Liberale und DGB verlangen Änderungen bei Hartz IV

 

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Nachrichten, 08.02.2010, DerWesten

 

*Berlin. Das Bundesverfassungsgericht wird am morgigen Dienstag über die

Hartz-IV-Sätze für Kinder entscheiden. Schon vorher werden Forderungen

nach einer Reform des Systems laut. Die FDP will mehr Arbeitsanreize für

Hartz-IV-Bezieher, die Gewerkschaften mahnen dagegen mehr Geld für

Kinder an.*

 

Bereits vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum "Hartz IV"-Satz

für Kinder fordern FDP und Gewerkschaften Konsequenzen.

FDP-Bundestagsfraktionschefin Birgit Homburger verlangte am Montag ein

System aus einem Guss. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte

höhere Regelsätze für Kinder. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

verkündet am Dienstag sein Urteil zur Rechtmäßigkeit der

Kinder-Regelsätze bei "Hartz IV".

 

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Birgit Homburger, Fraktionsvorsitzende der Liberalen im Bundestag. Foto: AP

 

FDP-Frau Homburger sagte der "Bild"-Zeitung laut Vorabbericht: "Wir

werden nach dem Urteil um Reformen nicht herumkommen." Nötig sei ein

Steuer- und Transfersystem aus einem Guss, das für die Bürger einfacher

und verständlicher und für den Staat leichter zu kontrollieren sei als

derzeit. Homburger kritisierte, trotz "Hartz IV" fehle der Anreiz,

wieder eine reguläre Arbeit aufzunehmen. "Das wollen wir ändern. Wer

arbeitet, muss mehr haben, als der, der nicht arbeitet", sagte die

FDP-Politikerin.

 

Deshalb habe die Bundesregierung bereits das Schonvermögen für "Hartz

IV"-Empfänger verdreifacht. Die FDP wolle zudem Änderungen bei den

Hinzuverdienstgrenzen auf den Weg bringen. Ziel ihrer Partei sei ein

Bürgergeldmodell.

 

 

        Gewerkschaft fordert unabhängige Kommission zur Ermittlung von

        Hartz-IV-Sätzen

 

Gewerkschafterin Buntenbach forderte in der "Passauer Neuen Presse":

"Die "Hartz IV"-Regelsätze für Kinder müssen angehoben und eigenständig

ermittelt werden." Um zu einem transparenten Verfahren und

bedarfsdeckenden Sätzen zu kommen, solle eine unabhängige Kommission

Vorschläge zur Neufestsetzung machen. Die Entscheidung über Struktur und

Höhe der Sätze dürfe nicht länger von der Ministerialbürokratie auf dem

Verordnungswege getroffen werden. Kinder seien nicht einfach "kleine

Erwachsene", die mit einem willkürlich festgelegten Anteil vom Regelsatz

eines Alleinstehenden abgespeist werden dürften. Heranwachsende

brauchten zum Beispiel Geld für Bücher, Computer, Turnschuhe oder

Klassenreisen.

 

"Wenn Kinder aus "Hartz IV"-Familien nicht abgehängt und stigmatisiert

werden sollen, muss ihr Bedarf für Bildung und soziale Teilhabe endlich

stärker berücksichtigt werden", sagte Buntenbach. Die jährliche

Regelsatzanpassung dürfe nicht länger hinter der Preissteigerung

zurückbleiben. "In den letzten Jahren ist der Regelsatz allein durch die

nicht ausgeglichene Inflationsrate praktisch gesenkt worden", sagte sie.

(ddp)

 

 

 

 

Hartz IV auf der Anklagebank

Von dem heutigen Grundsatz-Urteil hängt ab, ob es zu einer neuen Prozesswelle kommt

Von Ursula Knapp und Eva Roth

Heute richten sich alle Blicke nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht urteilt über die umstrittenste Sozialreform in der Geschichte der Bundesrepublik: Hartz IV. Beobachter erwarten, dass das Gericht die bisherige Berechnungsgrundlage für die Hartz-IV-Sätze beanstanden wird. Das ist aus den kritischen Richterfragen bei der mündlichen Verhandlung am 20. Oktober 2009 zu schließen.

Konkrete Zahlen über die künftigen Hartz-IV-Sätze wird das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich nicht nennen. Denn Sache der Richter ist es, die Maßstäbe für ein menschenwürdiges Existenzminimum festzulegen. Die konkrete Umsetzung wird nach ständiger Rechtsprechung dem Gesetzgeber überlassen.

