Schwere Mängel bei Ein-Euro-Jobs

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will die Jobcenter künftig stärker in die Pflicht nehmen. Hintergrund ist die Kritik am angeblichen Missbrauch von Ein-Euro-Jobs. Von 2011 an sollen Beiräte die Vergabe von "Arbeitsgelegenheiten" flächendeckend überwachen. Das kündigte eine BA-Sprecherin n. Der Bundesrechnungshof habe gerade erst Auswahl und Vergabepraxis bemängelt, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Ein Sprecher des Bundesrechnungshofs bestätigte die Kritik an Teilen des Hartz-IV-Systems. Dpa FR 16.11.10

 

 

16.11.2010 / Ansichten / Seite 8Inhalt

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Rechnungshof kritisiert Ein-Euro-Jobs

Von Rainer Balcerowiak

Nun hat es die Bundesregierung schriftlich. Und es sind keine Sozialinitiativen und -verbände oder linke Oppositionspolitiker, die in ihrem Bericht zu einem vernichtenden Urteil über einen der Grundpfeiler der »Hartz IV«- Gesetze bzw. dessen Umsetzung kommen. Zwar gab es immer wieder Berichte über den mißbräuchlichen Einsatz von sogenannten Ein-Euro-Jobbern. Doch die vom Bundesrechnungshof dokumentierte Qualität und Quantität der eindeutigen Gesetzesverstöße könnte jetzt das Faß zum Überlaufen bringen. Fast 300000 Erwerbslose wurden im vergangenen Jahr – nicht selten unter Androhung von Sanktionen – für Tätigkeiten rekrutiert, die überwiegend entweder reguläre Beschäftigung ersetzt oder durch »Lohnkostenvorteile« private Wettbewerber auf dem Markt verdrängt haben. Und das Mantra von der »Brücke in den ersten Arbeitsmarkt «, die diese Form von Billiglohn-Zwangsarbeit angeblich darstellen soll, ist angesichts der nackten Zahlen ohnehin kaum noch zu vernehmen.

Verantwortlich für die Bewilligung von »Tätigkeiten mit Mehraufwandsentschädigung « sind die örtlichen Jobcenter bzw. die mit den Kommunen gebildeten Arbeitsgemeinschaften. Längst haben Städte und Gemeinden erkannt, daß sich mit den von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Billiglöhnern die angespannten Haushalte entlasten lassen. Ein-Euro-Jobber findet man im Gartenbau, in Bibliotheken, in Kinder- und Bildungseinrichtungen oder bei der Gebäudesanierung. In den Aufsichtsgremien der Jobcenter sind auch die Gewerkschaften vertreten, die den systematischen Betrug trotz gegenteiliger Verlautbarungen offenbar stillschweigend dulden. Auch die Parteizugehörigkeit der jeweiligen Verwaltungsleiter spielt keine Rolle: Berliner Bezirke mit »linken« Bürgermeistern setzen ebenso massiv auf Billiglöhner, die reguläre Stellen ersetzen, wie CDU- oder SPD-regierte Kommunen. Die ganz große Koalition für Niedriglohnsektoren und prekäre Beschäftigungen funktioniert prächtig.

Dennoch spricht einiges dafür, daß die Ein-Euro-Jobs in ihrer bisherigen Form bald abgeschafft werden. Allein die »Regiekosten«, welche mehr oder weniger dubiose Firmen, aber auch einige Wohlfahrtsverbände für den Einsatz von Ein-Euro-Jobbern kassieren, betragen pro Jahr über eine Milliarde Euro. Angesichts der Sparvorgaben für die Bundesagentur für Arbeit ein verlockender Happen. Ferner könnte die Bundesregierung mit der Streichung dieses nicht sonderlich beliebten »arbeitsmarktpolitischen Instruments« ein paar Imagepunkte sammeln, zumal es genügend Repressionsmöglichkeiten gegen Erwerbslose gibt, die nicht jeden Drecksjobs zu allen Bedingungen annehmen wollen. Und längst gibt es auch weniger anrüchige Modelle für prekäre Beschäftigung Erwerbsloser in Niedriglohnjobs nebst Verdrängung regulärer Stellen. Bei der CDU nennt sich das dann »Bürgerarbeit «, und die Linke verkauft es dort, wo sie mitregiert, als »öffentlichen Beschäftigungssektor«.

