Marzipan-Schweinchen geklaut: Fünf Monate Haft
28. Februar 2011 - 16:11 Uhr
Keine Gnade für alleinerziehende
Mutter wegen ihrer Vorstrafen. Ihr 15-jähriger Sohn muss vermutlich in ein
Heim.
Düsseldorf. Normalerweise sollen Marzipan-Schweinchen Glück
bringen. Für Renate S. (Name geändert) könnten sie den endgültigen Absturz
bedeuten. Um ihrem Sohn eine Freude zu machen, hatte die 49-Jährige bei einer
Confiserie an der Königsallee zehn Marzipan-Schweinchen eingesteckt und nicht
bezahlt.
Dafür bekam sie am Montag eine Haftstrafe von fünf Monaten. Da auch noch
zwei Bewährungsfristen nicht abgelaufen sind, muss die alleinerziehende
Mutter vermutlich sogar 14 Monate ins Gefängnis.
Renate S. (li.) mir ihrer Bewährungshelferin auf
dem Weg in den Gerichtssaal.
Es war der 30. Dezember 2009. Für ein Schulfrühstück sollte der
15-jährige Sohn von Renate S. zehn Marzipan-Schweine mitbringen. Der Junge
leidet schon lange unter der schwierigen finanziellen Situation, denn Renate S.
lebt von Hartz IV. In der Schule wurde er darum immer
wieder gehänselt.
Sohn wurde in der Schule
immer wieder gehänselt
„Es sollte diesmal etwas ganz Besonderes sein“, schilderte die 49-Jährige,
warum sie das noble Geschäft ausgesucht hatte. Zehn Marzipan-Schweinchen, das
Stück für drei Euro, packte sie in eine Tüte und stellte sich zunächst in der
Schlange vor der Kasse an.
Ist eine Haftstrafe für den Diebstahl von Marzipan-Schweinchen angemessen?
Doch obwohl sie genug Geld in der Tasche hatte, überlegte Renate S. es sich
anders und lief plötzlich aus dem Geschäft: „Warum ich das getan habe, weiß ich
auch nicht.“ Die Flucht war schnell beendet.
Insgesamt neun Vorstrafen hat die Frau seit 1987 angesammelt. Mehrfach hatte
sie Lebensmittel gestohlen, weil das Geld nicht reichte. denn Renate S. bekommt
nicht den vollen Hartz IV-Satz. Weil sie eine zu
große Wohnung hat, wird ihr ein Teil des Geldes abgezogen: „Ich wäre längst in
eine andere Wohnung umgezogen. Aber ich finde keine.“
Auch ihre Bewährungshelferin konnte Renate S. dabei nicht unterstützen. Sie
gab zu, dass sie die Bescheinigungen der Arge selbst nicht versteht und
kritisierte, dass man der alleinerziehende Mutter
auch keine echte Hilfe zur Seite stellte: „Es gab eine Betreuerin, deren
einzige Leistung darin bestand, dass sie von dort einmal in der Woche nach
einer neuen Wohnung telefonieren konnte.“
Renate S. versuchte, sich und ihren Sohn über Wasser zu halten, in dem sie
auf dem Wochenmarkt aushalf und dafür Lebensmittel erhielt. Wegen ihrer
Vorstrafen bekam die gelernte Altenpflegerin trotz etlicher Bewerbungen keine
Arbeitsstelle.
Obwohl ihr Sohn vermutlich in einem Jugendheim untergebracht werden muss,
hielten die Berufungsrichter eine Haftstrafe für angemessen: Es sei auch ein
schlechtes Vorbild für den Sohn, wenn er den Eindruck haben könne, dass
Diebstahl nichts Schlimmes sei.
28 | 2 | 2011
Wegen zehn Marzipan-Schweinchen von Heinemann (30 Euro) muss Gisela F. (49/
Name geändert) jetzt 14 Monate in den Knast.
Ihr 15-Jähriger Sohn Dennis (Name geändert) kommt ins Heim. Eine traurige
Geschichte um den hoffnungslosen Kampf für etwas Würde und Ansehen. Trotz
Armut.
Gisela F. und Dennis leben von Hartz IV. Zum Leben
bleiben ihnen nach Abzug aller Nebenkosten 173,77 Euro. Manchmal arbeitet
Gisela F. auf dem Markt. Ihr Lohn: Gemüse, das nicht verkauft wurde. Kleidung
gibt es nur Second Hand.
Genau deshalb wurde Dennis in der Schule gehänselt, an seinem gebrauchten
Pulli von Mitschülern an den Kleiderhaken gehängt. Die Ex-Altenpflegerin Gisela
F.: „Er leidet darunter, dass wir arm sind. Nichts kann ich ihm bieten.“
Deshalb ging sie immer wieder klauen. Meist zu Weihnachten. Mal etwas Wurst,
Käse oder Fleisch. Und sie wurde erwischt. Nicht nur einmal. Dafür standen
wegen Diebstahl geringwertiger Sachen neun Monate Bewährungsstrafe offen.
Auf der neuen Schule bekam der Junge den Auftrag, sich an einem
Klassenfrühstück zu beteiligen. Marzipanschweine sollte er mitbringen. „Ich
wollte ihm was besonderes bieten. Damit ihn die
anderen nicht wieder hänseln.“
Da stand sie bei Heinemann an der Kasse. Zehn Marzipan-Schweinchen in der
Tüte, 30 Euro in der Geldbörse. Doch dann kam der Gedanke an das Monatsende.
Und das sie die 30 Euro bis dahin dringend für andere Dinge braucht. „Da habe
ich die Türe genommen und bin einfach rausgelaufen.“
Und wurde wieder erwischt.
Vergeblich hatte sie Jobs gesucht. „Mit den Vorstrafen ist das nicht
leicht.“ Einen Job hatte sie in Aussicht, wenn sie sich wegen Nachtarbeit eine
Wohnung in der Nähe der Firma besorgt hätte. Doch das klappte nicht. Dann der
Ärger mit der Arge. Ihre Wohnung ist zu groß, deshalb
gibt's bei Hartz IV noch Abzüge. Selbst ihre
Bewährungshelferin bestätigt: „Ich verstehe diese Bescheide auch nicht.“
Am Ende verurteilte der Richter sie zu fünf Monaten Haft. Die Bewährungen
werden widerrufen. Der Richter: „Es war ihre wirtschaftliche Notlage. Wir haben
lange überlegt, ob es richtig ist, dem Jungen seine Mutter weg zu nehmen. Aber
was ist das für ein Vorbild für ihn, wenn er denkt, dass man einfach klauen
kann und nichts passiert.“