Wer teilhaben will, braucht starke Nerven

 

Die unklaren Regeln aus Berlin erdrücken das Bildungspaket

 

Von Katja Tichomirowa

 

Berlin. "Es geht jetzt langsam los", sagt Ilona Conrad. "In Neukölln sind schon 800 Anträge eingegangen." Das weiß Ilona Conrad aus der jüngsten Erhebung. Sie koordiniert bei der Bundesagentur für Arbeit Berlin die Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe - besser bekannt als Bildungspaket. Das Jobcenter soll das Geld verteilen.

 

Kinder, deren Eltern Hartz IV beziehen oder Geringverdiener sind, sollen nach dem entsprechenden Gesetz der schwarz-gelben Koalition künftig Anspruch haben auf ein (fast kostenloses) warmes Mittagessen in Schulen und Kitas, auf kostenlose Nachhilfe und die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Musikunterricht oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein sind pro Kind und Monat zehn Euro zu vergeben und schließlich gibt es noch 100 Euro pro Jahr für Schulhefte, Bücher und Bleistifte - wenn, ja wenn die Eltern diese Gaben für ihre Kinder beim zuständigen Amt beantragen.

 

Bislang kommen die Anträge aber nur tröpfchenweise. Die Zahlen, die Ilona Conrad noch parat hat, nehmen ein wenig den Schwung aus ihrer Ankündigung, es gehe jetzt los. Theoretisch anspruchsberechtigt sind etwa 25 000 Kinder im Berliner Bezirk Neukölln. "Wir rechnen mit 20 000 Anträgen", sagt Conrad. Allzu groß ist die Nachfrage also noch nicht und von einem Ansturm auf das Jobcenter im Berliner Problembezirk will sie nicht reden. "Die Leute sind verunsichert", sagt Conrad.

 

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte daher am Mittwochmorgen an, sie halte es für richtig, die Eltern alle individuell anzuschreiben. Der Aufwand wäre enorm und die Kosten wohl auch. Am Mittag stellte ihr Sprecher dann auch klar, dass die Gemeinden die Briefe schreiben und damit wohl auch bezahlen sollen.

 

Die Details kann die Ministerin am heutigen Donnerstag klären. In Berlin trifft sie sich um 12 Uhr zu einem runden Tisch mit den kommunalen Spitzenverbänden und Vertretern der Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Thema sind die Anlaufprobleme des Bildungspakets. Dabei liegen die Ursachen dafür eigentlich auf der Hand.

 

Der entsprechende Antrag ist zwar denkbar einfach gehalten. Eltern, die entsprechend wenig verdienen, müssen nur Name und Kindergeldnummer eintragen und dann die Leistungen ankreuzen. Aber er ist nur mit viel Suchen auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums zu finden. Die Internetseiten des Arbeitsamts Frankfurt lassen die Eltern ratlos zurück. Beim Arbeitsamt heißt es, die Stadt sei ja für das Bildungspaket zuständig. Dort sind die nötigen Informationen ebenfalls kaum zu finden. Zudem gibt es eine Frist: Wer das Geld für das erste Quartal will, muss es bis zum 30. April beantragen. Die Formulare für Hartz-IV-Empfänger gibt es im Jobcenter oder im Sozialrathaus. Doch die Kriterien, wer für was wie viel bekommt, sind schwammig.

 

Die Eltern wissen daher schlicht nicht, ob ihre Kinder anspruchsberechtigt sind. Komplett wird die Verwirrung dadurch, dass das Arbeitsamt Frankfurt über die Familienkasse um die Jahreswende herum in Briefen die Eltern um Zurückhaltung mit den Anträgen gebeten hat, wie eine Sprecherin des Frankfurter Arbeitsamtes bestätigt. Damals sei das entsprechende Gesetz schließlich noch nicht verabschiedet gewesen. Nötig wurde es, weil das Bundesverfassungsgericht, die Berechnung der Hartz-IV-Sätze für Kinder als verfassungswidrig eingestuft hatte. Doch die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat zogen sich wochenlang hin.

