*Volltreffer *
*FR 6.2.10*
Bundeskanzler Schröder wollte einen großen Niedriglohnsektor schaffen.
Heute wissen wir: Es hat geklappt
*Von Eva Roth und Markus Sievers*
*Hartz IV vor Gericht - das ist in Deutschland Alltag. Von Anfang an
wehrten sich die Menschen nicht nur mit Protesten auf der Straße und in
der Wahlkabine gegen die ungeliebte Reform, sondern stürmten auch die
Sozialgerichte mit einer beispiellosen Klagewelle. Am Dienstag aber geht
es nicht um 10,20 Euro oder den bösen Willen eines Arbeitsvermittlers.
Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Grundpfeiler von Hartz IV
befassen: den Ansprüchen von Kindern und wohl auch Erwachsenen auf
Menschenwürde, auf ein Existenzminimum. Damit könnte das Urteil die
gewaltigste Sozialreform in der deutschen Nachkriegsgeschichte ins
Wanken bringen - und den hoch verschuldeten Staat weitere Milliarden kosten.
*Selbst die Union streitet*
Politisch sitzt die Hinterlassenschaft des sozialdemokratischen Kanzlers
Gerhard Schröder ununterbrochen auf der Anklagebank. Armut per Gesetz
oder neue Chance für die Hoffnungslosen - dieser Konflikt führte nicht
nur die SPD in eine Zerreißprobe und verhalf der Linkspartei zum
Aufstieg im Westen. Auch in der Union geht es bis heute hoch her. Erst
fordert der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers
mehr soziale Gerechtigkeit für die Hartz-IV-Empfänger. Anschließend
erklärt sein hessischer Kollege Roland Koch (beide CDU), die selben
Leute müssten härter angepackt werden.
Bei allem Streit ist ein Vorwurf Alt-Kanzler Schröder nicht zu machen:
Einen Hehl aus seinen Absichten hat er nie gemacht. Im Februar 1999,
kurz nach seinem Amtsantritt, verkündet er: "Wir müssen einen
Niedriglohnsektor schaffen, der die Menschen, die jetzt
Transfer-Einkommen beziehen, wieder in Arbeit und Brot bringt." Im
Januar 2005, Hartz IV war gerade geboren, preist Schröder auf dem
Weltwirtschaftsforum in Davos sein Kind: "Wir haben unseren Arbeitsmarkt
liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut,
den es in Europa gibt."
So gesehen sind die Hartz-Reformen ein voller Erfolg. Der
Niedriglohn-Sektor in Deutschland wuchs so rasch wie in kaum einem
anderen Land. 2008 waren fast 23 Prozent der Beschäftigten
Geringverdiener, die weniger als 8,90 Euro pro Stunde erhielten, sagt
der Arbeitsmarktexperte Karl Brenke vom Deutschen Institut für
Wirtschaftsforschung (DIW) der FR. 1996 betrug der Niedriglohn-Anteil
hierzulande nur 16,4 Prozent. In rasendem Tempo hat die Bundesrepublik
damit US-Niveau erreicht.
Hartz IV lässt sich ganz einfach so beschreiben: Im Hamburger Luxushotel
macht das Zimmermädchen die Betten für drei oder vier Euro die Stunde.
In Dresden bewacht der Familienvater für fünf Euro die Stunde jede Nacht
die Lagerhalle. Überall in der Republik füllen Menschen Anträge auf
Stütze aus, obwohl sie den ganzen Tag arbeiten gehen. Für diese Zustände
gibt es viele Gründe, etwa Privatisierungswellen und eine sinkende
Tarifbindung. Forscher wie Ulrich Walwei, die die Hartz-Gesetze
insgesamt positiv beurteilen, sind aber auch überzeugt: "Die
Arbeitsmarkt-Reformen sind mit ein Grund dafür, dass der
Niedriglohn-Sektor gewachsen ist", sagt der Vize-Direktor des Instituts
für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Hartz IV aber lässt sich auch ganz anders beschreiben. Erstmals hat es
Deutschland geschafft, ein vermeintliches Naturgesetz zu brechen: Die
Arbeitslosigkeit steigt und fällt je nach Konjunktur. Aber im Trend
verschärft sie sich immer, weil in jeder Krise mehr Menschen ihre Stelle
verlieren als in guten Zeiten eine neue finden. Damit ist es vorbei. Der
Aufschwung am Arbeitsmarkt hat ein "freundlicheres Gesicht" bekommen,
stellte das Forschungsinstitut IAB 2007 fest. Es entstanden mehr
Vollzeit-Arbeitsplätze und weniger Minijobs als in der Zeit vor Hartz.
Und das Beschäftigungswunder dauert an. Auch in der Krise überraschte
der deutsche Arbeitsmarkt immer wieder - immer wieder positiv.
Neu ist aber nicht nur die günstige Beschäftigungsentwicklung. Neu ist
auch die Lohnentwiclung, mit der sich Deutschland abkoppelt vom
internationalen Trend. Zwischen 2004 und 2008 stagnierten die
durchschnittlichen Bruttostundenlöhne laut DIW-Forscher Brenke - trotz
des kräftigen Aufschwungs. Vom letzten, kräftigen Aufschwung haben die
Arbeitnehmer nicht profitiert.
Für Gerhard Bosch ist das ein klarer Beleg, dass die Hartz-Gesetze
"dämpfend" auf die Lohnentwicklung gewirkt haben. Der Direktor des
Duisburger Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) zählt die
Instrumente auf, mit denen das gelungen ist. Rot-Grün hat Leiharbeit
dereguliert und Minijobs gefördert. Arbeitslose werden nun "schneller in
schlecht bezahlte Jobs gedrückt" und auch gut Qualifizierte machen aus
Angst vor Hartz IV eher Konzessionen.
