschäftig. Der Prozess wird am 5. August fortgesetzt, weil die
OSD-Mitarbeiterin fehlte.

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