Schlappe für Vermieterlobby

Gutachten im Auftrag der Bundesregierung widerlegt Mär vom »Mietnomadentum«

Von Christian Linde

Der FDP laufen nicht nur in Scharen die Wähler davon. Die Partei verliert nun möglicherweise auch noch eines ihrer Lieblingsvorhaben, mit denen die Liberalen ihr Stammklientel zu bedienen versuchen: Die Verschärfung des Mietrechts im Sinne der Eigentümer. Als Begründung für die angestrebte Lockerung von Schutzklauseln mußten die sogenannten Mietnomaden herhalten; Personen also, die häufig die Wohnung wechseln und vorsätzlich keine Miete zahlen. Während Verbraucherschützer die besonders durch Fernsehsender mit reißerischen Bildern von verwüsteten Quartieren und jammernden Vermietern angeheizte Diskussion als Phantomdebatte bezeichnen, spricht die Immobilienlobby von bis zu 30000 Fällen pro Jahr, mit hohen Mietausfällen, Gerichts- und Räumungskosten. Obwohl keine belastbaren Zahlen vorliegen, findet sich das Thema auch im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung. Dort heißt es: »Wir wollen das Mietrecht auf seine Ausgewogenheit hin überprüfen (…). Mietnomadentum (…) werden wir wirksam begegnen«. So sollen u.a. die Kündigungsfristen für Vermieter verkürzt werden.

Doch ausgerechnet eine von Bundesjustizministerium und des Bundesbauministerium in Auftrag gegebene Studie, die vergangene Woche in Berlin vorgestellt wurde, hat nun die von den Eigentümerverbänden verbreiteten Horrorzahlen widerlegt. Das zentrale Ergebnis der von der Universität Bielefeld erstellten Untersuchung mit dem Titel »Mieterschutz und Investitionsbereitschaft im Wohnungsbau – Mietausfälle durch sogenannte Mietnomaden« lautet: Die Angst von Hausbesitzern, einen »Nomaden« einzuquartieren, ist weitgehend unbegründet. Die Studie basiert auf einer Umfrage unter privaten Vermietern und Wohnungsbaugesellschaften, die sich als »Betroffene« gemeldet hatten. Ferner wertete die Forschungsstelle Originalakten von Gerichten, Rechtsanwälten, Gerichtsvollziehern und Vermietern aus.

Bei den »betroffenen Vermietern« wurde in erster Linie das Zahlungsverhalten der Wohnungsnutzer analysiert. Je früher die Überweisungen eingestellt wurden, desto eher ist nach Einschätzung der Wissenschaftler davon auszugehen, daß das Mietverhältnis in betrügerischer Absicht begründet wurde. Demnach hat es in den vergangenen fünf Jahren lediglich rund 200 »Mietnomadenfälle« gegeben. Dokumentiert sind in der Erhebung insgesamt 426 Vorgänge. Der älteste liegt über 45 Jahre zurück. Zwar lasse dies keinen Schluß auf die tatsächliche Zahl von Betrügern zu. Die Diskrepanz zwischen den gemeldeten und den verifizierbaren Fällen sei jedoch sehr groß, heißt es in der Studie. Ferner kommen die Wissenschaftler zu dem Ergebnis, daß die meisten betroffenen Vermieter die im Vorfeld eines Vertragsabschlusses mögliche Einholung von Informationen wie Schufa-Auskunft und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorigen Vermieters nicht genutzt hatten, obwohl dadurch ein Großteil der Fälle von »Einmietungsbetrug« hätte vermieden werden können.

Angesichts des vorliegenden Zahlenwerks kritisierte sogar der Verband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen (BBU) die Regierungskoalition. Auch der BBU geht davon aus, daß die Zahl der »Mietnomaden« unbedeutend gering ist. »Minister Ramsauer ficht hier Scheingefechte, um von den tatsächlichen Mißständen in der Städte- und Wohnungspolitik des Bundes abzulenken. Statt mit einem Gutachten zu Mietnomaden wäre den brandenburgischen Städten wesentlich besser gedient, wenn sich die Bundesregierung auch an ihre anderen Koalitionsvertrag-Aussagen halten würde«, so BBU-Srecherin Maren Kern in einer Erklärung. So verlangt der Verband, daß die milliardenschweren Kürzungen in der Städtebauförderung zurückgenommen werden.

14.02.2011 / Inland / Seite 4Inhalt

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