Zu erwarten ist also vor allem die Definition, was außer Nahrung, Kleidung und Wohnung zu einem menschenwürdigen Leben gehört. Insbesondere bei den Hartz-IV-Sätzen für Kinder wird es voraussichtlich Korrekturen geben. Die bisherige Kürzung der Erwachsenensätze auf zunächst 60 und später 70 Prozent hatte die Bundesverfassungsrichter in der mündlichen Verhandlung nicht überzeugt. Ob und um wie viel die Grundsicherung für Kinder steigt, wird aber wohl erst feststehen, wenn der Gesetzgeber anhand der Vorgaben neu gerechnet hat. Der Regelsatz für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren beträgt zurzeit 251 Euro im Monat.

Hessens Sozialgerichte befürchten bereits eine neue Prozesswelle. "Sollte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Hartz-IV-Regelsätze verkünden, ist mit einem weiteren Anstieg im Bereich der Hartz-IV-Verfahren zu rechnen", sagte der Präsident des Hessischen Landessozialgerichts, Harald Klein, laut Mitteilung beim Hessischen Sozialrichtertag. Auf die Gerichte käme dann eine Klagewelle zu, wenn der Erste Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier eine rückwirkende Anpassung verlangt. Wird erst für die Zukunft eine Neuberechnung verlangt, wären die alten Bescheide gültig.

Paradigmenwechsel

Der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert ist überzeugt, dass die Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig sind. Von seinem Senat stammt eine der Vorlagen für das Verfassungsgericht. Für Borchert hat die Bundesregierung mit den Hartz-Gesetzen eine Kehrtwende in der Beschäftigungspolitik vollendet: Der Staat überträgt die Verantwortung für Arbeitslosigkeit auf die Betroffenen. Borchert belegt seine These mit der Rechtsentwicklung: Im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967 sind vier zentrale Ziele der Wirtschaftspolitik benannt, eines davon ist ein "hoher Beschäftigungsstand". Das Dritte Sozialgesetzbuch von 1997 knüpfe noch daran an. So heißt es in Paragraf 1: "Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken."

Mit den Maastrichter Verträgen Ende der 1990er Jahre habe die Bundesregierung dann wichtige Instrumente zur Steuerung des Arbeitsmarkts aus der Hand gegeben: die Zins- und Währungspolitik. Das 2003 beschlossene Hartz-IV-Gesetz vollende den Schwenk. Jetzt heißt es: "Die Grundsicherung soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen stärken." Für Borchert ist das ein Paradigmenwechsel. Seit jeher sei anerkannt gewesen, dass die Eigenverantwortung der Jobsuchenden einen intakten ersten Arbeitsmarkt voraussetze. Dieser Verantwortung habe sich der Staat weitgehend entzogen und mache mit den Hartz-Gesetzen nun die Opfer zu Tätern. FR 9.2.10

 

http://www.derwesten.de/nachrichten/Hartz-IV-Regelsaetze-sind-verfassungswidrig-id2523249.html

 

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Karlsruhe-kassiert-Hartz-IV-Saetze_aid_817676.html

 

 

 

 

Was Kinder wirklich kosten

 

 

    Morgen urteilt der Bundesgerichtshof über die Leistungen für die

    Kinder von Hartz-IV-Empfängern. Zwei Familien erzählen, was der

    Nachwuchs tatsächlich kostet: Wofür reicht der Hartz-IV-Satz - und

    was kann man sich mit einem regulären Einkommen noch leisten?

 

 

      VON ULRIKE WINTER

 

 

 

        Neuss Winter ist das Schlimmste für Mona Oster. Winter, gerade

        dieser, heißt für die zweifache Mutter aus Neuss vor allem:

        Schuhe kaufen. Mit drei und vier Jahren wachsen ihre Töchter

        Celeste und Stella "oft von einem Monat auf den anderen in eine

        neue Schuhgröße", klagt die 41-Jährige. Kauft sie nur ein Paar

        Stiefel nach, kostet das mindestens 20 bis 25 Euro. Tatsächlich

        dürfte Mona Oster für Schuhe nur 4,57 Euro pro Monat und Kind

        ausgeben - so sehen es die aktuellen Hartz-IV-Sätze vor, von

        denen Stella und Celeste ebenso wie ihre Mutter leben. Schuhe,

        sagt die Alleinerziehende, seien das beste Beispiel dafür, dass

        die pauschale Berechnung der Kindersätze "hinten und vorn nicht

        stimmt", und eine neue Berechnungsgrundlage, über die der

        Bundesgerichtshof (BGH) morgen urteilen will, längst überfällig

        ist.

