Bei Hartz IV fehlt warmes Wasser

Das Ringen um die Neuregelung der Hartz IV-Regelsätze geht weiter. Der aktuelle Regelsatz scheint aber eine Lücke zu enthalten: Empfänger können dadurch mehr Leistungen geltend machen als offenbar beabsichtigt.

Die schwarz-gelbe Hartz IV-Reform dürfte den Betroffenen doch noch mehr bringen als fünf Euro zusätzlich im Monat. Zwar hält die Regierung daran fest, den Regelsatz lediglich von 359 Euro auf 364 Euro zu erhöhen. Dafür aber können die Empfänger für ihr Warmwasser etwa drei Euro im Monat zusätzlich als Kosten der Unterkunft geltend machen, was bisher nicht möglich war.

Auf diesen Effekt, den die Regierung offenbar nicht beabsichtigt hatte, machte der Deutsche Landkreistag (DLT) aufmerksam. Demnach deckt der aktuelle Regelsatz noch die Aufwendungen für Warmwasser ab. Durch die Reform soll sich dies ändern. Der Posten wird laut Gesetzesentwurf künftig extra und oben drauf abgerechnet, über die Kosten der Unterkunft. Die Hartz IV-Empfänger erhalten daher nach den Plänen von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) – zusätzlich zum Aufschlag von fünf Euro beim Regelsatz – einen gesonderten Ausgleich für Warmwasser.

Die Mehrkosten allein für die Landkreise bezifferte der DLT auf 250 bis 400 Millionen Euro. Ein alleinlebender Erwachsener wendet für Warmwasser laut Einkommens- und Verbrauchsstichprobe im Schnitt 3,08 Euro im Monat auf. Früher, als Boiler und Durchlauferhitzer noch verbreitet waren, waren es deutlich mehr. Daher ging Warmwasser in den alten Regelsatz gar mit 6,47 Euro ein.

„Begradigte Ungenauigkeiten“

Das Arbeitsministerium bestätigte am Donnerstag die Umstellung, durch die Ausgaben für Warmwasser statt über den Regelsatz über die Kosten der Unterkunft abgegolten werden. Es widersprach aber der Vermutung, die Regierung habe bei der Neuberechnung die Warmwasserbereitung schlicht vergessen. „Das ist kein Rechenfehler, sondern die Begradigung der Ungenauigkeiten im alten System“, sagte ein Sprecher. Damit komme die Regierung dem Auftrag des Verfassungsgerichtes nach, die Kosten des Existenzminimums transparent und nicht willkürlich über Pauschalen zu berechnen.

Alles Absicht also? Dagegen spricht, dass die Koalition die negativen Folgen für die Kommunen nicht berücksichtigt hat. Denn für die wird die Umstellung teuer, so dass sie nun einen Ausgleich erhalten sollen. Den Regelsatz zahlt der Bund. Bei den Kosten der Unterkunft ist er nur mit einem Viertel dabei. Den Löwenanteil tragen Städte und Gemeinden. Wenn Warmwasser aber neu zu den Wohnkosten gezählt wird, steigen die Belastungen der Kommunen. Das aber sei keinesfalls vorgesehen, wie das Ministerium betonte.

Vielmehr sollen die Kommunen „einen angemessenen Ausgleich“ für diese Extraausgaben erhalten , sagte ein Sprecher. „Selbstverständlich“ müssten den Kommunen die zusätzlichen Ausgaben erstattet werden, meinte Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. Er gehe davon aus, „dass der Bund eine Lösung dafür findet, auch in Zukunft aus Bundesmitteln Hartz-IV-Empfängern die Kosten für Warmwasser zu erstatten“.

Auf weitere Verbesserungen bei Hartz IV drängen auch SPD, Grüne und Linkspartei. Heute gehen die Verhandlungen darüber im Vermittlungsausschuss weiter. Ihre Partei werde eine Erhöhung des Regelsatzes auf 420 Euro fordern, sagte Dagmar Enkelmann, Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion im Bundestag. Die Oppositionsparteien wollen auch über Mindestlöhne verhandeln. Zwar wird die Koalition einen allgemeinen Mindestlohn ablehnen, sich möglicherweise aber auf eine Branchenlösung für die Zeitarbeit einlassen.

7.1.11

http://www.fr-online.de/politik/bei-hartz-iv-fehlt-warmes-wasser/-/1472596/5078430/-/index.html