Hartz-IV-Empfänger hoffen
Höhere Sätze für Kinder und
auch für Erwachsene erwartet der Paritätische Wohlfahrtsverband. 420 statt 359 Euro bräuchten Allein- stehende, um das
Existenzminimum abzudecken.
Von Markus Sievers
Berlin. Die fast sieben Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland können auf mehr Geld vom
kommenden Jahr an hoffen. "Wir sind ganz sicher, dass die vom
Bundesverfassungsgericht angemahnte Neubestimmung der Hartz-IV-Sätze
sowohl für Kinder als auch vor allem für Erwachsene zu einer deutlichen
Erhöhung der Leistungen führen wird", sagte Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischer Wohlfahrtsverbandes, der
Frankfurter Rundschau.
Nach dessen Berechnungen muss der Regelsatz für Alleinstehe von 359 Euro auf 420 Euro steigen, um das
Existenzminimum abzudecken. Auch bei Kindern seien die Bedürfnisse größer als
bisher unterstellt. Allerdings ziele die Regierung in die richtige Richtung,
wenn sie dabei auch auf Sachleistungen abstelle, wie Nachhilfe oder den
kostenlosen Besuch von Musikschulen.
Bundesarbeitsminiserin
Ursula von der Leyen (CDU) plant eine weitreichende
Neugestaltung von Hartz IV, um von Januar an die
Berechnung der Leistungen und den Bedarf der Kinder in Einklang mit den
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu bringen. Karlsruhe hatte eine
nachvollziehbare Methode zur Ermittlung der Sätze verlangt und erklärt, der
Gesetzgeber müsse dabei auch den besonderen Bedarf von Mädchen und Jungens für
Bildung berücksichtigen. Die Vorschläge dazu will von
der Leyen im Herbst vorstellen.
Der Spiegel meldet, erste Testrechnungen im
Ministerium deuten darauf hin, dass der Hartz-IV-Satz
für Alleinstehende zu niedrig sei und auf 400 Euro angehoben werden müsse. Dies
wies ein Sprecher von der Leyens zurück. Die Regierung habe "keinerlei
Hinweis" darauf, dass die Leistung auf einen solchen Betrag steigen könne.
Auch die Grünen riefen die Regierung dazu auf, mehr Mittel für Arbeitslosengeld-II-Empfänger bereit zu stellen. Seiten 4, 11
Grundgesetz wird
zum Haushaltsrisiko
Umsetzung des Hartz-IV-Urteils
dürfte teurer werden, als gedacht / Auch Steuer-Korrekturen kosten viel Geld
Von
Markus Sievers
Berlin. Die Urteile des
Bundesverfassungsgerichts stellen die schwarz-gelbe Regierung zunehmend vor
Haushaltsnöte. Nicht nur die von Karlsruhe angemahnten Korrekturen im
Steuerrecht erzwingen teure Korrekturen. Auch die Neuberechnung der Hartz IV-Sätze wird nach Einschätzung von Kritikern noch
größere Löcher in die Finanzplanung reißen.
Im Haushaltsentwurf 2011 hat das Kabinett für die
Umsetzung des Hartz IV-Urteils Mehrausgaben von einer
halben Milliarde Euro einkalkuliert. Der Paritätische Wohlfahrtsverband dagegen
schätzt die Kosten auf etwa acht Milliarden Euro. Dabei unterstellt er, dass
der Regelsatz von 359 auf 420 Euro steigen muss, um den Anforderungen des
Grundgesetzes zu erfüllen.
Auch die Grünen riefen die Regierung dazu auf, mehr
Geld bereit zu stellen, um die Vorgaben der Richter erfüllen zu können.
"Karlsruhe hat eindeutig festgestellt, dass die Zahlungen für Hartz IV-Empfänger nicht für ein menschenwürdiges Leben
ausreichen", sagte der Sozialexperte der Partei, Markus Kurth, der FR.
Eine Anpassung des Regelsatzes auf 420 Euro sei daher zwingend notwendig.