 

 

 

        Martin Reucher kennt noch mehr solcher Beispiele. Der Anwalt

        vertritt morgen in Karlsruhe die Dortmunder Familie, die

        gemeinsam mit zwei weiteren dagegen geklagt hatte,

        Hartz-IV-Kinder in Sachen Bedarf pauschal in kleine Erwachsene

        umzurechnen. "Wenn ein 14-Jähriger 80 Prozent des

        Erwachsenensatzes von 359 Euro bekommt, heißt das, dass ihm auch

        106 Euro für ,Nahrung, Getränke und Tabakwaren' zustehen",

        zitiert Reucher aus dem Ausgabenkatalog für

        Arbeitslosengeld-II-Empfänger. "Andererseits stehen hinter dem

        Posten Bildung bei Kindern aller Altersgruppen null Euro."

 

 

 

        Solche Diskrepanzen sollen künftig ausgeschlossen werden. Zum

        Beispiel könnten Hartz-IV-Leistungen für Kinder anhand eines

        Warenkorbs berechnet werden, so Reucher. Der beinhalte bei einem

        Neugeborenen statt des Tabaks dann tatsächlich auch Windeln.

 

 

 

        Was das in Zahlen bedeutet, dafür existieren bisher lediglich

        Richtwerte: Der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Caritas

        veranschlagen je nach Alter 250 bis 358 Euro, ohne Miete. Der

        Verband Alleinerziehender Mütter und Väter fordert eine

        Grundsicherung für Kinder in Höhe von 500 Euro.

 

 

 

        Diese Summe hält auch Isabelle Lüling für realistisch. Die

        48-Jährige ist wie Mona Oster alleinerziehende Mutter von zwei

        Töchtern. Obwohl die Goldschmiedin aus Ratingen zwei

        Teilzeitjobs nachgeht, muss sie rechnen. Ihr Einkommen wird

        durch Miete, Lebensmitteleinkäufe, Versicherungen, Monatstickets

        und Nachhilfekosten schnell aufgefressen. Extras für sich und

        ihre 17 und 14 Jahre alten Töchter sind nur drin, wenn sie

        nebenbei private Aufträge als Goldschmiedin annimmt, sagt

        Isabelle Lüling. "Wenn wir zu dritt ins Kino gehen, kostet das

        mit allem Drum und Dran an die 50 Euro. Das wir alle gemeinsam

        mal zwei Wochen wegfahren, ist gar nicht drin."

 

 

 

        Dass Familien mit nur einem oder geringen Einkommen unterm

        Strich häufig kaum mehr Geld übrig haben als

        Arbeitslosengeld-II-Bezieher, könnte Auswirkungen auf die

        Entscheidung des BGH haben. Denn laut Lohnabstandsgesetz müssen

        Sozialleistungen zur Sicherung des Existenzminimus, wie Hartz

        IV, deutlich unter den Durchschnittseinkommen bleiben. Die

        Hartz-IV-Sätze für Kinder dürfen also nur begrenzt steigen.

 

 

 

        Auch Mona Oster hat mal gut verdient. Bis zu 2500 Euro netto

        brachte sie als Konditorin nach Hause, ehe ihre Kinder geboren

        wurden. "Damals habe ich immer Geld zurückgelegt. Das würde ich

        jetzt auch gern, vor allem für die Mädchen", sagt sie. Aber es

        geht nicht, ebenso wenig wie die Turnstunde oder das

        Karnevalskostüm für die Feier im Kindergarten, das Stella dann

        gerade zwei Stunden tragen würde. "In Wahrheit kosten Kinder

        nicht 60 Prozent von dem, was ein Erwachsener kostet, sondern

        mehr als ein Erwachsener", sagt sie mit Blick auf das BGH-Urteil

        - und zieht wieder das Schuhbeispiel heran. Sie selbst trägt

        ihre seit drei Jahren.

