Liberale und DGB verlangen Änderungen bei Hartz IV
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Nachrichten, 08.02.2010, DerWesten
*Berlin. Das Bundesverfassungsgericht wird am morgigen Dienstag über die
Hartz-IV-Sätze für Kinder entscheiden. Schon vorher werden Forderungen
nach einer Reform des Systems laut. Die FDP will mehr Arbeitsanreize für
Hartz-IV-Bezieher, die Gewerkschaften mahnen dagegen mehr Geld für
Kinder an.*
Bereits vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum "Hartz IV"-Satz
für Kinder fordern FDP und Gewerkschaften Konsequenzen.
FDP-Bundestagsfraktionschefin Birgit Homburger verlangte am Montag ein
System aus einem Guss. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte
höhere Regelsätze für Kinder. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
verkündet am Dienstag sein Urteil zur Rechtmäßigkeit der
Kinder-Regelsätze bei "Hartz IV".
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Birgit Homburger, Fraktionsvorsitzende der Liberalen im Bundestag. Foto: AP
FDP-Frau Homburger sagte der "Bild"-Zeitung laut Vorabbericht: "Wir
werden nach dem Urteil um Reformen nicht herumkommen." Nötig sei ein
Steuer- und Transfersystem aus einem Guss, das für die Bürger einfacher
und verständlicher und für den Staat leichter zu kontrollieren sei als
derzeit. Homburger kritisierte, trotz "Hartz IV" fehle der Anreiz,
wieder eine reguläre Arbeit aufzunehmen. "Das wollen wir ändern. Wer
arbeitet, muss mehr haben, als der, der nicht arbeitet", sagte die
FDP-Politikerin.
Deshalb habe die Bundesregierung bereits das Schonvermögen für "Hartz
IV"-Empfänger verdreifacht. Die FDP wolle zudem Änderungen bei den
Hinzuverdienstgrenzen auf den Weg bringen. Ziel ihrer Partei sei ein
Bürgergeldmodell.
Gewerkschaft fordert unabhängige Kommission zur Ermittlung von
Hartz-IV-Sätzen
Gewerkschafterin Buntenbach forderte in der "Passauer Neuen Presse":
"Die "Hartz IV"-Regelsätze für Kinder müssen angehoben und eigenständig
ermittelt werden." Um zu einem transparenten Verfahren und
bedarfsdeckenden Sätzen zu kommen, solle eine unabhängige Kommission
Vorschläge zur Neufestsetzung machen. Die Entscheidung über Struktur und
Höhe der Sätze dürfe nicht länger von der Ministerialbürokratie auf dem
Verordnungswege getroffen werden. Kinder seien nicht einfach "kleine
Erwachsene", die mit einem willkürlich festgelegten Anteil vom Regelsatz
eines Alleinstehenden abgespeist werden dürften. Heranwachsende
brauchten zum Beispiel Geld für Bücher, Computer, Turnschuhe oder
Klassenreisen.
"Wenn Kinder aus "Hartz IV"-Familien nicht abgehängt und stigmatisiert
werden sollen, muss ihr Bedarf für Bildung und soziale Teilhabe endlich
stärker berücksichtigt werden", sagte Buntenbach. Die jährliche
Regelsatzanpassung dürfe nicht länger hinter der Preissteigerung
zurückbleiben. "In den letzten Jahren ist der Regelsatz allein durch die
nicht ausgeglichene Inflationsrate praktisch gesenkt worden", sagte sie.
(ddp)
Hartz IV auf der Anklagebank
Von dem heutigen Grundsatz-Urteil hängt ab, ob es
zu einer neuen Prozesswelle kommt
Von
Ursula Knapp und Eva Roth
Heute
richten sich alle Blicke nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht urteilt
über die umstrittenste Sozialreform in der Geschichte der Bundesrepublik: Hartz IV. Beobachter erwarten, dass das Gericht die
bisherige Berechnungsgrundlage für die Hartz-IV-Sätze
beanstanden wird. Das ist aus den kritischen Richterfragen bei der mündlichen
Verhandlung am 20. Oktober 2009 zu schließen.
Konkrete Zahlen über die künftigen Hartz-IV-Sätze wird das Bundesverfassungsgericht
voraussichtlich nicht nennen. Denn Sache der Richter ist es, die Maßstäbe für
ein menschenwürdiges Existenzminimum festzulegen. Die konkrete Umsetzung wird
nach ständiger Rechtsprechung dem Gesetzgeber überlassen.
