Freiwillig für einen Euro?

09.11.2010 / Inland / Seite 5Inhalt

Bundesagentur für Arbeit erwägt, Jobmaßnahmen künftig ohne Zwang zu vergeben. Untauglichkeit und Mißbrauch des Instruments erneut wissenschaftlich belegt

Von Ralf Wurzbacher

 

Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird offenbar ernsthaft erwogen, die Verbreitung von Ein-Euro-Jobs einzuschränken. Wie die Zeitungen der WAZ-Gruppe am Montag berichteten, spielt BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt mit dem Gedanken, sogenannte Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AME) nicht länger zwangsweise zu vergeben. »Man könnte mit mir darüber reden, aus den Ein-Euro-Jobs eine freiwillige Sache zu machen«, äußerte sich Alt in einem Interview. Das von der BA am häufigsten eingesetzte Förderinstrument ist zugleich ihr umstrittenstes. Erst in der zurückliegenden Woche hatte das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in einer Studie belegt, daß die Maßnahme die Beschäftigungschancen der Beteiligten auf dem regulären Arbeitsmarkt verschlechtert.

Wie Alt weiter ausführte, seien die Jobs zwar wichtig für Menschen, »die dringend eine Aufgabe brauchen«, etwa jemanden, der gerade einen Drogenentzug hinter sich hätte, »sonst wird er rückfällig«. Gleichwohl sollten sie als Mittel zum Zweck und nicht als Zwangsmaßnahme verstanden werden »und immer mit einer guten Idee für den Betroffenen verbunden sein«. Wirklich »gut« wirken Ein-Euro-Jobs tatsächlich nur auf die Arbeitslosenstatistik, aus der die Billigarbeiter so herausfallen. Die BA steckt jährlich rund 750000 Langzeitarbeitslose in entsprechende Ausbeuterjobs und verpulvert dabei Milliardensummen.

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, Sabine Zimmermann, begrüßte den Vorstoß Alts. »Für die meisten Betroffenen waren Ein-Euro-Jobs eine entwürdigende und sinnentleerte Beschäftigungstherapie«, erklärte sie per Pressemitteilung. Obendrein sei die »Förderung« völlig wirkungslos geblieben. Nach der jüngsten Analyse des ZEW finden Menschen, die einen Ein-Euro-Job absolviert haben, seltener in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als jene, die davon verschont blieben. Neben der des ZEW gibt es eine Reihe früherer Untersuchungen mit ähnlich vernichtenden Befunden, die überdies den massiven und rechtwidrigen Mißbrauch der AME-Maßnahmen bloßlegen. Selbst das der BA angeschlossene Institut für Arbeits- und Berufsforschung (IAB) gelangte zu der Einschätzung, daß durch die massenhafte Einrichtung der Billigjobs reguläre Beschäftigung in beträchtlichem Umfang verlorengehe. Laut einem Bericht des Bundesrechnungshof aus dem Jahr 2008 war damals bei zwei Dritteln der geprüften Arbeitsgelegenheiten mindestens eine Förderbedingung unerfüllt geblieben. In 80 Prozent der Fälle sei die Tätigkeit nicht zusätzlich gewesen und bei der Hälfte habe kein öffentliches Interesse bestanden.

Vor allem auf Ebene der Kommunen machen inzwischen zahllose öffentliche Beschäftigungsgesellschaften unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit zweifelhafte Geschäfte mit den Dumpingkräften. Betroffene werden dabei mitunter an die Privatwirtschaft weitergereicht, Jobs in der industriellen Fertigung gehen verloren, und die Träger streichen dafür Hunderte Euro pro »Gefördertem« von der BA ein. Der WDR hat die dunklen Machenschaften im Sommer vergangenen Jahres in einem sehenswerten, aber letztlich folgenlosen Fernsehbeitrag mit dem Titel »Die Armutsindustrie« beleuchtet.

Auch aktuell sind Zweifel geboten, ob der plötzliche Kurswechsel aus Einsicht und besserem Wissen der Verantwortlichen erfolgt. »Es geht doch nur darum, bei der Arbeitsförderung zu kürzen, so wie es die Regierung im Rahmen ihres Sparpakets durchziehen will«, erklärte Martin Behring vom Erwerblosen Forum Deutschland am Montag gegenüber junge Welt. »Keinesfalls sollen die frei werdenden Mittel in wirklich sinnvolle Fördermaßnahmen umgeleitet werden