Schwere Mängel bei Ein-Euro-Jobs
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will die Jobcenter künftig stärker in die
Pflicht nehmen. Hintergrund ist die Kritik am angeblichen Missbrauch von
Ein-Euro-Jobs. Von 2011 an sollen Beiräte die Vergabe von
"Arbeitsgelegenheiten" flächendeckend überwachen. Das kündigte eine
BA-Sprecherin n. Der Bundesrechnungshof habe gerade erst Auswahl und
Vergabepraxis bemängelt, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Ein Sprecher des
Bundesrechnungshofs bestätigte die Kritik an Teilen des Hartz-IV-Systems.
Dpa FR 16.11.10
16.11.2010 / Ansichten / Seite 8Inhalt
Nun hat es die Bundesregierung schriftlich. Und es sind
keine Sozialinitiativen und -verbände oder linke Oppositionspolitiker, die in
ihrem Bericht zu einem vernichtenden Urteil über einen der Grundpfeiler der »Hartz IV«- Gesetze bzw. dessen Umsetzung kommen. Zwar gab
es immer wieder Berichte über den mißbräuchlichen
Einsatz von sogenannten Ein-Euro-Jobbern. Doch die
vom Bundesrechnungshof dokumentierte Qualität und Quantität der eindeutigen
Gesetzesverstöße könnte jetzt das Faß zum Überlaufen
bringen. Fast 300000 Erwerbslose wurden im vergangenen Jahr – nicht selten
unter Androhung von Sanktionen – für Tätigkeiten rekrutiert, die überwiegend
entweder reguläre Beschäftigung ersetzt oder durch »Lohnkostenvorteile« private
Wettbewerber auf dem Markt verdrängt haben. Und das Mantra
von der »Brücke in den ersten Arbeitsmarkt «, die diese Form von
Billiglohn-Zwangsarbeit angeblich darstellen soll, ist angesichts der nackten
Zahlen ohnehin kaum noch zu vernehmen.
Verantwortlich für die Bewilligung von »Tätigkeiten mit
Mehraufwandsentschädigung « sind die örtlichen Jobcenter bzw. die mit den
Kommunen gebildeten Arbeitsgemeinschaften. Längst haben Städte und Gemeinden
erkannt, daß sich mit den von der Bundesagentur für
Arbeit geförderten Billiglöhnern die angespannten
Haushalte entlasten lassen. Ein-Euro-Jobber findet man im Gartenbau, in Bibliotheken,
in Kinder- und Bildungseinrichtungen oder bei der Gebäudesanierung. In den
Aufsichtsgremien der Jobcenter sind auch die Gewerkschaften vertreten, die den
systematischen Betrug trotz gegenteiliger Verlautbarungen offenbar
stillschweigend dulden. Auch die Parteizugehörigkeit der jeweiligen
Verwaltungsleiter spielt keine Rolle: Berliner Bezirke mit »linken«
Bürgermeistern setzen ebenso massiv auf Billiglöhner,
die reguläre Stellen ersetzen, wie CDU- oder SPD-regierte
Kommunen. Die ganz große Koalition für Niedriglohnsektoren und prekäre
Beschäftigungen funktioniert prächtig.
Dennoch spricht einiges dafür, daß die Ein-Euro-Jobs
in ihrer bisherigen Form bald abgeschafft werden. Allein die »Regiekosten«,
welche mehr oder weniger dubiose Firmen, aber auch einige Wohlfahrtsverbände
für den Einsatz von Ein-Euro-Jobbern kassieren, betragen pro Jahr über eine
Milliarde Euro. Angesichts der Sparvorgaben für die Bundesagentur für Arbeit
ein verlockender Happen. Ferner könnte die Bundesregierung mit der Streichung
dieses nicht sonderlich beliebten »arbeitsmarktpolitischen Instruments« ein
paar Imagepunkte sammeln, zumal es genügend Repressionsmöglichkeiten gegen
Erwerbslose gibt, die nicht jeden Drecksjobs zu allen Bedingungen annehmen
wollen. Und längst gibt es auch weniger anrüchige Modelle für prekäre
Beschäftigung Erwerbsloser in Niedriglohnjobs nebst Verdrängung regulärer
Stellen. Bei der CDU nennt sich das dann »Bürgerarbeit «, und die Linke
verkauft es dort, wo sie mitregiert, als »öffentlichen Beschäftigungssektor«.
