Grünen fordern Hartz-IV-Sätze von
rund 420 Euro
Arbeit und Soziales/Antrag
Infodienst Bundestag
Berlin (hib/ELA)
Die neuen Hartz-IV-Sätze sollten
anders berechnet werden als dies die Bundesregierung getan hat. Dies fordert
die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/3435 BT), der am
Freitag in erster Lesung gemeinsam mit dem Antrag der Regierungsfraktionen zu
den neuen Regelsätzen beraten wurde.
Die Bedarfe sollten ”einheitlich
auf Basis der unteren 20 Prozent der nach Einkommen geschichteten Haushalte
ermittelt“ werden, fordern die Grünen. Zuvor sollten alle Empfänger von
Transferleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII sowie die ”verdeckt Armen“ heraus gerechnet werden.
Zum Maßstab müssten die ”tatsächlichen
Ausgaben der Haushalte“ genommen werden, heißt es weiter. Diese beinhalteten ”auch den gelegentlichen Besuch einer Eisdiele
oder den bescheidenen Konsum etwa von Alkohol, wie sie in allen
Einkommensgruppen unserer Gesellschaft üblich sind“. Insbesondere sollten die
Mobilitätserfordernisse realitätsgerecht ermittelt werden. Der Regelsatz müssten die Anschaffung eines Fahrrades oder einer Monatskarte
für den öffentlichen Nahverkehr auch tatsächlich ermöglichen. Den
Leistungsberechtigten sollen künftig einmalige Leistungen für die Anschaffung
oder, wenn wirtschaftlich vertretbar, die Reparatur von Herden, Kühlschränken
und Waschmaschinen gewährt werden, schreiben die Grünen.
Für Kinder und Jugendliche sollte es ”gezielte
Sachleistungen und einen schnellen und qualitativ hochwertigen Ausbau von
Kindertageseinrichtungen und Schulen“ geben, heißt es in dem Antrag. Dazu müsse
ein Bundesprogramm ”Regionale Bildungspartnerschaften“
eingeführt werden. Im Mittelpunkt des Programms stünden die individuelle
Förderung von allen Kindern und Jugendlichen und der Aufbau einer engen
Kooperation zwischen den Schulträgern, der Jugendhilfe und außerschulischen Trägern
vor Ort. Damit stünden auch Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen
Haushalten leicht zu erreichende Angebote zur Verfügung, heißt es in dem
Antrag. Zuschüsse zum Mittagessen für Kita-Kinder und
Schüler würden gezahlt und der Aufbau von Mensen und Cafeterias in
Kindertageseinrichtungen und Schulen mit Bundesmitteln unterstützt, schreiben
die Grünen. Die Mittel der Initiative des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur gezielten Sprach- und
Integrationsförderung in Kindertageseinrichtungen sollten massiv aufgestockt
werden. Die Bundesregierung müsse sich für eine Aufhebung des
Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bildung einsetzen,
damit unter anderem ein neues Ganztagsschulprogramm aufgelegt werden könne.
Zudem fordern die Grünen in dem Antrag einen allgemeinen
Mindestlohn in Höhe von mindestens 7,50 Euro pro Stunde für alle Beschäftigten
in allen Branchen. Die geplanten Kürzungen im so genannten Eingliederungstitel
in Höhe von 6 Milliarden Euro bis zum Jahr 2014 im Rahmen des Sparpakets
sollten zurückgenommen werden. Zudem müsse der Bund einen höheren Anteil der
Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger
schultern.
Zu den Hartz-IV-Sätzen heißt es in
der Begründung des Antrags: ”Hätte die Bundesregierung sich – wie bisher - am
Verbrauch der unteren 20 Prozent der nach Einkommen geschichteten Haushalte
orientiert, müsste der Regelsatz nach ihren eigenen Berechnungen 384 Euro
betragen“. Und weiter: ”Würde zudem auf Abschläge für Genussmittel und den
Besuch eines Cafes oder einer Eisdiele verzichtet, müsste der Regelsatz
mindestens 400 Euro betragen.“ Ohne ”Rechentricks“ und
bei Berücksichtigung der tatsächlichen Bedarfe hält die Grünenfraktion ”die
Orientierung“ an dem vom Paritätischen Wohlfahrtsverband errechnete Regelsatz
von 420 Euro für richtig.
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