 

Bis heute sind auch die Zuständigkeiten oft unklar: Das Jobcenter in Berlin-Neukölln etwa ist nicht für alle Leistungen aus dem Bildungspaket zuständig und auch nicht für alle Anspruchsberechtigten. "Wir kümmern uns um die Hartz-IV-Empfänger", sagt Ilona Conrad. Eltern, die Wohngeld oder den sogenannten Kinderzuschlag beziehen, müssen sich an die Wohngeldstelle wenden. Eltern, die Leistungen nach SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, beantragen die Leistungen beim Sozialamt. Ilona Conrad behauptet nicht, das diese Regelung übersichtlich ist: "Sie ist praktikabel", sagt sie aber. Und: "Bei uns verbleiben immerhin 80 Prozent der Leistungsbezieher."

 

Bis auf weiteres jedenfalls, denn nach dem Kompromiss, den Regierung und Opposition zur Hartz-IV-Reform und dem Bildungspaket ausgehandelt haben, sind die Jobcenter nur zuständig, solange die Kommunen die Verantwortung nicht anders geregelt haben. "Typisch ministerialbürokratisch" nennt Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband das. "So wie das Gesetz angelegt ist, bedarf es außerordentlicher Anstrengungen, die Leistungen überhaupt an die Kinder und Jugendlichen zu bringen", sagt der Hauptgeschäftsführer des Verbandes.

 

"Die Leute sollen sich ein Antragsformular abholen, ihren Antrag stellen, dann bekommen sie eine Leistung und dann wird abgerechnet. Wer sich mit Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt, weiß, dass es so nicht funktionieren kann", sagt Schneider. "Man muss die Kinder dort abholen, wo sie sind, in den Schulen, in den Familien, notfalls auf der Straße. Das sieht das Gesetz aber nicht vor."

 

Weil bis zuletzt verhandelt wurde und die Zuständigkeiten zwischen Jobcentern und Städten frei flottierten, hätten die beteiligten Behörden nicht einmal die Chance gehabt, die Anspruchsberechtigten rechtzeitig zu informieren, kritisiert Schneider. Auch wie die Leistungen ausgezahlt werden sollen, ist nicht klar geregelt: Man kann mit Gutscheinen arbeiten, möglich sind aber auch Direkt- oder Pauschalzahlungen, die mit den Trägern vereinbart werden können.

 

Das Gesetz ist Hartz IV treu geblieben, sagt Schneider. "Es ist wieder einmal Murks." Auch reichten die Zuschüsse kaum aus. Jeder wisse schließlich, dass es für zehn Euro keinen Musikunterricht gebe, sagt Schneider. "Hier wurde auf niedrigster Sparflamme eine Rechtsanspruch durchgesetzt und damit Schluss."

 

Ganz so apodiktisch fällt Ilona Conrads Urteil nicht aus. "Sicher, zehn Euro reichen nicht für den Musikunterricht, nicht einmal für die meisten Sportvereine, aber insgesamt wird doch sehr, sehr viel Geld in die Hand genommen", sagt sie. Das größte Problem sieht sie darin, dass die Jobcenter bislang mit "Absichtserklärungen" arbeiteten. Das Gesetz ist in Kraft, doch es fehlen die Durchführungsbestimmungen. "Wir hoffen, dass die bald nachgereicht werden", sagt sie. Ein weiteres Problem seien die Zuständigkeiten. Für die Lernförderung etwa sind die Berliner Jobcenter auch formal nicht verantwortlich. Die Entscheidung darüber will der Senat den Schulen selbst überlassen. Verwaltungsrechtlich hält Ilona Conrad das für verwegen.

 

"Es gibt nichts zu beschönigen", sagt dagegen der Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Ulrich Thöne: "Die Ursachen für das Chaos liegen im Gesetz." Statt das Geld direkt an die Schulen oder Kindergärten zu geben, hätte die Arbeitsministerin darauf bestanden, dass die Jobcenter das Geld verteilen. Statt klarer Aufträge für Hilfen, wüssten nun weder die Städte noch die Bildungseinrichtungen, was sie können und dürfen. Für Thöne ein Beispiel, wie man es nicht machen sollte. Die Schulen müssten nun alles Mögliche prüfen. "Damit wären selbst Juristen überfordert." mit ak

 

 

Ahnungslose Brückenbauer

 

Schulen und Kitas werden kaum eingebunden

 

Von Katja Irle

 

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) setzt bei der Umsetzung des Bildungspakets nicht nur auf die Jobcenter, sondern auch auf Schulen und Kindergärten. "Lehrer und Erzieher spielen eine wichtige Rolle, denn sie kennen die Stärken und Schwächen der Kinder und können den Eltern Tipps geben", heißt es in den Erläuterungen des Ministeriums zum Bildungspaket. Doch die angeblich so wichtigen Vermittler haben von ihrer Schlüsselfunktion bislang nur aus der Presse erfahren.