 

 

16.11.2010 / Inland / Seite 5Inhalt

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Vernichtendes Urteil

Bundesrechnungshof rügt abermals verbreiteten Mißbrauch von Ein-Euro-Jobs. Förderkriterien ­massenhaft mißachtet. Die Linke fordert Abschaffung

Von Ralf Wurzbacher

Ein-Euro-Jobber im Einsatz

Ein-Euro-Jobber im Einsatz

Foto: AP

Der mißbräuchliche Einsatz von Ein-Euro-Jobs ist fast schon der Normalfall. Zu diesem Ergebnis gelangt der Bundesrechnungshof in seinem jüngsten Prüfbericht über »Arbeitsgelegenheiten und Leistungen zur Beschäftigungsförderung«, der dem Bundesarbeitsministerium zugeleitet wurde. Nach den Befunden der Kontrolleure, die auch junge Welt vorliegen, waren mehr als die Hälfte der untersuchten Fälle nicht förderungswürdig, da sie entweder den Kriterien der Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität zuwiderlaufen oder die Arbeitsmarktchancen der Vermittelten nicht verbessern. Mit ihrem Verriß legen die Prüfer die Axt an einen der Grundpfeiler des Hartz-IV-Regimes an und bestärken dessen Gegner in ihrer Forderung nach Abschaffung der Billigjobs. Eine Sprecherin des Sozialministeriums sagte am Montag, der Bericht datiere vom August 2010. Doch stehe die offizielle Stellungnahme des Ministeriums noch aus. Deshalb kommentierte sie die Kritik inhaltlich nicht. »Grundsätzlich kann man sagen, daß die Ein-Euro-Jobs stark genutzt werden«, sagte die Sprecherin. Sie sprach von 280000 Ein-Euro-Jobs bundesweit im Jahr 2009.

»Sinn und Zweck dieser Maßnahmen ist es, prekäre Beschäftigung und den Niedriglohnsektor auszuweiten, damit muß Schluß sein«, pochte am Montag die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, Sabine Zimmermann, auf ein Ende der Praxis. Wie junge Welt in der Vorwoche berichtete, ist das Instrument inzwischen auch bei den Verantwortlichen umstritten. Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), hatte unlängst öffentlich mit einer Einschränkung bei der Vergabe sogenannter Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) geliebäugelt.

Zufall oder nicht, der Rechungshofbericht wird ausgerechnet zu einem Zeitpunkt publik, da es für die Regierung gilt, Argumente für ihre drastischen Kürzungen bei der aktiven Arbeitsmarktförderung zu liefern. Nach dem am vergangenen Freitag vom BA-Verwaltungsrat beschlossenen Haushaltsplan der Bundesagentur sollen dafür allein im nächsten Jahr 900 Millionen Euro weniger zur Verfügung stehen. Gerade im Bereich der Ein-Euro-Jobs ließen sich gewaltige Summen einsparen. Laut Rechnungshof verschlangen die Maßnahmen im Jahr 2008 rund eine Milliarde Euro. Davon landeten zwei Drittel als »Aufwandsersatz« bei den Maßnahmenträgern, und nur ein Drittel kam den Betroffenen in Form von Mehraufwandsentschädigung und Fahrtkostenerstattungen zugute.

Tatsächlich sind Ein-Euro-Jobs nach dem Urteil der Prüfer ein lohnendes Geschäft für die öffentlichen, halböffentlichen und bisweilen privaten Einrichtungen, die sich die Ausbeutung der Betroffenen mit saftigen BA-Zuschüssen honorieren lassen. Dem Bericht zufolge nutzen vor allem die Kommunen die Ein-Euro-Jobs dazu, »ihre eigenen Pflichtaufgaben zu erfüllen, etwa um die notwendigen Einrichtungen und Anlagen zu betreiben, zu pflegen und zu erhalten«. Vielfach hätten Kommunen, Wohlfahrtsverbände oder Unternehmen der Weiterbildungsbranche »ungeförderte Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt durch öffentlich geförderte Beschäftigung ersetzen und so ihre Personalkosten reduzieren können, heißt es in dem Bericht.

Die Kontrolleure führen auf 46 Seiten eine Reihe von Beispielen an: So seien Langzeitarbeitslose dafür eingesetzt worden, illegalen Müll zu beseitigen, beim Umzug eines Bauhofs zu helfen oder Naßzellen in einem Altenheim zu reinigen. Daß solche Tätigkeiten denen von Stammbelegschaften entsprechen, daß sie mitnichten zusätzlich oder gemeinnützig sind und daß mit ihnen reguläre Beschäftigung in der Privatwirtschaft verdrängt wird, spielte bei der Bewilligung keine Rolle. Der Bundesrechnungshof nahm insgesamt 249 Einzelmaßnahmen mit 6200 Teilnehmerplätzen unter die Lupe. Bei 155 Arbeitsgelegenheiten, also deutlich mehr als der Hälfte, lagen die Voraussetzungen einer Förderung nicht vor.

Zum wiederholten Male hat der Rechnungshof auch den individuellen Fördernutzen der Maßnahmen in Abrede gestellt. In der Mehrzahl der Fälle würden diese nicht dazu beitragen, die »Vermittlungshemmnisse erwerbsfähiger Hilfsbedürftiger zu verringern«.