*Volltreffer *

 

*FR 6.2.10*

 

Bundeskanzler Schröder wollte einen großen Niedriglohnsektor schaffen.

Heute wissen wir: Es hat geklappt

 

*Von Eva Roth und Markus Sievers*

 

*Hartz IV vor Gericht - das ist in Deutschland Alltag. Von Anfang an

wehrten sich die Menschen nicht nur mit Protesten auf der Straße und in

der Wahlkabine gegen die ungeliebte Reform, sondern stürmten auch die

Sozialgerichte mit einer beispiellosen Klagewelle. Am Dienstag aber geht

es nicht um 10,20 Euro oder den bösen Willen eines Arbeitsvermittlers.

Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Grundpfeiler von Hartz IV

befassen: den Ansprüchen von Kindern und wohl auch Erwachsenen auf

Menschenwürde, auf ein Existenzminimum. Damit könnte das Urteil die

gewaltigste Sozialreform in der deutschen Nachkriegsgeschichte ins

Wanken bringen - und den hoch verschuldeten Staat weitere Milliarden kosten.

 

*Selbst die Union streitet*

 

Politisch sitzt die Hinterlassenschaft des sozialdemokratischen Kanzlers

Gerhard Schröder ununterbrochen auf der Anklagebank. Armut per Gesetz

oder neue Chance für die Hoffnungslosen - dieser Konflikt führte nicht

nur die SPD in eine Zerreißprobe und verhalf der Linkspartei zum

Aufstieg im Westen. Auch in der Union geht es bis heute hoch her. Erst

fordert der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers

mehr soziale Gerechtigkeit für die Hartz-IV-Empfänger. Anschließend

erklärt sein hessischer Kollege Roland Koch (beide CDU), die selben

Leute müssten härter angepackt werden.

 

Bei allem Streit ist ein Vorwurf Alt-Kanzler Schröder nicht zu machen:

Einen Hehl aus seinen Absichten hat er nie gemacht. Im Februar 1999,

kurz nach seinem Amtsantritt, verkündet er: "Wir müssen einen

Niedriglohnsektor schaffen, der die Menschen, die jetzt

Transfer-Einkommen beziehen, wieder in Arbeit und Brot bringt." Im

Januar 2005, Hartz IV war gerade geboren, preist Schröder auf dem

Weltwirtschaftsforum in Davos sein Kind: "Wir haben unseren Arbeitsmarkt

liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut,

den es in Europa gibt."

 

So gesehen sind die Hartz-Reformen ein voller Erfolg. Der

Niedriglohn-Sektor in Deutschland wuchs so rasch wie in kaum einem

anderen Land. 2008 waren fast 23 Prozent der Beschäftigten

Geringverdiener, die weniger als 8,90 Euro pro Stunde erhielten, sagt

der Arbeitsmarktexperte Karl Brenke vom Deutschen Institut für

Wirtschaftsforschung (DIW) der FR. 1996 betrug der Niedriglohn-Anteil

hierzulande nur 16,4 Prozent. In rasendem Tempo hat die Bundesrepublik

damit US-Niveau erreicht.

 

Hartz IV lässt sich ganz einfach so beschreiben: Im Hamburger Luxushotel

macht das Zimmermädchen die Betten für drei oder vier Euro die Stunde.

In Dresden bewacht der Familienvater für fünf Euro die Stunde jede Nacht

die Lagerhalle. Überall in der Republik füllen Menschen Anträge auf

Stütze aus, obwohl sie den ganzen Tag arbeiten gehen. Für diese Zustände

gibt es viele Gründe, etwa Privatisierungswellen und eine sinkende

Tarifbindung. Forscher wie Ulrich Walwei, die die Hartz-Gesetze

insgesamt positiv beurteilen, sind aber auch überzeugt: "Die

Arbeitsmarkt-Reformen sind mit ein Grund dafür, dass der

Niedriglohn-Sektor gewachsen ist", sagt der Vize-Direktor des Instituts

für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

 

Hartz IV aber lässt sich auch ganz anders beschreiben. Erstmals hat es

Deutschland geschafft, ein vermeintliches Naturgesetz zu brechen: Die

Arbeitslosigkeit steigt und fällt je nach Konjunktur. Aber im Trend

verschärft sie sich immer, weil in jeder Krise mehr Menschen ihre Stelle

verlieren als in guten Zeiten eine neue finden. Damit ist es vorbei. Der

Aufschwung am Arbeitsmarkt hat ein "freundlicheres Gesicht" bekommen,

stellte das Forschungsinstitut IAB 2007 fest. Es entstanden mehr

Vollzeit-Arbeitsplätze und weniger Minijobs als in der Zeit vor Hartz.

Und das Beschäftigungswunder dauert an. Auch in der Krise überraschte

der deutsche Arbeitsmarkt immer wieder - immer wieder positiv.

 

Neu ist aber nicht nur die günstige Beschäftigungsentwicklung. Neu ist

auch die Lohnentwiclung, mit der sich Deutschland abkoppelt vom

internationalen Trend. Zwischen 2004 und 2008 stagnierten die

durchschnittlichen Bruttostundenlöhne laut DIW-Forscher Brenke - trotz

des kräftigen Aufschwungs. Vom letzten, kräftigen Aufschwung haben die

Arbeitnehmer nicht profitiert.

 

Für Gerhard Bosch ist das ein klarer Beleg, dass die Hartz-Gesetze

"dämpfend" auf die Lohnentwicklung gewirkt haben. Der Direktor des

Duisburger Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) zählt die

Instrumente auf, mit denen das gelungen ist. Rot-Grün hat Leiharbeit

dereguliert und Minijobs gefördert. Arbeitslose werden nun "schneller in

schlecht bezahlte Jobs gedrückt" und auch gut Qualifizierte machen aus

Angst vor Hartz IV eher Konzessionen.

