Sozialstaat in Schleudergefahr

Von Christoph Butterwegge

Mit den Plänen zum Um- bzw. Abbau des Sozialstaates, also Konzepten wie

jenen der sog. Hartz- und der sog. Rürup-Kommission oder Gerhard Schröders

„Agenda 2010“, häuften sich Bemühungen, die in der Gesellschaft bis dahin

gültigen Gerechtigkeitsvorstellungen grundlegend zu verändern. Reformen

dieser Art wären sonst nicht durchzusetzen gewesen. Der dominierende

Gerechtigkeitsbegriff wurde in dreifacher Hinsicht modifiziert: von der

Bedarfs- zur Leistungsgerechtigkeit, von der Verteilungs- zur

„Beteiligungsgerechtigkeit“ und von der sozialen zur

„Generationengerechtigkeit“.

Wohltaten für Wohlhabende

Statt der Bedarfs- wird Leistungsgerechtigkeit zum Kriterium für

sozialstaatliches Handeln gemacht. Das Elterngeld ist ein sozialpolitisches

Paradox, weil der Staat damit jene Anspruchsberechtigten am meisten

subventioniert, die es am wenigsten nötig haben. Obwohl es nicht – wie von

der CSU verlangt – auf die Sozialhilfe bzw. das Arbeitslosengeld II

angerechnet wird, haben Leistungsbezieher/innen (darunter viele Frauen),

die Kinder bekommen, vom Elterngeld, das ab 1. Januar 2007 im Unterschied

zum Erziehungsgeld als Lohnersatz gezahlt und erst bei 1800 Euro pro Monat

gedeckelt wird, ausschließlich Nachteile. Denn bisher erhielten sie das

Erziehungsgeld in Höhe von 300 Euro pro Monat zwei Jahre oder als „Budget“

in Höhe von 450 Euro ein Jahr lang. Elterngeld gibt es dagegen nur für ein

Jahr; Erwerbstätigen werden unter bestimmten Voraussetzungen zwei

(Partner-)Monate zusätzlich gewährt; gleichzeitig liegt sein Sockelbetrag,

mit dem Sozialhilfebezieher/innen und Arbeitslose auskommen müssen, bloß

bei 300 Euro. Gutbetuchte erhalten auf Kosten von schlechter Gestellten

mehr (Eltern-)Geld, das vor allem hoch qualifizierte, gut verdienende

Frauen motivieren soll, Kinder zu bekommen und anschließend schnell wieder

in den Beruf zurückzukehren.

Bildung und Umverteilung

Obwohl das Volksvermögen so groß und die Kluft zwischen Arm und Reich so

tief wie nie zuvor ist, gilt die Forderung nach Umverteilung heute als

ideologisch verstaubt. Neoliberale und Lobbyisten haben Freiheit mit Erfolg

als gutes Recht der Kapitaleigentümer (fehl)interpretiert, zu investieren,

wie und wo sie wollen. Gleichzeitig wird Verteilungsgerechtigkeit als

traditionelles Ziel sozialstaatlicher Politik durch Teilhabe- oder

Beteiligungsgerechtigkeit ersetzt. Entscheidend sei heute, dass Menschen

einen gleichberechtigten Zugang zu Bildungsinstitutionen und zum

Arbeitsmarkt erhielten, heißt es häufig. So sinnvoll die Erweiterung des

Gerechtigkeitsbegriffs sein mag, so wenig darf sie vergessen machen, dass

„Beteiligungsgerechtigkeit“ durch soziale Ungleichheit der Boden entzogen

wird. Schon bevor Studiengebühren eingeführt wurden und ihnen bald

vielleicht neuerlich Schulgeld folgt, gab es (Weiter-)Bildung nicht

umsonst. Weshalb sollte ausgerechnet zu einer Zeit, wo das Geld in fast

allen Lebensbereichen wichtiger als früher, aber auch ungleicher denn je

verteilt ist, seine Bedeutung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

sinken?

