Hartz-IV-Empfänger hoffen

Höhere Sätze für Kinder und auch für Erwachsene erwartet der Paritätische Wohlfahrtsverband. 420 statt 359 Euro bräuchten Allein- stehende, um das Existenzminimum abzudecken.

Von Markus Sievers

Berlin. Die fast sieben Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland können auf mehr Geld vom kommenden Jahr an hoffen. "Wir sind ganz sicher, dass die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Neubestimmung der Hartz-IV-Sätze sowohl für Kinder als auch vor allem für Erwachsene zu einer deutlichen Erhöhung der Leistungen führen wird", sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischer Wohlfahrtsverbandes, der Frankfurter Rundschau.

Nach dessen Berechnungen muss der Regelsatz für Alleinstehe von 359 Euro auf 420 Euro steigen, um das Existenzminimum abzudecken. Auch bei Kindern seien die Bedürfnisse größer als bisher unterstellt. Allerdings ziele die Regierung in die richtige Richtung, wenn sie dabei auch auf Sachleistungen abstelle, wie Nachhilfe oder den kostenlosen Besuch von Musikschulen.

Bundesarbeitsminiserin Ursula von der Leyen (CDU) plant eine weitreichende Neugestaltung von Hartz IV, um von Januar an die Berechnung der Leistungen und den Bedarf der Kinder in Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu bringen. Karlsruhe hatte eine nachvollziehbare Methode zur Ermittlung der Sätze verlangt und erklärt, der Gesetzgeber müsse dabei auch den besonderen Bedarf von Mädchen und Jungens für Bildung berücksichtigen. Die Vorschläge dazu will von der Leyen im Herbst vorstellen.

Der Spiegel meldet, erste Testrechnungen im Ministerium deuten darauf hin, dass der Hartz-IV-Satz für Alleinstehende zu niedrig sei und auf 400 Euro angehoben werden müsse. Dies wies ein Sprecher von der Leyens zurück. Die Regierung habe "keinerlei Hinweis" darauf, dass die Leistung auf einen solchen Betrag steigen könne. Auch die Grünen riefen die Regierung dazu auf, mehr Mittel für Arbeitslosengeld-II-Empfänger bereit zu stellen. Seiten 4, 11

 

Grundgesetz wird zum Haushaltsrisiko

Umsetzung des Hartz-IV-Urteils dürfte teurer werden, als gedacht / Auch Steuer-Korrekturen kosten viel Geld

Von Markus Sievers

Berlin. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts stellen die schwarz-gelbe Regierung zunehmend vor Haushaltsnöte. Nicht nur die von Karlsruhe angemahnten Korrekturen im Steuerrecht erzwingen teure Korrekturen. Auch die Neuberechnung der Hartz IV-Sätze wird nach Einschätzung von Kritikern noch größere Löcher in die Finanzplanung reißen.

Im Haushaltsentwurf 2011 hat das Kabinett für die Umsetzung des Hartz IV-Urteils Mehrausgaben von einer halben Milliarde Euro einkalkuliert. Der Paritätische Wohlfahrtsverband dagegen schätzt die Kosten auf etwa acht Milliarden Euro. Dabei unterstellt er, dass der Regelsatz von 359 auf 420 Euro steigen muss, um den Anforderungen des Grundgesetzes zu erfüllen.

Auch die Grünen riefen die Regierung dazu auf, mehr Geld bereit zu stellen, um die Vorgaben der Richter erfüllen zu können. "Karlsruhe hat eindeutig festgestellt, dass die Zahlungen für Hartz IV-Empfänger nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreichen", sagte der Sozialexperte der Partei, Markus Kurth, der FR. Eine Anpassung des Regelsatzes auf 420 Euro sei daher zwingend notwendig.

