NRZ  Mittwoch, 03.03.2004
 

  Bloß nicht krank werden
 

 OBDACHLOSE / Für 2500 Düsseldorfer hat die Gesundheitsreform
 unbezahlbare Folgen. Kaum jemand geht mehr zum Arzt.

 Bloß nicht krank werden: Für die 2500 wohnungslosen Menschen in
 Düsseldorf hat die Gesundheitsreform unbezahlbare Auswirkungen.
 Kaum jemand hat die 10 Euro Praxisgebühr, kaum jemand kann die
 Zuzahlung für die Medikamente aufbringen. Ein Missstand, dessen
 Folgen gestern Christian Arnold, Referatsleiter bei der Diakonie,
 anprangerte: "Die Leute verzichten auf den Arztbesuch, bis es gar nicht
 mehr anders geht und sie als Notfall ins Krankenhaus müssen." Aber
 selbst dort sind sie nicht von den Gebühren befreit.

 Seit Jahresbeginn sind die Patientenzahlen um 20 Prozent
 zurückgegangen, hat der Arzt Carsten König von der Medizinischen Hilfe
 für Wohnungslose festgestellt: "Manchen ist es peinlich, dass sie das
 Geld nicht haben. Andere weigern sich auch einfach, weil sie sich
 massiv benachteiligt fühlen." Wer von 296 Euro im Monat leben müsse,
 überlege sich sehr genau, ob er sich einen Arztbesuch leisten könne.
 Auch für die Ärzte sei das eine sehr schwierige Situation, sagt König.

 Vom Sozialamt gibt es nur ein Darlehen

 Um niemanden abzuweisen, komme es zu abenteuerlichen
 Konstruktionen - bis hin zu Sammelaktionen für einige schwer kranke
 Obdachlose.

 300 Menschen leben in Düsseldorf auf der Straße, 2200 in
 ungenügenden Wohnverhältnissen wie Obdachloseneinrichtungen. Wie
 alle Sozialhilfe-Empfänger sind sie seit 1. Januar in einer gesetzlichen
 Krankenkasse versichert, auch für sie gilt die Höchstgrenze von 2
 Prozent für Praxisgebühr und Zuzahlung, die meist 71 Euro betrage. Die
 muss jedoch vorgestreckt werden. In Einzelfällen übernimmt das
 Sozialamt die Gebühren, allerdings nur als Darlehen. Aber selbst mit
 dem Sammeln von Belegen sind Menschen, die auf Warmluftschächten
 übernachten, organisatorisch überfordert.

 Nach Ansicht der Diakonie zerstört die Gesundheitsreform mühsam
 aufgebaute Strukturen: "Niederschwellige Angebot wie der Bus der
 Medizinischen Hilfe sind für diese Patienten sehr wichtig. Da sind die
 neuen Regelungen eine viel zu hohe Hürde."

  03.03.2004     URSULA POSNY
  Copyright: Neue Ruhr/Rhein Zeitung NRZ
 
 
 

RP 4.3.04 Gesundheitsreform trifft Sozialhilfeempfänger
Obdachlose gehen seltener zum Arzt

„Die Gesundheitsreform hat katastrophale Auswirkungen für Wohnungslose”, warnen Diakonie und Ärzte, die sich speziell um Obdachlose kümmern. „Seit Januar haben wir rund 20 Prozent weniger Patienten”, sagt Dr. Carsten König von der Medizinischen Hilfe für Wohnungslose.

Die Gesundheitsreform trifft die Obdachlosen mehrfach. Wer zum Arzt geht, legt mit der Praxisgebühr mehr als den Sozialhilfe-Tagessatz (9,50 Euro) auf den Tisch. Da Obdachlose ihre Sozialhilfe auch nur tageweise ausbezahlt kommen, „heißt das, wenn jemand zum Arzt will, muss er eben einen Tag hungern”, meint Methadon-Patient Thomas Freymüller. Besonders betroffen sind Obdachlose mit mehreren schweren Krankheiten. Wer etwa unter Bronchitis und einer Herzkrankheit leidet und mehrere Medikamente braucht, komme schnell auf monatliche Zuzahlungen von 25 bis 50 Euro, so König.

Weiteres Problem: Von den Zuzahlungen kann man zwar befreien lassen. Ein chronisch Kranker braucht Atteste. Ein Sozialhilfeempfänger muss für eine Befreiung nachweisen, dass er bereits 71 Euro für Medikamente und Arztbesuche ausgegeben hat. „Man muss sich doch mal überlegen, was es bedeutet, wenn Menschen mit einer einkommen von 300 bis 400 Euro mit 71 Euro in Vorleistung treten müssen”, so König. Viele Obdachlose schreckten zudem vor dem Ausfüllen der erst jetzt erschienenen Formulare zurück oder verlieren die Quittungen. Die Befreiung gilt auch nur für Düsseldorf und muss jährlich erneuert werden.

Die Folge sei, dass ein Teil der Obdachlosen gar keine medizinische Hilfe mehr in Anspruch nehme. Auf der anderen Seite werden die Hilfsorganisationen zu abenteuerlichen Konstruktionen gezwungen, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen. Die Obdachlosen-Ärzte lassen sich in Ausnahmefällen die Praxisgebühr centweise nachzahlen oder begleichen sie aus Spenden. Bezahlt werden muss sie, sonst könnten die Betroffenen auch zum Beispiel nicht an Fachärzte oder Krankenhäuser überwiesen werden.

Diakonie und Ärzte fordern nun eine Gesetzesänderung. König: „Die Zuzahlung bei Kleinsteinkommen muss aus dem Gesetz gestrichen werden”. jps