Lieber Regelsatz!

 

Von Mely Kiyak

 

Mely Kiyak

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Mely Kiyak (Bild: FR)

<http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/meinung/?em_cnt=2360230&em_src=715194&em_ivw=fr_meinung>

 

Die Monatsfahrkarte für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in

Frankfurt am Main kostet für Menschen, die Sozialleistungen beziehen,

51,60 Euro. In Berlin kostet das ermäßigte Monatsticket 33,50 Euro. In

Hamburg beginnt der Preis ab 30 Euro. Bremen 29,50 Euro. In München

zahlt man 22,90 Euro im Innenstadtbereich. Da in München-City sicher

keine ALG-II-Bezieher wohnen, müssen Sozialhilfeempfänger das Ticket für

den Gesamtbereich für 38,60 Euro kaufen.

 

In Dortmund gab es einst ein Sozialticket für 15 Euro. Jetzt hat man den

Preis angehoben auf 30 Euro. In Hannover ist es ganz kompliziert. Dort

gibt es nur eine Vergünstigung für das Tagesticket, das 3,50 Euro

kostet. Wer eine Einzelfahrt lösen will, zahlt den Normalpreis, 2,90

Euro. In Dresden gibt es zwar Ermäßigungen für Touristen, Senioren oder

Polizisten, aber keine Ermäßigungen für Bezieher von Sozialleistungen.

Auch Leverkusen, Lübeck oder Lüneburg verzichten auf Sozialtarife.

 

 

 

Wer wie ich herausfinden möchte, in welcher Kommune man für wie viel

Geld sich bis wohin bewegen kann, braucht Geduld. Denn in jeder Stadt

werden Voraussetzungen für Ermäßigungen unterschiedlich gehandhabt. Mal

heißt es Sozialticket oder IsarCard oder Berlinpass, den man erst

beantragen muss, um für ein ermäßigtes Monatsticket berechtigt zu sein.

Wer das Monatsticket hat, kann sich damit nur innerhalb des Netzes bewegen.

 

Eine Bahncard 25 kostet im Normalpreis 57 Euro, die Bahncard 50 kostet

230 Euro. Ermäßigungen für Hartz-IV-Empfänger gibt es weder auf die

Bahncard noch auf den Normalpreis. Kinder von Hartz-IV-Empfängern können

auch nur schwerlich eine Fahrschule besuchen. Außer sie verfügen über

wohlhabende und spendable Gönner in der Verwandtschaft. Der Führerschein

kostet im Durchschnitt 1800 Euro.

 

Mehr zum Thema

Fotostrecke Fotostrecke: Faktenblatt zu Hartz I bis IV

<http://www.fr-online.de/_em_cms/_multifunktion/?em_client=fr&em_art=galery&em_cnt=2285800>

 

Was will ich damit sagen? Man kann nicht ernsthaft darüber diskutieren,

ob der Regelsatz mit 359 Euro angemessen ist, wenn ständig über Geld,

aber niemals über Preise gesprochen wird. Ein jeder im Land ist auf

einmal Sozialpolitiker. Doch kaum einer weiß, was Hartz-IV-Empfänger

eine Zehnerkarte im Freibad kostet (im Durchschnitt 22 Euro). Oder ein

Arbeitsheft Mathematik 5. Klasse eines Schulbuchverlages (im

Durchschnitt 9,95 Euro im Halbjahr). Ermäßigung nicht möglich.

 

Nun komme ich zum Thema der Kolumne. Der Regelsatz bestimmt, was ein

Bürger in Deutschland mindestens braucht, um leben zu können. Mehr noch,

das soziokulturelle Existenzminimum soll zudem jedem Menschen Teilhabe

am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Erst wenn man das

Existenzminimum menschenwürdig, realistisch und neu berechnet, kann man

sich angemessen über Leistungsträger und Löhne unterhalten. Ich finde

außerdem, dass Mobilität, neben Bildung und Gesundheit, eines der

wichtigsten Themen bei Armut ist. Nicht nur geistige, sondern auch

physische und physikalische Mobilität.

 

Der Regelsatz für Mobilität sieht monatlich 14,36 Euro vor. Entgegen

allen Gesetzen einer Kolumne kommentiere ich weder diese Summe, noch

frage ich nach dem Geisteszustand all jener, die den Regelsatz

festgelegt haben und im wohligen Mantel der Anonymität eingekuschelt die

letzten Wintersonnenstrahlen genießen.

 

Es grüßt und ermuntert zum selber Nachdenken und Rechnen,

 

Ihre Mely Kiyak *Mely Kiyak** ist freie Autorin. *

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Copyright © FR-online.de 2010

Dokument erstellt am 26.02.2010 um 17:20:24 Uhr

Letzte Änderung am 26.02.2010 um 17:33:05 Uhr

Erscheinungsdatum 27.02.2010 | Ausgabe: d

 

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/meinung/2360230_Kolumne-Lieber-Regelsatz.html