Altstadtwirte für Alkoholverbot

VON ANJA STREICHAN

 

Die Düsseldorfer Altstadtwirte befürworten die Gesetzesinitiative der CDU-Landtagsfraktion, die ein zeitlich und örtlich begrenztes Alkoholverbot in der Altstadt ermöglichen würde. „Das wäre ein probates Mittel, um Störenfriede im Zaum zu halten“, sagt Isa Fiedler, Vorsitzende der Altstadtwirte. Fiedler, die selbst Wirtin des „Knoten“ ist, berichtete von Abenden, an denen Menschenmengen um Bierkästen herum - mitten auf der Straße - gestanden und herumgepöbelt hätten. „Auch bei problematischen Auswärtsspielen wäre es eine gute Lösung, das Trinken von Alkohol außerhalb der Wirtschaften und deren Terrassen zu verbieten.“ Für die Altstadtwirte ergäben sich nach Ansicht von Isa Fiedler keine Nachteile, da Terrassen und Außenflächen von Restaurants und Kneipen nicht von dem Verbot betroffen wären. Spiegel-Wirt Peter Klinkhammer befürwortet als Altstadtwirt zwar das Alkoholverbot, „als Privatperson finde ich das aber unangemessen. Es wird einfach zu viel reglementiert.“

 

Die von der CDU-Landtagsfraktion vorgeschlagene Änderung des Ordnungsbehördengesetzes würde es den Kommunen ermöglichen, den Konsum von Alkohol außerhalb von konzessionierten Flächen zu verbieten. Auch das Mitführen von alkoholischen Getränken wäre dann zu bestimmten Zeiten in der Altstadt nicht erlaubt.

 

Solch ein Alkoholverbot würde vor allem die Kioskbesitzer in der Innenstadt treffen: „Unsere Haupteinnahmequelle sind die Verkäufe von Zigaretten und alkoholischen Getränken“, berichtet der Besitzer eines Büdchens an der Bolkerstraße, der nicht namentlich genannt werden will.

 

Frank Hermsen, Geschäftsführer des Altstadt Marketings, glaubt, dass die Politik mit Verboten zurückhaltender umgehen sollte: „Manches muss man auch der Eigenverantwortung der Menschen überlassen. Wenn jemand pöbelnd und randalierend durch die Altstadt zieht, gibt es meiner Meinung nach schon ausreichend rechtliche Handhabe, um ihn davon abzuhalten.“ Auch Ratsfrau Clara Deilmann (Grüne) spricht sich gegen die Gesetzesinitiative aus. „Ich bin skeptisch, so etwas kann man nicht durch Verbote regeln“, so Deilmann. „Am Ende helfen langfristige Maßnahmen. Man muss die Anwohner und Geschäftsleute mit ins Boot holen, das ist sinnvoller als Verbote.“ Die Aufhebung der Sperrzeit in der Altstadt hat nach Ansicht der Politikerin schon zur Entspannung der Situation geführt.

 

 

Publikation     Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH

Lokalausgabe    Rheinische Post Düsseldorf

Erscheinungstag         Mittwoch, den 28. Dezember 2011

Seite   18

 

 

Und so könnte es funktionieren

 

(sg) Bislang schließen die Terrassen der Lokale um Mitternacht und drum herum geht die Party weiter - nicht zuletzt, weil sich die Feiernden an 14 Altstadt-Büdchen rund um die Uhr mit Alkohol versorgen können. Das könnte durch die Gesetzesänderung künftig anders werden. Verboten würde dann, an den Wochenenden nach 24 Uhr etwa im Bereich zwischen Ratinger und Flingerstraße, Heine-Allee und Rheinufer Alkohol zu trinken. Für die Gastronomie gäbe es dadurch keine Einschränkungen. Außerhalb der festgelegten Uhrzeiten gilt kein Verbot. Für den Straßenkarneval könnte man Ausnahmen schaffen.

 

Die Überwachung des Verbots soll laut Gesetzentwurf der CDU den Ordnungsdiensten obliegen. Das würde in Düsseldorf eine Verstärkung des OSD und neue Dienstpläne nötig machen. Vor zwei Jahren hatte der Polizeipräsident angeboten, die kommunale Aufgabe von Polizisten übernehmen zu lassen.

Neues Gesetz für Alkoholverbot

Die Initiative der Landes-CDU würde die Voraussetzung dafür schaffen, die nächtlichen Gelage auf den Altstadtstraßen zu stoppen. Vor zwei Jahren war ein Vorstoß des Polizeipräsidenten an der fehlenden Rechtsgrundlage gescheitert.

