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15.11.2011
07:34 Uhr
Eine Prüfgruppe des Bundesarbeitsministeriums kommt zu einem
niederschmetternden Ergebnis: Keine der Eingliederungsvereinbarungen, die 2010
kontrolliert wurden, war korrekt und erfüllte alle gesetzlichen Anforderungen.
Die Jobcenter in Deutschland arbeiten fehlerhaft.
Berlin. Dies geht aus einem Bericht des Ministeriums an den
Haushaltsausschuss des Bundestags hervor, der dieser Zeitung vorliegt. Die
Eingliederungsvereinbarung, die jeder
im Jobcenter abschließen muss, gilt als das wichtigste Instrument des „Förderns
und Forderns“.
In der 2005 eingeführten Eingliederungsvereinbarung wird laut Gesetz
verbindlich festgelegt, welche Leistungen das Jobcenter erbringt und was der
Hilfebedürftige selbst unternehmen muss, um einen Arbeitsplatz zu finden. Hält
er sich nicht an die vereinbarten Pflichten, drohen Sanktionen.
Zwölf Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit, von Berlin-Mitte bis ,
wurden überprüft. Jede dritte Vereinbarung enthielt keinerlei Angaben, welchen
Ein-Euro-Job der Hartz-IV-Bezieher übernehmen soll.
Nur in zwei Drittel der Fälle wurde vermerkt, was an Eigeninitiative erwartet
wird. „Hierbei wurden allerdings häufig Textbausteine verwendet, die nicht
individuell auf den Einzelfall eingingen“, heißt es in dem Bericht.
http://www.haz.de/Nachrichten/Wirtschaft/Deutschland-Welt/Jobcenter-arbeiten-fehlerhaft
Prüfbericht:
http://www.harald-thome.de/media/files/Bericht-EGV.pdf