Die Koalition scheut nicht wegen der Belastung für
den Haushalt vor einer Aufstockung zurück. Sie fürchtet, dass höhere Harzt
IV-Sätze besonders Eltern mit mehreren Kindern die Motivation nehmen könnten,
eine Arbeit zu suchen. Denn je höher die Transfers ausfallen, umso schwerer
wird es, mit eigenem Verdienst über die Hartz
IV-Schwelle zu kommen. Union und FDP aber haben sich vorgenommen, die
Arbeitsanreize für Langzeitarbeitslose zu erhöhen "Das Problem ist nicht
die Höhe von Hartz IV", meint dagegen der
Grünen-Politiker Kurth. "Das Problem sind die viel zu niedrigen
Löhne."
Gutscheine geplant
Während von der Leyen die Höhe der künftigen Hartz IV-Sätze offen lässt, hat sie sich festgelegt, dass
Kinder in armen Familien künftig verstärkt Sachleistungen erhalten sollen.
Dabei bevorzugt die Ministerin laut früheren Aussagen Gutscheine etwa für
Sport- und Freizeitangebote. Auch denkt sie daran, das Mittagessen in Schulen
verstärkt zu fördern.
Diese Umstellung auf Sachleistungen ist umstritten.
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes,
unterstützt den Ansatz. Es sei "richtig, Geld- mit Förderleistungen etwa
für Nachhilfe zu kombinieren". Dies ermögliche es, den Bedürfnissen und
Neigungen einzelner Kinder besser gerecht zu werden.
Grünen-Politiker Kurth kritsiert
die Idee dagegen scharf. Es könne zwar sein, dass einzelne Eltern das Geld
nicht wie vorgesehen nutzten, um ihre Kinder damit zu unterstützen. Solche
Verhaltensweisen kämen jedoch nicht in allen Schichten vor. "Alle Hartz IV-Bezieher unter Generalverdacht zu stellen, dass
sie ihr Geld lieber versaufen als es den Kindern zu überlassen, halte ich fast
für unverschämt."
Nicht nur bei Hartz IV
macht das Verfassungsgericht der Politik zu schaffen. Gerade hat es ein Gesetz
kassiert, das die Absetzbarkeit von beruflich genutzten Arbeitszimmern
einschränkt. Auch die Kürzung der Pendlerpauschale musste die Regierung zurück
nehmen. Auf dem Prüfstand zudem stehen weitere Steuergesetze - unter amderem der Solidaritätszuschlag. Seite 11
Kommentare
Zu Wohltaten
getrieben
Von
Markus Sievers
Mit
seinen Urteilen entwickelt sich das Verfassungsgericht zum Reformmotor einer
Republik, deren Politiker nicht annähernd den gleichen Mut aufbringen wie die
Vertreter der dritten Gewalt. Nicht nur beim Steuersystem holen sich wechselnde
Regierungen regelmäßig Abfuhren in Karlsruhe. Auch am Arbeitsmarkt treibt die
Justiz die Politik vor sich her.
Zwei große Projekte beschäftigten Ministerin Ursula
von der Leyen seit ihrem Amtsantritt. Beide hat die CDU-Politikerin als Auftrag
vom obersten deutschen Gericht erhalten. Erst musste sie die Hartz-IV-Verwaltung neu organisieren. Jetzt steht sie in
der Pflicht, auch die Berechnung der Leistungen in Einklang mit dem Grundgesetz
zu bringen.
So haben sich die Erfinder der Gewaltenteilung das
Verhältnis zwischen Justiz zu Regierung und Parlament kaum vorgestellt. Wenn
eine Schieflage auftritt, muss die Politik die Schuld bei sich allein suchen.
Bei Hartz IV springen die Versäumnisse wechselnder
Amtsinhaber ins Auge. Karlsruhe hat mit einem wegweisenden Urteil grundlegende
Korrekturen angemahnt, auf die ein vorausschauender Gesetzgeber selbst hätte
kommen können, ja müssen.
Die Regierung darf die Leistung für Millionen
Menschen nicht willkürlich festlegen. Und sie muss, genau wie beim
Steuerzahler, auch bei den Ärmsten der Gesellschaft ein menschenwürdiges
Existenzminimum gewähren. Es ist traurig, dass die gewählten Volksvertreter
daran erst erinnert werden mussten. Gerade bei Hartz
IV gilt: Die Politik braucht den Druck der Richter. Karlsruhe hat den Anstoß
für überfällige Verbesserungen gegeben.
FR 2.8.10