Länder wollen Anwaltshilfe für Ärmere kappen

 

Nachrichten, 11.02.2010, Dietmar Seher der westen

 

 

*Essen. Der Gang vor Gericht soll für Ärmere teurer werden. Die Länder

wollen die Übernahme von Prozesskosten einschränken und künftig eine

Gebühr verlangen. Das würde unter anderem Hartz-IV-Empfänger treffen,

die vors Sozialgericht ziehen. Die Länder stimmen darüber heute im

Bundesrat ab.*

 

Die Länder wollen die Prozesskostenhilfe einschränken. Die

Voraussetzungen für eine Übernahme der Anwaltskosten

einkommenschwächerer Bevölkerungsschichten durch den Staat sollen enger

gefasst werden. Das trifft vor allem Familiengerichtsverfahren sowie

Sozialgerichts- und Mietprozesse.

 

Hintergrund ist der dramatische Anstieg der Ausgaben dafür. Binnen zehn

Jahren stiegen sie alleine in NRW von 87 Millionen Euro jährlich auf

jetzt 131 Millionen.

 

Heute berät der Bundesrat. Ein Ja des Bundestages wird erwartet. Die

Gesetzesinitiative von Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein

mit Unterstützung von NRW sieht höhere Hürden insgesamt, die Einführung

einer höheren Kläger-Eigenbeteiligung an Verfahrenskosten und eine

Verschärfung der Ratenzahlungsregelung vor.

 

 

        50 Euro Gebühr

 

Gerichte sollen Auskünfte bei Finanz- und Sozialämtern einholen können,

bevor sie die "Beiordnung" eines Anwalts auf Staatskosten genehmigen.

Für Prozesskostenhilfe soll eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro erhoben

werden, sobald ein Einkommen vorhanden ist. Nach Auskunft des Deutschen

Anwaltsvereins (DAV) wird auch die kostenfreie Kurzberatung erschwert.

 

Ulrich Hermanski vom NRW-Justizministerium sagte, die Begrenzung des

Ausgabenanstiegs sei nötig, auch, weil die Wirtschaftskrise deutlich

mehr Prozesse erwarten lasse. Der Prozesskostenexperte des DAV, der

Duisburger Anwalt Herbert Schons, kritisierte dagegen gegenüber der WAZ

die Pläne: "Das ist ein weiterer Abbau des Rechtsschutzes für die ärmere

Partei".