Finger weg von
den Sozialkassen
Richter warnen vor Kürzung sozialer Leistungen.
Erstmals Rückgang von Hartz-IV-Klagen
Von
Katja Schmidt
Kassel Der Präsident des Bundessozialgerichts,
Peter Masuch, hat die Bundesregierung eindringlich
vor einem Griff in die Sozialkassen gewarnt. Er habe die ernste Sorge, dass
"erneut altbekannte, jedoch bisher erfolglose Streichlisten"
hervorgeholt würden, nur weil es "politisch opportun erscheine",
sagte Masuch gestern zum Abschluss seiner Rede bei
der Jahrespressekonferenz des obersten Sozialgerichts.
Masuch bezog sich auf
Berichte, wonach das Bundesfinanzministerium die Kürzung milliardenschwerer
Zuschüsse zur Kranken- und Rentenversicherung prüft. Die Sozialkassen seien
aber keineswegs "üppig" ausgestattet, betonte der
Sozialrechtsexperte. Vielmehr benötigten sie ihre Finanzreserven "für die
bevorstehende demografische Entwicklung". Den Bundeszuschüssen stünden
entsprechende Verpflichtungen gegenüber.
"Wer sich am
Sozialbudget vergreift, versündigt er sich nicht an unserer Zukunft?"
Der Gerichtspräsident stellte die diskutierten
Kürzungen auch in einen internationalen Kontext: "Ich frage, mit welcher
Rechtfertigung der Rettungsschirm für die Finanzkrise durch Einsparungen im
Sozialhaushalt finanziert werden könnte?" Und später: "Ich frage: Wer
sich jetzt am Sozialbudget vergreift, versündigt er sich nicht an unserer
Zukunft und den kommenden Generationen?" Zuvor hatte Masuch
betont, das Bundessozialgericht habe nicht nur über die Ansprüche der Bürger
auf Sozialleistungen zu entscheiden - sondern trage auch Verantwortung für die
Einnahmeseite der Sozialversicherung.
Zurückhaltend beurteilte das Kasseler Bundesgericht
gestern die Entwicklung der Hartz-IV-Verfahren.
Traditionell fragt die Pressestelle zur Jahrespressekonferenz den Wasserstand
an den erstinstanzlichen Sozialgerichten ab. 2011, im siebten Jahr nach
Inkrafttreten der Hartz-IV-Gesetze war dort erstmals
ein Rückgang neuer Klagen zu verzeichnen. Von "einer echten
Trendwende" könne man aber nicht sprechen, sagte Pressesprecher Thomas Voelzke.
Zwar sei 2011 die Zahl der neuen Klagen an den
erstinstanzlichen Sozialgerichten im Vergleich zum Vorjahr erstmals
zurückgegangen, sagte Voelzke, selbst Vorsitzender
eines Hartz-IV-Senats. Die bundesweit 170 488
Neueingänge lägen jedoch nur knapp unter dem Wert von 2010 (179 675) und
deutlich über dem von 2009 (153 218). Auch sei die Tendenz nicht einheitlich.
In Schleswig-Holstein und besonders an den Sozialgerichten in Berlin und
Brandenburg sei die Zahl der Klagen weiter gewachsen.
Das Gericht muss
zunächst prüfen, ob Versicherte überhaupt klagen können
Das Bundessozialgericht selbst wird sich am 29.
Februar mit einer weiteren umstrittenen Finanzierungsfrage des
Arbeitslosengeldes II befassen. Das Verfahren berührt die Frage, ob und
inwieweit Beiträge zur Arbeitslosenversicherung verwandt werden dürfen, um die
berufliche Eingliederung von Langzeitarbeitslosen im Hartz-IV-System
zu bezahlen. Es gehe um einen zweistelligen Milliardenbetrag, sagte
Gerichtspräsident Masuch.
Die Kläger machten geltend, ihre Beiträge würden verfassungswidrig für versicherungsfremde Leistungen eingesetzt. Das Gericht müsse nun zunächst klären, ob Versicherte oder Arbeitgeber überhaupt beanspruchen können, die Verfassungsmäßigkeit der Verwendung ihrer Beiträge überprüfen zu lassen. Fr 22.2.12