16.11.2010 / Inland / Seite 5Inhalt
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Ein-Euro-Jobber im Einsatz Foto: AP |
Der mißbräuchliche Einsatz von
Ein-Euro-Jobs ist fast schon der Normalfall. Zu diesem Ergebnis gelangt der
Bundesrechnungshof in seinem jüngsten Prüfbericht über »Arbeitsgelegenheiten
und Leistungen zur Beschäftigungsförderung«, der dem Bundesarbeitsministerium
zugeleitet wurde. Nach den Befunden der Kontrolleure, die auch junge Welt
vorliegen, waren mehr als die Hälfte der untersuchten Fälle nicht
förderungswürdig, da sie entweder den Kriterien der Zusätzlichkeit und
Wettbewerbsneutralität zuwiderlaufen oder die Arbeitsmarktchancen der
Vermittelten nicht verbessern. Mit ihrem Verriß legen
die Prüfer die Axt an einen der Grundpfeiler des Hartz-IV-Regimes
an und bestärken dessen Gegner in ihrer Forderung nach Abschaffung der
Billigjobs. Eine Sprecherin des Sozialministeriums sagte am Montag, der Bericht
datiere vom August 2010. Doch stehe die offizielle Stellungnahme des
Ministeriums noch aus. Deshalb kommentierte sie die Kritik inhaltlich nicht.
»Grundsätzlich kann man sagen, daß die Ein-Euro-Jobs
stark genutzt werden«, sagte die Sprecherin. Sie sprach von 280000
Ein-Euro-Jobs bundesweit im Jahr 2009.
»Sinn und Zweck dieser Maßnahmen ist es, prekäre Beschäftigung und den
Niedriglohnsektor auszuweiten, damit muß Schluß sein«, pochte am Montag die arbeitsmarktpolitische
Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, Sabine Zimmermann, auf ein Ende
der Praxis. Wie junge Welt in der Vorwoche berichtete, ist das
Instrument inzwischen auch bei den Verantwortlichen umstritten. Heinrich Alt,
Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), hatte unlängst öffentlich
mit einer Einschränkung bei der Vergabe sogenannter
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) geliebäugelt.
Zufall oder nicht, der Rechungshofbericht wird ausgerechnet zu einem Zeitpunkt
publik, da es für die Regierung gilt, Argumente für ihre drastischen Kürzungen
bei der aktiven Arbeitsmarktförderung zu liefern. Nach dem am vergangenen
Freitag vom BA-Verwaltungsrat beschlossenen Haushaltsplan der Bundesagentur
sollen dafür allein im nächsten Jahr 900 Millionen Euro weniger zur Verfügung
stehen. Gerade im Bereich der Ein-Euro-Jobs ließen sich gewaltige Summen
einsparen. Laut Rechnungshof verschlangen die Maßnahmen im Jahr 2008 rund eine
Milliarde Euro. Davon landeten zwei Drittel als »Aufwandsersatz« bei den
Maßnahmenträgern, und nur ein Drittel kam den Betroffenen in Form von
Mehraufwandsentschädigung und Fahrtkostenerstattungen zugute.
Tatsächlich sind Ein-Euro-Jobs nach dem Urteil der Prüfer ein lohnendes
Geschäft für die öffentlichen, halböffentlichen und bisweilen privaten
Einrichtungen, die sich die Ausbeutung der Betroffenen mit saftigen
BA-Zuschüssen honorieren lassen. Dem Bericht zufolge nutzen vor allem die
Kommunen die Ein-Euro-Jobs dazu, »ihre eigenen Pflichtaufgaben zu erfüllen, etwa
um die notwendigen Einrichtungen und Anlagen zu betreiben, zu pflegen und zu
erhalten«. Vielfach hätten Kommunen, Wohlfahrtsverbände oder Unternehmen der
Weiterbildungsbranche »ungeförderte Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt durch
öffentlich geförderte Beschäftigung ersetzen und so ihre Personalkosten
reduzieren können, heißt es in dem Bericht.
Die Kontrolleure führen auf 46 Seiten eine Reihe von Beispielen an: So seien
Langzeitarbeitslose dafür eingesetzt worden, illegalen Müll zu beseitigen, beim
Umzug eines Bauhofs zu helfen oder Naßzellen in einem
Altenheim zu reinigen. Daß solche Tätigkeiten denen
von Stammbelegschaften entsprechen, daß sie
mitnichten zusätzlich oder gemeinnützig sind und daß
mit ihnen reguläre Beschäftigung in der Privatwirtschaft verdrängt wird,
spielte bei der Bewilligung keine Rolle. Der Bundesrechnungshof nahm insgesamt
249 Einzelmaßnahmen mit 6200 Teilnehmerplätzen unter die Lupe. Bei 155
Arbeitsgelegenheiten, also deutlich mehr als der Hälfte, lagen die
Voraussetzungen einer Förderung nicht vor.
Zum wiederholten Male hat der Rechnungshof auch den individuellen Fördernutzen
der Maßnahmen in Abrede gestellt. In der Mehrzahl der Fälle würden diese nicht
dazu beitragen, die »Vermittlungshemmnisse erwerbsfähiger Hilfsbedürftiger zu
verringern«.