Regelsatz verfassungswidrig

22.10.2010 / Inland / Seite 4Inhalt jw

Studie von gewerkschaftsnahem Institut belegt: Die Reform der Hartz-IV-Gesetze kommt den Forderungen der Karlsruher Richter nicht nach

Von Mirko Knoche

 

Die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze um lediglich fünf Euro verstößt gegen mehrere Bestimmungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Zu diesem Ergebnis kommt die Jura-Professorin Anne Lenze in einer Studie für das gewerkschaftsnahe Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) mit Sitz in Düsseldorf. Lenze argumentiert, die neuen Regelsätze ermöglichten den ALG-II-Beziehern keinen »Anschluß an die Mehrheitsgesellschaft« und orientierten sich nur am ärmsten Fünftel der Bevölkerung. Außerdem folgten die Neuregelungen weiterhin dem unzulässigen »Lohnabstandsgebot« und stigmatisierten Kinder durch Gutscheinsysteme. Ihr Fazit: Auch die neuen Hartz-IV-Sätze werden wieder die Gerichte beschäftigen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar entschieden, daß Menschen in Notlagen eine »gesellschaftliche Teilhabe« ermöglicht werden müsse, um die Menschenwürde zu schützen und dem Sozialstaatsprinzip nachzukommen. »Dafür reichen die neuen Hartz-IV-Regelsätze in Höhe von 364 Euro aber nicht aus«, sagt Lenze am Donnerstag. »Neue Bedarfe« seien nicht ausreichend berücksichtigt. Die eingerechneten Kosten für Telefon und Internet etwa deckten nicht die Ausgaben für Mobilfunk. Auch elementare Ausgaben, zum Beispiel für Verkehrsmittel, würden nur teilweise erstattet, Versicherungen sogar überhaupt nicht. Reisen, Tabak und Alkohol seien im Regelsatz für Hartz-IV- und Sozialhilfebezieher nicht vorgesehen, für Verpflegung außer Haus stünden lediglich zehn Euro pro Monat zur Verfügung.

Bisher legte die Bundesregierung bei der Ermittlung der Regelsätze die Einkommen der ärmsten 20 Prozent der Bevölkerung zugrunde. Pikanterweise waren in der Vergleichsgruppe die Empfänger der Grundsicherung mit enthalten – je niedriger die Hartz-IV-Sätze, desto niedriger deren Berechnungsgrundlage. Ab 2011 will Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) nur noch die untersten 15 Prozent der Einkommen berücksichtigen – muß aber die Hartz-IV-Bezieher herausrechnen. Doch selbst gemessen an den einkommensschwächsten 15 Prozent der Bundesbürger hinken ALG-II-Empfänger weit hinterher. Im Schnitt gaben die Ärmsten der Republik 2008 ohne Miete und Heizung monatlich 535,33 Euro aus. Der neue Hartz-IV-Satz liegt etwa 170 Euro darunter.

Daß CDU-Ministerin Leyen am »Lohnabstandsgebot« festhält, wertet Juristin Lenze als klaren Verstoß gegen das Karlsruher Urteil. Denn nach dem Beschluß der Roten Roben müsse der gesetzliche Leistungsanspruch so ausgestaltet sein, »daß er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt«. Was zählt, ist also das Existenzminimum, nicht das Niedriglohnniveau.

Kinder aus von Hartz IV betroffenen Familien sollen nach dem Willen der CDU-FDP-Koalition mit Bildung, Kultur und Sport künftig per Sachleistungen versorgt werden. Das verstoße gegen das verfassungsmäßige »natürliche Recht der Eltern«, die Erziehung selbst zu gestalten, und brandmarke die Kinder, so Lenze in ihrem WSI-Aufsatz. Sinnvoller sei es, die Angebote in Ganztagsschulen zu integrieren.