Manager berichten erfreut, dass arbeitslose Bewerber eher bereit seien,
Zugeständnisse beim Einkommen zu machen. Die Diskussion über die
Arbeitsmoral gehe an der Realität vorbei, heißt es im neuen
DIW-Wochenbericht, der am Mittwoch veröffentlicht wird. 90 Prozent der
Hartz IV-Empfänger wollen einen Job haben, schätzen die Ökonomen.
* *
*Lohndumping in Europa*
Mit der Lohnzurückhaltung geht Deutschland einen Sonderweg. Seit 2000
sind die Gehälter im gesamten Euroraum sieben Prozentpunkte stärker
gestiegen als in Deutschland. Schaut man sich alle EU-Länder an, ist die
Kluft noch größer. "Wir betreiben in der EU eine Art Lohnduming",
resümiert Bosch. Für den Sozialrichter Jürgen Borchert hat die
Bundesregierung mit Hartz eine Kehrtwende in der Beschäftigungspolitik
vollendet: Der Staat überträgt die Verantwortung für Arbeitslosigkeit
allein auf die Betroffenen.
* *
Alle reden immer nur über Hartz IV. Doch die Wahrheit ist, dass der
ehemalige Arbeitsdirektor von Volkswagen, Peter Hartz, seinen Freund und
Bundeskanzler, Gerhard Schröder, zu insgesamt vier Gesetzen inspiriert
hat. Sie alle sind beseelt vom neoklassischen Glauben, dass es
Arbeitslose nur gebe, weil die Regeln zu starr und die Löhne zu hoch
seien. Wir haben uns die wichtigsten Instrumente aus den vier
Hartz-Gesetzen angeschaut, von der Leiharbeit bis zum Ein-Euro-Job. Was
hat in den vergangenen fünf Jahren funktioniert? Was ist gefloppt? Wo
gibt es Nachbesserungsbedarf?**
*Das Ziel*
Flexibler wollte die Hartz-Kommission den deutschen Arbeitsmarkt machen.
Also lockerte Rot-Grün im Zuge der Hartz-Reformen die bis dahin relativ
strengen Regeln mit dem Ziel, eine Brücke in die Beschäftigung zu bauen.
*Das Instrument *
Gestrichen wurden zahlreiche Auflagen, die dafür sorgen sollten, dass
Zeitarbeiter wirklich nur für wechselnde Einsätze in verschiedenen
Firmen angestellt werden und nicht dauerhaft reguläre Arbeitsplätze
einnehmen. Außerdem wurde die zeitliche Begrenzung aufgehoben. Damit
wurde es in Deutschland möglich, Leiharbeiter unbefristet in einem
Unternehmen einzusetzen. Diese weitgehende Liberalisierung war Teil
eines Deals, zu dem auf der anderen Seite ein starker Schutz der
Beschäftigten durch Tarifverträge zählen sollte. Denn Rot-Grün
verankerte auch die Grundsätze des Equal Pay und Equal Treatment:
Zeitarbeiter müssen demnach genauso bezahlt und behandelt werden wie die
Stammbelegschaften. Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn ein Tarifvertrag für
die Zeitarbeitsfirmen vorliegt, geht dieser vor. Dann werden die
Leiharbeiter nach dessen Standard bezahlt.
*Das Ergebnis*
Dieser Deal funktionierte nicht wie gedacht, da sogenannte christliche
Gewerkschaften eigene Zeitarbeitstarife mit niedrigen Löhnen
abschlossen. Mit diesen Tarifverträgen konnten die Leiharbeitsfirmen die
Gleichbehandlung (Equal Pay, Equal Treatment) umgehen. Die Zeitarbeit
boomte, verhalf auch vielen Arbeitslosen zu einer dauerhaften
Beschäftigung. Auf der anderen Seite boomte auch der Missbrauch, da
Unternehmen Leiharbeiter nicht einsetzten, um vorübergehende Engpässe
abzudecken. Sie nutzten und nutzen sie, um die teure Stammbelegschaft
klein zu halten. msv
*Das Ziel *
Arbeitsvermittler aus der Privatwirtschaft sollten es besser machen als
ihre öffentlich angestellten Kollegen in der Bundesagentur. Weil die
Privaten aber "Rosinenpicker" seien, sollte die BA selbst als Verleiher
indirekt aktiv werden.
*Das Instrument*
Mit einer staatlichen Lizenz sollten private Zeitarbeitsfirmen
gemeinnützige Ableger speziell für die Problemgruppen des Arbeitsmarktes
organisieren - und pro Vermittlung eines Schwervermittelbaren in ein
festes Arbeitsverhältnis ein Erfolgshonorar kassieren. Die privaten
Personal-Service-Agenturen (PSA) waren somit darauf angelegt, bei ihren
Leiharbeitern den sogenannten Klebe-Effekt zu bewirken (Übernahme durch
den Entleihbetrieb).
*Das Ergebnis *
Die Entwicklung dieses Instrumentes spricht für sich. Um das Programm
voran zu bringen, mussten zunächst alle örtlichen Arbeitsagenturen eine
PSA aufbauen. Die Aufgabe erwies sich jedoch als zu schwierig.
Kommerzielle Interessen gerieten in Konflikt mit dem gemeinnützigen
Ziel. Nach ersten Zweifeln am Sinn dieser Maßnahme wechselte die
Bundesregierung vom Zwang zur Freiwilligkeit. Mit Wirkung Anfang 2009
strich die große Koalition dieses Hartz-Instrument ganz.