Zu erwarten ist also vor allem die Definition, was
außer Nahrung, Kleidung und Wohnung zu einem menschenwürdigen Leben gehört.
Insbesondere bei den Hartz-IV-Sätzen für Kinder wird
es voraussichtlich Korrekturen geben. Die bisherige Kürzung der
Erwachsenensätze auf zunächst 60 und später 70 Prozent hatte die
Bundesverfassungsrichter in der mündlichen Verhandlung nicht überzeugt. Ob und
um wie viel die Grundsicherung für Kinder steigt, wird aber wohl erst
feststehen, wenn der Gesetzgeber anhand der Vorgaben neu gerechnet hat. Der
Regelsatz für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren beträgt zurzeit 251 Euro im
Monat.
Hessens Sozialgerichte befürchten bereits eine neue
Prozesswelle. "Sollte das Bundesverfassungsgericht die
Verfassungswidrigkeit der Hartz-IV-Regelsätze
verkünden, ist mit einem weiteren Anstieg im Bereich der Hartz-IV-Verfahren
zu rechnen", sagte der Präsident des Hessischen Landessozialgerichts,
Harald Klein, laut Mitteilung beim Hessischen Sozialrichtertag. Auf die
Gerichte käme dann eine Klagewelle zu, wenn der Erste Senat unter Vorsitz des
Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier eine rückwirkende Anpassung verlangt.
Wird erst für die Zukunft eine Neuberechnung verlangt, wären die alten
Bescheide gültig.
Paradigmenwechsel
Der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert ist
überzeugt, dass die Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig
sind. Von seinem Senat stammt eine der Vorlagen für das Verfassungsgericht. Für
Borchert hat die Bundesregierung mit den Hartz-Gesetzen
eine Kehrtwende in der Beschäftigungspolitik vollendet: Der Staat überträgt die
Verantwortung für Arbeitslosigkeit auf die Betroffenen. Borchert belegt seine
These mit der Rechtsentwicklung: Im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967
sind vier zentrale Ziele der Wirtschaftspolitik benannt, eines davon ist ein
"hoher Beschäftigungsstand". Das Dritte Sozialgesetzbuch von 1997
knüpfe noch daran an. So heißt es in Paragraf 1: "Die Arbeitsförderung
soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken."
Mit den Maastrichter Verträgen Ende der 1990er
Jahre habe die Bundesregierung dann wichtige Instrumente zur Steuerung des
Arbeitsmarkts aus der Hand gegeben: die Zins- und Währungspolitik. Das 2003
beschlossene Hartz-IV-Gesetz vollende den Schwenk.
Jetzt heißt es: "Die Grundsicherung soll die Eigenverantwortung von
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen stärken." Für Borchert ist das ein
Paradigmenwechsel. Seit jeher sei anerkannt gewesen, dass die
Eigenverantwortung der Jobsuchenden einen intakten ersten Arbeitsmarkt
voraussetze. Dieser Verantwortung habe sich der Staat weitgehend entzogen und
mache mit den Hartz-Gesetzen nun die Opfer zu Tätern.
FR 9.2.10
http://www.derwesten.de/nachrichten/Hartz-IV-Regelsaetze-sind-verfassungswidrig-id2523249.html
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Karlsruhe-kassiert-Hartz-IV-Saetze_aid_817676.html
Was Kinder wirklich kosten
Morgen urteilt der Bundesgerichtshof über die Leistungen für die
Kinder von Hartz-IV-Empfängern. Zwei Familien erzählen, was der
Nachwuchs tatsächlich kostet: Wofür reicht der Hartz-IV-Satz - und
was kann man sich mit einem regulären Einkommen noch leisten?
VON ULRIKE WINTER
Neuss Winter ist das Schlimmste für Mona Oster. Winter, gerade
dieser, heißt für die zweifache Mutter aus Neuss vor allem:
Schuhe kaufen. Mit drei und vier Jahren wachsen ihre Töchter
Celeste und Stella "oft von einem Monat auf den anderen in eine
neue Schuhgröße", klagt die 41-Jährige. Kauft sie nur ein Paar
Stiefel nach, kostet das mindestens 20 bis 25 Euro. Tatsächlich
dürfte Mona Oster für Schuhe nur 4,57 Euro pro Monat und Kind
ausgeben - so sehen es die aktuellen Hartz-IV-Sätze vor, von
denen Stella und Celeste ebenso wie ihre Mutter leben. Schuhe,
sagt die Alleinerziehende, seien das beste Beispiel dafür, dass
die pauschale Berechnung der Kindersätze "hinten und vorn nicht
stimmt", und eine neue Berechnungsgrundlage, über die der
Bundesgerichtshof (BGH) morgen urteilen will, längst überfällig
ist.
