Kein Hartz
IV für Zuwanderer
Bund sperrt Europas Joblose aus
Die schwarz-gelbe Koalition streicht die Hartz
IV-Leistungen für Arbeitssuchende aus der Europäischen Union. Die Opposition
kritisiert die Anordnung scharf.
Foto: dapd
Angesichts drastisch steigender
Arbeitslosenzahlen in südeuropäischen Ländern erschwert die Bundesregierung den
Zuzug arbeitsuchender Bürger der Europäischen Union
(EU) nach Deutschland. So sollen Zuwanderer etwa aus Griechenland, Portugal und
Spanien anders als bisher künftig keine Hartz-IV-Leistungen
mehr erhalten. Dies geht aus einer Geschäftsanweisung des
Bundesarbeitsministeriums an die Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 23. Februar
hervor. Sie liegt der Berliner Zeitung vor.
Das Ministerium möchte mit dem Vorhaben für alle EU-Angehörigen gleiches
Recht schaffen. Nunmehr hätten sämtliche EU-Bürger, die ausschließlich zur
Arbeitssuche nach Deutschland einreisten, keinen Anspruch mehr auf das
Arbeitslosengeld II, heißt es.
Zuvor hatte die Leistung, im Anschluss an ein Urteil des
Bundessozialgerichts vom Oktober 2010, Zuwanderern aus den 17 Staaten des
Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) von 1953 zugestanden. Mit einem Vorbehalt
gegen das EFA macht die Bundesregierung nun dieses höchstrichterliche Urteil
gegenstandslos.
Oppositionsvertreter reagierten mit Unverständnis auf den Vorstoß der
Bundesregierung. „Die Zahl derjenigen Zuwanderer, die direkt nach der Ankunft
in Deutschland Hartz IV beantragt haben, geht gegen
null“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Elke
Ferner, dieser Zeitung. Die Bundesregierung falle mit Blick auf arbeitswillige Migranten aus der EU „sozialpolitisch auf den Stand vor
1953 zurück“, kritisierte die SPD-Politikerin.
Auch nach Angaben der Nürnberger Bundesanstalt besteht „eigentlich kein
Handlungsbedarf“, da Zuwanderung aus EU-Ländern in die deutschen Sozialsysteme
„bislang nur im Einzelfall aufgetreten“ seien. Es handele sich offenbar um
„vorbeugende Maßnahmen“.
Keine eindeutige Rechtslage
Nach Ansicht des Europarechtlers Ferdinand Wollenschläger steht allerdings
eine endgültige juristische Klärung der Frage noch aus, unter welchen
Voraussetzungen EU-Bürger Anrecht auf Hartz-IV-Zahlungen
haben. Bisher erhalten sie erst nach fünfjährigem Aufenthalt in Deutschland
einen garantierten Anspruch auf sämtliche Sozialleistungen. Nach zwei
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs könnte ein Anspruch allerdings
schon von Beginn an bestehen. Wollenschläger hielte es daher „für sehr
wünschenswert, wenn die Rechtslage endlich eindeutig entschieden würde“.
Bayern: Nicht-EU-Bürger kriegen Landeserziehungsgeld
Unterdessen hat das Bundesverfassungsgericht in einer ähnlich gelagerten
Frage für Rechtsklarheit gesorgt. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten
Urteil haben auch Nicht-EU-Bürger in Bayern Anspruch auf Landeserziehungsgeld.
Ihr Ausschluss von der Leistung zur Betreuung von Kindern sei
verfassungswidrig, da dies gegen den Gleichheitssatz verstoße.
„Der verfassungsrechtliche Schutz der Familie ist nicht auf Deutsche
beschränkt“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die finanziellen Interessen
Bayerns könnten die Ungleichbehandlung ausländischer Staatsangehöriger
ebenfalls nicht rechtfertigen.
Das Gericht entsprach damit der Klage einer Polin, die seit 1984 in Bayern
lebt und noch vor Beitritt ihres Heimatlandes zur EU Landeserziehungsgeld
beantragt hatte. Laut Beschluss muss der Freistaat die Regelung nun bis zum 31.
August dieses Jahres ändern. (AZ:1 BvL 14/07).
Bayern zahlt als eines von vier Bundesländern ein eigenes
einkommensabhängiges Landeserziehungsgeld. Mit bis zu 300 Euro werden damit
Familien mit mehr als zwei Kindern unterstützt.