Von Anfang an fragten Kritiker, warum die Bundesagentur eigene
Zeitarbeitsfirmen installieren soll. Das Problem waren nicht nur zu
wenig Anbieter für eine Vermittlung, sondern mangelnde Angebote für eine
Beschäftigung mit Perspektiven. Die Zweifel wurden schon frühzeitig
durch Skandale intensiviert. So ging der erste große PSA-Spezialist, das
niederländische Unternehmen Maatwerk, pleite. Immer wieder kam es zudem
zu Missbrauch, weil die PSA möglichst viel Subventionen kassieren
wollten. msv
*Das Ziel *
Schluss sollte sein mit dem Behördenwirrwarr. "Alle Leistungen zur
Sicherung des Existenzminimums aus einer Hand" - unter diesem Motto
versprach die Politik einen besseren, einfacheren, direkteren Service
für die Arbeitslosen.
*Das Instrument*
Allerdings konnten sich Union und SPD nicht einigen, wer es richten
soll. CDU und CSU favorisierten die Kommunen, die SPD die Bundesagentur
für Arbeit (BA). Heraus kam ein Flickenteppich. In den meisten Regionen
kümmern sich BA und Kommunen gemeinsam in Jobcentern um die
Hartz-IV-Empfänger. Daneben gibt es einige Orte mit der alten Trennung
in Arbeitsvermittlung (BA) und Sozialamt (Kommune). Und es gibt 69
Optionskommunen, in denen sich die Städte oder Gemeinden allein um die
Langzeitarbeitslosen kümmern.
*Das Ergebnis*
Der Umbau der Arbeitsverwaltung war eine Herkulesaufgabe. Geblieben ist
die Unzufriedenheit der Betroffenen mit der Bürokratie und der
Vermittlung. Zu allem Überfluss verlangt das Verfassungsgericht bis Ende
des Jahres eine Neuorganisation. Karlsruhe sieht in dem Jobcenter einen
Verstoß gegen das Gebot der klaren Aufgabentrennung zwischen Bund und
Kommune. Wie es weiter gehen soll, weiß niemand, da sich die Union
selbst blockiert. Ihre Ministerpräsidenten wollen eine
Grundgesetzänderung, um die Jobcenter für verfassungskonform zu
erklären, vor allem aber um die Zahl der Optionskommunen zu erhöhen. Die
Unionsfraktion im Bundestag lehnt das ab. Die SPD ist zwar zur
Verfassungsänderung bereit, aber stellt eigene Bedingungen. Die
Ausweitung der Optionskommunen ist mit ihr nicht zu machen. In Studien
schneiden die Optionskommunen tendenziell schlechter ab. Aber ein
eindeutiges Ergebnis, welches Modell effizienter arbeitet, fehlt noch. msv
Das Ziel
"Mehr Beschäftigung im Niedriglohnbereich" sollten die Minijobs
ermöglichen. Bei dieser deutschen Spezialität zahlt der Arbeitgeber
Pauschalbeträge in die Kranken- und Rentenversicherung, Beschäftigte
müssen keine Sozialbeiträge zahlen.
Das Instrument
Mit Hartz II wurde die Verdienstgrenze von 325 Euro im Monat auf 400
Euro erhöht. Seither dürfen Minijobber mehr als 15 Stunden pro Woche
arbeiten. Wer eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat,
darf nebenher einen Minijob machen - und muss dafür keine Sozialbeiträge
zahlen. Die Sozialbeiträge und Steuern für Arbeitgeber wurden
stufenweise auf insgesamt 30 Prozent erhöht. Beschäftigte zahlen
weiterhin nichts.
Das Ergebnis
Es hat einen Minijob-Boom gegeben! Insbesondere die Zahl der
Berufstätigen, die nebenher einen Minijob machen, ist rasant gestiegen.
Es sei unklar, in welchem Umfang Minijobs zulasten
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gestiegen seien, sagt der
Fachmann Helmut Rudolph vom Forschungsinstitut IAB. Arbeitgeber zahlen
für Minijobs höhere Sozialabgaben als für reguläre Jobs - eigentlich.
Allerdings sind die Löhne oft sehr niedrig, häufig gebe es keinen
bezahlten Urlaub und keine Lohnfortzahlung bei Krankheit, meint Claudia
Weinkopf, Vize-Direktorin des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ).
Trotzdem gibt es auch Beschäftigte, die Minijobs attraktiv finden, weil
sie ihren Lohn brutto für netto bekommen. Insgesamt sind die
Sozialbeiträge für Minijobs niedriger als bei regulären Jobs. Deswegen
findet Gerhard Bosch den Boom brandgefährlich: Minijobs sind "das süße
Gift, das den Sozialstaat zerstört", sagt der IAQ-Direktor. Trotz
solcher Kritik erwägt die schwarz-gelbe Koalition, die Verdienstgrenze
zu erhöhen. rt
*Das Ziel*
Die Arbeitsämter, bislang typische Behörden, sollen sich der
Organisation der freien Wirtschaft anpassen. Das ist die Intention des
Hartz-III-Gesetzes. Aus den Jobsuchenden werden "Kunden", die Anspruch
auf Dienstleistungen haben.
*Das Instrument*
Der erste Schritt dazu hat eher symbolischen Charakter - aus den Ämtern
werden Agenturen. Umgewandelt wird zunächst die Spitze der
Mammut-Behörde. Statt eines einzelnen Präsidenten mit Beamtengehalt gibt
es nun drei (jeweils höher bezahlte) Vorstände auf Zeit , ausgestattet
mit weiter gehenden Befugnissen und mehr Autonomie gegenüber der Politik.
Regional sollen die einzelnen Filialen, vor allem aber auch die in
Regionaldirektionen umbenannten Landesarbeitsämter mehr Befugnisse
erhalten. Die Selbstverwaltung in diesen Landesbehörden wird ganz
abgeschafft.
*Das Ergebnis*
Das mit der Auswertung beauftragte Iso-Institut in Saarbrücken kommt zu
dem Ergebnis, die Effizienz der neuen Agenturen, gemessen in
Vermittlungszahlen steigt - allerdings nur, weil die Vermittler nun vor
allem auf leicht vermittelbare junge und fitte Arbeitslose setzen. Die
sozialpolitische Zielsetzung, möglichst die Problemgruppen und
Langzeitarbeitslosen zuerst unterzubringen, wird verfehlt.
