Altstadtwirte für Alkoholverbot
VON ANJA STREICHAN
Die Düsseldorfer Altstadtwirte befürworten die
Gesetzesinitiative der CDU-Landtagsfraktion, die ein zeitlich und örtlich
begrenztes Alkoholverbot in der Altstadt ermöglichen würde. „Das wäre ein
probates Mittel, um Störenfriede im Zaum zu halten“, sagt Isa
Fiedler, Vorsitzende der Altstadtwirte. Fiedler, die selbst Wirtin des „Knoten“
ist, berichtete von Abenden, an denen Menschenmengen um Bierkästen herum -
mitten auf der Straße - gestanden und herumgepöbelt hätten. „Auch bei
problematischen Auswärtsspielen wäre es eine gute Lösung, das Trinken von
Alkohol außerhalb der Wirtschaften und deren Terrassen zu verbieten.“ Für die
Altstadtwirte ergäben sich nach Ansicht von Isa
Fiedler keine Nachteile, da Terrassen und Außenflächen von Restaurants und
Kneipen nicht von dem Verbot betroffen wären. Spiegel-Wirt Peter Klinkhammer
befürwortet als Altstadtwirt zwar das Alkoholverbot, „als Privatperson finde
ich das aber unangemessen. Es wird einfach zu viel reglementiert.“
Die von der CDU-Landtagsfraktion vorgeschlagene Änderung des
Ordnungsbehördengesetzes würde es den Kommunen ermöglichen, den Konsum von
Alkohol außerhalb von konzessionierten Flächen zu verbieten. Auch das Mitführen
von alkoholischen Getränken wäre dann zu bestimmten Zeiten in der Altstadt
nicht erlaubt.
Solch ein Alkoholverbot würde vor allem die Kioskbesitzer in
der Innenstadt treffen: „Unsere Haupteinnahmequelle sind die Verkäufe von
Zigaretten und alkoholischen Getränken“, berichtet der Besitzer eines Büdchens
an der Bolkerstraße, der nicht namentlich genannt
werden will.
Frank Hermsen, Geschäftsführer des Altstadt Marketings,
glaubt, dass die Politik mit Verboten zurückhaltender umgehen sollte: „Manches
muss man auch der Eigenverantwortung der Menschen überlassen. Wenn jemand
pöbelnd und randalierend durch die Altstadt zieht, gibt es meiner Meinung nach
schon ausreichend rechtliche Handhabe, um ihn davon abzuhalten.“ Auch Ratsfrau
Clara Deilmann (Grüne) spricht sich gegen die Gesetzesinitiative
aus. „Ich bin skeptisch, so etwas kann man nicht durch Verbote regeln“, so Deilmann. „Am Ende helfen langfristige Maßnahmen. Man muss
die Anwohner und Geschäftsleute mit ins Boot holen, das ist sinnvoller als
Verbote.“ Die Aufhebung der Sperrzeit in der Altstadt hat nach Ansicht der
Politikerin schon zur Entspannung der Situation geführt.
Publikation
Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH
Lokalausgabe
Rheinische Post Düsseldorf
Erscheinungstag
Mittwoch, den 28. Dezember 2011
Seite 18
Und so könnte es funktionieren
(sg) Bislang schließen die
Terrassen der Lokale um Mitternacht und drum herum geht die Party weiter -
nicht zuletzt, weil sich die Feiernden an 14 Altstadt-Büdchen rund um die Uhr
mit Alkohol versorgen können. Das könnte durch die Gesetzesänderung künftig
anders werden. Verboten würde dann, an den Wochenenden nach 24 Uhr etwa im
Bereich zwischen Ratinger und Flingerstraße,
Heine-Allee und Rheinufer Alkohol zu trinken. Für die Gastronomie gäbe es
dadurch keine Einschränkungen. Außerhalb der festgelegten Uhrzeiten gilt kein
Verbot. Für den Straßenkarneval könnte man Ausnahmen schaffen.
Die Überwachung des Verbots soll laut Gesetzentwurf der CDU
den Ordnungsdiensten obliegen. Das würde in Düsseldorf eine Verstärkung des OSD
und neue Dienstpläne nötig machen. Vor zwei Jahren hatte der Polizeipräsident
angeboten, die kommunale Aufgabe von Polizisten übernehmen zu lassen.
Neues Gesetz für Alkoholverbot
Die Initiative der Landes-CDU
würde die Voraussetzung dafür schaffen, die nächtlichen Gelage auf den
Altstadtstraßen zu stoppen. Vor zwei Jahren war ein Vorstoß des
Polizeipräsidenten an der fehlenden Rechtsgrundlage gescheitert.