 

 

          - /ULRIKE WINTER

 

 

Quelle:

Verlag: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH

Publikation: Rheinische Post Düsseldorf

Ausgabe: Nr.32

Datum: Montag, den 08. Februar 2010

Seite: Nr.3

 

 

 

 

 

    Hartz IV auf dem Prüfstand : Verbände fordern 502 Euro für jedes Kind

 

Politik, 06.02.2010, Sibylle Raudies - der westen

 

*Essen. Was braucht ein Kind zum Leben? Das entscheidet in der kommenden

Woche das Bundesverfassungsgericht. Doch Wohlfahrtsverbänden ist die

bloße Anhebung der Regelsätze für Hartz-IV-Kinder nicht genug. Sie

fordern eine Grundsicherung von 502 Euro für jedes Kind.*

 

"Es ist eine böse Respektlosigkeit des Staates, nie die Bedürfnisse der

Kinder ermittelt zu haben." Der Präsident des Deutschen

Kinderschutzbundes (DKSB), Heinz Hilgers, erhofft sich vom Urteil des

Bundesverfassungsgerichtes am Dienstag mehr als eine bloße Anhebung der

Regelsätze für Kinder von Hartz-IV-Empfängern.

 

Gemeinsam mit sieben anderen Verbänden, darunter die Arbeiterwohlfahrt,

pro familia und die GEW, hat der DKSB ein Bündnis für eine

Kindergrundsicherung ins Leben gerufen. 502 Euro für jedes Kind,

unabhängig von den Einkommensverhältnissen der Eltern. Diese

Grundsicherung soll alle staatlichen Zuschüsse wie Kinderfreibeträge

usw. ersetzen, die Familien mit höheren Einkommen bevorteilen. Noch

lieber allerdings wäre dem Bündnis eine Lösung, die Betreuung und

Bildung für Kinder in allen Altersstufen gratis anbietet: vom

Mittagessen in Kita und Schule über Lernmaterialien,

Vereinsmitgliedschaften bis zu Studiengebühren. Dann läge der

vorgeschlagene Grundbetrag bei 322 Euro je Kind.

 

 

        Familien zu "Ämterhopping" gezwungen

 

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Foto: WAZ FotoPool

 

Solange dies jedoch nicht gewährleistet ist, schlägt das Bündnis vor,

502 Euro zu zahlen. "Wir sind das einzige Land der Welt, das

Familienförderung so betreibt", klagt Hilgers. Der bürokratische Aufwand

sei enorm, Familien, die Unterstützung brauchen, seien zum

"Ämterhopping" gezwungen. Finanzieren lasse sich die Grundsicherung

unter anderem durch die Abschaffung des "sozial ungerechten

Kinderfreibetrages".

 

"Wir müssen die Familie als Schicksalsgemeinschaft aufbrechen, die

Chancen von Kindern unabhängig machen von der sozialen Situation der

Eltern. Dabei geht es nicht nur um Geld. Wir müssen auch eine soziale

Infrastruktur aufbauen, ein breites Netz weben. Es muss auch ein Recht

auf Nachhilfe geben, eben mehr Chancengleichheit."

 

Auch Marion von zur Gathen, Referatsleiterin beim Deutschen

Paritätischen Wohlfahrtsverband, hofft, dass das Urteil zu einem

grundsätzlichen Umdenken führt. "Zur Chancengleicheit gehört ein Recht

auf Bildung, Kultur, Gesundheit, Freizeitaktivitäten", betont sie. Der

Paritätische hat eine Expertise anfertigen lassen mit den realen

Bedürfnissen von Kindern.

 

 

        330 Euro für Schüler

 

Demnach müssten Kinder bis sechs Jahre 276 Euro (bisher 215) bekommen,

Kinder von sechs bis 14 Jahren 297 Euro (bislang 251), von 14 bis 18

Jahren 321 Euro (statt 287).

 

Von der Idee der pauschalen Kindergrundsicherung für alle ist man eher

mäßig begeistert, da ein einjähriges Kind weniger finanzielle

Unterstützung brauche als ein 16-Jähriger.

 

Was Kinder unterschiedlicher Altersgruppen brauchen, hat auch der

Caritas-Verband überlegt. Er kam auf über 50 Euro mehr für jede

Altersgruppe als heute. "Kindergeburtstage, Sport, Schulausflüge, Musik,

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben: All das gehört zum Leben eines

Kindes, wird in der derzeitigen Berechnung aber nicht eingeplant. Und

die 100 Euro Sonderzahlung je Schuljahr decken nur einen Bruchteil

dessen, was Kinder brauchen", erklärt Ulrich Thien vom

Caritas-Diözesanverband Münster.

