SOZIALHILFE
Staatliche Hilfe ist um ein Fünftel gesunken
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Tutzing · Sozialhilfeempfänger haben seit Ende
der 90er Jahre 20-prozentige Einbußen ihrer Bezüge hinnehmen müssen. Das sagte
Bernd Schulte vom Münchner Max-Planck-Institut für ausländisches und
internationales Sozialrecht am Dienstag bei einer Tagung in der Evangelischen
Akademie Tutzing. Betroffene, die gegen die Absenkung gerichtlich klagten,
hätten bislang keinen Erfolg gehabt.
Schulte sieht eine Kürzung der Bezüge der Sozialhilfeempfänger vor allem in
drei Bereichen: Zum einen würden die Regelsätze seit Jahren nicht mehr
entsprechend den gestiegenen Lebenshaltungskosten fortgeschrieben. Die
rot-grüne Bundesregierung habe die wiederholten Appelle des Deutschen
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, die Sätze anzupassen, nicht beachtet.
Zweitens habe das 2003 in Kraft getretene Grundsicherungsgesetz die Lage
verschlechtert. In dieser laut Schulte gravierendsten
Veränderung des Sozialhilferechts seit 1962 seien einmalige Hilfen, etwa für
Schwangere, junge Mütter oder schulpflichtige Kinder, weitgehend weggefallen
und in pauschalierten Regelsätzen aufgegangen. Drittens müssen seit der
Gesundheitsreform 2004 auch Sozialhilfeempfänger bei Medikamenten Zuzahlungen
leisten und bei Arztbesuchen zehn Euro Praxisgebühr bezahlen. epd
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Copyright © Frankfurter Rundschau online 2005
Dokument erstellt am 11.10.2005 um 18:08:55 Uhr
Erscheinungsdatum 12.10.2005