Arbeit lohnt sich in jedem Fall
Berlin. Vollzeit-Beschäftigte haben nach einer Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes selbst bei geringem Verdienst mehr Geld zur Verfügung als Hartz-IV-Empfänger. Dies gelte auch bei einem Stundenlohn knapp unter sechs Euro, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider am Montag in Berlin bei der Präsentation der 196 Beispielrechnungen. Er trat damit anderslautenden Darstellungen entgegen. Aus der FDP wurde die Kürzung von Hartz-IV-Leistungen gefordert.
Wer behauptet, Arbeit lohne sich in Deutschland nicht mehr, täuscht nach
Schneiders Worten die Öffentlichkeit. Der Lohnabstand zwischen Erwerbstätigen
und Nicht-Erwerbstätigen sei in jedem Fall durch ergänzende Leistungen wie
Wohngeld oder Kinderzuschlag gewahrt. Dies sei zuletzt in "äußerst dubiosen
Rechenbeispielen" unterschlagen worden. Auf derartige Beispiele hatte
FDP-Chef Guido Westerwelle in der von ihm angestoßenen Sozialstaats-Diskussion
verwiesen.
Die von Schneider kritisierten Berechnungen stammen vom Bund der Steuerzahler.
Nach Einschätzung Schneiders sollen sie den nach seiner Ansicht falschen Eindruck
vermitteln, der sogenannte Lohnabstand - die
Differenz zwischen Sozialleistungen und Erwerbseinkommen - sei bei zahlreichen
Anlerntätigkeiten zu gering oder fehle ganz, sodass es für manche Hartz-IV-Empfänger keinerlei Anreiz zur Annahme einer Arbeit
gebe. Dies sei aber nicht der Fall, widersprach Schneider.
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In insgesamt 196 Fallbeispielen
rechnet der Verband vor, dass für Hartz-IV-Bezieher
selbst bei Löhnen von 5,90 Euro in der Stunde noch ein Anreiz zur
Arbeitsaufnahme besteht. Je nach Haushaltstyp beträgt der Abstand zwischen
Nichtarbeit und bezahlter Beschäftigung zwischen 260 und 900 Euro. Eine
besondere Rolle spielen dabei das Wohngeld und der Kinderzuschlag, die häufig
ein Aufstocken durch Hartz IV überflüssig machen.
Anders kann es im Haushalt eines Paares mit nur einem Verdiener im
Niedriglohnbereich aussehen: die Betroffenen sind als Aufstocker
vielfach auf zusätzlichen Hartz-IV-Bezug angewiesen.
Der baden-württembergische Justizminister und stellvertretende
Ministerpräsident Ulrich Goll (FDP) forderte Leistungs-Kürzungen. "Wenn ein Ehepaar im Hartz-IV-Bereich sämtliche Möglichkeiten ausnützt, bekommen
sie schon ein gutes Stück mehr als die unteren Einkommensgruppen des
öffentlichen Dienstes. Das Lohnabstandsgebot wird schon lange nicht mehr
eingehalten", sagte Goll der dpa.
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Fotostrecke:
Faktenblatt zu Hartz I bis IV
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Stundenlöhne von weniger als drei Euro sind nach Ansicht der
Bundesagentur für Arbeit (BA) sittenwidrig und deshalb Lohnwucher.
"Erhalten Hartz-IV-Empfänger als Aufstocker solche Löhne, sind die Jobcenter angewiesen,
diese genauer zu prüfen", erläuterte eine BA-Sprecherin. Damit solle
vermieden werden, dass Unternehmen auf Kosten des Steuerzahlers ihre Löhne
drücken. Die Sprecherin bestätigte einen Bericht der ARD-Sendung "Report
Mainz", der am Montagabend ausgestrahlt werden sollte. (dpa)
Die Studie: "Damit sich Arbeit lohnt. Expertise zum Abstand zwischen
Erwerbseinkommen und Leistungen nach dem SGB II" (PDF-Dokument).
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Copyright © FR-online.de 2010
Dokument erstellt am 01.03.2010 um 14:20:02 Uhr
Letzte Änderung am 01.03.2010 um 16:57:42 Uhr
Erscheinungsdatum 01.03.2010