VON STEFANI GEILHAUSEN

 

Es waren Berichte aus Dortmund, die die CDU-Landtagsfraktion zu einer Gesetzesinitiative inspirierten, über die im Januar beraten werden soll: Dort stören im Vorort Asseln immer wieder alkoholisierte Jugendliche die Nachtruhe, vermüllen das Gelände, urinieren an eine Kirche. Dem Ordnungsamt fehlt die rechtliche Handhabe. Und das will die CDU nun ändern.

 

Die von der Landtagsfraktion vorgeschlagene Änderung des Ordnungsbehördengesetzes ermöglicht den Kommunen, „an öffentlich zugänglichen Orten außerhalb von (...) genehmigten Außenbewirtschaftungsflächen“ den Konsum und das Mitführen von Alkohol zu verbieten. Voraussetzung: Die Bereiche sind durch alkoholbedingte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erheblich mehr belastet als andere. Die Landes-SPD soll der Idee aufgeschlossen gegenüberstehen.

 

Peter Preuß, für die CDU im Innenausschuss, sieht mit dieser Regelung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. „Das Freiluftbier an einem Sommerabend wird nicht flächendeckend verboten, sondern den Städten lediglich ermöglicht, zeitlich und örtlich begrenzte Verbote auszusprechen.“

 

Ein Grüner Oberbürgermeister hatte genau dies vor zwei Jahren versucht: Die Stadt Freiburg hatte in ihrer Partyzone das Trinken von Alkohol auf den Straßen nach 24 Uhr verboten. Dadurch sei die Zahl der Straftaten an den Feier-Wochenenden deutlich reduziert worden, sagt Herbert Schenkelberg. Der Düsseldorfer Polizeipräsident hatte sich im Frühjahr 2009 in Freiburg von dem Konzept überzeugt und sich bei allen Ratsfraktionen dafür stark gemacht.

 

„Es ist unlogisch, dass die Gastronomen um 24 Uhr wegen des Lärmschutzes ihre Terrassen schließen müssen, während ringsherum weiter getrunken und lautstark gefeiert wird“, war eines seiner Argumente. Dazu steht Schenkelberg, der den Vorstoß der Landes-CDU begrüßt, auch heute noch. Seine Beamten dürfen nur bei konkreten Taten, etwa Flaschenwürfen, einschreiten. Gäbe es ein Konsumverbot, könnten Polizisten die Trinker der Altstadt verweisen, bevor es zu Straftaten kommt.

 

Vor zwei Jahren hatte sich dafür zunächst eine Mehrheit gefunden: CDU und SPD im Rat signalisierten Zustimmung. Doch nachdem in Baden-Württemberg das Freiburger Modell wegen fehlender Rechtsgrundlage juristisch gekippt wurde, war das Thema auch in Düsseldorf vom Tisch.

 

Da soll es auch bleiben, selbst wenn ein Landesgesetz ein Verbot ermöglichen würde. Sagt Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), , die das Thema „so langsam anödet.“ Die Liberale ist heute wie vor zwei Jahren gegen ein Trinkverbot. „Das stellt jeden unter Generalverdacht, der Alkohol konsumiert. Wenn es zu Straftaten kommt, muss die Polizei her. Das Land soll lieber für mehr Polizisten sorgen als für ein Alkoholverbot.“ Ähnlich sieht es Norbert Czerwinski (Grüne): „Mit solchen Eingriffen in die persönliche Freiheit muss man vorsichtig sein.“ Anderseits sei es ein guter Weg, wenn ein Gesetz den Kommunen helfe, „Klarheit zu schaffen“.

 

Martin Volkenrath (SPD), Vorsitzender des Ordnungsausschusses, hält generelle Verbote ebenfalls „für schwierig“, hat auch Bedenken, dass durch ein örtlich begrenztes Verbot das Problem bloß um ein paar Straßen verdrängt werde. „Aber wenn das Gesetz eine städtische Regelung ermöglicht, sollten wir neu drüber reden.“ Andreas Hartnigk (CDU), im Ausschuss Volkenraths Stellvertreter und vor zwei Jahren noch vom Freiburger Modell überzeugt, sieht „derzeit keinen Handlungsbedarf“. Eine zusätzliche Option zu haben, sei zwar immer gut. Aber die Polizei habe die Lage in der Altstadt doch im Griff.

 

Darin liegt für Herbert Schenkelberg der Vorteil: „2009 war das Dürfen das Thema. Jetzt könnten wir in aller Ruhe diskutieren, ob wir eine solche Regelung wollen “ Vorausgesetzt, die Gesetzesinitiative findet im Landtag eine Mehrheit.

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Publikation

Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH

Lokalausgabe

Rheinische Post Düsseldorf

Erscheinungstag

Samstag, den 24. Dezember 2011

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23