 

330 Euro braucht ein Schulkind für Kosten rund um die Schule pro Jahr,

haben Lehrer einer Berliner Schule errechnet. Das Diakonische Werk

fordert u. a. kostenloses Essen in Kitas und Schulen sowie kostenlose

Schulbücher.

 

 

 

 

  Experte fordert höhere Rente für Arbeitslose

 

 

      VON EVA QUADBECK

 

 

 

        Berlin Der Chef der Deutschen Rentenversicherung, Herbert

        Rische, hält die Ansprüche von Arbeitslosen im Rentensystem für

        zu niedrig. "Ich bin der Meinung, dass man für

        Langzeitarbeitslose höhere Anwartschaften in der Rente braucht",

        sagte Rische unserer Zeitung. "2,09 Euro sind zu wenig", betonte

        der Renten-Chef.

 

 

 

        Derzeit werden einem Langzeitarbeitslosen 2,09 Euro pro Jahr für

        die Rente gut geschrieben. Das bedeutet, dass sich die

        zukünftige monatliche Rente um eben diese 2,09 Euro pro Jahr

        Arbeitslosigkeit erhöht. Rische räumte ein, seine Forderung sei

        "natürlich nicht umsonst zu haben".

 

 

 

        Die Altersarmut gilt als Problem der Zukunft. Derzeit werden

        etwa 2,5 Prozent der Senioren als arm eingestuft. Der

        Paritätische Wohlfahrtsverband prognostiziert aber, dass es in

        Deutschland in zwölf bis 15 Jahren eine Quote von zehn bis 15

        Prozent Altersarmut geben könnte. Immer weniger Menschen können

        allein von ihrer Rente leben. Verantwortlich dafür ist eine

        Mischung aus hoher Langzeitarbeitslosigkeit, niedrigen Löhnen

        und unterbrochenen Erwerbs-biographien. Die

        sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse sind

        nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes zwischen 1998 und

        2008 von damals 72,6 auf nun noch 66Prozent zurückgegangen.

        Selbst Menschen, die ein Arbeitsleben lang fest angestellt sind,

        müssen privat vorsorgen, um ihren Lebensstandard im Alter zu

        halten. Wegen der alternden und schrumpfenden Bevölkerung sinkt

        auch das Rentenniveau.

 

 

 

        Auch Rische warnt: "Wenn wir den Niedriglohnsektor weiter

        ausbauen, wird das lohnbezogene Sozialversicherungssystem nicht

        mehr funktionieren, weil es eine Sicherung nicht mehr gewähren

        kann." Der Chef der Rentenversicherung ist überzeugt: "Das

        Problem kann dann auch die Rentenversicherung nicht mehr lösen.

        Das Problem dann die Gesellschaft insgesamt. Dann unterhalten

        wir uns möglicherweise über Suppenküchen."

 

 

 

        Das Bundesarbeitsministerium weist Forderungen nach einer

        höheren Rente für Arbeitslose zurück. "Es ist nicht das Ziel,

        durch die Rentenbeiträge für Langzeitarbeitslose eine

        auskömmliche Rente zu erzielen - dies kann das System der

        Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht leisten", sagte eine

        Sprecherin. Außerdem müsse aus Gerechtigkeitsgründen darauf

        geachtet werden, dass immer noch ein Anreiz bestehen bleibe,

        Rentenansprüche aus eigenem Einkommen zu erwerben. Die

        Sprecherin betonte: "In Zeiten knapper Ressourcen sollte unser

        Hauptaugenmerk darauf liegen, Langzeitarbeitslosigkeit zu

        verhindern oder die Arbeitslosigkeit möglichst kurz zu halten."

 

 

 

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          - /EVA QUADBECK

 

 

Quelle:

Verlag: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH

Publikation: Rheinische Post Düsseldorf

Ausgabe: Nr.31

Datum: Samstag, den 06. Februar 2010

Seite: Nr.1

 

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Mehr-Rente-fuer-Arbeitslose_aid_816560.html

 

 

 

 