Damit sie in Freiheit (von Not) leben, ihre Bedürfnisse befriedigen und

ihre Lebenspläne verwirklichen können, brauchen Menschen nach wie vor Geld,

das sie bei Erwerbslosigkeit, Krankheit und im Alter als soziale bzw.

Entgeltersatzleistung vom Sozialstaat erhalten müssen. Mehr soziale

Gleichheit bzw. Verteilungsgerechtigkeit bildet die Basis für

Teilhabechancen benachteiligter Gesellschaftsschichten. Ohne ausreichende

materielle Unterstützung steht die Chance, an Weiterbildungskursen

teilzunehmen und die Arbeitsmarktchancen zu verbessern, für Erwerbslose nur

auf dem Papier.

Bildung ist wichtig, aber keine Wunderwaffe im Kampf gegen die Armut. Was

zum individuellen Aufstieg taugen mag, versagt als gesellschaftliches

Patentrezept. Wenn alle Kinder mehr Bildung bekommen, konkurrieren sie um

die wenigen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplätze nur auf einem höheren Niveau,

aber nicht mit besseren Chancen. Zwar werden die Armen dumm (gemacht), die

Klugen aber deshalb nicht reich. Fehlende oder mangelhafte (Schul-)Bildung

kann die Armut potenzieren und zementieren. Sie ist jedoch nur deren

Auslöser, nicht die Ursache materieller Not. Bildung kann zwar durch

soziale Diskriminierung entstandene Teilhabedefizite junger Menschen

mildern helfen, aber eben nicht verhindern, dass materielle

Ungleichgewichte auf deren Arbeits- und Lebensbedingungen durchschlagen.

Eine bessere (Aus-)Bildung erhöht die Konkurrenzfähigkeit eines

Heranwachsenden auf dem Arbeitsmarkt, ohne jedoch die Erwerbslosigkeit und

die (Kinder-)Armut als gesellschaftliche Phänomene zu beseitigen. Dazu

bedarf es der Umverteilung von Arbeit, Einkommen und Vermögen.

Generationengerechtigkeit

Zu den Schlagworten, die suggerieren (sollen), dass sich die Frontlinien

der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung abgeschliffen hätten und

neue Konstellationen entstanden seien, denen sich die Analyse zuwenden

müsse, gehört der Vorwurf mangelnder Generationengerechtigkeit. Oft scheint

es, als sei der Antagonismus zwischen Kapital und Arbeit durch einen neuen

Grundwiderspruch, nämlich denjenigen zwischen Jung und Alt, abgelöst und

Klassenkampf durch einen „Krieg der Generationen“ ersetzt worden. Damit

lenkt man von den eigentlichen Problemen wie der ungerechten Einkommens-

und Vermögensverteilung ab.

Wenn ein Wohlfahrtsstaat demontiert wird, seine Transferleistungen für

Bedürftige gesenkt und die gültigen Anspruchsvoraussetzungen verschärft

werden, obwohl das Bruttoinlandsprodukt wächst und der gesellschaftliche

Reichtum zunimmt, kann weder von sozialer noch von

Generationengerechtigkeit die Rede sein. Denn offenbar findet eine

Umverteilung statt, von der gerade die Mitglieder bedürftiger

Alterskohorten nicht profitieren. Beispielsweise verschlechtert die

Erhöhung des Rentenzugangsalters von 65 auf 67 Jahre eher die

Arbeitsmarktchancen zukünftiger Generationen. Wer in den Ruf nach

„Generationengerechtigkeit“ einstimmt, müsste eigentlich darum bemüht sein,

dass Heranwachsende auch künftig einen hoch entwickelten Wohlfahrtsstaat

und das gewohnte Maß an sozialer Sicherheit vorfinden, statt Letztere immer

mehr zu beschneiden und die Menschen der privaten Daseinsvorsorge zu

überantworten.

MAUTH

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Ausgabe: Stadtausgabe (Nr. 128)

Datum: Samstag, den 03. Juni 2006

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