Klagen gegen
Ein-Euro-Jobs
Bundessozialgericht stärkt Hartz-IV-Kritiker und Gegner von »Arbeitsgelegenheiten«. Die IG BAU hat ihre Mitglieder zu rechtlichen Schritten aufgerufen
06.06.2011 / Inland / Seite 4Inhalt jw
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Ein-Euro-Jobber als billige Alternative zum städtischen Grünflächenamt? Illegal, sagt das Bundessozialgericht Foto: Christian Ditsch/Version |
Wenn ein Hartz-IV-Empfänger dazu
gedrängt wird, einen unzulässigen Ein-Euro-Job anzunehmen, dann stehen seine
Chancen sehr gut, den branchenüblichen Tariflohn zu bekommen. Wehrt er sich,
kann er sich künftig auf zwei richtungsweisende
aktuelle Urteile des Bundessozialgerichts berufen (Az:
B 14 AS 98/10 R; B 14 AS 101/10 R).
Nach den kürzlich veröffentlichten Entscheidungen steht Ein-Euro-Jobbern der
Tariflohn zu, wenn ihre Arbeit dazu geeignet ist, eine reguläre Stelle zu
verdrängen. Denn Langzeiterwerbslose dürfen laut Sozialgesetzbuch nur in eine
zusätzliche Stelle vermittelt werden, die im öffentlichen Interesse liegt –
eine »Arbeitsgelegenheit« also, die es sonst in dieser Form nicht geben würde.
Das Gericht hatte über die Klage eines Betroffenen aus Mannheim zu entscheiden,
der in seinem Ein-Euro-Job als Umzugshelfer eingesetzt worden war. Es habe sich
hier nicht um zusätzliche Arbeiten gehandelt, stellten die Richter fest. Der
Mann bekommt jetzt den einem Umzugshelfer zustehenden Tariflohn erstattet.
Nach Ansicht der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
(IG BAU) haben die Richter damit ins Schwarze getroffen. Nun empfiehlt die
Gewerkschaft ihren Mitgliedern, Massenklagen für Tariflohnnachzahlungen auf den
Weg zu bringen. Sie könnten dafür den Rechtsschutz der DGB-Gewerkschaften in
Anspruch nehmen, teilen in diesen Tagen zahlreiche örtliche IG-BAU-Bezirksverbände
ihren Mitgliedern mit.
Im Kasseler Urteil und in der schon zuvor vom Bundesrechnungshof getroffenen
Feststellung, daß bei etwa der Hälfte aller
Ein-Euro-Jobs bundesweit die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung
fehle, sehen nun Kritiker von Ein-Euro-Jobs neue Bestätigung. »Bisher sind
dadurch bundesweit rund 150000 reguläre Arbeitsplätze weggefallen«, monierte
ein IG-BAU-Sprecher.
In der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden fehlen nach Recherchen der
Gewerkschaft gar bei drei Viertel aller örtlichen Ein-Euro-Jobs die
Voraussetzungen für eine staatliche Förderung. Die Kommune hatte in den letzten
Jahren im Zusammenhang mit Ein-Euro-Jobs mehrfach
Schlagzeilen gemacht. CDU und SPD, die jetzt für die kommenden fünf Jahren eine Rathauskoalition vereinbart haben, wollen den
bisherigen Kurs fortsetzen.
Kritiker weisen seit langem darauf hin, daß die
Wiesbadener Stadtverwaltung zahlreiche sozialversicherungspflichtige
Arbeitsplätze durch Ein-Euro-Jobs ersetzt habe, und beklagen dies als einen mit
Bundesmitteln öffentlich subventionierten Abbau von regulären,
versicherungspflichtigen Arbeitsplätzen. So seien seit der Umsetzung der Hartz-Gesetze in der direkten Verantwortung der Stadt
mindestens 100 versicherungspflichtige Arbeitsplätze direkt oder indirekt
abgebaut, verdrängt oder nicht wieder besetzt worden, erklärt die örtliche IG
BAU. Dies betreffe insbesondere Arbeiten in Grünanlagen, Hausmeistertätigkeiten
in Schulen und Bürgerhäusern sowie Küchenarbeiten und andere Aushilfstätigkeiten
in Kindertagesstätten. Dazu kämen ähnliche Effekte durch weitere 650
vernichtete Jobs bei anderen Trägern vor Ort etwa im Sozial- und Pflegebereich.
Auch der örtliche ver.di-Bezirk teilt die Ansicht, »daß Ein-Euro-Jobs arbeitsrechtlich und tarifrechtlich gestaltete
Beschäftigung aushöhlen und zu einer Verdrängung regulärer Beschäftigung
führen« und fordert deren Umwandlung in reguläre Arbeitsverhältnisse. Während
allein in Parks und Friedhöfen Dutzende Ein-Euro-Jobber eingesetzt seien, müßten Auszubildende um ihre Übernahme bangen, so ein ver.di-Aktivist.
Der Fall eines Ein-Euro-Jobbers, der im dichtbesiedelten
innenstadtnahen Wiesbadener Rheingauviertel als
Spielplatzwärter eingesetzt wird und dabei für reguläre Arbeiten wie Auf- und
Zuschließen sowie Reinigung des Toilettenhäuschens, Aufsammeln von Müll und
Unrat, Grünschnitt und Platzaufsicht zuständig ist, wird jetzt den Ortsbeirat befassen. Ein vom Vertreter der Linken im
Gremium eingereichter Antrag verlangt die Ersetzung des Ein-Euro-Jobs durch
eine Festanstellung bei der Stadtverwaltung.