Bei Hartz IV fehlt warmes Wasser
Das Ringen um die Neuregelung der Hartz
IV-Regelsätze geht weiter. Der aktuelle Regelsatz scheint aber eine Lücke zu
enthalten: Empfänger können dadurch mehr Leistungen geltend machen als offenbar
beabsichtigt.
Die schwarz-gelbe dürfte den Betroffenen
doch noch mehr bringen als fünf Euro zusätzlich im Monat. Zwar hält die
Regierung daran fest, den Regelsatz lediglich von 359 Euro auf 364 Euro zu
erhöhen. Dafür aber können die Empfänger für ihr Warmwasser etwa drei Euro im
Monat zusätzlich als Kosten der Unterkunft geltend machen, was bisher nicht
möglich war.
Auf diesen Effekt, den die Regierung offenbar nicht beabsichtigt hatte,
machte der (DLT) aufmerksam. Demnach deckt der aktuelle
Regelsatz noch die Aufwendungen für Warmwasser ab. Durch die Reform soll sich
dies ändern. Der Posten wird laut Gesetzesentwurf künftig extra und oben drauf
abgerechnet, über die Kosten der Unterkunft. Die -Empfänger erhalten daher nach den
Plänen von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) – zusätzlich zum
Aufschlag von fünf Euro beim Regelsatz – einen gesonderten Ausgleich für
Warmwasser.
Die Mehrkosten allein für die Landkreise bezifferte der DLT auf 250 bis 400
Millionen Euro. Ein alleinlebender Erwachsener wendet
für Warmwasser laut Einkommens- und Verbrauchsstichprobe im Schnitt 3,08 Euro
im Monat auf. Früher, als Boiler und Durchlauferhitzer noch verbreitet waren,
waren es deutlich mehr. Daher ging Warmwasser in den alten Regelsatz gar mit
6,47 Euro ein.
„Begradigte Ungenauigkeiten“
Das Arbeitsministerium bestätigte am Donnerstag die Umstellung, durch die
Ausgaben für Warmwasser statt über den Regelsatz über die Kosten der Unterkunft
abgegolten werden. Es widersprach aber der Vermutung, die Regierung habe bei
der Neuberechnung die Warmwasserbereitung schlicht vergessen. „Das ist kein
Rechenfehler, sondern die Begradigung der Ungenauigkeiten im alten System“,
sagte ein Sprecher. Damit komme die Regierung dem Auftrag des Verfassungsgerichtes
nach, die Kosten des Existenzminimums transparent und nicht willkürlich über
Pauschalen zu berechnen.
Alles Absicht also? Dagegen spricht, dass die
Koalition die negativen Folgen für die Kommunen nicht berücksichtigt hat. Denn
für die wird die Umstellung teuer, so dass sie nun einen Ausgleich erhalten
sollen. Den Regelsatz zahlt der Bund. Bei den Kosten der Unterkunft ist er nur
mit einem Viertel dabei. Den Löwenanteil tragen Städte und Gemeinden. Wenn
Warmwasser aber neu zu den Wohnkosten gezählt wird, steigen die Belastungen der
Kommunen. Das aber sei keinesfalls vorgesehen, wie das Ministerium betonte.
Vielmehr sollen die Kommunen „einen angemessenen Ausgleich“ für diese
Extraausgaben erhalten , sagte ein Sprecher.
„Selbstverständlich“ müssten den Kommunen die zusätzlichen Ausgaben erstattet
werden, meinte Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer
des Deutschen Städtetages. Er gehe davon aus, „dass der Bund eine Lösung dafür
findet, auch in Zukunft aus Bundesmitteln Hartz-IV-Empfängern
die Kosten für Warmwasser zu erstatten“.
Auf weitere Verbesserungen bei Hartz IV drängen
auch SPD, Grüne und Linkspartei. Heute gehen die Verhandlungen darüber im
Vermittlungsausschuss weiter. Ihre Partei werde eine Erhöhung des Regelsatzes
auf 420 Euro fordern, sagte Dagmar Enkelmann, Parlamentarische
Geschäftsführerin der Linksfraktion im Bundestag. Die Oppositionsparteien
wollen auch über Mindestlöhne verhandeln. Zwar wird die Koalition einen
allgemeinen Mindestlohn ablehnen, sich möglicherweise aber auf eine
Branchenlösung für die Zeitarbeit einlassen.
7.1.11
http://www.fr-online.de/politik/bei-hartz-iv-fehlt-warmes-wasser/-/1472596/5078430/-/index.html