Martin Reucher kennt noch mehr solcher Beispiele. Der Anwalt
vertritt morgen in Karlsruhe die Dortmunder Familie, die
gemeinsam mit zwei weiteren dagegen geklagt hatte,
Hartz-IV-Kinder in Sachen Bedarf pauschal in kleine Erwachsene
umzurechnen. "Wenn ein 14-Jähriger 80 Prozent des
Erwachsenensatzes von 359 Euro bekommt, heißt das, dass ihm auch
106 Euro für ,Nahrung, Getränke und Tabakwaren' zustehen",
zitiert Reucher aus dem Ausgabenkatalog für
Arbeitslosengeld-II-Empfänger. "Andererseits stehen hinter dem
Posten Bildung bei Kindern aller Altersgruppen null Euro."
Solche Diskrepanzen sollen künftig ausgeschlossen werden. Zum
Beispiel könnten Hartz-IV-Leistungen für Kinder anhand eines
Warenkorbs berechnet werden, so Reucher. Der beinhalte bei einem
Neugeborenen statt des Tabaks dann tatsächlich auch Windeln.
Was das in Zahlen bedeutet, dafür existieren bisher lediglich
Richtwerte: Der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Caritas
veranschlagen je nach Alter 250 bis 358 Euro, ohne Miete. Der
Verband Alleinerziehender Mütter und Väter fordert eine
Grundsicherung für Kinder in Höhe von 500 Euro.
Diese Summe hält auch Isabelle Lüling für realistisch. Die
48-Jährige ist wie Mona Oster alleinerziehende Mutter von zwei
Töchtern. Obwohl die Goldschmiedin aus Ratingen zwei
Teilzeitjobs nachgeht, muss sie rechnen. Ihr Einkommen wird
durch Miete, Lebensmitteleinkäufe, Versicherungen, Monatstickets
und Nachhilfekosten schnell aufgefressen. Extras für sich und
ihre 17 und 14 Jahre alten Töchter sind nur drin, wenn sie
nebenbei private Aufträge als Goldschmiedin annimmt, sagt
Isabelle Lüling. "Wenn wir zu dritt ins Kino gehen, kostet das
mit allem Drum und Dran an die 50 Euro. Das wir alle gemeinsam
mal zwei Wochen wegfahren, ist gar nicht drin."
Dass Familien mit nur einem oder geringen Einkommen unterm
Strich häufig kaum mehr Geld übrig haben als
Arbeitslosengeld-II-Bezieher, könnte Auswirkungen auf die
Entscheidung des BGH haben. Denn laut Lohnabstandsgesetz müssen
Sozialleistungen zur Sicherung des Existenzminimus, wie Hartz
IV, deutlich unter den Durchschnittseinkommen bleiben. Die
Hartz-IV-Sätze für Kinder dürfen also nur begrenzt steigen.
Auch Mona Oster hat mal gut verdient. Bis zu 2500 Euro netto
brachte sie als Konditorin nach Hause, ehe ihre Kinder geboren
wurden. "Damals habe ich immer Geld zurückgelegt. Das würde ich
jetzt auch gern, vor allem für die Mädchen", sagt sie. Aber es
geht nicht, ebenso wenig wie die Turnstunde oder das
Karnevalskostüm für die Feier im Kindergarten, das Stella dann
gerade zwei Stunden tragen würde. "In Wahrheit kosten Kinder
nicht 60 Prozent von dem, was ein Erwachsener kostet, sondern
mehr als ein Erwachsener", sagt sie mit Blick auf das BGH-Urteil
- und zieht wieder das Schuhbeispiel heran. Sie selbst trägt
ihre seit drei Jahren.