 

Die Einbindung von Kindergarten- und Schulleitungen existiert bislang nur auf dem Papier. Dabei sind sie die Experten, wenn es um Nachhilfe oder den Zuschuss zur Klassenfahrt oder für das Mittagessen geht. Und sie haben den engsten Draht zu jenen Familien, deren Kinder Anspruch auf Förderung hätten.

 

Die Schulen müssten belegen, wer Nachhilfe braucht. Sie wissen aber nicht wie

 

"Mir ist nicht bekannt, dass wir als Schulleiter tätig werden sollen. Es gab keinerlei Aufforderung", konstatiert der Vorsitzende des Allgemeinen Schulleitungsverbands Deutschland (ASD), Rainer Stegmaier. Auch Werner Weber vom Landesverband Baden-Württemberg hatte bislang nicht den Eindruck, dass die Schulen wichtige Partner bei der Umsetzung des Bildungspakets sind: "Weder der Schulträger noch die Jobcenter sind auf uns zugegangen." Dabei wäre der Schulleiter einer Grund- und Werkrealschule mitten im sozialen Brennpunkt ein brauchbarer Brückenbauer. Gerade der Zuschuss fürs Mittagessen könnte für viele Kinder interessant sein, sagt Weber.

 

Bauschmerzen hat der Schulleiter jedoch beim Thema Nachhilfe - wie übrigens viele seiner Kollegen. Im Bildungspaket heißt das "Lernförderung". Sie solle jenen Schülerinnen und Schülern zustehen, "die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist".

 

Da die Jobcenter das nicht beurteilen können, müssen voraussichtlich die Schulen diesen Nachweis erbringen und belegen, warum ein Schüler Nachhilfe benötigt. "Mir und vielen Kollegen ist bislang völlig rätselhaft, wie das funktionieren soll", sagt Inge Hirschmann, Schulleiterin und Vorsitzende des Grundschulverbands in Berlin.

 

Der Nutzen ist umstritten: Meist geht es nur um die gute Note im nächsten Test

 

Zwar ist sie anders als die meisten ihrer Amtskollegen in Deutschland bereits über ihre Rolle bei der Umsetzung des Bildungspakets informiert worden. Doch das Rätselraten bleibt - vor allem bei der Nachhilfe. Viele Grundschulen vergeben bis zur dritten oder vierten Klasse gar keine Noten, so dass ein wasserdichter Nachweis über schlechte Schulleistungen und die Notwendigkeit von Nachhilfe schwerfallen dürfte.

 

Unklar ist den Lehrern in Deutschland bislang auch, wer überhaupt Nachhilfe leisten soll und wie lange ein Schüler Förderung bekommen kann. Bildungsexperten bemängeln, dass dieser Teil des Bildungspakets das "Lernen für den Test" auf die Spitze treibt, denn die nachhaltige Wirkung von Nachhilfestunden ist höchst umstritten.

 

Nachhilfe erfülle in der Regel nur einen Zweck, sagt der Vorsitzende des bayerischen Schulleitungsverbands, Werner Sprick: Lernen für die bessere Note in der nächsten Klausur oder für die Versetzung. Schon jetzt ist der Nachhilfemarkt in Deutschland ein jährliches Milliardengeschäft - und viele Lehrer wollen nicht den Vermittler für private Nachhilfeinstitute spielen.

 

Schlecht eingebunden in von der Leyens Bildungspaket fühlen sich auch die Kindertagesstätten, die bei ihrem Klientel ebenfalls für Musikunterricht oder den Essens-Zuschuss werben könnten. "Von einer systematischen Information ist nichts zu spüren. Die Unsicherheit ist überall groß", sagt Kita-Experte Norbert Hocke von der Bildungsgewerkschaft GEW - aber auch die Sorge vor neuen Verwaltungsaufgaben. Hocke hält das Bildungspaket für ein Bürokratiemonster: "Eine Pauschale für die Betreuungseinrichtungen wäre der bessere Weg gewesen, benachteiligte Kinder zu fördern."