 

Manager berichten erfreut, dass arbeitslose Bewerber eher bereit seien,

Zugeständnisse beim Einkommen zu machen. Die Diskussion über die

Arbeitsmoral gehe an der Realität vorbei, heißt es im neuen

DIW-Wochenbericht, der am Mittwoch veröffentlicht wird. 90 Prozent der

Hartz IV-Empfänger wollen einen Job haben, schätzen die Ökonomen.

 

* *

 

*Lohndumping in Europa*

 

Mit der Lohnzurückhaltung geht Deutschland einen Sonderweg. Seit 2000

sind die Gehälter im gesamten Euroraum sieben Prozentpunkte stärker

gestiegen als in Deutschland. Schaut man sich alle EU-Länder an, ist die

Kluft noch größer. "Wir betreiben in der EU eine Art Lohnduming",

resümiert Bosch. Für den Sozialrichter Jürgen Borchert hat die

Bundesregierung mit Hartz eine Kehrtwende in der Beschäftigungspolitik

vollendet: Der Staat überträgt die Verantwortung für Arbeitslosigkeit

allein auf die Betroffenen.

 

* *

 

Alle reden immer nur über Hartz IV. Doch die Wahrheit ist, dass der

ehemalige Arbeitsdirektor von Volkswagen, Peter Hartz, seinen Freund und

Bundeskanzler, Gerhard Schröder, zu insgesamt vier Gesetzen inspiriert

hat. Sie alle sind beseelt vom neoklassischen Glauben, dass es

Arbeitslose nur gebe, weil die Regeln zu starr und die Löhne zu hoch

seien. Wir haben uns die wichtigsten Instrumente aus den vier

Hartz-Gesetzen angeschaut, von der Leiharbeit bis zum Ein-Euro-Job. Was

hat in den vergangenen fünf Jahren funktioniert? Was ist gefloppt? Wo

gibt es Nachbesserungsbedarf?**

 

*Das Ziel*

 

Flexibler wollte die Hartz-Kommission den deutschen Arbeitsmarkt machen.

Also lockerte Rot-Grün im Zuge der Hartz-Reformen die bis dahin relativ

strengen Regeln mit dem Ziel, eine Brücke in die Beschäftigung zu bauen.

 

*Das Instrument *

 

Gestrichen wurden zahlreiche Auflagen, die dafür sorgen sollten, dass

Zeitarbeiter wirklich nur für wechselnde Einsätze in verschiedenen

Firmen angestellt werden und nicht dauerhaft reguläre Arbeitsplätze

einnehmen. Außerdem wurde die zeitliche Begrenzung aufgehoben. Damit

wurde es in Deutschland möglich, Leiharbeiter unbefristet in einem

Unternehmen einzusetzen. Diese weitgehende Liberalisierung war Teil

eines Deals, zu dem auf der anderen Seite ein starker Schutz der

Beschäftigten durch Tarifverträge zählen sollte. Denn Rot-Grün

verankerte auch die Grundsätze des Equal Pay und Equal Treatment:

Zeitarbeiter müssen demnach genauso bezahlt und behandelt werden wie die

Stammbelegschaften. Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn ein Tarifvertrag für

die Zeitarbeitsfirmen vorliegt, geht dieser vor. Dann werden die

Leiharbeiter nach dessen Standard bezahlt.

 

*Das Ergebnis*

 

Dieser Deal funktionierte nicht wie gedacht, da sogenannte christliche

Gewerkschaften eigene Zeitarbeitstarife mit niedrigen Löhnen

abschlossen. Mit diesen Tarifverträgen konnten die Leiharbeitsfirmen die

Gleichbehandlung (Equal Pay, Equal Treatment) umgehen. Die Zeitarbeit

boomte, verhalf auch vielen Arbeitslosen zu einer dauerhaften

Beschäftigung. Auf der anderen Seite boomte auch der Missbrauch, da

Unternehmen Leiharbeiter nicht einsetzten, um vorübergehende Engpässe

abzudecken. Sie nutzten und nutzen sie, um die teure Stammbelegschaft

klein zu halten. msv

 

 

 

*Das Ziel *

 

Arbeitsvermittler aus der Privatwirtschaft sollten es besser machen als

ihre öffentlich angestellten Kollegen in der Bundesagentur. Weil die

Privaten aber "Rosinenpicker" seien, sollte die BA selbst als Verleiher

indirekt aktiv werden.

 

*Das Instrument*

 

Mit einer staatlichen Lizenz sollten private Zeitarbeitsfirmen

gemeinnützige Ableger speziell für die Problemgruppen des Arbeitsmarktes

organisieren - und pro Vermittlung eines Schwervermittelbaren in ein

festes Arbeitsverhältnis ein Erfolgshonorar kassieren. Die privaten

Personal-Service-Agenturen (PSA) waren somit darauf angelegt, bei ihren

Leiharbeitern den sogenannten Klebe-Effekt zu bewirken (Übernahme durch

den Entleihbetrieb).

 

*Das Ergebnis *

 

Die Entwicklung dieses Instrumentes spricht für sich. Um das Programm

voran zu bringen, mussten zunächst alle örtlichen Arbeitsagenturen eine

PSA aufbauen. Die Aufgabe erwies sich jedoch als zu schwierig.

Kommerzielle Interessen gerieten in Konflikt mit dem gemeinnützigen

Ziel. Nach ersten Zweifeln am Sinn dieser Maßnahme wechselte die

Bundesregierung vom Zwang zur Freiwilligkeit. Mit Wirkung Anfang 2009

strich die große Koalition dieses Hartz-Instrument ganz.