- /ULRIKE WINTER
Quelle:
Verlag: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH
Publikation: Rheinische Post Düsseldorf
Ausgabe: Nr.32
Datum: Montag, den 08. Februar 2010
Seite: Nr.3
Hartz IV auf dem Prüfstand : Verbände fordern 502 Euro für jedes Kind
Politik, 06.02.2010, Sibylle Raudies - der westen
*Essen. Was braucht ein Kind zum Leben? Das entscheidet in der kommenden
Woche das Bundesverfassungsgericht. Doch Wohlfahrtsverbänden ist die
bloße Anhebung der Regelsätze für Hartz-IV-Kinder nicht genug. Sie
fordern eine Grundsicherung von 502 Euro für jedes Kind.*
"Es ist eine böse Respektlosigkeit des Staates, nie die Bedürfnisse der
Kinder ermittelt zu haben." Der Präsident des Deutschen
Kinderschutzbundes (DKSB), Heinz Hilgers, erhofft sich vom Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes am Dienstag mehr als eine bloße Anhebung der
Regelsätze für Kinder von Hartz-IV-Empfängern.
Gemeinsam mit sieben anderen Verbänden, darunter die Arbeiterwohlfahrt,
pro familia und die GEW, hat der DKSB ein Bündnis für eine
Kindergrundsicherung ins Leben gerufen. 502 Euro für jedes Kind,
unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern. Diese
Grundsicherung soll alle staatlichen Zuschüsse wie Kinderfreibeträge
usw. ersetzen, die Familien mit höheren Einkommen bevorteilen. Noch
lieber allerdings wäre dem Bündnis eine Lösung, die Betreuung und
Bildung für Kinder in allen Altersstufen gratis anbietet: vom
Mittagessen in Kita und Schule über Lernmaterialien,
Vereinsmitgliedschaften bis zu Studiengebühren. Dann läge der
vorgeschlagene Grundbetrag bei 322 Euro je Kind.
Familien zu "Ämterhopping" gezwungen
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Foto: WAZ FotoPool
Solange dies jedoch nicht gewährleistet ist, schlägt das Bündnis vor,
502 Euro zu zahlen. "Wir sind das einzige Land der Welt, das
Familienförderung so betreibt", klagt Hilgers. Der bürokratische Aufwand
sei enorm, Familien, die Unterstützung brauchen, seien zum
"Ämterhopping" gezwungen. Finanzieren lasse sich die Grundsicherung
unter anderem durch die Abschaffung des "sozial ungerechten
Kinderfreibetrages".
"Wir müssen die Familie als Schicksalsgemeinschaft aufbrechen, die
Chancen von Kindern unabhängig machen von der sozialen Situation der
Eltern. Dabei geht es nicht nur um Geld. Wir müssen auch eine soziale
Infrastruktur aufbauen, ein breites Netz weben. Es muss auch ein Recht
auf Nachhilfe geben, eben mehr Chancengleichheit."
Auch Marion von zur Gathen, Referatsleiterin beim Deutschen
Paritätischen Wohlfahrtsverband, hofft, dass das Urteil zu einem
grundsätzlichen Umdenken führt. "Zur Chancengleicheit gehört ein Recht
auf Bildung, Kultur, Gesundheit, Freizeitaktivitäten", betont sie. Der
Paritätische hat eine Expertise anfertigen lassen mit den realen
Bedürfnissen von Kindern.
330 Euro für Schüler
Demnach müssten Kinder bis sechs Jahre 276 Euro (bisher 215) bekommen,
Kinder von sechs bis 14 Jahren 297 Euro (bislang 251), von 14 bis 18
Jahren 321 Euro (statt 287).
Von der Idee der pauschalen Kindergrundsicherung für alle ist man eher
mäßig begeistert, da ein einjähriges Kind weniger finanzielle
Unterstützung brauche als ein 16-Jähriger.
Was Kinder unterschiedlicher Altersgruppen brauchen, hat auch der
Caritas-Verband überlegt. Er kam auf über 50 Euro mehr für jede
Altersgruppe als heute. "Kindergeburtstage, Sport, Schulausflüge, Musik,
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben: All das gehört zum Leben eines
Kindes, wird in der derzeitigen Berechnung aber nicht eingeplant. Und
die 100 Euro Sonderzahlung je Schuljahr decken nur einen Bruchteil
dessen, was Kinder brauchen", erklärt Ulrich Thien vom
Caritas-Diözesanverband Münster.
