Immer mehr NRW-Haushalte haben Probleme mit der
Stromrechnung
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt sich
besorgt, weil die Zahl der Haushalte steigt, die ihre Stromrechnung nicht
bezahlen können.
Die Verbraucherschützer legten eine Studie vor, wonach drei
Viertel der Stromunternehmen von wachsenden Problemen sprechen. Im Jahr 2010
wurden demnach in NRW drei Millionen Mahnungen verschickt. In 62.000 Fällen sei
den Kunden der Strom tatsächlich abgestellt worden.
Die Verbraucherzentrale warnt nun davor, dass durch ständige
Preiserhöhungen die Energie für viele zur unbezahlbaren Ware werde. Bereits im
März und April wollen viele Stromanbieter wieder ihre Preise erhöhen - im
Schnitt um gut drei Prozent.
Sendung vom 21.02.2012, 19 Uhr wdr
3
Mit Stromkosten in den Miesen? Vermeiden, verhandeln, Verbrauch verringern
Energiearmut grassiert – Tendenz steigend. So das
Ergebnis einer Umfrage
der Verbraucherzentrale NRW bei den 110 Grundversorgern in Nordrhein-Westfalen.
Wer merkt, dass es bei der Stromrechnung eng wird, sollte sich lieber
frühzeitig Hilfe suchen. Einige Tipps helfen beim Finanzmanagement.

Bild:
Javier Castro / Fotolia.com
Die Zahlen sprechen für sich: In 2010 haben die befragten Energieunternehmen in
NRW mehr als drei Millionen Mal die Zahlung von Stromrechnungen angemahnt. Nach
340.000 Sperrandrohungen folgte dann für 62.000 Kunden tatsächlich das Aus beim
Saft aus der Steckdose. Hochgerechnet auf alle 110 Grundversorger dürfte etwa
120.000 Haushalten der Strom abgedreht worden sein, bundesweit schätzungsweise
sogar 600.000 Mal. Wesentliche Ursache: Preissteigerungen von rund 15 Prozent
bei Strom und Gas in den vergangenen zwei Jahren haben Energie für viele
Haushalte zur unbezahlbaren Ware werden lassen. Ein Problem, das sich
angesichts der prognostizierten Energiepreisentwicklungen künftig noch
verschärfen wird.
Wird es bei der Stromrechnung
eng, sollte man sich also frühzeitig Hilfe suchen. Kündigt der Versorger wegen
der Zahlungsrückstände bereits die Stromsperre in den nächsten Tagen an, wird
es zumindest schwierig, den Knock out für Licht,
Kühlschrank, Radio und Co. abzuwenden. Folgende Tipps helfen beim
Finanzmanagement:
- Vorrangstellung:
Grundsätzlich gilt: Auch wer noch so knapp bei Kasse ist, sollte Miete und
die Kosten für Strom und Heizung immer vor allen anderen Verpflichtungen
bezahlen. Bei Rückständen empfiehlt es sich, umgehend Hilfe bei
Verbraucherzentralen, Schuldnerberatungen, kirchlichen Trägern und
Jobcentern bzw. Sozialämtern zu suchen. Je früher, umso größer die Chance,
Kündigung und Stromsperren zu vermeiden. Wenn der Energieversorger bereits
androht die Versorgung zu kappen, bleibt nur noch wenig Zeit für eine
Lösungssuche!
- Voraussetzungen:
Laut Kleingedrucktem der Stromlieferverträge (Grundversorgungsverordnung
für Stromkunden, kurz StromGVV) dürfen Versorger
die Stromlieferung kappen, wenn der Kunde seine Abschläge oder die
Endabrechnung nicht fristgerecht bezahlt hat und diese Rückstände auch auf
eine Mahnung hin immer noch nicht beglichen sind. Die Miesen müssen
mindestens 100 Euro betragen. Außerdem ist der säumige Zahler vier Wochen
vorher über die bevorstehende Sperre zu informieren, drei Tage vor der
Stromabschaltung muss der Versorger diese nochmals konkret ankündigen und
deren genauen Zeitpunkt benennen.
- Verhandlungen: Weil
Versorger prüfen müssen, ob die Zahlung nicht mit milderen Mitteln als
einer Stromsperre gesichert werden kann, lohnt es sich zu verhandeln.
Viele Unternehmen bieten auf Nachfrage die Möglichkeit, Außenstände in
Raten abzuzahlen. Ein Anruf oder persönliches Gespräch mit der
Kundenberatung kann Klarheit bringen. Auch hier ist schnelles Handeln der
Schlüssel, um die Weiterbelieferung zu sichern.
- Verhältnismäßigkeit:
Bei einer drohenden Stromsperre kann der Kunde auch darauf verweisen, dass
deren Folgen in keinem Verhältnis zum bestehenden Rückstand stehen. Dies
ist zum Beispiel ein gewichtiges Argument, wenn die Miesen absehbar
ausgeglichen werden, weil beispielsweise Dritte die Zahlung übernehmen.
Stromsperren können auch unverhältnismäßig sein, wenn dadurch
Versorgungsleitungen im Winter einzufrieren drohen. Aber auch wenn ältere
bettlägerige Personen oder Kleinkinder ohne Strom dastehen oder mangels
Heizung gesundheitliche Beeinträchtigungen der Bewohner zu befürchten
sind, muss der Strom weiter fließen. Das gilt auch, wenn sonst die
lebensnotwendige medizinische Versorgung zu Hause (Heimdialyse,
Beatmungshilfe usw.) zusammenbricht oder die Existenzgrundlage ins
Rutschen gerät, weil etwa am heimischen Arbeitsplatz das Telefon
abgeschaltet ist, Heimarbeit im Dunkeln zum Erliegen kommt oder eine
Examensarbeit mangels Energie scheitern kann.
- Verpflichtungsübernahme:
Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommt, muss die Stromkosten
grundsätzlich aus dem Regelsatz bestreiten. Doch kann beim Jobcenter ein
Antrag auf Übernahme der Stromschulden gestellt werden. Bei laufendem ALG-II-Bezug wird dies dann in der Regel auf
Darlehensbasis gewährt. Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können beim
Sozialamt eine Übernahme der Energiekosten prüfen lassen: Hier gilt, dass
diese bei voller Erwerbstätigkeit nicht schlechter gestellt werden sollen
als ALG-II-Empfänger.
- Verbrauchs-Check: An
der Kostenschraube in Sachen Strom kann mit wenigen Handgriffen gedreht
werden. Locker 80 Euro im Jahr sind an Ersparnis drin, wenn bei heimlichen
Stromfressern der Stecker gezogen wird. So fressen Fernsehgeräte und DVD-Player im Stand-by-Betrieb
ebenso unnötig Energie wie Ladegeräte von Handy und Co., die unter Strom
stehen, selbst wenn Telefon oder Elektrozahnbürste aufgeladen sind. Auch
beim Waschen, Trocknen, Kochen, Kühlen und Gefrieren kann Energiedieben
durch einfache Kniffe das Handwerk gelegt werden. Übrigens:
Einkommensbenachteiligten Haushalten helfen einige Versorgungsunternehmen
mit Finanzspritzen beim Kauf besonders stromsparender
Haushaltsgeräte.
http://www.vz-nrw.de/UNIQ132999879832177/link1031951A.html