Das Institut stellt fest, dass sich die Berufsberater und Vermittler
überwiegend an den neuen Leistungsmaßstäben der Bundesagentur
orientieren. Dabei wird die Zahl der Stellen-Vermittlungen zum
alleinigen Erfolgskriterium. In Wirklichkeit sinkt der Anteil der
Jobsuchenden, die ihren beruflichen Wiedereinstieg ausschließlich den
Agentur-Vermittlern verdanken, auf nur noch 25 Prozent.. rb
*Das Ziel*
Das Nebeneinander von kommunalen Sozialhilfeträgern und Arbeitsagenturen
in der Regie des Bundes führte zu Reibungsverlusten und Doppelarbeit in
der Verwaltung. Mit der Hartz-IV-Reform sollten Arbeitslose Hilfe aus
einer Hand erhalten.
*Das Instrument*
Im Grunde ging es bei der Hartz-IV-Reform um einen Verteilungskonflikt
zwischen Bund und Kommunen. Die Kommunen wollten die
Sozialhilfeempfänger, die immer kostspieliger wurden, loswerden und der
Bund seine steigenden Kosten für die Arbeitslosenhilfe. Die Kosten
legten zu, weil immer mehr Arbeitslose aus der Lohnersatzleistung
Arbeitslosengeld herausfielen und die beiden bedarfsorientierten
Leistungssysteme in Anspruch nehmen mussten. Die Reform hatte deshalb
einen doppelten Boden: einerseits ging es um die Zusammenlegung von zwei
recht unterschiedlichen Behörden, andererseits ging es um die
Umverteilung der knappen Mittel innerhalb des Empfängerkreises und
gleichzeitig um Einsparungen.
Das Ergebnis
Am schnellsten verflog die Illusion , dadurch Geld zu sparen.
Tatsächlich erschloss die Reform zusätzliche Anspruchsberechtigte, die
bisher aus verschiedenen Gründen leer ausgegangen waren - das ist sicher
der größte Erfolg der Reform. Die zusätzlichen Kosten wurden weitgehend
den Kommunen aufgebürdet, die für die Erstattung der Wohnungskosten
zuständig blieben. Die institutionelle Kooperation in
Arbeitsgemeinschaften (Argen) sorgte für eine neue Konkurrenzsituation
der Behörden. Der Wunsch der Kommunen, für ihre Kunden die
Förderinstrumente der BA zu öffnen, führte zu komplizierten
Ausgleichsgeschäften. Die Ziele Bürokratieabbau, Schutzes vor Verarmung
und raschere Vermittlung blieben unerfüllt. rb
*Das Ziel*
Ausgehend von der Vorstellung, dass Arbeitslosen, die längere Zeit ohne
Job sind, nach und nach das Arbeitsethos abhandenkommt, sollten die
Ein-Euro-Jobs pädagogisch wirken. Sie sollten so etwas sein wie eine
Lehrwerkstatt für Arbeits-Disziplin.
*Das Instrument*
Die "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" gehen auf die
alte "Arbeitsdienstpflicht" der Sozialhilfe zurück. Die
umgangssprachliche Bezeichnung "Ein-Euro-Job" kommt dadurch zustande,
dass die übliche Regelleistung eines Hartz-IV-Jobbers von 359 Euro um
einen Euro Arbeitslohn pro Stunde aufgestockt wird, um zusätzliche
Kosten auszugleichen. Gegenwärtig hat die BA rund 249
000 Ein-Euro-Jobber im Einsatz. Ihre Tätigkeit muss laut Gesetz
zumutbar, im öffentlichen Interesse und zusätzlich sein.
*Das Ergebnis*
Die Bundesagentur hat allein in den Jahren 2006 bis 2008 diese
"Arbeitsgelegenheiten" mit jeweils rund einer Milliarde Euro
subventioniert. Ein gigantischer Mitnahme-Effekt, sagen Kritiker, denn
die Tätigkeiten der Ein-Euro-Jobber seien meistens nicht - wie
eigentlich vorgeschrieben - zusätzliche und dennoch notwendige Aufgaben.
Stattdessen würden viele Kommunen das Instrument nutzen, um billig ihre
Infrastruktur auf Vordermann zu bringen. Leidtragende seien dabei die
örtlichen Handwerker und Dienstleister, die durch die Dumping-Konkurrenz
der Hartz-IV-Jobber den Schaden hätten. Die Ein-Euro-Jobs sind außerdem
so konstruiert, dass aus ihnen keine neuen Leistungsansprüche in der
Sozialversicherung entstehen. Zugleich wirkten sie lohndrückend. Viele
Jobber verrichteten die gleichen Tätigkeit wie ihre festangestellten
Kollegen. Die Gewerkschaft fordert daher, die Arbeitsgelegenheiten
tariflich zu bezahlen und sozialversicherungspflichtig zu organisieren. rb
*Darum geht es in Karlsruhe*
Wie viel sind Kinder der Gesellschaft wert?
*Von Roland Bunzenthal *
*W*ie viel Geld Kinder unserer Gesellschaft mindestens wert sind, steht
in Karlsruhe am kommenden Dienstag zur Entscheidung an. Das "vierte
Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (so Hartz IV
offiziell) gibt eine klare Antwort: 60 Prozent der
Erwachsenen-Regelleistung von 359 Euro stehen sechs- bis 13-jährigen
Kindern zu.
Für viele Kritiker ist diese freihändige Festlegung ohne reale
Bedarfsermittlung reine Willkür, wie überhaupt die ganze
Hartz-IV-Berechnung. Vor dem Hintergrund des Karlsruher Verfahrens hat
Berlin mittlerweile eine Aufstockung des Kinderanteils auf 70 Prozent
angeboten.