 

Von Anfang an fragten Kritiker, warum die Bundesagentur eigene

Zeitarbeitsfirmen installieren soll. Das Problem waren nicht nur zu

wenig Anbieter für eine Vermittlung, sondern mangelnde Angebote für eine

Beschäftigung mit Perspektiven. Die Zweifel wurden schon frühzeitig

durch Skandale intensiviert. So ging der erste große PSA-Spezialist, das

niederländische Unternehmen Maatwerk, pleite. Immer wieder kam es zudem

zu Missbrauch, weil die PSA möglichst viel Subventionen kassieren

wollten. msv

 

 

 

*Das Ziel *

 

Schluss sollte sein mit dem Behördenwirrwarr. "Alle Leistungen zur

Sicherung des Existenzminimums aus einer Hand" - unter diesem Motto

versprach die Politik einen besseren, einfacheren, direkteren Service

für die Arbeitslosen.

 

*Das Instrument*

 

Allerdings konnten sich Union und SPD nicht einigen, wer es richten

soll. CDU und CSU favorisierten die Kommunen, die SPD die Bundesagentur

für Arbeit (BA). Heraus kam ein Flickenteppich. In den meisten Regionen

kümmern sich BA und Kommunen gemeinsam in Jobcentern um die

Hartz-IV-Empfänger. Daneben gibt es einige Orte mit der alten Trennung

in Arbeitsvermittlung (BA) und Sozialamt (Kommune). Und es gibt 69

Optionskommunen, in denen sich die Städte oder Gemeinden allein um die

Langzeitarbeitslosen kümmern.

 

*Das Ergebnis*

 

Der Umbau der Arbeitsverwaltung war eine Herkulesaufgabe. Geblieben ist

die Unzufriedenheit der Betroffenen mit der Bürokratie und der

Vermittlung. Zu allem Überfluss verlangt das Verfassungsgericht bis Ende

des Jahres eine Neuorganisation. Karlsruhe sieht in dem Jobcenter einen

Verstoß gegen das Gebot der klaren Aufgabentrennung zwischen Bund und

Kommune. Wie es weiter gehen soll, weiß niemand, da sich die Union

selbst blockiert. Ihre Ministerpräsidenten wollen eine

Grundgesetzänderung, um die Jobcenter für verfassungskonform zu

erklären, vor allem aber um die Zahl der Optionskommunen zu erhöhen. Die

Unionsfraktion im Bundestag lehnt das ab. Die SPD ist zwar zur

Verfassungsänderung bereit, aber stellt eigene Bedingungen. Die

Ausweitung der Optionskommunen ist mit ihr nicht zu machen. In Studien

schneiden die Optionskommunen tendenziell schlechter ab. Aber ein

eindeutiges Ergebnis, welches Modell effizienter arbeitet, fehlt noch. msv

 

 

 

Das Ziel

 

"Mehr Beschäftigung im Niedriglohnbereich" sollten die Minijobs

ermöglichen. Bei dieser deutschen Spezialität zahlt der Arbeitgeber

Pauschalbeträge in die Kranken- und Rentenversicherung, Beschäftigte

müssen keine Sozialbeiträge zahlen.

 

Das Instrument

 

Mit Hartz II wurde die Verdienstgrenze von 325 Euro im Monat auf 400

Euro erhöht. Seither dürfen Minijobber mehr als 15 Stunden pro Woche

arbeiten. Wer eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat,

darf nebenher einen Minijob machen - und muss dafür keine Sozialbeiträge

zahlen. Die Sozialbeiträge und Steuern für Arbeitgeber wurden

stufenweise auf insgesamt 30 Prozent erhöht. Beschäftigte zahlen

weiterhin nichts.

 

Das Ergebnis

 

Es hat einen Minijob-Boom gegeben! Insbesondere die Zahl der

Berufstätigen, die nebenher einen Minijob machen, ist rasant gestiegen.

Es sei unklar, in welchem Umfang Minijobs zulasten

sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gestiegen seien, sagt der

Fachmann Helmut Rudolph vom Forschungsinstitut IAB. Arbeitgeber zahlen

für Minijobs höhere Sozialabgaben als für reguläre Jobs - eigentlich.

Allerdings sind die Löhne oft sehr niedrig, häufig gebe es keinen

bezahlten Urlaub und keine Lohnfortzahlung bei Krankheit, meint Claudia

Weinkopf, Vize-Direktorin des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ).

Trotzdem gibt es auch Beschäftigte, die Minijobs attraktiv finden, weil

sie ihren Lohn brutto für netto bekommen. Insgesamt sind die

Sozialbeiträge für Minijobs niedriger als bei regulären Jobs. Deswegen

findet Gerhard Bosch den Boom brandgefährlich: Minijobs sind "das süße

Gift, das den Sozialstaat zerstört", sagt der IAQ-Direktor. Trotz

solcher Kritik erwägt die schwarz-gelbe Koalition, die Verdienstgrenze

zu erhöhen. rt

 

 

 

*Das Ziel*

 

Die Arbeitsämter, bislang typische Behörden, sollen sich der

Organisation der freien Wirtschaft anpassen. Das ist die Intention des

Hartz-III-Gesetzes. Aus den Jobsuchenden werden "Kunden", die Anspruch

auf Dienstleistungen haben.

 

*Das Instrument*

 

Der erste Schritt dazu hat eher symbolischen Charakter - aus den Ämtern

werden Agenturen. Umgewandelt wird zunächst die Spitze der

Mammut-Behörde. Statt eines einzelnen Präsidenten mit Beamtengehalt gibt

es nun drei (jeweils höher bezahlte) Vorstände auf Zeit , ausgestattet

mit weiter gehenden Befugnissen und mehr Autonomie gegenüber der Politik.

 

Regional sollen die einzelnen Filialen, vor allem aber auch die in

Regionaldirektionen umbenannten Landesarbeitsämter mehr Befugnisse

erhalten. Die Selbstverwaltung in diesen Landesbehörden wird ganz

abgeschafft.

 

*Das Ergebnis*

 

Das mit der Auswertung beauftragte Iso-Institut in Saarbrücken kommt zu

dem Ergebnis, die Effizienz der neuen Agenturen, gemessen in

Vermittlungszahlen steigt - allerdings nur, weil die Vermittler nun vor

allem auf leicht vermittelbare junge und fitte Arbeitslose setzen. Die

sozialpolitische Zielsetzung, möglichst die Problemgruppen und

Langzeitarbeitslosen zuerst unterzubringen, wird verfehlt.