VON STEFANI GEILHAUSEN
Es waren Berichte aus Dortmund, die die CDU-Landtagsfraktion
zu einer Gesetzesinitiative inspirierten, über die im Januar beraten werden
soll: Dort stören im Vorort Asseln immer wieder alkoholisierte Jugendliche die
Nachtruhe, vermüllen das Gelände, urinieren an eine
Kirche. Dem Ordnungsamt fehlt die rechtliche Handhabe. Und das will die CDU nun
ändern.
Die von der Landtagsfraktion vorgeschlagene Änderung des
Ordnungsbehördengesetzes ermöglicht den Kommunen, „an öffentlich zugänglichen
Orten außerhalb von (...) genehmigten Außenbewirtschaftungsflächen“ den Konsum
und das Mitführen von Alkohol zu verbieten. Voraussetzung: Die Bereiche sind
durch alkoholbedingte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erheblich mehr
belastet als andere. Die Landes-SPD soll der Idee
aufgeschlossen gegenüberstehen.
Peter Preuß, für die CDU im
Innenausschuss, sieht mit dieser Regelung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
gewahrt. „Das Freiluftbier an einem Sommerabend wird nicht flächendeckend
verboten, sondern den Städten lediglich ermöglicht, zeitlich und örtlich
begrenzte Verbote auszusprechen.“
Ein Grüner Oberbürgermeister hatte genau dies vor zwei
Jahren versucht: Die Stadt Freiburg hatte in ihrer Partyzone das Trinken von
Alkohol auf den Straßen nach 24 Uhr verboten. Dadurch sei die Zahl der
Straftaten an den Feier-Wochenenden deutlich reduziert worden, sagt Herbert
Schenkelberg. Der Düsseldorfer Polizeipräsident hatte sich im Frühjahr 2009 in
Freiburg von dem Konzept überzeugt und sich bei allen Ratsfraktionen dafür
stark gemacht.
„Es ist unlogisch, dass die Gastronomen um 24 Uhr wegen des
Lärmschutzes ihre Terrassen schließen müssen, während ringsherum weiter
getrunken und lautstark gefeiert wird“, war eines seiner Argumente. Dazu steht
Schenkelberg, der den Vorstoß der Landes-CDU begrüßt,
auch heute noch. Seine Beamten dürfen nur bei konkreten Taten, etwa
Flaschenwürfen, einschreiten. Gäbe es ein Konsumverbot, könnten Polizisten die
Trinker der Altstadt verweisen, bevor es zu Straftaten kommt.
Vor zwei Jahren hatte sich dafür zunächst eine Mehrheit
gefunden: CDU und SPD im Rat signalisierten Zustimmung. Doch nachdem in
Baden-Württemberg das Freiburger Modell wegen fehlender Rechtsgrundlage
juristisch gekippt wurde, war das Thema auch in Düsseldorf vom Tisch.
Da soll es auch bleiben, selbst wenn ein Landesgesetz ein
Verbot ermöglichen würde. Sagt Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), , die das Thema „so langsam anödet.“ Die Liberale ist
heute wie vor zwei Jahren gegen ein Trinkverbot. „Das stellt jeden unter
Generalverdacht, der Alkohol konsumiert. Wenn es zu Straftaten kommt, muss die
Polizei her. Das Land soll lieber für mehr Polizisten sorgen als für ein
Alkoholverbot.“ Ähnlich sieht es Norbert Czerwinski
(Grüne): „Mit solchen Eingriffen in die persönliche Freiheit muss man
vorsichtig sein.“ Anderseits sei es ein guter Weg, wenn ein Gesetz den Kommunen
helfe, „Klarheit zu schaffen“.
Martin Volkenrath (SPD),
Vorsitzender des Ordnungsausschusses, hält generelle Verbote ebenfalls „für
schwierig“, hat auch Bedenken, dass durch ein örtlich begrenztes Verbot das
Problem bloß um ein paar Straßen verdrängt werde. „Aber wenn das Gesetz eine
städtische Regelung ermöglicht, sollten wir neu drüber reden.“ Andreas Hartnigk (CDU), im Ausschuss Volkenraths
Stellvertreter und vor zwei Jahren noch vom Freiburger Modell überzeugt, sieht
„derzeit keinen Handlungsbedarf“. Eine zusätzliche Option zu haben, sei zwar
immer gut. Aber die Polizei habe die Lage in der Altstadt doch im Griff.
Darin liegt für Herbert Schenkelberg der Vorteil: „2009 war
das Dürfen das Thema. Jetzt könnten wir in aller Ruhe diskutieren, ob wir eine
solche Regelung wollen “ Vorausgesetzt, die Gesetzesinitiative findet im
Landtag eine Mehrheit.
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Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH
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Rheinische Post Düsseldorf
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Samstag, den 24. Dezember 2011
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