Basis der Rechnung sind die Ausgaben des ärmsten Fünftels der
Bevölkerung bei rund 130 Waren und Diensten - von Topfpflanzen bis zum
Fernseher. Etwa die Hälfte dieser Vergleichsgruppe stellen die
Hartz-IV-Leute jedoch selbst - sie werden also mit sich selbst
verglichen. Die Zahlen sind zudem veraltet. Sie stammen noch aus der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2003. Dann werden sie noch
"bereinigt" um Ausgaben, die nach Meinung der Regierung den
Hartz-IV-Leuten als Luxusgüter nicht zustehen - etwa Bildung. Ohne
solche Tricks, meint der Paritätische Wohlfahrtsverband, würde der
Regelsatz heute bei 440 Euro liegen - also um 20 Prozent höher.
Der Verband macht das für Kinder an einem Beispiel deutlich: Bei den 130
Güterposten für Kinder, abgeleitet vom Bedarf Erwachsener, werden keine
Aufwendungen für Schul- und Bildungsausgaben angesetzt - der Verband
rechnet mit mindestens 20 Euro Aufwand monatlich.
*"Macht reguläre Jobs attraktiver!"*
Arbeitsmarktexperte Rürup plädiert für Mindestlohn und neue
Zuverdienst-Regeln
*/H/*
*/err Rürup, neoklassische Ökonomen wie Ifo-Chef Sinn lehnen eine
Erhöhung der Hartz-IV-Sätze für Familien ab, weil Eltern dann keinen
Anreiz mehr hätten, einen Job anzunehmen. Sehen Sie das auch so?/*
Das Argument zieht nicht. Das Sozialstaatsgebot im Grundgesetz
verpflichtet dazu, allen Bürgern ein soziokulturelles Existenzminimum zu
gewährleisten. Dazu wird die Höhe dieser Fürsorgeleistung aus den
Preisen eines Warenkorbes abgeleitet. Man kann sie deshalb nicht mit dem
Hinweis auf das Lohnabstandsgebot kürzen.
*/Zumal erst die Reformen dazu geführt haben, dass die Löhne gesunken
sind. /*
Der Niedriglohnsektor ist schon seit Mitte der 1990er Jahre gewachsen.
Die Hartz-Reformen haben diese Entwicklung nicht verursacht, wohl aber
beschleunigt. Der Reservationslohn sollte mit dieser Arbeitsmarktreform
gesenkt werden: Jobsuchende sollten veranlasst werden, niedrigere
Einkommen als zuvor zu akzeptieren. Genau das hat zu positiven
Beschäftigungseffekten geführt. Hartz IV ist - bei Schwächen im Detail -
eine richtige Reform.
*/Müssen wir uns also vom Lohnabstandsgebot verabschieden? Es verlangt,
dass die Menschen, die arbeiten, mehr Geld zur Verfügung haben sollen,
als jene, die unterstützt werden. /*
Für die Hartz IV-Sätze darf es keine Abwärtsspirale geben, wenn sich die
Lohnstruktur nach unten aufspreizt, zumal ein Aufstocken niedriger
Arbeitseinkommen kein Defekt, sondern ein gewollter konzeptioneller
Bestandteil dieser Regelung ist. Deshalb gilt: Wer mit dem
Lohnabstandsgebot argumentiert, muss auch den Mut haben, einen
flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Betracht zu ziehen.
*/Sie fordern den Mindestlohn?/*
Ja. Ein moderater Mindestlohn steht der Idee von Hartz IV nicht
entgegen, sondern erhöht die Effizienz dieses Instruments. Erstens würde
man die Risiken einer steigenden fiskalischen Belastung des Staates
reduzieren...
*/...Weil der Staat dann nicht immer mehr Jobs bezuschussen muss.../*
... Genau. Natürlich kalkulieren die Arbeitgeber mit der Lohnsubvention
im Niedriglohnbereich. Das ist im Übrigen ein Grund, warum Länder wie
Großbritannien und die USA, die ähnliche
Mindesteinkommenssicherungssysteme haben, Lohnzuschüsse mit
Mindestlöhnen kombinieren. Auch die OECD weist darauf hin, dass
Kombilohnkonzepte durch einen moderaten gesetzlichen Mindestlohn
sinnvoll ergänzt würden. Zweitens hätten Arbeitslose einen größeren
Anreiz, eine Stelle anzunehmen, da ein Mindestlohn die Möglichkeit
begrenzt, dass Teile der finanziellen Unterstützung des Staates, die
eigentlich für die Arbeitnehmer gedacht sind, über eine nach unten
offene Lohnstruktur den Arbeitgebern zufließen. Drittens würde das
Risiko der monopsonistischen Ausbeutung verringert.
*/Monopsonistisch? Das Wort müssen Sie erklären!/*
Bei einem Monopson, einem Nachfragemonopol, gibt es nur einen Nachfrager
auf dem Markt. Arbeitsmärkte werden dann so bezeichnet, wenn die
Arbeitgeber als Nachfrager über Marktmacht verfügen. In solchen Fällen
können sie diese Macht nutzen, um mit der staatlichen Hilfe die Löhne zu
drücken. Und zwar unter das von der Produktivität der Beschäftigten her
mögliche Niveau - und damit ohne einen positiven Beschäftigungseffekt.
Eine derartige Konstellation ist in Deutschland sicher eine Ausnahme;
für einige Regionen, insbesondere in den neuen Ländern, aber nicht
auszuschließen.