 

Das Institut stellt fest, dass sich die Berufsberater und Vermittler

überwiegend an den neuen Leistungsmaßstäben der Bundesagentur

orientieren. Dabei wird die Zahl der Stellen-Vermittlungen zum

alleinigen Erfolgskriterium. In Wirklichkeit sinkt der Anteil der

Jobsuchenden, die ihren beruflichen Wiedereinstieg ausschließlich den

Agentur-Vermittlern verdanken, auf nur noch 25 Prozent.. rb

 

 

 

*Das Ziel*

 

Das Nebeneinander von kommunalen Sozialhilfeträgern und Arbeitsagenturen

in der Regie des Bundes führte zu Reibungsverlusten und Doppelarbeit in

der Verwaltung. Mit der Hartz-IV-Reform sollten Arbeitslose Hilfe aus

einer Hand erhalten.

 

*Das Instrument*

 

Im Grunde ging es bei der Hartz-IV-Reform um einen Verteilungskonflikt

zwischen Bund und Kommunen. Die Kommunen wollten die

Sozialhilfeempfänger, die immer kostspieliger wurden, loswerden und der

Bund seine steigenden Kosten für die Arbeitslosenhilfe. Die Kosten

legten zu, weil immer mehr Arbeitslose aus der Lohnersatzleistung

Arbeitslosengeld herausfielen und die beiden bedarfsorientierten

Leistungssysteme in Anspruch nehmen mussten. Die Reform hatte deshalb

einen doppelten Boden: einerseits ging es um die Zusammenlegung von zwei

recht unterschiedlichen Behörden, andererseits ging es um die

Umverteilung der knappen Mittel innerhalb des Empfängerkreises und

gleichzeitig um Einsparungen.

 

Das Ergebnis

 

Am schnellsten verflog die Illusion , dadurch Geld zu sparen.

Tatsächlich erschloss die Reform zusätzliche Anspruchsberechtigte, die

bisher aus verschiedenen Gründen leer ausgegangen waren - das ist sicher

der größte Erfolg der Reform. Die zusätzlichen Kosten wurden weitgehend

den Kommunen aufgebürdet, die für die Erstattung der Wohnungskosten

zuständig blieben. Die institutionelle Kooperation in

Arbeitsgemeinschaften (Argen) sorgte für eine neue Konkurrenzsituation

der Behörden. Der Wunsch der Kommunen, für ihre Kunden die

Förderinstrumente der BA zu öffnen, führte zu komplizierten

Ausgleichsgeschäften. Die Ziele Bürokratieabbau, Schutzes vor Verarmung

und raschere Vermittlung blieben unerfüllt. rb

 

 

 

*Das Ziel*

 

Ausgehend von der Vorstellung, dass Arbeitslosen, die längere Zeit ohne

Job sind, nach und nach das Arbeitsethos abhandenkommt, sollten die

Ein-Euro-Jobs pädagogisch wirken. Sie sollten so etwas sein wie eine

Lehrwerkstatt für Arbeits-Disziplin.

 

*Das Instrument*

 

Die "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" gehen auf die

alte "Arbeitsdienstpflicht" der Sozialhilfe zurück. Die

umgangssprachliche Bezeichnung "Ein-Euro-Job" kommt dadurch zustande,

dass die übliche Regelleistung eines Hartz-IV-Jobbers von 359 Euro um

einen Euro Arbeitslohn pro Stunde aufgestockt wird, um zusätzliche

Kosten auszugleichen. Gegenwärtig hat die BA rund 249

 

000 Ein-Euro-Jobber im Einsatz. Ihre Tätigkeit muss laut Gesetz

zumutbar, im öffentlichen Interesse und zusätzlich sein.

 

*Das Ergebnis*

 

Die Bundesagentur hat allein in den Jahren 2006 bis 2008 diese

"Arbeitsgelegenheiten" mit jeweils rund einer Milliarde Euro

subventioniert. Ein gigantischer Mitnahme-Effekt, sagen Kritiker, denn

die Tätigkeiten der Ein-Euro-Jobber seien meistens nicht - wie

eigentlich vorgeschrieben - zusätzliche und dennoch notwendige Aufgaben.

Stattdessen würden viele Kommunen das Instrument nutzen, um billig ihre

Infrastruktur auf Vordermann zu bringen. Leidtragende seien dabei die

örtlichen Handwerker und Dienstleister, die durch die Dumping-Konkurrenz

der Hartz-IV-Jobber den Schaden hätten. Die Ein-Euro-Jobs sind außerdem

so konstruiert, dass aus ihnen keine neuen Leistungsansprüche in der

Sozialversicherung entstehen. Zugleich wirkten sie lohndrückend. Viele

Jobber verrichteten die gleichen Tätigkeit wie ihre festangestellten

Kollegen. Die Gewerkschaft fordert daher, die Arbeitsgelegenheiten

tariflich zu bezahlen und sozialversicherungspflichtig zu organisieren. rb

 

 

 

*Darum geht es in Karlsruhe*

 

Wie viel sind Kinder der Gesellschaft wert?

 

*Von Roland Bunzenthal *

 

*W*ie viel Geld Kinder unserer Gesellschaft mindestens wert sind, steht

in Karlsruhe am kommenden Dienstag zur Entscheidung an. Das "vierte

Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (so Hartz IV

offiziell) gibt eine klare Antwort: 60 Prozent der

Erwachsenen-Regelleistung von 359 Euro stehen sechs- bis 13-jährigen

Kindern zu.

 

Für viele Kritiker ist diese freihändige Festlegung ohne reale

Bedarfsermittlung reine Willkür, wie überhaupt die ganze

Hartz-IV-Berechnung. Vor dem Hintergrund des Karlsruher Verfahrens hat

Berlin mittlerweile eine Aufstockung des Kinderanteils auf 70 Prozent

angeboten.