08.02.2010 / Inland / Seite 1Inhalt

Warten auf die Verfassungsrichter

»Wirtschaftsweiser« fordert Absenkung der Hartz-IV-Regelsätze um 30 Prozent

Wenige Tage vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz-IV-Regelsätzen ist heftiger Streit um die künftige Ausgestaltung dieser Transferleistung entbrannt. Der sogenannte Wirtschaftsweise Wolfgang Franz sprach sich am Wochenende laut einem Vorabbericht der Wirtschaftswoche dafür aus, die Regelsätze um 30 Prozent abzusenken und im Gegenzug die Zuverdienstmöglichkeiten zu erweitern. Zur Begründung führte Franz an, daß Familien von Hartz-IV-Empfängern in vielen Fällen besser gestellt seien, als vergleichbare Haushalte von geringverdienenden Vollzeitbeschäftigten. Dies verletze das Lohnabstandsgebot. Um unabhängig von den Bezügen der Eltern die Lage der Kinder zu verbessern, hält Franz die teilweise Umstellung von Hartz IV für Kinder auf Sachleistungen für sinnvoll. Im Bildungsbereich etwa böte sich ein Gutscheinsystem an, zum Beispiel für Kindergärten oder die Schulverpflegung. Derzeit fließe das Geld für die Kinder »völlig unkonditioniert an den Haushaltsvorstand«, kritisierte der Ökonom.

Die designierte Vorsitzende der Partei Die Linke, Gesine Lötzsch, rief derweil zum politischen Streik gegen Hartz IV auf. Arbeitsniederlegungen seien »ein gutes Mittel, um sozial ungerechte Gesetze wie Hartz IV zu bekämpfen«, sagte Lötzsch dem Hamburger Abendblatt (Montagausgabe) zufolge.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband blickt der Entscheidung in Karlsruhe zuversichtlich entgegen: Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider geht einem Bericht der Rheinpfalz am Sonntag zufolge davon aus, daß die Verfassungsrichter am Dienstag die Bundesregierung auffordern werden, in einer bestimmten Frist in einem transparenten Verfahren den Mindestbedarf für Kinder zu ermitteln. Damit käme es endlich zu einer offensiven Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland, betonte er. Nach Berechnungen des Wohlfahrtsverbandes sind die gegenwärtigen Hartz-IV-Sätze 20 bis 30 Prozent zu niedrig bemessen. (apn/jW)

 

http://www.jungewelt.de/2010/02-08/046.php

 

 

08.02.2010 / Schwerpunkt / Seite 3Inhalt

Hintergrund: Hartz IV auf dem Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag seine Entscheidung über Vorlagen des Bundessozialgerichts und des Hessischen Landessozialgerichts. In den drei Ausgangsverfahren haben Hartz-IV-Familien aus Dortmund, dem bayerischen Landkreis Lindau am Bodensee und aus Hessen geklagt. Die Richter kamen zu der Auffassung, daß die pauschalierte Festlegung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche der Verfassung widerspricht. So sei der tatsächliche Mindestbedarf nicht ermittelt, sondern pauschal 60 bzw. 70 Prozent des Erwachsenen-Regelsatzes von derzeit 359 Euro im Monat festgelegt worden. Das Landessozialgericht beanstandete zudem ausdrücklich auch den Erwachsenen-Regelsatz.

Bei der mündlichen Anhörung des höchsten deutschen Gerichtes im Oktober hatte der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Papier angekündigt, daß es ein Grundsatzurteil zum »Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums« und dessen »Inhalte und Grenzen« geben werde. Zwar wird das Gericht keine neuen Regelsätze vorgeben, es wird aber erwartet, daß die Politik relativ präzise Vorgaben erhalten wird, auf welcher Grundlage besagtes Existenzminimum sowohl für Erwachsene als auch für Kinder ermittelt werden muß.

Bislang wird der Eckregelsatz anhand der Konsumausgaben des unteren Einkommensfünftels der Alleinstehenden festgelegt. Als Datenbasis dient die alle fünf Jahre erhobene Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes. Für zehn verschiedene Ausgabengruppen von »Nahrungsmittel« bis »Verkehr« werden die durchschnittlichen Aufwendungen der Referenzgruppe bestimmt – und anschließend durch Ausschluß einzelner Posten nach unten korrigiert. Alle zehn Einzelpositionen addieren sich zum Eckregelsatz. Für Kinder und Jugendliche war auf spezifische »Warenkörbe« für die Bedarfsberechnung verzichtet worden, so daß beispielsweise Bildungskosten überhaupt nicht in die Berechnung eingehen.

Das Grundsatzurteil wird von der Politik, Sozialverbänden und den Betroffenen mit großer Spannung erwartet. Derzeit beziehen gut 4,7 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter Arbeitslosengeld II und knapp 1,7 Millionen Kinder Sozialgeld.

(balc)

 

http://www.jungewelt.de/2010/02-08/061.php

 

http://www.jungewelt.de/2010/02-08/060.php