 

 

Mütter fühlen sich alleingelassen

 

Eltern beklagen, dass sie nicht informiert werden

 

Von Andreas Kraft

 

Frankfurt. Der Sohn ist jetzt drei Jahre alt. Vor ein paar Tagen war er mit dem Kindergarten im Frankfurter Senckenbergmuseum. Der Ausflug hat 80 Cent gekostet. "Muss ich mir da jetzt eine Quittung geben lassen, um das Geld dann vom Amt zu bekommen?", fragt sich seine Mutter Daniela Schmiedel (Name geändert). "Für 80 Cent?" Sie studiert noch, ihr Stipendium reicht aber nicht für die Kleinfamilie. Deshalb haben die Mutter und ihr Sohn Anspruch auf den Kinderzuschlag und damit auch auf das Bildungspaket der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU).

 

Einen Antrag hat sie aber noch nicht gestellt. Sie habe vor einigen Wochen einen Brief von der Familienkasse bekommen. "Da stand drin, dass ich mir ruhig Zeit lassen kann", sagt sie, "weil die Details alle noch nicht geklärt seien und die Anträge ohnehin noch nicht bearbeitet würden." Geld, so heiße es im Brief, gebe es ohnehin frühestens im Sommer. Entsprechend verwundert ist sie über die aktuelle Diskussion. Den Antrag hat sie sich jetzt schon mal heruntergeladen. Schwer auszufüllen sei er nicht.

 

Auch Nina Friedlich (Name geändert) hat noch nichts beantragt. "Mir fehlt dazu schlicht und einfach die Zeit", sagt die alleinerziehende Mutter. Sie muss die Zeit zwischen Elterngeld und Rückkehr auf ihren Arbeitsplatz mit Hartz IV überbrücken, obwohl sie ja eigentlich Arbeit hat. Derzeit ist sie froh, wenn sie allein mit ihrer zweijährigen Tochter den Alltag bewältigen kann. Dabei könnte sie das Geld durchaus gebrauchen. Jeden Freitag besuchen sie und ihre Tochter eine Musikgruppe für Kleinkinder. Das kostet 33 Euro im Monat. "Das wäre natürlich toll, wenn das übernommen würde." Der Mutter fehlen aber schlicht die Informationen. "Ein kurzer Brief, dass ich mal meinen Sachbearbeiter anrufen soll, würde doch schon reichen." Auch fände sie es schön, den Antrag per Post stellen zu können. "Aber da muss ich doch sicher wieder zum Amt und da einen halben Tag mit einer Nummer in der Hand rumsitzen."

 

Das Informationsdefizit kennt auch Harald Rein vom Frankfurter Arbeitslosenzentrum. "Viele wussten einfach gar nicht, dass sie einen Anspruch haben", sagt er. "Als wir es ihnen gesagt haben, haben sie das Geld auch beantragt." Es komme nur äußerst selten vor, dass die Sachbearbeiter vom Arbeitsamt auf das Bildungsangebot hinweisen. In Frankfurt funktioniere es aber immerhin, wenn die Arbeitslosen nachfragten. Aus anderen Gemeinden habe er aber gehört, dass selbst die Sachbearbeiter oft nicht wüssten, was es eigentlich mit dem Bildungspaket auf sich hat.

 

 

WOFÜR ZEHN EURO IM MONAT REICHEN - UND WOFÜR NICHT

 

Nachhilfe: Für das wohl umstrittenste Geschenk im großen Bildungspaket könnte theoretisch das meiste Geld fließen. Anders als etwa bei den festgelegten zehn Euro monatlich für den Sportverein ist die Grenze nach oben offen. Der Grund ist, dass man bei Nachhilfe mit einem Pauschalbetrag für alle bedürftigen Schüler nicht weiterkommt - mit zehn Euro pro Monat schon gar nicht: Zwischen 10 bis 15 Euro pro Stunde nehmen bereits ältere Schüler, die jüngeren Nachhilfe geben. Deutlich teurer wird es, wenn ein Fachlehrer seine Dienste anbietet, der rund 20 bis 40 Euro nimmt. Kommen kommerzielle Nachhilfeinstitute ins Spiel, dann wird es noch teurer. Ein Beispiel: Für eine Matheförderung bei der Schülerhilfe, einem der führenden Anbieter, zahlt man rund 140 Euro pro Monat (für zwei Nachhilfestunden pro Woche) - aber nur dann, wenn man einen 12-Monats-Vertrag abschließt. Ansonsten wird es noch teurer. Ein Wochenkurs (5 mal 90 Minuten), gern genutzt für Klausurvorbereitungen, kostet 99 Euro.