 

Basis der Rechnung sind die Ausgaben des ärmsten Fünftels der

Bevölkerung bei rund 130 Waren und Diensten - von Topfpflanzen bis zum

Fernseher. Etwa die Hälfte dieser Vergleichsgruppe stellen die

Hartz-IV-Leute jedoch selbst - sie werden also mit sich selbst

verglichen. Die Zahlen sind zudem veraltet. Sie stammen noch aus der

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2003. Dann werden sie noch

"bereinigt" um Ausgaben, die nach Meinung der Regierung den

Hartz-IV-Leuten als Luxusgüter nicht zustehen - etwa Bildung. Ohne

solche Tricks, meint der Paritätische Wohlfahrtsverband, würde der

Regelsatz heute bei 440 Euro liegen - also um 20 Prozent höher.

 

Der Verband macht das für Kinder an einem Beispiel deutlich: Bei den 130

Güterposten für Kinder, abgeleitet vom Bedarf Erwachsener, werden keine

Aufwendungen für Schul- und Bildungsausgaben angesetzt - der Verband

rechnet mit mindestens 20 Euro Aufwand monatlich.

 

 

 

*"Macht reguläre Jobs attraktiver!"*

 

Arbeitsmarktexperte Rürup plädiert für Mindestlohn und neue

Zuverdienst-Regeln

 

*/H/*

 

*/err Rürup, neoklassische Ökonomen wie Ifo-Chef Sinn lehnen eine

Erhöhung der Hartz-IV-Sätze für Familien ab, weil Eltern dann keinen

Anreiz mehr hätten, einen Job anzunehmen. Sehen Sie das auch so?/*

 

Das Argument zieht nicht. Das Sozialstaatsgebot im Grundgesetz

verpflichtet dazu, allen Bürgern ein soziokulturelles Existenzminimum zu

gewährleisten. Dazu wird die Höhe dieser Fürsorgeleistung aus den

Preisen eines Warenkorbes abgeleitet. Man kann sie deshalb nicht mit dem

Hinweis auf das Lohnabstandsgebot kürzen.

 

*/Zumal erst die Reformen dazu geführt haben, dass die Löhne gesunken

sind. /*

 

Der Niedriglohnsektor ist schon seit Mitte der 1990er Jahre gewachsen.

Die Hartz-Reformen haben diese Entwicklung nicht verursacht, wohl aber

beschleunigt. Der Reservationslohn sollte mit dieser Arbeitsmarktreform

gesenkt werden: Jobsuchende sollten veranlasst werden, niedrigere

Einkommen als zuvor zu akzeptieren. Genau das hat zu positiven

Beschäftigungseffekten geführt. Hartz IV ist - bei Schwächen im Detail -

eine richtige Reform.

 

*/Müssen wir uns also vom Lohnabstandsgebot verabschieden? Es verlangt,

dass die Menschen, die arbeiten, mehr Geld zur Verfügung haben sollen,

als jene, die unterstützt werden. /*

 

Für die Hartz IV-Sätze darf es keine Abwärtsspirale geben, wenn sich die

Lohnstruktur nach unten aufspreizt, zumal ein Aufstocken niedriger

Arbeitseinkommen kein Defekt, sondern ein gewollter konzeptioneller

Bestandteil dieser Regelung ist. Deshalb gilt: Wer mit dem

Lohnabstandsgebot argumentiert, muss auch den Mut haben, einen

flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Betracht zu ziehen.

 

*/Sie fordern den Mindestlohn?/*

 

Ja. Ein moderater Mindestlohn steht der Idee von Hartz IV nicht

entgegen, sondern erhöht die Effizienz dieses Instruments. Erstens würde

man die Risiken einer steigenden fiskalischen Belastung des Staates

reduzieren...

 

*/...Weil der Staat dann nicht immer mehr Jobs bezuschussen muss.../*

 

... Genau. Natürlich kalkulieren die Arbeitgeber mit der Lohnsubvention

im Niedriglohnbereich. Das ist im Übrigen ein Grund, warum Länder wie

Großbritannien und die USA, die ähnliche

Mindesteinkommenssicherungssysteme haben, Lohnzuschüsse mit

Mindestlöhnen kombinieren. Auch die OECD weist darauf hin, dass

Kombilohnkonzepte durch einen moderaten gesetzlichen Mindestlohn

sinnvoll ergänzt würden. Zweitens hätten Arbeitslose einen größeren

Anreiz, eine Stelle anzunehmen, da ein Mindestlohn die Möglichkeit

begrenzt, dass Teile der finanziellen Unterstützung des Staates, die

eigentlich für die Arbeitnehmer gedacht sind, über eine nach unten

offene Lohnstruktur den Arbeitgebern zufließen. Drittens würde das

Risiko der monopsonistischen Ausbeutung verringert.

 

*/Monopsonistisch? Das Wort müssen Sie erklären!/*

 

Bei einem Monopson, einem Nachfragemonopol, gibt es nur einen Nachfrager

auf dem Markt. Arbeitsmärkte werden dann so bezeichnet, wenn die

Arbeitgeber als Nachfrager über Marktmacht verfügen. In solchen Fällen

können sie diese Macht nutzen, um mit der staatlichen Hilfe die Löhne zu

drücken. Und zwar unter das von der Produktivität der Beschäftigten her

mögliche Niveau - und damit ohne einen positiven Beschäftigungseffekt.

Eine derartige Konstellation ist in Deutschland sicher eine Ausnahme;

für einige Regionen, insbesondere in den neuen Ländern, aber nicht

auszuschließen.

