Mit Beethoven gegen Bettler

14.12.2009 / Inland / Seite 4Inhalt jw

 

Berliner Verkehrsbetriebe wollen durch Dauerbeschallung Drogenabhängige und Obdachlose vertreiben. Kritik von Händlern und Selbsthilfegruppen

Von Christian Linde

 

Wenn es darum geht, wie man sich unliebsamer Personen entledigen kann, werden vor allem die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) nicht müde, kreative Ideen zu entwickeln. Pünktlich zur Weihnachtszeit hat die BVG nun ein »Pilotprojekt« auf den Weg gebracht, mit dem insbesondere Bettler, Drogenabhängige und Obdachlose von den Grundstücken der Firma vertrieben werden sollen. »In Abstimmung mit der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) hat die BVG auf dem U-Bahnhof Adenauerplatz einen Testlauf für Musikbeschallung begonnen«, heißt es in einer Erklärung. Im Zwischengeschoß des Bahnhofs gibt es noch bis Mitte Januar klassische Musik zu hören. Zwar betont das Unternehmen, damit wolle es eine »positive Atmosphäre« schaffen. In erster Linie geht es jedoch darum, ungebetene Dauergäste zu vertreiben.

Unter Mitarbeitern von Ladenbetreibern stößt die Aktion auf wenig Gegenliebe. »Klassische Musik ist schön. Wenn man aber acht Stunden arbeitet und dabei den ganzen Tag sich ständig wiederholende Musik hören muß, dann ist das sehr anstrengend«, so eine Angestellte. Nach den Worten von Unternehmenssprecher Klaus Wazlak will der landeseigene Betrieb trotz der Kritik an der Aktion festhalten. »Bei der Auswertung des Tests werden auch die Meinungen von Kunden und Geschäftsinhabern berücksichtigt«, versichert die BVG. In Erfahrung gebracht werden soll beispielsweise, ob Musikbeschallung als Dauermaßnahme gegenüber den Fahrgästen und den Beschäftigten auf dem Gelände durchsetzbar ist. Am Ziel der Vertreibung von unerwünschten Personen will man in der Chefetage der BVG auf jeden Fall festhalten. »Wir wissen aus den Erfahrungen anderer Städte, daß genau diese Mischung abschreckende Wirkung auf eine bestimmte Klientel hat. Insofern denke ich, werden wir an der Musik erst einmal nichts ändern«, erklärte Wazlak.

Tatsächlich ist Berlin mit der Lautsprecheraktion Beethoven gegen Bettler und Dvorák gegen Drogenabhängige kein Einzelfall. Bereits in München und Hamburg gehen die Bahnbetreiber in gleicher Weise vor. Im großen Stil hatte die Deutsche Bahn AG im Rahmen ihres Programms »Service, Sicherheit und Sauberkeit« im Jahre 2001 bundesweit die Verdrängung Obdachloser vom Gelände des Unternehmens betrieben. Die »Aufenthaltsqualität« auf den Bahnhöfen sollte unter anderem dadurch erhöht werden, daß der seit über hundert Jahren von den Bahnhofsmissionen erfüllte Auftrag der Betreuung hilfloser Menschen untersagt wurde.

Einen ersten Versuch zur Zwangsbeschallung hatte die Berliner BVG vor zwei Jahren auf den Bahnhöfen an der Linie U8 unternommen, weil sich dort nach Erkenntnissen der Polizei besonders häufig Drogenabhängige aufhielten. Anfang 2008 stoppte die Aufsichtsbehörde den beabsichtigten Pilotversuch. Dauermusik auf Bahnsteigen könnte zur Folge haben, daß Fahrgäste mit Hörbehinderung wichtige Ansagen nicht wahrnehmen könnten, hieß es zur Begründung. Seinerzeit hatte dies zu heftigen Diskussionen unter Verkehrspolitikern und Fahrgastverbänden geführt. Kurze Zeit später verschärfte dann das Berliner Abgeordnetenhaus mit der Stimmenmehrheit von SPD und Linkspartei das »Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz« (ASOG), um zumindest die gesetzliche Voraussetzung für die flächendeckenden Videoüberwachung in den Zügen und auf den Bahnsteigen zu ermöglichen. Gleichzeitig ist seitdem der Polizei nicht nur der Zugriff auf diese Aufnahmen, sondern auch die Installation eigener Kameratechnik erlaubt.

Auf welche der insgesamt 173 Bahnhöfe die Dauerberieselung im Erfolgsfall ausgedehnt werden soll, ist offen. Helmut Gispert vom Obdachlosenselbsthilfeverein Die Stütze befürchtet, daß der Vorstoß nur den Auftakt zu einer Vertreibungswelle bildet. »Die Verkehrsunternehmen haben in den zurückliegenden Jahren immer wieder versucht, Menschen, die nicht ins Hochglanzbild passen, zu entfernen