 

Sportverein: Zehn Euro pro Monat sieht das Bildungspaket vor. Das deckt sich etwa mit dem monatlichen Mitgliedsbeitrag in Turn- oder Schwimmvereinen. Für Tennis, Ballett oder Reiten reicht das Geld jedoch nicht. Ein Schwimmkurs kostet etwa 90 Euro. Doch selbst beim klassischen Sportverein kommen zusätzliche Kosten für Trainingsbekleidung hinzu. Kinderfußballschuhe sind kaum unter 30 Euro zu haben. Davon brauchen Nachwuchskicker aber mindestens zwei Paar pro Jahr: eins für die Halle und eins für draußen. Dazu kommen noch Schienbeinschoner und Stutzen für 15 Euro. Ganz zu schweigen von Fahrten zu Auswärtsspielen am Wochenende.

 

Musikunterricht: Für die musikalische Bildung veranschlagt das Bildungspaket ebenfalls zehn Euro, die tatsächlichen Kosten liegen jedoch weit höher. 20 bis 30 Euro kostet etwa die musikalische Frühförderung, die von vielen Kindergärten angeboten wird. In manchen Städten gibt es aber auch kostengünstigere oder sogar kostenfreie Angebote - etwa das Singen im Kinderchor. Richtig teuer wird es für die Eltern, wenn ein Instrument ins Spiel kommt. Soll der Nachwuchs etwa Geige spielen lernen, muss man alleine für ein Leihinstrument um die 20 Euro im Monat veranschlagen. Dazu kommen Gebühren für Unterricht, die selten unter 80 Euro im Monat liegen.

 

Babykurse: Pekip- oder Fabelkurse, bei denen Babys einmal in der Woche mit Sinnesanregungen gefördert werden und Mütter sich austauschen können, sind in der heutigen Elterngeneration beinahe zum Standard geworden - zumindest für die, die es sich leisten können. Zehn Kurseinheiten schlagen mit 100 Euro zu Buche. Babyschwimmen, auch ein Klassiker in jungen Familien, ist ähnlich teuer. Selbst ein vierstündiger Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge oder Kleinkinder kostet 30 bis 40 Euro. Die zehn Euro aus dem Bildungspaket würden für die meisten Babykurse also für eine Stunde pro Monat reichen. ki/ral

FR 21.4.11

 

 

21.04.2011 / Inland / Seite 1Inhalt

Nachhilfe für Eltern

Von der Leyen wundert sich, daß niemand ihr Bildungspaket nutzt. Kritik von Sozialverbänden

Wegen des geringen Interesses am sogenannten Bildungspaket für Familien, die vom Arbeitslosengeld II leben müssen, will Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), daß die Ämter alle Betroffenen direkt anschreiben. Offenbar verstehen sie nicht, was ihnen Gutes getan werden soll und wie sie es nutzen können. »Nicht alle sind darin geübt, die richtigen Angebote zu finden«, so von der Leyen in der Passauer Neuen Presse (Mittwochausgabe). Am Donnerstag tagt wegen der geringen Nachfrage in Berlin ein runder Tisch mit Vertretern von Ländern und Kommunen.
Generelle Kritik am Bildungspaket kommt von den Sozialverbänden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband sprach sich für grundlegende Änderungen aus. Das Geld solle Institutionen, Vereinen und Volkshochschulen direkt zur Verfügung gestellt werden, sagte Verbandspräsident Ulrich Schneider dem ZDF-»Morgenmagazin«. Es gehe nicht, »daß man einen Antrag an die Wand nagelt und sagt, füllt den mal aus«.
(AFP/jW)

 

 

Bildungspaket: Anträge bisher kaum nachgefragt

(gök) Das Bildungspaket wird in Düsseldorf ähnlich schlecht angenommen wie im ganzen Land: Mehr als 30 000 Kinder hätten Anspruch auf die Leistungen, haben die Grünen errechnet. Aber nur 500 Anträge sind bisher in den Jobcentern eingegangen - weniger als zwei Prozent. Die Grünen wollen in der nächsten Ratssitzung nach den Gründen für die Zurückhaltung fragen, über die sich die Stadt wundert. Das Paket enthält Zuschüsse für Kinder armer Familien.