 

*/Wie hoch sollte der Mindestlohn denn sein?/*

 

Orientierungsgröße sollten die Leistungen für einen alleinstehenden

Hartz-IV-Empfänger sein. Legt man den Regelsatz plus Kosten für die

Unterkunft zugrunde, käme man bei einer normalen Arbeitszeit auf einen

Lohn von etwa fünf Euro pro Stunde. Da der Bedarf eines Erwerbstätigen

etwa wegen Arbeitskleidung höher ist als der eines Arbeitslosen und ein

Hartz-IV-Empfänger noch andere Vergünstigungen zum Beispiel Befreiung

von GEZ-Gebühren erhalten kann, stellen fünf Euro eine Untergrenze dar.

 

*/Davon will die Bundesregierung derzeit nichts wissen.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen plädiert vielmehr dafür, die

Zuverdienst-Regeln zu ändern. Ist das vernünftig?/*

 

Zweifellos. Die derzeitigen Hinzuverdienstregelungen stellen eine große

Schwäche dar. Die ersten 100 Euro darf man behalten. Bei jedem

zusätzlich verdienten Euro sinkt das Arbeitslosengeld II um 80 Cent;

unter dem Strich verbleiben einem nur 20 Cent. Akzeptiert man die Hartz

IV zugrundeliegende ökonomische Logik, so muss man auch akzeptieren,

dass es für einen Hartz-IV-Empfänger rational ist, sein ALG II nur mit

einer geringfügigen Beschäftigung zu kombinieren. Die derzeitigen

Regelungen stellen deshalb einen Anreiz dar, schwarz zu arbeiten.

 

*/Die Bundesagentur für Arbeit hat ja kürzlich über Schwarzarbeit von

Hilfeempfängern berichtet.../*

 

Mich überrascht das nicht. Diese Fälle sind Ausdruck dieses

Fehlanreizes. Die Zuverdienstbestimmungen fördern den Missbrauch. Wenn

man dagegen angehen will, muss man die Regeln und nicht die Menschen ändern.

 

*/Was schlagen Sie vor?/*

 

Man muss solche Jobs attraktiver machen, die eine dauerhafte und

reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt versprechen. Deswegen

schlage ich vor: Macht geringfügige Beschäftigungen unattraktiverer und

reguläre Jobs attraktiver. So könnte man etwa die ersten 100 Euro voll

auf das Arbeitslosengeld anrechnen, dafür aber die Unterstützung bei

jedem weiteren Euro nur um die Hälfte des Hinzuverdiensts kürzen. Dann

hätten die Leute einen höheren Anreiz mehr legal zu arbeiten und zu

verdienen.

 

Interview: Eva Roth und

 

Robert von Heusinger

 

 

*Rekord an Klagen zu Hartz IV *

 

Oberster Sozialrichter warnt vor neuen Reformen

 

*Von Katja Schmidt *

 

Fünf Jahre nach ihrem Start sorgt die Hartz-IV-Reform für immer mehr

Arbeit - allerdings nur an Deutschlands Sozialgerichten. Die Welle der

Klagen zum Thema Grundsicherung für Arbeitssuchende ist seit 2005 von

Jahr zu Jahr angeschwollen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel

nennt die aktuellen Zahlen: 2009 gingen genau 193 981 neue Verfahren bei

den erstinstanzlichen Sozialgerichten ein. Ein Jahr zuvor waren es noch

ein Zehntel weniger gewesen. "Der Trend hat sich auf hohem Niveau weiter

verstärkt", kommentierte BSG-Sprecher Thomas Voelzke den in der

Geschichte des Gerichts einmaligen Vorgang.

 

Mittlerweile wandern die Fälle zunehmend in die höheren Instanzen.

Sowohl bei den Landessozialgerichten (8300 Fälle) als auch beim BSG (608

Fälle) steigt die Zahl der Hartz-IV-Verfahren. Top-Thema der anhängigen

Revisionen sei die Berechnung des Leistungsbedarfs für

Langzeitarbeitslose - vor allem bei den Kosten für Unterkunft und

Heizung. Auch die Frage, wie Einkommen und Vermögen auf die

Grundsicherung angerechnet werden, sorgt für viele Rechtsstreite.

 

BSG-Präsident Peter Masuch fordert die Politik zum Nachbessern der

Hartz-IV-Gesetzgebung auf. Die Entscheidungen des BSG könnten dabei als

"Fundgrube" dienen. Die Gerichte würden "Änderungen zur Verbesserung

sozialer Rechte" gern schultern, betonte Masuch - warnte aber zugleich

vor Änderungen, die zu einer zusätzlichen Belastung der Gerichte führen

könnten. Ein Beispiel: Union und FDP planen, Hartz-IV-Empfängern höhere

Zuverdienste zu gestatten. Das könne dazu führen, dass die Zahl der

Leistungsbezieher drastisch steigt, erklärt der BSG-Präsident. Grund:

Mehr Menschen dürften ihr geringes Einkommen mit Hartz IV aufstocken.

Wie viele das betrifft, werde nicht beziffert.

 

Auch die Diskussion über eine "verschärfte Arbeitspflicht" für

Hartz-IV-Empfänger spricht Masuch an. "Einmal ganz abgesehen von den

rechtlichen Bedenken" werde diese zu Abwehrreaktionen führen, wenn nicht

hinreichend sinnvolle Arbeit angeboten werde. "Es ist nicht erkennbar,

dass eine entsprechende Infrastruktur derzeit zur Verfügung steht",

stellt er fest. Eine wachsende Zahl von Klagen erwartet das BSG auch,

wenn nach der Neuordnung der Jobcenter Kommunen und Bundesagentur wieder

getrennt marschierten.

