Missbrauch gestiegen
Etwas mehr Verfahren gegen Hartz-IV-Bezieher
Der Missbrauch von Hartz-IV ist
nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) im vergangenen Jahr leicht
gestiegen. So nahm die Zahl
der eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren gegen Hartz-IV-Empfänger um 1,8 Prozent auf knapp 165
000 Fälle zu. Ein Teil dieser Entwicklung sei auf die
bessere Besetzung der Jobcenter zurückzuführen, die inzwischen eine stärkere
Verfolgung von Missbrauchsfällen erlaube, heißt es in dem
Bericht.
Nach den BA-Zahlen seien pauschale Missbrauchsvorwürfe
haltlos, erklärte der Paritätische Wohlfahrtsverband und warnt vor
Stimmungsmache
gegen Hartz-IV-Bezieher. Laut der
BA-Bilanz lag die Missbrauchsquote bei den insgesamt 6,5 Millionen Menschen,
die im vergangenen Jahr
Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen
hatten, bei 1,9 Prozent.
Der Wohlfahrtsverband forderte die Bundesregierung auf,
"ihren Fokus endlich von der Ausnahme auf die Regel zu richten".
Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider sagte: "Die
Politik sollte sich auf die 6,3 Millionen Menschen konzentrieren, die sich
nichts
zuschulden haben kommen lassen, und ihnen einen Weg aus Hartz IV und Armut zurück in Arbeit ermöglichen."
Im Bericht der Bundesagentur heißt es, Leistungsmissbrauch
sei "in Relation zu der Anzahl der Hilfebedürftigen und den Gesamtausgaben
relativ gering verbreitet". Allerdings gebe es eine Dunkelziffer nicht nachweisbarer Missbrauchsfälle. dpa/epd
FR 3.2.10
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Sozialpolitik : Mehr Hartz-IV-Empfänger versuchen zu betrügen
Nachrichten, 02.02.2010, DerWesten
München. Der Missbrauch von Hartz-IV-Leistungen ist im vorigen Jahr leicht angestiegen. In den meisten Fällen handelte es sich laut einem Zeitungsbericht um Schwarzarbeit und falsche Angaben gegenüber dem Jobcenter. Insgesamt wurden rund 165.000 Verfahren eingeleitet.
Die Zahl der eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren gegen Hartz IV-Empfänger ist im vergangenen Jahr um 1,8 Prozent auf knapp 165.000 Fälle gestiegen. Dies geht aus der Jahresbilanz der Bundesagentur für Arbeit (BA) über den Leistungsmissbrauch im Hartz IV-System hervor, wie die «Süddeutsche Zeitung» berichtet. Dabei geht es meist um falsche Angaben von Langzeitarbeitslosen gegenüber den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften (Argen) mit dem Ziel, höhere Leistungen zu kassieren, als ihnen eigentlich zustehen.
Ertappt wurden zudem deutlich mehr potenzielle Schwarzarbeiter. Aus der Jahresbilanz geht hervor, dass von den gut 126.000 erledigten Verfahren 39.000 Fälle wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit an die zuständige Zollverwaltung weitergegeben wurden. 2008 waren es noch etwa 36.500 gewesen. Zunehmend mehr Akten von Hilfebedürftigen landen danach auch bei den Strafverfolgungsbehörden. Bei knapp 13.000 Personen «wurde der Fall mit einem begründeten Straftatbestand an die Staatsanwaltschaft abgegeben», heißt es in dem Bericht. Dies entspreche einem Zuwachs von 4,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Insgesamt hatten 2009 im Jahresdurchschnitt etwa 6,5 Millionen Menschen nach dem Sozialgesetzbuch II Anspruch auf die Grundsicherung (Hartz IV). Bezogen auf diese Gesamtzahl lag die Missbrauchsquote nach Angaben der Bundesagentur bei lediglich 1,9 Prozent. Darunter fallen Ordnungswidrigkeiten, also geringfügige Verletzungen von Rechtsregeln, für die das Gesetz eine Geldbuße vorsieht. Das eingetriebene Verwarnungs- und Bußgeld, über das die Jobcenter selbst entscheiden können, belief sich bei etwa 74.000 Fällen auf 3,7 Millionen Euro. (ddp)
BA fordert von 1,3 Millionen Hartz-IV-Beziehern Geld zurück
Politik, 26.01.2010, DerWesten
Nürnberg. Rund 1,3 Millionen Hartz-IV-Empfänger müssen Kindergeld zurückzahlen. Das teilte die Bundesagentur für Arbeit mit. NRW-Arbeitsminister Laumann fordert jedoch einen Verzicht auf die Rückzahlung, da ein Riesenverwaltungsaufwand drohe.
Die Anhebung des Kindergeldes um monatlich 20 Euro kommt rund 1,3 Millionen Hartz-IV-Empfänger teuer zu stehen: Diese Familien hätten zwar korrekte Bescheide erhalten, müssten den Betrag aber dennoch zurückzahlen, teilte die Nürnberger Bundesagentur für Arbeit (BA) am Dienstag mit. Da Kindergeld bei Arbeitslosengeld-II-Beziehern als Einkommen angerechnet werde, müsse die Erhöhung von den laufenden Leistungen abgezogen werden. Dies sei rückwirkend zum 1. Januar der Fall.
Laut BA-Sprecherin Anja Huth betrifft die Nachforderung Bescheide für etwa 2,2 Millionen Kinder. Auch sie hätten durch das zum 1. Januar in Kraft getretene Wachstumsbeschleunigungsgesetz 20 Euro Kindergeld mehr erhalten. Die Nachforderung sei nötig, weil es anders als bei bisherigen Kindergelderhöhungen diesmal keine Übergangsregelung gebe. Bislang hätten Eltern das erhöhte Kindergeld für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten behalten können. Erst danach sei es auf das Einkommen angerechnet worden.
Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) forderte einen Verzicht auf die Rückzahlung. Im Westdeutschen Rundfunk sagte er, die BA solle überlegen, ob eine Rückforderung nicht einen Riesenverwaltungsaufwand nach sich ziehe. Bei manchen Familien dürfte zudem das Geld so knapp sein, dass Mahnverfahren drohten. Ein Verzicht auf eine Rückzahlung sei auch aus Gründen der Pragmatik und Praktikabilität zu überlegen. So hätten die Behörden ohnehin relativ viele Probleme damit, rechtssichere Bescheide zu erstellen.
Das Arbeitslosengeld II wird nach BA-Angaben im Regelfall für sechs Monate berechnet, bewilligt und monatlich im Voraus bezahlt. Änderungen könnten deshalb immer erst nachträglich berücksichtigt werden. (apn)
03.02.2010 / Titel / Seite 1Inhalt
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Hartz-IV-Bezieher sind wahlweise
faul oder sie arbeiten schwarz und machen sich – auf Kosten der anderen – einen
schönen Lenz. Die Vorurteile gegen all diejenigen, die keinen Job haben und mit
ein paar hundert Euro im Monat über die Runden kommen müssen, werden gezielt
geschürt. Die mediale Dauerkampagne erreicht dieser Tage mit Bild über den
»faulsten Arbeitslosen Deutschlands« einen neuen Höhepunkt. Doch nicht nur der
Boulevard bedient die Klischees. Die Süddeutsche Zeitung titelte in ihrer
Dienstagausgabe »Mißbrauch von Hartz
IV nimmt zu. Im vergangenen Jahr 165000 Straf- und Bußgeldverfahren
eingeleitet«. Das Münchner Blatt wertete dabei die ihm zugespielte Jahresbilanz
der Bundesagentur für Arbeit, kurz BA, über »Leistungsmißbrauch
im Hartz-IV-System« aus.
Die von der SZ noch in der Nacht über die Nachrichtenagenturen verbreitete
Meldung fand gestern bundesweite Resonanz. Beim Online-Dienst google-news fanden sich mehr als 200 Einträge zum Thema.
Und alle leierten dieselbe, in München aufgelegte Platte runter, vom
Oberpfalz-Radio »Ramasuri« (»Mißbrauch von Hartz-IV-Leistungen zugenommen«) über das Kirchenportal evangelisch.de (»Mißbrauch bei Hartz IV steigt leicht«) bis hin zu den Internetseiten von
Focus (»Mehr Mißbrauch als letztes Jahr«), Spiegel
(»Falsche Angaben«) und Bild (»Immer mehr Hartz-IV-Betrüger«).
Doch was hatten BA und SZ zu berichten? Die Zahl der eingeleiteten Straf- und
Bußgeldverfahren gegen Hartz-IV-Empfänger ist 2009 im
Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Prozent auf knapp 165000 Fälle gestiegen. »Dabei
geht es meist um falsche Angaben von Langzeitarbeitslosen gegenüber den
Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften (Argen) mit dem Ziel, höhere Leistungen zu
kassieren, als ihnen eigentlich zustehen«, so die Süddeutsche.
Tatsächlich geht es um ganze 0,1 Prozent oder ein Promille Steigerung:
Insgesamt haben 2009 im Jahresdurchschnitt etwa 6,5 Millionen Menschen nach dem
Sozialgesetzbuch II Anspruch auf die Grundsicherung (Hartz
IV) gehabt. Bezogen auf diese Gesamtzahl hat die »Mißbrauchsquote«
nach Angaben der Bundesagentur bei lediglich 1,9 Prozent gelegen – 2008 waren
es 1,8 Prozent. Darunter fallen Ordnungswidrigkeiten, also geringfügige
Verletzungen von Rechtsregeln, für die das Gesetz eine Geldbuße vorsieht, sowie
Verdachtsfälle, die von den Behörden noch nicht abschließend beurteilt sind.
Nur wer die Mißbrauchsberichte zu Ende liest, wird
des ganzen Medienskandals gewahr: Die Bundesagentur selbst warnte davor, die
von ihr präsentierten Zahlen »überzubewerten«. In der
Bilanz heißt es, der »Leistungsmißbrauch« sei »in
Relation zu der Anzahl der Hilfsbedürftigen und den Gesamtausgaben relativ
gering verbreitet«. Die Süddeutsche wußte die Mahnung
zur Vorsicht zu relativieren: »Der Bericht listet allerdings nur nachweisbare
Fälle auf. Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen.«
Passend zur Mißbrauchsberichterstattung stieß der
Präsident des Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, via Bild die nächste Diskussion
an: »Wer auf dem Land wohnt, braucht weniger Hartz IV.«
Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnte am Dienstag vor der »diffamierenden
Stimmungsmache«. Die Bundesregierung solle ihren Fokus endlich von der Ausnahme
auf die Regel richten. Die Politik sollte sich auf die 6,3 Millionen Menschen
konzentrieren, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen, und ihnen
endlich einen Weg aus Hartz IV und Armut zurück in
Arbeit ermöglichen. »Die Zahlen der BA räumen mit der Mär vom Massen-Mißbrauch auf«, erklärte der Hauptgeschäftsführer
des Verbandes, Ulrich Schneider. Seine Ausführungen fanden keinen Niederschlag
in der gestrigen Hartz-Hatz.
Quelle:
Verlag: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH
Publikation: Rheinische Post Düsseldorf
Ausgabe: Nr.28
Datum: Mittwoch, den 03. Februar 2010
Seite: Nr.1