Regelsatz verfassungswidrig
22.10.2010 / Inland / Seite 4Inhalt jw
Studie von gewerkschaftsnahem Institut
belegt: Die Reform der Hartz-IV-Gesetze kommt den
Forderungen der Karlsruher Richter nicht nach
|
|
Die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze um
lediglich fünf Euro verstößt gegen mehrere Bestimmungen des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts. Zu diesem Ergebnis kommt die Jura-Professorin Anne
Lenze in einer Studie für das gewerkschaftsnahe Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) mit Sitz in Düsseldorf. Lenze
argumentiert, die neuen Regelsätze ermöglichten den ALG-II-Beziehern
keinen »Anschluß an die Mehrheitsgesellschaft« und
orientierten sich nur am ärmsten Fünftel der Bevölkerung. Außerdem folgten die
Neuregelungen weiterhin dem unzulässigen »Lohnabstandsgebot« und
stigmatisierten Kinder durch Gutscheinsysteme. Ihr Fazit: Auch die neuen Hartz-IV-Sätze werden wieder die Gerichte beschäftigen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar entschieden, daß
Menschen in Notlagen eine »gesellschaftliche Teilhabe« ermöglicht werden müsse,
um die Menschenwürde zu schützen und dem Sozialstaatsprinzip nachzukommen.
»Dafür reichen die neuen Hartz-IV-Regelsätze in Höhe
von 364 Euro aber nicht aus«, sagt Lenze am Donnerstag. »Neue Bedarfe« seien
nicht ausreichend berücksichtigt. Die eingerechneten Kosten für Telefon und
Internet etwa deckten nicht die Ausgaben für Mobilfunk. Auch elementare
Ausgaben, zum Beispiel für Verkehrsmittel, würden nur teilweise erstattet,
Versicherungen sogar überhaupt nicht. Reisen, Tabak und Alkohol seien im
Regelsatz für Hartz-IV- und Sozialhilfebezieher nicht
vorgesehen, für Verpflegung außer Haus stünden lediglich zehn Euro pro Monat
zur Verfügung.
Bisher legte die Bundesregierung bei der Ermittlung der Regelsätze die
Einkommen der ärmsten 20 Prozent der Bevölkerung zugrunde. Pikanterweise waren
in der Vergleichsgruppe die Empfänger der Grundsicherung mit enthalten – je
niedriger die Hartz-IV-Sätze, desto niedriger deren
Berechnungsgrundlage. Ab 2011 will Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU)
nur noch die untersten 15 Prozent der Einkommen berücksichtigen – muß aber die Hartz-IV-Bezieher
herausrechnen. Doch selbst gemessen an den einkommensschwächsten 15 Prozent der
Bundesbürger hinken ALG-II-Empfänger weit hinterher.
Im Schnitt gaben die Ärmsten der Republik 2008 ohne Miete und Heizung monatlich
535,33 Euro aus. Der neue Hartz-IV-Satz liegt etwa
170 Euro darunter.
Daß CDU-Ministerin Leyen am »Lohnabstandsgebot«
festhält, wertet Juristin Lenze als klaren Verstoß gegen das Karlsruher Urteil.
Denn nach dem Beschluß der Roten Roben müsse der
gesetzliche Leistungsanspruch so ausgestaltet sein, »daß
er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen
Grundrechtsträgers deckt«. Was zählt, ist also das Existenzminimum, nicht das
Niedriglohnniveau.
Kinder aus von Hartz IV betroffenen Familien sollen
nach dem Willen der CDU-FDP-Koalition mit Bildung, Kultur und Sport künftig per
Sachleistungen versorgt werden. Das verstoße gegen das verfassungsmäßige
»natürliche Recht der Eltern«, die Erziehung selbst zu gestalten, und
brandmarke die Kinder, so Lenze in ihrem WSI-Aufsatz. Sinnvoller sei es, die
Angebote in Ganztagsschulen zu integrieren.