 

Insgesamt endet jede dritte Revision einer Klage unzufriedener

Versicherter oder Leistungsbezieher vor dem BSG mit einem Erfolg des

Klägers. 608 Mal haben die Richter 2009 geurteilt. fr 5.2.10

 

 

 

 Zahl der Hartz-IV-Prozesse steigt weiter

 

Düsseldorf, 05.02.2010, Katharina Rüth nrz

 

*Düsseldorf. Wer in Vorbereitung eines Selbstmords alle Möbel verkauft,

den Selbstmordversuch dann überlegt, dem muss die Arge einen Zuschuss

zur neuen Einrichtung zahlen. Das ist nur ein Fall zu Hartz IV, den das

Sozialgericht Düsseldorf 2009 entschied. Die Klagen um Hartz IV steigen

weiter.*

 

Sie machen ein Viertel der 2009 anhängigen Verfahren aus, erklärte das

Gericht jetzt bei seiner Jahresbilanz. 14 899 Klagen gingen im letzten

Jahr ein, 4422 davon zu Hartz IV. Das sind 323 Hartz-IV-Klagen mehr als

2008. Die Steigerung um 8 Prozent ist jedoch geringer als zuvor, 2008

lag sie noch bei 16 Prozent.

 

 

        46 Prozent der Klagen erfolgreich

 

Hartz-IV-Bezieher klagen vor allem gegen Kürzungen ihrer Bezüge für

Miet- und Nebenkosten. Auch Kürzungen wegen mangelnder Mitarbeit und

Zuschüsse bei chronischen Krankheiten sind Thema. In 46 Prozent der

Fälle sind die Klagen teilweise oder vollständig erfolgreich.

 

Eine fast gleiche Quote von 45 Prozent gilt auch für die anderen

Verfahren des Gerichts um Renten, Arbeitslosen- und Kindergeld oder

Versorgung von Schwerbehinderten. Wegen der insgesamt steigenden Zahl

der Prozesse (ebenfalls 8 Prozent) müssen die Mitarbeiter

überdurchschnittlich viel arbeiten: Während im Landesschnitt ein

Sozialrichter 408 Verfahren erledigt, schaffen die Düsseldorfer 428. Der

Stau unerledigter Fälle zeigt sich bei der Verfahrensdauer: Sie lag 2009

bei 14,5 Monaten im Schnitt und damit einen halben Monat höher als 2008.

 

 

 

Justiz: Hartz IV - Klageflut hält an wz 4. Februar 2010

http://www.wz-newsline.de/?redid=748098

von Hanna Ziegler

Richter am Sozialgericht haben alle Hände voll zu tun: Knapp 12 Prozent

mehr Klagen wurden im vergangenen Jahr eingereicht.

 

Anhaltend viele Hartz-IV-Empfänger klagen vor dem Sozialgericht gegen

die Bescheide der Arge. (Foto: dpa)

 

Düsseldorf. Fünf Jahre ist es nun her, seitdem die Reform des

Arbeitsmarktes unter dem Titel Hartz IV an den Start gegangen ist.

 

Seither häufen sich auch die Klagen am Düsseldorfer Sozialgericht, die

sich mit der Grundsicherung von Arbeitssuchenden beschäftigen: 26

Prozent aller Streitsachen fielen im vergangenen Jahr in die Kategorie

Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende und Asylbewerberleistung.

 

Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kinder- und

Erziehungsgeldrecht, Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende,

Asylbewerberleistungsgesetz, Krankenversicherung, Unfallversicherung,

Pflegeversicherung, Schwerbehindertenrecht, soziales

Entschädigungsrecht, Vertragsarztrecht.

Düsseldorf, Krefeld, Leverkusen, Mettmann, Mönchengladbach, Neuss,

Remscheid, Solingen, Viersen, Wuppertal.

 

Mit 22 Prozent ist die Rentenversicherung der zweithäufigste Grund,

weshalb vor dem Sozialgericht gestritten wird.

 

Häufig geht es bei den Klagen zur Grundsicherung um alltägliche Dinge,

die für Empfänger von Sozialleistungen eine hohe Belastung darstellen.

So bekam ein Krefelder im vergangenen Jahr Recht, der von der Arge einen

Zuschuss für seine Wohnungseinrichtung forderte. Eigentlich eine

Selbstverständlichkeit.

 

Doch der Hartz-IV-Empfänger hatte seine gesamte Wohnungseinrichtung

zuvor auf dem Sperrmüll entsorgt. Der Grund: Er plante seinen

Selbstmord. Nachdem der Suizid jedoch scheiterte und er nach einer

stationären Behandlung wieder seine Wohnung beziehen wollte, fehlten die

Möbel.

 

Die ARGE weigerte sich dem Mann einen Zuschuss für die Erstausstattung

zu zahlen und gewährte ihm stattdessen ein Darlehen. Im Verfahren

entschied das Düsseldorfer Sozialgericht, dass der Mann Anspruch auf den

Zuschuss habe, weil er seine Hilfebedürftigkeit nicht grob fahrlässig

herbeigeführt habe.

 

 

      Alte Bestände sorgen für ein hohes Arbeitspensum der Richter

 

Insgesamt wurden 2009 beim Düsseldorfer Sozialgericht 14 899 Klagen

eingereicht, im Jahr zuvor waren es noch 13 303. "Das ist eine deutliche

Steigerung um knapp zwölf Prozent", sagt der Präsident des

Sozialgerichts Düsseldorf, Peter Brückner. Trotz der höheren Belastung

blieben nur 101 Fälle auf den Schreibtischen der 41 Richter liegen.

 

Zu schaffen machen dem Gericht hauptsächlich die zahlreichen

Bestandsverfahren, die abgearbeitet werden müssen (16 588 Bestände in

2009). "Sie verursachen leider immer noch lange Verfahrenslaufzeiten",

bedauert Brückner.

 

14,5 Monate dauerte im vergangenen Jahr durchschnittlich ein Verfahren

in Düsseldorf. Im Landesdurchschnitt sind es nur 12,4 Monate.