*/Wie hoch sollte der Mindestlohn denn sein?/*
Orientierungsgröße sollten die Leistungen für einen alleinstehenden
Hartz-IV-Empfänger sein. Legt man den Regelsatz plus Kosten für die
Unterkunft zugrunde, käme man bei einer normalen Arbeitszeit auf einen
Lohn von etwa fünf Euro pro Stunde. Da der Bedarf eines Erwerbstätigen
etwa wegen Arbeitskleidung höher ist als der eines Arbeitslosen und ein
Hartz-IV-Empfänger noch andere Vergünstigungen zum Beispiel Befreiung
von GEZ-Gebühren erhalten kann, stellen fünf Euro eine Untergrenze dar.
*/Davon will die Bundesregierung derzeit nichts wissen.
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen plädiert vielmehr dafür, die
Zuverdienst-Regeln zu ändern. Ist das vernünftig?/*
Zweifellos. Die derzeitigen Hinzuverdienstregelungen stellen eine große
Schwäche dar. Die ersten 100 Euro darf man behalten. Bei jedem
zusätzlich verdienten Euro sinkt das Arbeitslosengeld II um 80 Cent;
unter dem Strich verbleiben einem nur 20 Cent. Akzeptiert man die Hartz
IV zugrundeliegende ökonomische Logik, so muss man auch akzeptieren,
dass es für einen Hartz-IV-Empfänger rational ist, sein ALG II nur mit
einer geringfügigen Beschäftigung zu kombinieren. Die derzeitigen
Regelungen stellen deshalb einen Anreiz dar, schwarz zu arbeiten.
*/Die Bundesagentur für Arbeit hat ja kürzlich über Schwarzarbeit von
Hilfeempfängern berichtet.../*
Mich überrascht das nicht. Diese Fälle sind Ausdruck dieses
Fehlanreizes. Die Zuverdienstbestimmungen fördern den Missbrauch. Wenn
man dagegen angehen will, muss man die Regeln und nicht die Menschen ändern.
*/Was schlagen Sie vor?/*
Man muss solche Jobs attraktiver machen, die eine dauerhafte und
reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt versprechen. Deswegen
schlage ich vor: Macht geringfügige Beschäftigungen unattraktiverer und
reguläre Jobs attraktiver. So könnte man etwa die ersten 100 Euro voll
auf das Arbeitslosengeld anrechnen, dafür aber die Unterstützung bei
jedem weiteren Euro nur um die Hälfte des Hinzuverdiensts kürzen. Dann
hätten die Leute einen höheren Anreiz mehr legal zu arbeiten und zu
verdienen.
Interview: Eva Roth und
Robert von Heusinger
*Rekord an Klagen zu Hartz IV *
Oberster Sozialrichter warnt vor neuen Reformen
*Von Katja Schmidt *
Fünf Jahre nach ihrem Start sorgt die Hartz-IV-Reform für immer mehr
Arbeit - allerdings nur an Deutschlands Sozialgerichten. Die Welle der
Klagen zum Thema Grundsicherung für Arbeitssuchende ist seit 2005 von
Jahr zu Jahr angeschwollen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel
nennt die aktuellen Zahlen: 2009 gingen genau 193 981 neue Verfahren bei
den erstinstanzlichen Sozialgerichten ein. Ein Jahr zuvor waren es noch
ein Zehntel weniger gewesen. "Der Trend hat sich auf hohem Niveau weiter
verstärkt", kommentierte BSG-Sprecher Thomas Voelzke den in der
Geschichte des Gerichts einmaligen Vorgang.
Mittlerweile wandern die Fälle zunehmend in die höheren Instanzen.
Sowohl bei den Landessozialgerichten (8300 Fälle) als auch beim BSG (608
Fälle) steigt die Zahl der Hartz-IV-Verfahren. Top-Thema der anhängigen
Revisionen sei die Berechnung des Leistungsbedarfs für
Langzeitarbeitslose - vor allem bei den Kosten für Unterkunft und
Heizung. Auch die Frage, wie Einkommen und Vermögen auf die
Grundsicherung angerechnet werden, sorgt für viele Rechtsstreite.
BSG-Präsident Peter Masuch fordert die Politik zum Nachbessern der
Hartz-IV-Gesetzgebung auf. Die Entscheidungen des BSG könnten dabei als
"Fundgrube" dienen. Die Gerichte würden "Änderungen zur Verbesserung
sozialer Rechte" gern schultern, betonte Masuch - warnte aber zugleich
vor Änderungen, die zu einer zusätzlichen Belastung der Gerichte führen
könnten. Ein Beispiel: Union und FDP planen, Hartz-IV-Empfängern höhere
Zuverdienste zu gestatten. Das könne dazu führen, dass die Zahl der
Leistungsbezieher drastisch steigt, erklärt der BSG-Präsident. Grund:
Mehr Menschen dürften ihr geringes Einkommen mit Hartz IV aufstocken.
Wie viele das betrifft, werde nicht beziffert.
Auch die Diskussion über eine "verschärfte Arbeitspflicht" für
Hartz-IV-Empfänger spricht Masuch an. "Einmal ganz abgesehen von den
rechtlichen Bedenken" werde diese zu Abwehrreaktionen führen, wenn nicht
hinreichend sinnvolle Arbeit angeboten werde. "Es ist nicht erkennbar,
dass eine entsprechende Infrastruktur derzeit zur Verfügung steht",
stellt er fest. Eine wachsende Zahl von Klagen erwartet das BSG auch,
wenn nach der Neuordnung der Jobcenter Kommunen und Bundesagentur wieder
getrennt marschierten.
