Immer mehr Klagen zu Hartz IV
Berliner Gericht rügt fehlerhafte Bescheide
Berlin. Die Klagewelle gegen Hartz-IV-Bescheide hat in Berlin einen neuen Höhepunkt
erreicht. An Deutschlands größtem Sozialgericht gingen im Jahr 2010 fast 32 000
Klagen ein. Das sind fast 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Seit Einführung von Hartz IV vor sechs Jahren habe sich die Zahl der Verfahren
damit mehr als vervierfacht - auf jetzt 117 000, sagte Gerichtspräsidentin
Sabine Schudoma am Dienstag.
Berlin ist die Stadt mit den meisten Hartz-IV-Empfängern und "Aufstockern"
in Deutschland. "Die Berechnungen sind sehr fehleranfällig", sagte Schudoma und stellte klar: "Die Hartz-IV-Klagewelle
ist keine Wutwelle." Die meisten Betroffenen wendeten sich mit konkreten
Alltags-Anliegen wie der Anrechnung von Einkommen, der Übernahme von
Stromschulden oder Unterkunftskosten an das Gericht. Fast jede zweite Klage sei
zumindest zum Teil erfolgreich. Fälle von Sozialbetrug seien bei den Hartz-IV-Verfahren "krasse Ausnahmen", betonte
die Gerichtspräsidentin. "Schlagzeilen von Abzockern verzerren die
Realität."
Zuvor waren vorläufige Zahlen aus dem
Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit (BA) bekanntgeworden.
Dort wurden im Zeitraum von Januar bis November 146 700 neue Klagen im Zusammenhang
mit dem Arbeitslosengeld II eingereicht, zwölf Prozent mehr als im
Vorjahreszeitraum. Die 69 Optionskommunen, die Bezieher von Hartz
IV allein betreuen, waren dabei nicht mitgerechnet. dpa/epd/rtr
Hauptstadt der Hartz-IV-Klagen
Beim bundesweit größten Sozialgericht in Berlin gingen im vergangenen
Jahr fast 32.000 neue Klagen im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II ein -
rund 20 Prozent mehr als noch 2009. Und die Erfolgsquote für Hartz-IV-Bezieher ist hoch.
Die Sozialgerichte werden mit Hartz-IV-Klagen
förmlich überrannt. Allein beim bundesweit größten Sozialgericht in Berlin
gingen im vergangenen Jahr fast 32.000 neue Klagen im Zusammenhang mit dem
Arbeitslosengeld II ein. Das seien 5000 oder rund 20 Prozent mehr als im
Vorjahr, sagte Gerichtspräsidentin Sabine Schudoma am
Dienstag. Und die Erfolgsquote für Hartz-IV-Bezieher
ist hoch: Jede zweite Klage geht zu ihren Gunsten aus. Gründe für die
anschwellende Klageflut sieht Schudoma in zuviel
Bürokratie und Überlastung der Jobcenter. Besserung versprächen auch geplante
Vereinfachungen etwa bei den Kosten der Unterkunft.
Jeder fünfte Berliner unter 65 Jahren lebt von Hartz
IV - derzeit 441.000 erwachsene Hilfebedürftige sowie 155.000 Kinder und
Jugendliche. Fast jeder zehnte der bundesweit 4,8 Millionen erwachsenen Hartz-IV-Bezieher lebt in Berlin. Das Berliner
Sozialgericht bewältigt daher den bundesweit größten Ansturm von Klagen. Seit
Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz
IV) im Jahr 2005 habe sich die Zahl der jährlichen Neueingänge vervierfacht.
Inzwischen beträfen drei Viertel aller neuen Klagen am Sozialgericht Hartz IV. Vergangene Woche habe das Gericht die 117.000. Hartz-IV-Klage registriert.
Etwa jede zweite Klage geht zugunsten von Hartz-IV-Beziehern
aus. „Die Hartz-IV-Klagewelle ist keine Wutwelle“,
sagte Schudoma. Am Gericht entlade sich keine
allgemeine Empörung, sondern es gehe um konkrete Ansprüche. „Fälle von
Sozialbetrug sind die krasse Ausnahme“, sagte die Gerichtspräsidentin. In den Hartz-IV-Klagen gehe es oft um die Anrechnung von
Einkommen, Kosten der Unterkunft und Verletzung von Bearbeitungsfristen.
"Vergesst die Praxis nicht"
„Eine Erfolgsquote von 50 Prozent ist ein klares Signal an die Politik -
vergesst die Praxis nicht“, sagte Schudoma. Ein
wesentlicher Schlüssel zur Entlastung der Sozialgerichte liege bei den
Jobcentern, deren Mitarbeiter das Gericht als kompetent und engagiert erlebe.
Ihnen würden aber immer mehr Aufgaben auferlegt. „Weniger Bürokratie, bessere
Software, mehr Zeit für den Einzelfall - das wären Schritte in die richtige
Richtung“, appellierte Schudoma an die Politik. Auch
eine Beteiligung der Jobcenter an den Gerichtskosten durch eine pauschale
Gebühr von 150 Euro, wie sie etwa Rentenversicherungsträger und Krankenkassen
entrichten müssten, sei eine Möglichkeit.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnte, die bei der Hartz-IV-Reform
geplanten Schritte zur Pauschalierung der Wohnungskosten würden eine neue
Prozesswelle auslösen. Dem widersprach allerdings der Sprecher des Berliner
Sozialgerichts. Das Vorhaben, dass Kommunen die
Kostenerstattung per Satzung regeln könnten, verspreche eine Erleichterung,
sagte Marcus Howe. Dann könne vor den Gerichten
einmalig geklärt werden, ob etwa in Berlin eine rechtmäßige Satzung vorliege.
Die derzeitige aufwendige Prüfung von Einzelfällen entfiele dann.
Die Bundesagentur für Arbeit verwies darauf, dass sie jedes Jahr über 25
Millionen Leistungsbescheide an Hartz-IV-Bezieher
verschicke. Vor Gericht aufgehoben oder verändert worden seien davon 2009 rund
0,2 Prozent. Allerdings führen die wenigsten Klagen überhaupt zu einem
Gerichtsbeschluss. Etwa 40 Prozent aller Klagen enden bereits vorher dadurch,
dass die Jobcenter den Klagegrund anerkennen und die Bescheide abändern. Nur
etwa jede achte Klage endet mit einer Gerichtsentscheidung. (rtr)
12.1.11
http://www.fr-online.de/politik/hauptstadt-der-hartz-iv-klagen/-/1472596/5197868/-/index.html