Publikation     Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH

Lokalausgabe    Rheinische Post Düsseldorf

Erscheinungstag         Dienstag, den 26. April 2011

Seite   27

 

 

28.04.2011 / Inland / Seite 4Inhalt

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Desaster Bildungspaket

Jobcenter droht Antragsteller mit Streichung sämtlicher Bezüge. Selbst Sachbearbeiter bezeichnen von der Leyens Regelwerk als Dschungel

Von Mirko Knoche

Abi 2017 – Nur, wenn die Eltern genug Geld mitbringen

Abi 2017 – Nur, wenn die Eltern genug Geld mitbringen

Foto: ddp

Schon bei seiner Einführung versinkt das Bildungspaket für Kinder aus Hartz-IV-Familien im Bürokratensumpf. Das Erwerbslosenforum Deutschland meldete am Mittwoch zwei Fälle aus Gelsenkirchen und Magdeburg. Beide Male errichteten Sachbearbeiter Hürden, die eine Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabeprogramms des Bundesarbeitsministeriums verhinderten. Die entsprechenden Unterlagen liegen junge Welt vor. Das Erwerbslosenforum leistet für die Hartz-IV-Bezieher nun politische und juristische Unterstützung.

Im veränderten Sozialgesetzbuch (SGB II) ist eine Sonderklausel enthalten. Demnach sollen pro Kind insgesamt 78 Euro Essensgeld und 30 Euro für sozial-kulturelle Teilhabe als Pauschale für die Zeit vom 1.Januar bis zum 31. März ausgezahlt werden. Seit Anfang April müssen die Aufwendungen gesondert nachgewiesen und dann vom Sozialamt oder Jobcenter übernommen werden. Weil jede Einzelleistung über den Tisch des Sachbearbeiters und das Konto der Behörde abgewickelt werden muß, haben Kritiker das Bildungspaket als »bürokratisches Monster« bezeichnet.

In Gelsenkirchen hatte eine Mitarbeiterin des »Integrationscenters für Arbeit« rückwirkende Leistungen verweigert, weil das Bildungspaket nicht zum 1.Januar 2011 verabschiedet wurde. Die »Verhandlungen über Leistungen für Bildung und Teilhabe« seien noch nicht abgeschlossen. Pikanterweise hatte sie das Schreiben am 30. März verfaßt, also einen Tag, nachdem die Gesetzesnovelle bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden war. Schon zum 1. April trat die Neuregelung dann in Kraft.

Das Integrationscenter Gelsenkirchen kündigte auf jW-Nachfrage an, bis zur »ersten Maihälfte« tatsächlich mit der Auszahlung zu beginnen. Es seien »höchsten drei oder vier« weitere Schreiben mit dem gleichen Inhalt versendet worden, sagte der stellvertretende Geschäftsführer der Behörde, Dirk Sußmann, im Gespräch mit junge Welt. Inzwischen habe man alle 11000 in Frage kommenden Haushalte über das Bildungspaket informiert. Dessen Bestimmungen glichen aber einem »Dschungel, der auch für uns schwer zu durchdringen« sei. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wolle deshalb die Fristen für Anträge bis zum 30.Juni verlängern.

In Magdeburg hatte das Jobcenter einem Antragsteller am 18. April sogar die Streichung sämtlicher Sozialleistungen angedroht, wenn er nicht nachweise, daß sein Kind das Bildungs- und Teilhabepaket schon vor dessen Existenz beansprucht hat. Dabei war im Sozialgesetzbuch eigens die Pauschale verankert worden, um dem gesonderten Bedarf für Kinder und Jugendliche rückwirkend zu entsprechen. Den hatte das Bundesverfassungsgericht angemahnt, als es Anfang letzten Jahres die Hartz-IV-Regelsätze kassierte. Ein Sprecher des Magdeburger Jobcenters verteidigte gegenüber jW die Entscheidung seiner Behörde, alle Leistungen zu streichen, wenn keine Nachweise für soziale, kulturelle und Bildungsleistungen erbracht würden. Das Erwerbslosenforum sieht dem juristischen Konflikt gelassen entgegen. »Das Geld für den Anwalt ist gut angelegt«, sagte Forumssprecher Martin Behrsing auf Nachfrage.