330 Euro braucht ein Schulkind für Kosten rund um die Schule pro Jahr,
haben Lehrer einer Berliner Schule errechnet. Das Diakonische Werk
fordert u. a. kostenloses Essen in Kitas und Schulen sowie kostenlose
Schulbücher.
Experte fordert höhere Rente für Arbeitslose
VON EVA QUADBECK
Berlin Der Chef der Deutschen Rentenversicherung, Herbert
Rische, hält die Ansprüche von Arbeitslosen im Rentensystem für
zu niedrig. "Ich bin der Meinung, dass man für
Langzeitarbeitslose höhere Anwartschaften in der Rente braucht",
sagte Rische unserer Zeitung. "2,09 Euro sind zu wenig", betonte
der Renten-Chef.
Derzeit werden einem Langzeitarbeitslosen 2,09 Euro pro Jahr für
die Rente gut geschrieben. Das bedeutet, dass sich die
zukünftige monatliche Rente um eben diese 2,09 Euro pro Jahr
Arbeitslosigkeit erhöht. Rische räumte ein, seine Forderung sei
"natürlich nicht umsonst zu haben".
Die Altersarmut gilt als Problem der Zukunft. Derzeit werden
etwa 2,5 Prozent der Senioren als arm eingestuft. Der
Paritätische Wohlfahrtsverband prognostiziert aber, dass es in
Deutschland in zwölf bis 15 Jahren eine Quote von zehn bis 15
Prozent Altersarmut geben könnte. Immer weniger Menschen können
allein von ihrer Rente leben. Verantwortlich dafür ist eine
Mischung aus hoher Langzeitarbeitslosigkeit, niedrigen Löhnen
und unterbrochenen Erwerbs-biographien. Die
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse sind
nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes zwischen 1998 und
2008 von damals 72,6 auf nun noch 66Prozent zurückgegangen.
Selbst Menschen, die ein Arbeitsleben lang fest angestellt sind,
müssen privat vorsorgen, um ihren Lebensstandard im Alter zu
halten. Wegen der alternden und schrumpfenden Bevölkerung sinkt
auch das Rentenniveau.
Auch Rische warnt: "Wenn wir den Niedriglohnsektor weiter
ausbauen, wird das lohnbezogene Sozialversicherungssystem nicht
mehr funktionieren, weil es eine Sicherung nicht mehr gewähren
kann." Der Chef der Rentenversicherung ist überzeugt: "Das
Problem kann dann auch die Rentenversicherung nicht mehr lösen.
Das Problem dann die Gesellschaft insgesamt. Dann unterhalten
wir uns möglicherweise über Suppenküchen."
Das Bundesarbeitsministerium weist Forderungen nach einer
höheren Rente für Arbeitslose zurück. "Es ist nicht das Ziel,
durch die Rentenbeiträge für Langzeitarbeitslose eine
auskömmliche Rente zu erzielen - dies kann das System der
Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht leisten", sagte eine
Sprecherin. Außerdem müsse aus Gerechtigkeitsgründen darauf
geachtet werden, dass immer noch ein Anreiz bestehen bleibe,
Rentenansprüche aus eigenem Einkommen zu erwerben. Die
Sprecherin betonte: "In Zeiten knapper Ressourcen sollte unser
Hauptaugenmerk darauf liegen, Langzeitarbeitslosigkeit zu
verhindern oder die Arbeitslosigkeit möglichst kurz zu halten."
LEITARTIKEL SEITE A 2
WIRTSCHAFT SEITE
- /EVA QUADBECK
Quelle:
Verlag: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH
Publikation: Rheinische Post Düsseldorf
Ausgabe: Nr.31
Datum: Samstag, den 06. Februar 2010
Seite: Nr.1
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Mehr-Rente-fuer-Arbeitslose_aid_816560.html
08.02.2010 / Inland / Seite 1Inhalt
Wenige Tage vor der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz-IV-Regelsätzen
ist heftiger Streit um die künftige Ausgestaltung dieser Transferleistung
entbrannt. Der sogenannte Wirtschaftsweise Wolfgang
Franz sprach sich am Wochenende laut einem Vorabbericht
der Wirtschaftswoche dafür aus, die Regelsätze um 30 Prozent abzusenken und im
Gegenzug die Zuverdienstmöglichkeiten zu erweitern.
