Lieber Regelsatz!
Von Mely Kiyak
Mely Kiyak
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Mely Kiyak (Bild: FR)
<http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/meinung/?em_cnt=2360230&em_src=715194&em_ivw=fr_meinung>
Die Monatsfahrkarte für die Benutzung öffentlicher
Verkehrsmittel in
Frankfurt am Main kostet für Menschen, die Sozialleistungen
beziehen,
51,60 Euro. In Berlin kostet das ermäßigte Monatsticket
33,50 Euro. In
Hamburg beginnt der Preis ab 30 Euro. Bremen 29,50 Euro. In
München
zahlt man 22,90 Euro im Innenstadtbereich. Da in
München-City sicher
keine ALG-II-Bezieher wohnen,
müssen Sozialhilfeempfänger das Ticket für
den Gesamtbereich für 38,60 Euro kaufen.
In Dortmund gab es einst ein Sozialticket für 15 Euro. Jetzt
hat man den
Preis angehoben auf 30 Euro. In Hannover ist es ganz
kompliziert. Dort
gibt es nur eine Vergünstigung für das Tagesticket, das 3,50
Euro
kostet. Wer eine Einzelfahrt lösen will, zahlt den
Normalpreis, 2,90
Euro. In Dresden gibt es zwar Ermäßigungen für Touristen,
Senioren oder
Polizisten, aber keine Ermäßigungen für Bezieher von
Sozialleistungen.
Auch Leverkusen, Lübeck oder Lüneburg verzichten auf
Sozialtarife.
Wer wie ich herausfinden möchte, in welcher Kommune man für
wie viel
Geld sich bis wohin bewegen kann, braucht Geduld. Denn in
jeder Stadt
werden Voraussetzungen für Ermäßigungen unterschiedlich
gehandhabt. Mal
heißt es Sozialticket oder IsarCard
oder Berlinpass, den man erst
beantragen muss, um für ein ermäßigtes Monatsticket
berechtigt zu sein.
Wer das Monatsticket hat, kann sich damit nur innerhalb des
Netzes bewegen.
Eine Bahncard 25 kostet im
Normalpreis 57 Euro, die Bahncard 50 kostet
230 Euro. Ermäßigungen für Hartz-IV-Empfänger
gibt es weder auf die
Bahncard noch auf den Normalpreis.
Kinder von Hartz-IV-Empfängern können
auch nur schwerlich eine Fahrschule besuchen. Außer sie
verfügen über
wohlhabende und spendable Gönner in der Verwandtschaft. Der
Führerschein
kostet im Durchschnitt 1800 Euro.
Mehr zum Thema
Fotostrecke Fotostrecke:
Faktenblatt zu Hartz I bis IV
<http://www.fr-online.de/_em_cms/_multifunktion/?em_client=fr&em_art=galery&em_cnt=2285800>
Was will ich damit sagen? Man kann nicht ernsthaft darüber
diskutieren,
ob der Regelsatz mit 359 Euro angemessen ist, wenn ständig
über Geld,
aber niemals über Preise gesprochen wird. Ein jeder im Land
ist auf
einmal Sozialpolitiker. Doch kaum einer weiß, was Hartz-IV-Empfänger
eine Zehnerkarte im Freibad kostet (im Durchschnitt 22
Euro). Oder ein
Arbeitsheft Mathematik 5. Klasse eines Schulbuchverlages (im
Durchschnitt 9,95 Euro im Halbjahr). Ermäßigung nicht
möglich.
Nun komme ich zum Thema der Kolumne. Der Regelsatz bestimmt,
was ein
Bürger in Deutschland mindestens braucht, um leben zu
können. Mehr noch,
das soziokulturelle Existenzminimum soll zudem jedem
Menschen Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Erst wenn man das
Existenzminimum menschenwürdig, realistisch und neu
berechnet, kann man
sich angemessen über Leistungsträger und Löhne unterhalten.
Ich finde
außerdem, dass Mobilität, neben Bildung und Gesundheit,
eines der
wichtigsten Themen bei Armut ist. Nicht nur geistige,
sondern auch
physische und physikalische Mobilität.
Der Regelsatz für Mobilität sieht monatlich 14,36 Euro vor.
Entgegen
allen Gesetzen einer Kolumne kommentiere ich weder diese
Summe, noch
frage ich nach dem Geisteszustand all jener, die den
Regelsatz
festgelegt haben und im wohligen Mantel der Anonymität
eingekuschelt die
letzten Wintersonnenstrahlen genießen.
Es grüßt und ermuntert zum selber Nachdenken und Rechnen,
Ihre Mely Kiyak
*Mely Kiyak** ist freie
Autorin. *
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FR-online.de 2010
Dokument erstellt am 26.02.2010 um 17:20:24 Uhr
Letzte Änderung am 26.02.2010 um 17:33:05 Uhr
Erscheinungsdatum 27.02.2010 | Ausgabe: d
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/meinung/2360230_Kolumne-Lieber-Regelsatz.html