Insgesamt endet jede dritte Revision einer Klage unzufriedener
Versicherter oder Leistungsbezieher vor dem BSG mit einem Erfolg des
Klägers. 608 Mal haben die Richter 2009 geurteilt. fr 5.2.10
Zahl der Hartz-IV-Prozesse steigt weiter
Düsseldorf, 05.02.2010, Katharina Rüth nrz
*Düsseldorf. Wer in Vorbereitung eines Selbstmords alle Möbel verkauft,
den Selbstmordversuch dann überlegt, dem muss die Arge einen Zuschuss
zur neuen Einrichtung zahlen. Das ist nur ein Fall zu Hartz IV, den das
Sozialgericht Düsseldorf 2009 entschied. Die Klagen um Hartz IV steigen
weiter.*
Sie machen ein Viertel der 2009 anhängigen Verfahren aus, erklärte das
Gericht jetzt bei seiner Jahresbilanz. 14 899 Klagen gingen im letzten
Jahr ein, 4422 davon zu Hartz IV. Das sind 323 Hartz-IV-Klagen mehr als
2008. Die Steigerung um 8 Prozent ist jedoch geringer als zuvor, 2008
lag sie noch bei 16 Prozent.
46 Prozent der Klagen erfolgreich
Hartz-IV-Bezieher klagen vor allem gegen Kürzungen ihrer Bezüge für
Miet- und Nebenkosten. Auch Kürzungen wegen mangelnder Mitarbeit und
Zuschüsse bei chronischen Krankheiten sind Thema. In 46 Prozent der
Fälle sind die Klagen teilweise oder vollständig erfolgreich.
Eine fast gleiche Quote von 45 Prozent gilt auch für die anderen
Verfahren des Gerichts um Renten, Arbeitslosen- und Kindergeld oder
Versorgung von Schwerbehinderten. Wegen der insgesamt steigenden Zahl
der Prozesse (ebenfalls 8 Prozent) müssen die Mitarbeiter
überdurchschnittlich viel arbeiten: Während im Landesschnitt ein
Sozialrichter 408 Verfahren erledigt, schaffen die Düsseldorfer 428. Der
Stau unerledigter Fälle zeigt sich bei der Verfahrensdauer: Sie lag 2009
bei 14,5 Monaten im Schnitt und damit einen halben Monat höher als 2008.
Justiz: Hartz IV - Klageflut hält an wz 4. Februar 2010
http://www.wz-newsline.de/?redid=748098
von Hanna Ziegler
Richter am Sozialgericht haben alle Hände voll zu tun: Knapp 12 Prozent
mehr Klagen wurden im vergangenen Jahr eingereicht.
Anhaltend viele Hartz-IV-Empfänger klagen vor dem Sozialgericht gegen
die Bescheide der Arge. (Foto: dpa)
Düsseldorf. Fünf Jahre ist es nun her, seitdem die Reform des
Arbeitsmarktes unter dem Titel Hartz IV an den Start gegangen ist.
Seither häufen sich auch die Klagen am Düsseldorfer Sozialgericht, die
sich mit der Grundsicherung von Arbeitssuchenden beschäftigen: 26
Prozent aller Streitsachen fielen im vergangenen Jahr in die Kategorie
Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende und Asylbewerberleistung.
Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kinder- und
Erziehungsgeldrecht, Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende,
Asylbewerberleistungsgesetz, Krankenversicherung, Unfallversicherung,
Pflegeversicherung, Schwerbehindertenrecht, soziales
Entschädigungsrecht, Vertragsarztrecht.
Düsseldorf, Krefeld, Leverkusen, Mettmann, Mönchengladbach, Neuss,
Remscheid, Solingen, Viersen, Wuppertal.
Mit 22 Prozent ist die Rentenversicherung der zweithäufigste Grund,
weshalb vor dem Sozialgericht gestritten wird.
Häufig geht es bei den Klagen zur Grundsicherung um alltägliche Dinge,
die für Empfänger von Sozialleistungen eine hohe Belastung darstellen.
So bekam ein Krefelder im vergangenen Jahr Recht, der von der Arge einen
Zuschuss für seine Wohnungseinrichtung forderte. Eigentlich eine
Selbstverständlichkeit.
Doch der Hartz-IV-Empfänger hatte seine gesamte Wohnungseinrichtung
zuvor auf dem Sperrmüll entsorgt. Der Grund: Er plante seinen
Selbstmord. Nachdem der Suizid jedoch scheiterte und er nach einer
stationären Behandlung wieder seine Wohnung beziehen wollte, fehlten die
Möbel.
Die ARGE weigerte sich dem Mann einen Zuschuss für die Erstausstattung
zu zahlen und gewährte ihm stattdessen ein Darlehen. Im Verfahren
entschied das Düsseldorfer Sozialgericht, dass der Mann Anspruch auf den
Zuschuss habe, weil er seine Hilfebedürftigkeit nicht grob fahrlässig
herbeigeführt habe.
Alte Bestände sorgen für ein hohes Arbeitspensum der Richter
Insgesamt wurden 2009 beim Düsseldorfer Sozialgericht 14 899 Klagen
eingereicht, im Jahr zuvor waren es noch 13 303. "Das ist eine deutliche
Steigerung um knapp zwölf Prozent", sagt der Präsident des
Sozialgerichts Düsseldorf, Peter Brückner. Trotz der höheren Belastung
blieben nur 101 Fälle auf den Schreibtischen der 41 Richter liegen.
Zu schaffen machen dem Gericht hauptsächlich die zahlreichen
Bestandsverfahren, die abgearbeitet werden müssen (16 588 Bestände in
2009). "Sie verursachen leider immer noch lange Verfahrenslaufzeiten",
bedauert Brückner.
14,5 Monate dauerte im vergangenen Jahr durchschnittlich ein Verfahren
in Düsseldorf. Im Landesdurchschnitt sind es nur 12,4 Monate.
