Länder wollen
Anwaltshilfe für Ärmere kappen
Nachrichten, 11.02.2010, Dietmar Seher der westen
*Essen. Der Gang vor Gericht soll für Ärmere teurer werden.
Die Länder
wollen die Übernahme von Prozesskosten einschränken und
künftig eine
Gebühr verlangen. Das würde unter anderem Hartz-IV-Empfänger treffen,
die vors Sozialgericht ziehen. Die Länder stimmen darüber
heute im
Bundesrat ab.*
Die Länder wollen die Prozesskostenhilfe einschränken. Die
Voraussetzungen für eine Übernahme der Anwaltskosten
einkommenschwächerer
Bevölkerungsschichten durch den Staat sollen enger
gefasst werden. Das trifft vor allem
Familiengerichtsverfahren sowie
Sozialgerichts- und Mietprozesse.
Hintergrund ist der dramatische Anstieg der Ausgaben dafür.
Binnen zehn
Jahren stiegen sie alleine in NRW von 87 Millionen Euro
jährlich auf
jetzt 131 Millionen.
Heute berät der Bundesrat. Ein Ja des Bundestages wird
erwartet. Die
Gesetzesinitiative von Baden-Württemberg, Hessen und
Schleswig-Holstein
mit Unterstützung von NRW sieht höhere Hürden insgesamt, die
Einführung
einer höheren Kläger-Eigenbeteiligung an Verfahrenskosten
und eine
Verschärfung der Ratenzahlungsregelung vor.
50 Euro Gebühr
Gerichte sollen Auskünfte bei Finanz- und Sozialämtern
einholen können,
bevor sie die "Beiordnung" eines Anwalts auf
Staatskosten genehmigen.
Für Prozesskostenhilfe soll eine Bearbeitungsgebühr von 50
Euro erhoben
werden, sobald ein Einkommen vorhanden ist. Nach Auskunft
des Deutschen
Anwaltsvereins (DAV) wird auch die kostenfreie Kurzberatung
erschwert.
Ulrich Hermanski vom NRW-Justizministerium sagte, die
Begrenzung des
Ausgabenanstiegs sei nötig, auch, weil die Wirtschaftskrise
deutlich
mehr Prozesse erwarten lasse. Der Prozesskostenexperte des
DAV, der
Duisburger Anwalt Herbert Schons,
kritisierte dagegen gegenüber der WAZ
die Pläne: "Das ist ein weiterer Abbau des
Rechtsschutzes für die ärmere
Partei".