Zur Begründung führte Franz an, daß Familien von Hartz-IV-Empfängern in vielen Fällen besser gestellt seien,
als vergleichbare Haushalte von geringverdienenden
Vollzeitbeschäftigten. Dies verletze das Lohnabstandsgebot. Um unabhängig von
den Bezügen der Eltern die Lage der Kinder zu verbessern, hält Franz die
teilweise Umstellung von Hartz IV für Kinder auf
Sachleistungen für sinnvoll. Im Bildungsbereich etwa böte sich ein
Gutscheinsystem an, zum Beispiel für Kindergärten oder die Schulverpflegung.
Derzeit fließe das Geld für die Kinder »völlig unkonditioniert an den
Haushaltsvorstand«, kritisierte der Ökonom.
Die designierte Vorsitzende der Partei Die Linke, Gesine
Lötzsch, rief derweil zum politischen Streik gegen Hartz IV auf. Arbeitsniederlegungen seien »ein gutes Mittel,
um sozial ungerechte Gesetze wie Hartz IV zu
bekämpfen«, sagte Lötzsch dem Hamburger Abendblatt
(Montagausgabe) zufolge.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband blickt der Entscheidung in Karlsruhe
zuversichtlich entgegen: Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider geht einem
Bericht der Rheinpfalz am Sonntag zufolge davon aus, daß
die Verfassungsrichter am Dienstag die Bundesregierung auffordern werden, in
einer bestimmten Frist in einem transparenten Verfahren den Mindestbedarf für
Kinder zu ermitteln. Damit käme es endlich zu einer offensiven Bekämpfung der
Kinderarmut in Deutschland, betonte er. Nach Berechnungen des
Wohlfahrtsverbandes sind die gegenwärtigen Hartz-IV-Sätze
20 bis 30 Prozent zu niedrig bemessen. (apn/jW)
http://www.jungewelt.de/2010/02-08/046.php
08.02.2010 / Schwerpunkt / Seite 3Inhalt
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag seine
Entscheidung über Vorlagen des Bundessozialgerichts und des Hessischen
Landessozialgerichts. In den drei Ausgangsverfahren haben Hartz-IV-Familien
aus Dortmund, dem bayerischen Landkreis Lindau am Bodensee und aus Hessen
geklagt. Die Richter kamen zu der Auffassung, daß die
pauschalierte Festlegung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche der
Verfassung widerspricht. So sei der tatsächliche Mindestbedarf nicht ermittelt,
sondern pauschal 60 bzw. 70 Prozent des Erwachsenen-Regelsatzes von derzeit 359
Euro im Monat festgelegt worden. Das Landessozialgericht beanstandete zudem
ausdrücklich auch den Erwachsenen-Regelsatz.
Bei der mündlichen Anhörung des höchsten deutschen Gerichtes im Oktober hatte
der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Papier angekündigt, daß
es ein Grundsatzurteil zum »Grundrecht auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums« und dessen »Inhalte und Grenzen« geben
werde. Zwar wird das Gericht keine neuen Regelsätze vorgeben, es wird aber
erwartet, daß die Politik relativ präzise Vorgaben
erhalten wird, auf welcher Grundlage besagtes Existenzminimum sowohl für
Erwachsene als auch für Kinder ermittelt werden muß.
Bislang wird der Eckregelsatz anhand der Konsumausgaben des unteren Einkommensfünftels der Alleinstehenden festgelegt. Als
Datenbasis dient die alle fünf Jahre erhobene Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes. Für zehn verschiedene
Ausgabengruppen von »Nahrungsmittel« bis »Verkehr« werden die
durchschnittlichen Aufwendungen der Referenzgruppe bestimmt – und anschließend
durch Ausschluß einzelner Posten nach unten
korrigiert. Alle zehn Einzelpositionen addieren sich zum Eckregelsatz. Für
Kinder und Jugendliche war auf spezifische »Warenkörbe« für die
Bedarfsberechnung verzichtet worden, so daß
beispielsweise Bildungskosten überhaupt nicht in die Berechnung eingehen.
Das Grundsatzurteil wird von der Politik, Sozialverbänden und den Betroffenen
mit großer Spannung erwartet. Derzeit beziehen gut 4,7 Millionen Menschen im
erwerbsfähigen Alter Arbeitslosengeld II und knapp 1,7 Millionen Kinder Sozialgeld.
(balc)
http://www.jungewelt.de/2010/02-08/061.php
http://www.jungewelt.de/2010/02-08/060.php