05.02.2010 / Inland / Seite 1Inhalt
<http://www.jungewelt.de/2010/02-05/index.php>
Höchststand bei Hartz-IV-Klagen
Kassel. Das Bundessozialgericht (BSG) hat die vom hessischen
Ministerpräsidenten Roland Koch geforderte Arbeitspflicht für
Hartz-IV-Bezieher scharf kritisiert. Für Arbeitslose gebe es keine
ausreichende Infrastruktur, die zumutbare und sinnvolle Arbeiten im
gemeinnützigen Bereich ermöglichen könnte, sagte Gerichtspräsident Peter
Masuch am Donnerstag auf der BSG-Jahrespressekonferenz in Kassel.
Betroffene würden sich wahrscheinlich mit Klagen und Widersprüchen zur
Wehr setzen.
Bereits jetzt habe die Zahl der Hartz-IV-Klagen einen Höchststand
erreicht. Den Angaben zufolge gingen 2009 in der ersten Instanz fast
194000 Klagen und einstweilige Rechtsschutzverfahren zu Hartz IV ein.
2008 waren es noch etwa 164500. Bei den Landessozialgerichten gingen
2009 insgesamt 8513 Fälle neu ein, 582 mehr als 2008. Beim BSG wurden
277 Neuzugänge verzeichnet. (apn/jW)
Zahl der Hartz-IV-Prozesse steigt weiter
Düsseldorf, 05.02.2010, Katharina Rüth nrz
*Düsseldorf. Wer in Vorbereitung eines Selbstmords alle Möbel verkauft,
den Selbstmordversuch dann überlegt, dem muss die Arge einen Zuschuss
zur neuen Einrichtung zahlen. Das ist nur ein Fall zu Hartz IV, den das
Sozialgericht Düsseldorf 2009 entschied. Die Klagen um Hartz IV steigen
weiter.*
Sie machen ein Viertel der 2009 anhängigen Verfahren aus, erklärte das
Gericht jetzt bei seiner Jahresbilanz. 14 899 Klagen gingen im letzten
Jahr ein, 4422 davon zu Hartz IV. Das sind 323 Hartz-IV-Klagen mehr als
2008. Die Steigerung um 8 Prozent ist jedoch geringer als zuvor, 2008
lag sie noch bei 16 Prozent.
46 Prozent der Klagen erfolgreich
Hartz-IV-Bezieher klagen vor allem gegen Kürzungen ihrer Bezüge für
Miet- und Nebenkosten. Auch Kürzungen wegen mangelnder Mitarbeit und
Zuschüsse bei chronischen Krankheiten sind Thema. In 46 Prozent der
Fälle sind die Klagen teilweise oder vollständig erfolgreich.
Eine fast gleiche Quote von 45 Prozent gilt auch für die anderen
Verfahren des Gerichts um Renten, Arbeitslosen- und Kindergeld oder
Versorgung von Schwerbehinderten. Wegen der insgesamt steigenden Zahl
der Prozesse (ebenfalls 8 Prozent) müssen die Mitarbeiter
überdurchschnittlich viel arbeiten: Während im Landesschnitt ein
Sozialrichter 408 Verfahren erledigt, schaffen die Düsseldorfer 428. Der
Stau unerledigter Fälle zeigt sich bei der Verfahrensdauer: Sie lag 2009
bei 14,5 Monaten im Schnitt und damit einen halben Monat höher als 2008.
Immer mehr Fälle
landen vor dem Sozialgericht
(RP) Das
Sozialgericht Düsseldorf hat im Jahr 2009 erneut eine
gestiegene
Zahl von Verfahren zu verzeichnen. Gegenüber 13303
Eingängen im
Vorjahr waren es im vergangenen Jahr insgesamt
14899
Eingänge. Im selben Zeitraum wurden 14798 Fälle erledigt.
"Erfreulich daran ist, dass wir die Anzahl an Verfahren, die neu
eingegangen
sind, im vergangenen Jahr zahlenmäßig auch erledigt
haben",
sagt der Präsident des Sozialgerichts, Peter F. Brückner.
Jeder einzelne Richter wurde 2009
durchschnittlich mit 430
Verfahren
belastet. Er erledigte im Durchschnitt 428 Verfahren.
Das sind je
Richter rund 20 Verfahren mehr als im
Landesdurchschnitt. "Dies war nur durch einen noch einmal
gesteigerten
und weit überobligatorischen Einsatz der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bewerkstelligen", lobt
Brückner.
Dennoch liege der derzeitige Pro-Kopf-Bestand jedes
Richters bei
464 Verfahren, die noch zu bearbeiten sind. Diese
hohen Bestände
seien deshalb nach wie vor das Hauptproblem, "so
dass sich
zwangsläufig noch recht lange Verfahrenslaufzeiten
ergeben",
so Brückner. Dies gelte natürlich nicht für den
Bereich des
einstweiligen Rechtsschutzes. "Da sind wir nach wie
vor schnell.
Die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit liegt
unter sechs
Wochen", sagt Brückner.
Mit etwas
Sorge blickt der Präsident auf die weitere Entwicklung
im Hinblick
auf die erhebliche Zahl der Hartz-IV-Verfahren. Die
Zuwachsraten
bei diesen Verfahren sind hoch, bei den Behörden
macht sich
aber auch die zunehmende Erfahrung mit den
Hartz-IV-Verfahren bemerkbar. "Das wirkt sich im
Moment aber
noch nicht auf
die Erfolgsquote aus, da die derzeit zur
gerichtlichen
Entscheidung anstehenden Verfahren aus älterer
Zeit stammen. Auch ist die Perspektive fraglich", sagt
Brückner.
Seine Meinung
zum derzeitigen Streit in der Bundespolitik: "Für
den Bürger
wäre es das Beste, wenn die Entscheidung nach wie vor
aus einer Hand
kommt." Brückner rechnet damit, dass die Zahl der
Verfahren
weiter zunimmt.
-
Quelle:
Verlag: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH
Publikation: Rheinische Post Düsseldorf
Ausgabe: Nr.36
Datum: Freitag, den 12. Februar 2010
Seite: Nr.25