SOZIALHILFE

Staatliche Hilfe ist um ein Fünftel gesunken

Tutzing · Sozialhilfeempfänger haben seit Ende der 90er Jahre 20-prozentige Einbußen ihrer Bezüge hinnehmen müssen. Das sagte Bernd Schulte vom Münchner Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht am Dienstag bei einer Tagung in der Evangelischen Akademie Tutzing. Betroffene, die gegen die Absenkung gerichtlich klagten, hätten bislang keinen Erfolg gehabt.

Schulte sieht eine Kürzung der Bezüge der Sozialhilfeempfänger vor allem in drei Bereichen: Zum einen würden die Regelsätze seit Jahren nicht mehr entsprechend den gestiegenen Lebenshaltungskosten fortgeschrieben. Die rot-grüne Bundesregierung habe die wiederholten Appelle des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, die Sätze anzupassen, nicht beachtet.

Zweitens habe das 2003 in Kraft getretene Grundsicherungsgesetz die Lage verschlechtert. In dieser laut Schulte gravierendsten Veränderung des Sozialhilferechts seit 1962 seien einmalige Hilfen, etwa für Schwangere, junge Mütter oder schulpflichtige Kinder, weitgehend weggefallen und in pauschalierten Regelsätzen aufgegangen. Drittens müssen seit der Gesundheitsreform 2004 auch Sozialhilfeempfänger bei Medikamenten Zuzahlungen leisten und bei Arztbesuchen zehn Euro Praxisgebühr bezahlen. epd




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Dokument erstellt am 11.10.2005 um 18:08:55 Uhr
Erscheinungsdatum 12.10.2005