Mit Beethoven gegen Bettler
14.12.2009 / Inland / Seite 4Inhalt jw
Berliner Verkehrsbetriebe wollen durch Dauerbeschallung
Drogenabhängige und Obdachlose vertreiben. Kritik von Händlern und Selbsthilfegruppen
Von Christian Linde
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Wenn es darum geht, wie man sich unliebsamer Personen
entledigen kann, werden vor allem die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) nicht
müde, kreative Ideen zu entwickeln. Pünktlich zur Weihnachtszeit hat die BVG
nun ein »Pilotprojekt« auf den Weg gebracht, mit dem insbesondere Bettler,
Drogenabhängige und Obdachlose von den Grundstücken der Firma vertrieben werden
sollen. »In Abstimmung mit der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) hat die BVG
auf dem U-Bahnhof Adenauerplatz einen Testlauf für Musikbeschallung begonnen«,
heißt es in einer Erklärung. Im Zwischengeschoß des Bahnhofs gibt es noch bis
Mitte Januar klassische Musik zu hören. Zwar betont das Unternehmen, damit
wolle es eine »positive Atmosphäre« schaffen. In erster Linie geht es jedoch
darum, ungebetene Dauergäste zu vertreiben.
Unter Mitarbeitern von Ladenbetreibern stößt die Aktion auf wenig Gegenliebe.
»Klassische Musik ist schön. Wenn man aber acht Stunden arbeitet und dabei den
ganzen Tag sich ständig wiederholende Musik hören muß,
dann ist das sehr anstrengend«, so eine Angestellte. Nach den Worten von
Unternehmenssprecher Klaus Wazlak will der
landeseigene Betrieb trotz der Kritik an der Aktion festhalten. »Bei der
Auswertung des Tests werden auch die Meinungen von Kunden und Geschäftsinhabern
berücksichtigt«, versichert die BVG. In Erfahrung gebracht werden soll
beispielsweise, ob Musikbeschallung als Dauermaßnahme gegenüber den Fahrgästen
und den Beschäftigten auf dem Gelände durchsetzbar ist. Am Ziel der Vertreibung
von unerwünschten Personen will man in der Chefetage der BVG auf jeden Fall
festhalten. »Wir wissen aus den Erfahrungen anderer Städte, daß
genau diese Mischung abschreckende Wirkung auf eine bestimmte Klientel hat.
Insofern denke ich, werden wir an der Musik erst einmal nichts ändern«,
erklärte Wazlak.
Tatsächlich ist Berlin mit der Lautsprecheraktion Beethoven gegen Bettler und Dvorák gegen Drogenabhängige kein Einzelfall. Bereits in
München und Hamburg gehen die Bahnbetreiber in gleicher Weise vor. Im großen
Stil hatte die Deutsche Bahn AG im Rahmen ihres Programms »Service, Sicherheit
und Sauberkeit« im Jahre 2001 bundesweit die Verdrängung Obdachloser vom
Gelände des Unternehmens betrieben. Die »Aufenthaltsqualität« auf den Bahnhöfen
sollte unter anderem dadurch erhöht werden, daß der
seit über hundert Jahren von den Bahnhofsmissionen erfüllte Auftrag der
Betreuung hilfloser Menschen untersagt wurde.
Einen ersten Versuch zur Zwangsbeschallung hatte die Berliner BVG vor zwei
Jahren auf den Bahnhöfen an der Linie U8 unternommen, weil sich dort nach
Erkenntnissen der Polizei besonders häufig Drogenabhängige aufhielten. Anfang
2008 stoppte die Aufsichtsbehörde den beabsichtigten Pilotversuch. Dauermusik
auf Bahnsteigen könnte zur Folge haben, daß Fahrgäste
mit Hörbehinderung wichtige Ansagen nicht wahrnehmen könnten, hieß es zur
Begründung. Seinerzeit hatte dies zu heftigen Diskussionen unter
Verkehrspolitikern und Fahrgastverbänden geführt. Kurze Zeit später verschärfte
dann das Berliner Abgeordnetenhaus mit der Stimmenmehrheit von SPD und
Linkspartei das »Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz« (ASOG), um
zumindest die gesetzliche Voraussetzung für die flächendeckenden
Videoüberwachung in den Zügen und auf den Bahnsteigen zu ermöglichen.
Gleichzeitig ist seitdem der Polizei nicht nur der Zugriff auf diese Aufnahmen,
sondern auch die Installation eigener Kameratechnik erlaubt.
Auf welche der insgesamt 173 Bahnhöfe die Dauerberieselung im Erfolgsfall
ausgedehnt werden soll, ist offen. Helmut Gispert vom
Obdachlosenselbsthilfeverein Die Stütze befürchtet, daß
der Vorstoß nur den Auftakt zu einer Vertreibungswelle bildet. »Die
Verkehrsunternehmen haben in den zurückliegenden Jahren immer wieder versucht,
Menschen, die nicht ins Hochglanzbild passen, zu entfernen.«