Die Koalition scheut nicht wegen der Belastung für den Haushalt vor einer Aufstockung zurück. Sie fürchtet, dass höhere Harzt IV-Sätze besonders Eltern mit mehreren Kindern die Motivation nehmen könnten, eine Arbeit zu suchen. Denn je höher die Transfers ausfallen, umso schwerer wird es, mit eigenem Verdienst über die Hartz IV-Schwelle zu kommen. Union und FDP aber haben sich vorgenommen, die Arbeitsanreize für Langzeitarbeitslose zu erhöhen "Das Problem ist nicht die Höhe von Hartz IV", meint dagegen der Grünen-Politiker Kurth. "Das Problem sind die viel zu niedrigen Löhne."

Gutscheine geplant

Während von der Leyen die Höhe der künftigen Hartz IV-Sätze offen lässt, hat sie sich festgelegt, dass Kinder in armen Familien künftig verstärkt Sachleistungen erhalten sollen. Dabei bevorzugt die Ministerin laut früheren Aussagen Gutscheine etwa für Sport- und Freizeitangebote. Auch denkt sie daran, das Mittagessen in Schulen verstärkt zu fördern.

Diese Umstellung auf Sachleistungen ist umstritten. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, unterstützt den Ansatz. Es sei "richtig, Geld- mit Förderleistungen etwa für Nachhilfe zu kombinieren". Dies ermögliche es, den Bedürfnissen und Neigungen einzelner Kinder besser gerecht zu werden.

Grünen-Politiker Kurth kritsiert die Idee dagegen scharf. Es könne zwar sein, dass einzelne Eltern das Geld nicht wie vorgesehen nutzten, um ihre Kinder damit zu unterstützen. Solche Verhaltensweisen kämen jedoch nicht in allen Schichten vor. "Alle Hartz IV-Bezieher unter Generalverdacht zu stellen, dass sie ihr Geld lieber versaufen als es den Kindern zu überlassen, halte ich fast für unverschämt."

Nicht nur bei Hartz IV macht das Verfassungsgericht der Politik zu schaffen. Gerade hat es ein Gesetz kassiert, das die Absetzbarkeit von beruflich genutzten Arbeitszimmern einschränkt. Auch die Kürzung der Pendlerpauschale musste die Regierung zurück nehmen. Auf dem Prüfstand zudem stehen weitere Steuergesetze - unter amderem der Solidaritätszuschlag. Seite 11

 

Kommentare

Zu Wohltaten getrieben

Von Markus Sievers

Mit seinen Urteilen entwickelt sich das Verfassungsgericht zum Reformmotor einer Republik, deren Politiker nicht annähernd den gleichen Mut aufbringen wie die Vertreter der dritten Gewalt. Nicht nur beim Steuersystem holen sich wechselnde Regierungen regelmäßig Abfuhren in Karlsruhe. Auch am Arbeitsmarkt treibt die Justiz die Politik vor sich her.

Zwei große Projekte beschäftigten Ministerin Ursula von der Leyen seit ihrem Amtsantritt. Beide hat die CDU-Politikerin als Auftrag vom obersten deutschen Gericht erhalten. Erst musste sie die Hartz-IV-Verwaltung neu organisieren. Jetzt steht sie in der Pflicht, auch die Berechnung der Leistungen in Einklang mit dem Grundgesetz zu bringen.

So haben sich die Erfinder der Gewaltenteilung das Verhältnis zwischen Justiz zu Regierung und Parlament kaum vorgestellt. Wenn eine Schieflage auftritt, muss die Politik die Schuld bei sich allein suchen. Bei Hartz IV springen die Versäumnisse wechselnder Amtsinhaber ins Auge. Karlsruhe hat mit einem wegweisenden Urteil grundlegende Korrekturen angemahnt, auf die ein vorausschauender Gesetzgeber selbst hätte kommen können, ja müssen.

Die Regierung darf die Leistung für Millionen Menschen nicht willkürlich festlegen. Und sie muss, genau wie beim Steuerzahler, auch bei den Ärmsten der Gesellschaft ein menschenwürdiges Existenzminimum gewähren. Es ist traurig, dass die gewählten Volksvertreter daran erst erinnert werden mussten. Gerade bei Hartz IV gilt: Die Politik braucht den Druck der Richter. Karlsruhe hat den Anstoß für überfällige Verbesserungen gegeben.

FR 2.8.10