 

 

05.02.2010 / Inland / Seite 1Inhalt

<http://www.jungewelt.de/2010/02-05/index.php>

 Höchststand bei Hartz-IV-Klagen

 

Kassel. Das Bundessozialgericht (BSG) hat die vom hessischen

Ministerpräsidenten Roland Koch geforderte Arbeitspflicht für

Hartz-IV-Bezieher scharf kritisiert. Für Arbeitslose gebe es keine

ausreichende Infrastruktur, die zumutbare und sinnvolle Arbeiten im

gemeinnützigen Bereich ermöglichen könnte, sagte Gerichtspräsident Peter

Masuch am Donnerstag auf der BSG-Jahrespressekonferenz in Kassel.

Betroffene würden sich wahrscheinlich mit Klagen und Widersprüchen zur

Wehr setzen.

 

Bereits jetzt habe die Zahl der Hartz-IV-Klagen einen Höchststand

erreicht. Den Angaben zufolge gingen 2009 in der ersten Instanz fast

194000 Klagen und einstweilige Rechtsschutzverfahren zu Hartz IV ein.

2008 waren es noch etwa 164500. Bei den Landessozialgerichten gingen

2009 insgesamt 8513 Fälle neu ein, 582 mehr als 2008. Beim BSG wurden

277 Neuzugänge verzeichnet. (apn/jW)

 

 

 

   Zahl der Hartz-IV-Prozesse steigt weiter

 

Düsseldorf, 05.02.2010, Katharina Rüth nrz

 

*Düsseldorf. Wer in Vorbereitung eines Selbstmords alle Möbel verkauft,

den Selbstmordversuch dann überlegt, dem muss die Arge einen Zuschuss

zur neuen Einrichtung zahlen. Das ist nur ein Fall zu Hartz IV, den das

Sozialgericht Düsseldorf 2009 entschied. Die Klagen um Hartz IV steigen

weiter.*

 

Sie machen ein Viertel der 2009 anhängigen Verfahren aus, erklärte das

Gericht jetzt bei seiner Jahresbilanz. 14 899 Klagen gingen im letzten

Jahr ein, 4422 davon zu Hartz IV. Das sind 323 Hartz-IV-Klagen mehr als

2008. Die Steigerung um 8 Prozent ist jedoch geringer als zuvor, 2008

lag sie noch bei 16 Prozent.

 

 

        46 Prozent der Klagen erfolgreich

 

Hartz-IV-Bezieher klagen vor allem gegen Kürzungen ihrer Bezüge für

Miet- und Nebenkosten. Auch Kürzungen wegen mangelnder Mitarbeit und

Zuschüsse bei chronischen Krankheiten sind Thema. In 46 Prozent der

Fälle sind die Klagen teilweise oder vollständig erfolgreich.

 

Eine fast gleiche Quote von 45 Prozent gilt auch für die anderen

Verfahren des Gerichts um Renten, Arbeitslosen- und Kindergeld oder

Versorgung von Schwerbehinderten. Wegen der insgesamt steigenden Zahl

der Prozesse (ebenfalls 8 Prozent) müssen die Mitarbeiter

überdurchschnittlich viel arbeiten: Während im Landesschnitt ein

Sozialrichter 408 Verfahren erledigt, schaffen die Düsseldorfer 428. Der

Stau unerledigter Fälle zeigt sich bei der Verfahrensdauer: Sie lag 2009

bei 14,5 Monaten im Schnitt und damit einen halben Monat höher als 2008.

 

 

 

  Immer mehr Fälle landen vor dem Sozialgericht

 

 

 

        (RP) Das Sozialgericht Düsseldorf hat im Jahr 2009 erneut eine

        gestiegene Zahl von Verfahren zu verzeichnen. Gegenüber 13303

        Eingängen im Vorjahr waren es im vergangenen Jahr insgesamt

        14899 Eingänge. Im selben Zeitraum wurden 14798 Fälle erledigt.

        "Erfreulich daran ist, dass wir die Anzahl an Verfahren, die neu

        eingegangen sind, im vergangenen Jahr zahlenmäßig auch erledigt

        haben", sagt der Präsident des Sozialgerichts, Peter F. Brückner.

 

 

 

        Jeder einzelne Richter wurde 2009 durchschnittlich mit 430

        Verfahren belastet. Er erledigte im Durchschnitt 428 Verfahren.

        Das sind je Richter rund 20 Verfahren mehr als im

        Landesdurchschnitt. "Dies war nur durch einen noch einmal

        gesteigerten und weit überobligatorischen Einsatz der

        Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bewerkstelligen", lobt

        Brückner. Dennoch liege der derzeitige Pro-Kopf-Bestand jedes

        Richters bei 464 Verfahren, die noch zu bearbeiten sind. Diese

        hohen Bestände seien deshalb nach wie vor das Hauptproblem, "so

        dass sich zwangsläufig noch recht lange Verfahrenslaufzeiten

        ergeben", so Brückner. Dies gelte natürlich nicht für den

        Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes. "Da sind wir nach wie

        vor schnell. Die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit liegt

        unter sechs Wochen", sagt Brückner.

 

 

 

        Mit etwas Sorge blickt der Präsident auf die weitere Entwicklung

        im Hinblick auf die erhebliche Zahl der Hartz-IV-Verfahren. Die

        Zuwachsraten bei diesen Verfahren sind hoch, bei den Behörden

        macht sich aber auch die zunehmende Erfahrung mit den

        Hartz-IV-Verfahren bemerkbar. "Das wirkt sich im Moment aber

        noch nicht auf die Erfolgsquote aus, da die derzeit zur

        gerichtlichen Entscheidung anstehenden Verfahren aus älterer

        Zeit stammen. Auch ist die Perspektive fraglich", sagt Brückner.

        Seine Meinung zum derzeitigen Streit in der Bundespolitik: "Für

        den Bürger wäre es das Beste, wenn die Entscheidung nach wie vor

        aus einer Hand kommt." Brückner rechnet damit, dass die Zahl der

        Verfahren weiter zunimmt.

 

 

          -

 

 

Quelle:

Verlag: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH

Publikation: Rheinische Post Düsseldorf

Ausgabe: Nr.36

Datum: Freitag, den 12. Februar 2010

Seite: Nr.25