Freiwillig für einen Euro?
09.11.2010 / Inland / Seite 5Inhalt
Bundesagentur für Arbeit erwägt,
Jobmaßnahmen künftig ohne Zwang zu vergeben. Untauglichkeit und Mißbrauch des Instruments erneut wissenschaftlich belegt
Von Ralf Wurzbacher
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Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird offenbar
ernsthaft erwogen, die Verbreitung von Ein-Euro-Jobs einzuschränken. Wie die
Zeitungen der WAZ-Gruppe am Montag berichteten, spielt BA-Vorstandsmitglied
Heinrich Alt mit dem Gedanken, sogenannte
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AME) nicht länger
zwangsweise zu vergeben. »Man könnte mit mir darüber reden, aus den
Ein-Euro-Jobs eine freiwillige Sache zu machen«, äußerte sich Alt in einem
Interview. Das von der BA am häufigsten eingesetzte
Förderinstrument ist zugleich ihr umstrittenstes. Erst in der zurückliegenden
Woche hatte das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in einer
Studie belegt, daß die Maßnahme die Beschäftigungschancen
der Beteiligten auf dem regulären Arbeitsmarkt verschlechtert.
Wie Alt weiter ausführte, seien die Jobs zwar wichtig für Menschen, »die
dringend eine Aufgabe brauchen«, etwa jemanden, der gerade einen Drogenentzug
hinter sich hätte, »sonst wird er rückfällig«. Gleichwohl sollten sie als
Mittel zum Zweck und nicht als Zwangsmaßnahme verstanden werden »und immer mit
einer guten Idee für den Betroffenen verbunden sein«. Wirklich »gut« wirken
Ein-Euro-Jobs tatsächlich nur auf die Arbeitslosenstatistik, aus der die
Billigarbeiter so herausfallen. Die BA steckt jährlich
rund 750000 Langzeitarbeitslose in entsprechende Ausbeuterjobs und verpulvert
dabei Milliardensummen.
Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, Sabine
Zimmermann, begrüßte den Vorstoß Alts. »Für die meisten Betroffenen waren
Ein-Euro-Jobs eine entwürdigende und sinnentleerte Beschäftigungstherapie«,
erklärte sie per Pressemitteilung. Obendrein sei die »Förderung« völlig
wirkungslos geblieben. Nach der jüngsten Analyse des ZEW finden Menschen, die
einen Ein-Euro-Job absolviert haben, seltener in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung als jene, die davon verschont blieben. Neben der des ZEW gibt es
eine Reihe früherer Untersuchungen mit ähnlich vernichtenden Befunden, die
überdies den massiven und rechtwidrigen Mißbrauch der
AME-Maßnahmen bloßlegen. Selbst das der BA
angeschlossene Institut für Arbeits- und Berufsforschung (IAB) gelangte zu der
Einschätzung, daß durch die massenhafte Einrichtung
der Billigjobs reguläre Beschäftigung in beträchtlichem Umfang verlorengehe. Laut einem Bericht des Bundesrechnungshof
aus dem Jahr 2008 war damals bei zwei Dritteln der geprüften
Arbeitsgelegenheiten mindestens eine Förderbedingung unerfüllt geblieben. In 80
Prozent der Fälle sei die Tätigkeit nicht zusätzlich gewesen und bei der Hälfte
habe kein öffentliches Interesse bestanden.
Vor allem auf Ebene der Kommunen machen inzwischen zahllose öffentliche
Beschäftigungsgesellschaften unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit
zweifelhafte Geschäfte mit den Dumpingkräften. Betroffene werden dabei mitunter
an die Privatwirtschaft weitergereicht, Jobs in der industriellen Fertigung
gehen verloren, und die Träger streichen dafür Hunderte Euro pro »Gefördertem«
von der BA ein. Der WDR hat die dunklen Machenschaften
im Sommer vergangenen Jahres in einem sehenswerten, aber letztlich folgenlosen
Fernsehbeitrag mit dem Titel »Die Armutsindustrie« beleuchtet.
Auch aktuell sind Zweifel geboten, ob der plötzliche Kurswechsel aus Einsicht
und besserem Wissen der Verantwortlichen erfolgt. »Es geht doch nur darum, bei
der Arbeitsförderung zu kürzen, so wie es die Regierung im Rahmen ihres
Sparpakets durchziehen will«, erklärte Martin Behring vom Erwerblosen Forum
Deutschland am Montag gegenüber junge Welt.
»Keinesfalls sollen die frei werdenden Mittel in wirklich sinnvolle
Fördermaßnahmen umgeleitet werden.«